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Cityrasern droht lebenslanger Führerscheinenzug


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Stimmt. Bin ja auch nicht dagegen, den zu bestrafen, sprich einzusperren. Dass der Führerschein weg ist und nicht wiederkommt, hoffe ich einfach mal.

Es ist nur so, dass der wohl nicht so ausgerastet wäre, wenn nicht die Fussgänger auch noch assoziale gewesen wären, und ich finde, sowas sollte der Richter auch nicht völliig unter den Tisch fallen lassen.

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vor 18 Minuten, bluedog sagte:

Stimmt. Bin ja auch nicht dagegen, den zu bestrafen, sprich einzusperren. Dass der Führerschein weg ist und nicht wiederkommt, hoffe ich einfach mal.

Es ist nur so, dass der wohl nicht so ausgerastet wäre, wenn nicht die Fussgänger auch noch assoziale gewesen wären, und ich finde, sowas sollte der Richter auch nicht völliig unter den Tisch fallen lassen.

Einen Vogel und / oder einen ausgestreckten Mittelfinger habe ich auch schon selbst anderen gezeigt und habe ich auch schon von anderen an mich adressiert gesehen, ich hatte dabei aber nie das Bedürfnis diese anderen zu überfahren. Das kann doch nur ein völlig übersteigertes Ehrgefühl sein und wer das mit 36 Jahren noch nicht im Griff hat, der ist meiner Meinung nach nicht verkehrsfähig, weder im Auto noch zu Fuß. 

Das soll natürlich nicht bedeuten, dass ich einen Vogel und oder einen ausgestreckten Mittelfinger zur zulässigen nonverbalen Kommunikation zähle, in diesem Fall stufe ich das aber als adäquate Reaktion ein für die Aktion des Todesfahrers (viel) zu schnell zu fahren und im ersten Akt fast die beiden Menschen zu überfahren. 

Bearbeitet von Auto nom
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vor 20 Stunden, Auto nom sagte:

Einen Vogel und / oder einen ausgestreckten Mittelfinger habe ich auch schon selbst anderen gezeigt und habe ich auch schon von anderen an mich adressiert gesehen, ich hatte dabei aber nie das Bedürfnis diese anderen zu überfahren.

Dass Du das anderen auch schon angedeihen liessest, merkt man. Offensichtlich ist es eben doch so, dass das für Dich zur Normalität gehört. Für Dich. Davon auf andere zu schliessen, ist immer gefährlich.

Ich schätze mal, genau so einen relativ fatalen Fehlschluss (Induktion) haben sich die dann angefahrenen Fussgänger auch geleistet. Sowas kann ganz schön riskant sein, wie die beiden leider offenbar zuvor nicht zu lernen die Gelegenheit hatten.

Dass Du als Adressat solch "netter" Gesten nie das Bedürfnis hattest, den Adressanten übern Haufen zu fahren, spricht für Dich - wenns denn nicht einfach aus Mangel an Gelegenheit unterblieb, den Gedanken zu fassen.

Zitat

Das kann doch nur ein völlig übersteigertes Ehrgefühl sein

Die bei mehr oder minder allen Autofahrern übliche Dummheit gepaart mit einer extrem niedrigen Frustrationstoleranz, wie man sie bei Straftätern des öfteren antrifft, dürften vollauf genügen.

Zitat

und wer das mit 36 Jahren noch nicht im Griff hat, der ist meiner Meinung nach nicht verkehrsfähig, weder im Auto noch zu Fuß.

Zu Fuss wohl leider doch. Wenn nicht, waren es die nunmehr übern Haufen gefahrenen Fussgänger auch nicht. Dann versteh ich aber nicht, warum Du das anders siehst. In meinen Augen ist ein Beleidiger in jedem Fall moralisch auf einer niedrigereren Stufe stehend, als der Beleidigte. Unabhängig davon, ob der Beleidigte die Beleidigung aushält, oder nicht.

Wär ja noch schöner, wenn man andere zuerst beleidigen dürfte, und ihnen dann, als Absender dieser Beleidigung, auch noch gleich vorwerfen, sie gingen falsch damit um.

Haftungsrechtlich ist eigentlich klar, dass man als Schädiger die Menschen so nehmen muss, wie sie eben sind. Wenn ich eine ostheoporöse Oma anfahre, und die sich daraufhin schlimmere Knochenbrüche zuzieht als im Durchschnitt zu erwarten, dann kann ich als Schädiger auch nicht daherkommen und sagen, ich käm aber nicht für die gesamten Heilungskosten auf, weil ich ja nicht wissen können hätte, dass die Ostheoporose hatte.

Wo ist da bitte der Unterschied zum Beleidigten? Antragsdelikt hin oder her, eine Beleidigung ist ein Ehrverletzungsdelikt, und der Verletzer hat für die Folgen auch dann einzustehen, wenn diese überdurchschnittlich sind. Jedenfalls von Vornherein zu erwarten, dass man sowas kalten Arsches folgenlos hinnimmt, ist nicht adäquat. Wenn es anders wäre, dann wäre die Beleidigung nicht einmal ein Antragsdelikt, sondern schlicht erlaubt.

Übrigens auch ohne Strafantrag hat der Richter nach den Motiven für eine Straftat zu fragen. Wenn entschuldbare Aufregung mit im Spiel ist, dann ist das ein Strafmilderungsgrund, denn dann war die Urteilsfähigkeit des Täters beeinträchtigt. Das wiederum reduziert das Verschulden des Täters dementsprechend, und wo keine Schuld, da ist Strafe nicht gerechtfertigt.

Zitat
Zitat

Das soll natürlich nicht bedeuten, dass ich einen Vogel und oder einen ausgestreckten Mittelfinger zur zulässigen nonverbalen Kommunikation zähle, in diesem Fall stufe ich das aber als adäquate Reaktion ein für die Aktion des Todesfahrers (viel) zu schnell zu fahren und im ersten Akt fast die beiden Menschen zu überfahren. 

Dein Plädoyer für die postpubertären Rotzlöffel steht konträr zu Deiner Aussage. Ich vermute mal, weil Du selbst, nach eigenen Angaben, auch zu der Vogelzeig und Rüpelfraktion gehörst.

Für mich stellt sich die Sache so dar: Da sind drei assoziale Arschlöcher aufeinander getroffen, die einander eigentlich gar nichts voraus, also auch nichts vorzuwerfen hatten. Die situativ schwächeren beiden waren obendrauf aber noch dämlich genug, den situativ stärkeren noch zusätzlich zu reizen.

Die haben eigentlich kein Recht, sich über die Konsequenz zu beklagen. Sie haben nur das Glück, dass dem damals situativ stärkeren die Kausalhaftung entgegengehalten werden kann.

Dass der Autofahrer überreagiert hat, und dafür Strafe verdient, und nichts am Steuer eines KFZ verloren hat, darüber sind wir einig.

Ich sage nur, das Verschulden des Autofahrers wäre noch ein Stück grösser gewesen, wenn er die Fussgänger angefahren hätte, ohne von diesen Provoziert worden zu sein. Demnach kann, entsprechend dem unterschiedlichen Verschulden, auch die Strafe nicht in beiden Fällen die gleiche sein.

Bearbeitet von bluedog
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Du unterschlägst bei Deiner Argumentation m. E. durchgängig, dass der Raser zunächst die beiden Fußgänger fast überfahren hätte, so steht es im Pressetext. Der Idiot hätte einfach froh sein sollen, dass dies nicht passiert ist und die Gesten der Fußgänger als Hinweis auf seine schwachsinnige Fahrweise verstehen können. Das hat er aber nicht und ist völlig ausgerastet, totale Verrohung. 

Das steht in Wikipedia zum ausgestreckter Mittelfinger, in der Schweiz scheint dieser eine andere Wertigkeit zu besitzen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stinkefinger#Zivilrecht

Bearbeitet von Auto nom
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vor 1 Stunde, bluedog sagte:

Für mich stellt sich die Sache so dar: Da sind drei assoziale Arschlöcher aufeinander getroffen, die einander eigentlich gar nichts voraus, also auch nichts vorzuwerfen hatten. ....

Die haben eigentlich kein Recht, sich über die Konsequenz zu beklagen. 

Dass der Autofahrer überreagiert hat,...

Ich kann erhrlich gesagt deine Gleichsetzung von Opfer und Taeter nicht nachvollziehen. Wen Du falsch geparkt hast, habe ich dann auch dein Verstaendnis wenn ich ueber dein Auto laufe? Der Taeter hat auch nicht "ueberreagiert", der hat jegliche Relation verloren. Ich halte auch die Bedingungen fuer eine Anklage wegen versuchten Mordes fuer gegeben.

Zitat

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

 

Der Taeter hat aus verletztem Stolz heraus gehandelt, das kann ich auch bei sogenannten "Ehren"morden nicht als strafmildernd werten. Das ist fuer mich ein niedriger Beweggrund und ein Fahrzeug ist als gemeingefaehrliches Mittel eingesetzt worden.

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vor 3 Stunden, MatthiasM sagte:

Wen Du falsch geparkt hast, habe ich dann auch dein Verstaendnis wenn ich ueber dein Auto laufe?

Nein. Ich wüsste auch nicht, wo man in falsch parken eine Beleidigung erkennen können sollte, die irgend eine Aufregung entschuldigen könnte.

Falsch geparkte Autos lässt man im Bedarfsfall abschleppen, und das wars. Hatten wir hier schonmal. Scheint schwer vermittelbar zu sein. Warum, weiss ich nicht.

Zitat

Der Taeter hat auch nicht "ueberreagiert", der hat jegliche Relation verloren.

Und wo ist da, juristisch gesehen, die Grenze zu ziehen? Einfacher ist es, da keine Grenze ziehen zu müssen. Überreaktion ists so oder so, der Unterschied ist lediglich graduell, also quantitativer Natur.

Zitat

Ich halte auch die Bedingungen fuer eine Anklage wegen versuchten Mordes fuer gegeben.

Kann man durchaus so sehen. In einem so autofreundlichen Land, wie Deutschland, wo es schon eine Unerhörtheit ist, bei Raserei auf Eventualvorsatz anstelle von Fahrlässigkeit zu plädieren, habe ich da aber so meine Zweifel. Ich sags mal so: In CH denkbar; in D würd ichs erst glauben, wenn ichs schwarz auf weiss und amtlich habe.

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vor 20 Minuten, bluedog sagte:

Nein. Ich wüsste auch nicht, wo man in falsch parken eine Beleidigung erkennen können sollte, die irgend eine Aufregung entschuldigen könnte.

Ach so, Beleidigung rechtfertigt sozusagen alle Reaktionen, waerend ein blockierter Fussweg natuerlich keinen Aufreger wert ist. Beleidigung ist also so eine Art uebergesetzlicher Notstand?

vor 20 Minuten, bluedog sagte:

Falsch geparkte Autos lässt man im Bedarfsfall abschleppen, und das wars. Hatten wir hier schonmal. Scheint schwer vermittelbar zu sein. Warum, weiss ich nicht.

Beleidiger zeigt man im Bedarfsfall an und das war's. Ich weiss zwar nicht wo Du das schon mal hattest, aber jeder fuehlt sich durch etwas anderes provoziert. Mir kannst Du zB fast jede Beleidigung an den Kopf werfen, aber das Du dich in eine abstruses Rechtsverstaendniss verrannt hast, macht mir Schwierigkeiten einen respektvollen Umgangston zu halten, zumal Du glaubst mir waere etwas "schwer zu vermitteln" :). Du scheinst Dir irgendwie ganz sicher, wer auf der Leitung steht.

Der Erbsenzaehlerpunkt bei "ueberreagieren" geht an dich, fuer mich ist es aber weiterhin ein Eupherismus fuer die begangene Tat.

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 10 Minuten, MatthiasM sagte:

Ach so, Beleidigung rechtfertigt sozusagen alle Reaktionen, waerend ein blockierter Fussweg natuerlich keinen Aufreger wert ist. Beleidigung ist also so eine Art uebergesetzlicher Notstand?

Nein, aber Beleidigung kann nach gefestigter Rechtsprechung zu dem führen, was als entschuldbare Aufregung gilt und als solches zu Strafminderung/Strafmilderung führen kann. Ich hoffe, ich darf es mir diesmal sparen, en détail sämtliche Rechtstexte kommentiert zu zitieren. Das StGB kannst auch selber googeln, hoff ich. Jedenfalls schaffsts spielend, noch viel schwerer aufzufindendes zu verlinken. Ich jedenfalls hab keine Lust, das Kriegsbeil auszugraben.

Bei Falschparken würde die Begründung für Strafmilderung um einiges anspruchsvoller. Ich würds nicht versuchen müssen wollen.

Zitat

Beleidiger zeigt man im Bedarfsfall an und das war's. Ich weiss zwar nicht wo Du das schon mal hattest, aber jeder fuehlt sich durch etwas anderes provoziert. Mir kannst Du zB fast jede Beleidigung an den Kopf werfen, aber das Du dich in eine abstruses Rechtsverstaendniss verrannt hast, macht mir Schwierigkeiten einen respektvollen Umgangston zu halten, zumal Du glaubst mir waere etwas "schwer zu vermitteln" :). Du scheinst Dir irgendwie ganz sicher, wer auf der Leitung steht.

Hier:

http://www.andre-citroen-club.de/forums/topic/112714-werkstatt-verschrottet-falsches-auto/#comment-1305295

Ich weiss allerdings nicht, ob Du da mitgelesen hattest. Nur: Genauso wenig wie man ein falsch geparktes Auto verschrotten darf, darf man drüberlaufen. Die Begründung läuft in beiden Fällen mit den gleichen Argumenten, mutatis mutando.

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Stinkefinger? Muss doch nicht sein. Lächeln und winken, wenn man den Stinkefinger gezeigt bekommt, das regt den Stinkefinger-Zeiger viel mehr auf. :) Man muss dem anderen zeigen, dass seine Beleidigung an an einem abperlt und dass man fröhlich und guter Dinge ist. Der andere ärgert sich, nicht ich. So muss das sein. :)

Bearbeitet von Kugelblitz
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ACCM Gerhard mit CX
Am 25.11.2016 at 14:12 , bluedog sagte:

(...)

Wäre ich Richter, und der Fahrer nicht vorbestraft, ich würde ihm das Verhalten der geschädigten als Strafmilderungsgrund durchgehen lassen. Denn: Der Mann war nicht der einzige Rüpel/Assi in dem Sachverhalt.

Das sehe ich nicht ganz so:

Hier ist ein gemeingefährlicher Soziopath auf zwei präpotente Jugendliche gestoßen, hat sich durch sie in seiner wie auch immer gearteten Ehre angegriffen gefühlt, dafür spontan ein (bizarr überzogenes) Strafmaß festgesetzt und die Bestrafung sofort ausgeführt. Was ihm nicht zusteht.

Würde das Gericht dem Angeklagten eine Strafminderung gewähren, weil er beleidigende Gesten hat hinnehmen müssen hieße das, sein selbstjustitiables Verhalten zu legitimieren. Das Gericht würde m. E. damit nur noch die Übertreibung ahnden, dem Angeklagten eine „angemessene“ Vergeltung aber zubilligen.

Mir würde ein solches Urteil nicht behagen.

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vor 7 Stunden, ACCM Gerhard mit CX sagte:

Würde das Gericht dem Angeklagten eine Strafminderung gewähren, weil er beleidigende Gesten hat hinnehmen müssen hieße das, sein selbstjustitiables Verhalten zu legitimieren. Das Gericht würde m. E. damit nur noch die Übertreibung ahnden, dem Angeklagten eine „angemessene“ Vergeltung aber zubilligen.

Die Strafmilderung gäbe es ja nicht dafür, weil der Täter eine Beleidigung hinnehmen musste, sondern weil er seine Straftat in Folge einer Beleidigung beging, in einem momentanen Erregungszustand, in dem er die Folgen seiner Tat nicht mehr vollumfänglich abschätzen konnte. Er war wenn man so will in Folge einer heftigen Gefühlswallung nicht im Stande, das Unrecht seiner Tat zu begreifen.

Das ist eigentlich bei jeder Affekt-Tat so, und die Strafe richtet sich eben nach dem Verschulden. Dieses kann nicht grösser sein, als es der Täter zum Zeitpunkt der Tat erkennen konnte oder erkennen hätte können müssen. Letztere Ergänzung, damit sich nicht einfach jeder Verbrecher vor der Tat zudröhnen kann um dann auf vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren.

Zur Selbstjustiz:

Auch eine einfache Beleidigung muss man nicht auf sich sitzen lassen und zum Richter rennen, auf dass der das ungemach sühne. Man darf sich dagegen angemessen zur Wehr setzen, sofern man es unmittelbar tut, ohne deswegen dem Vorwurf der Selbstjustiz ausgesetzt zu sein. Also: Ja, es geht nur um die Übertreibung.

Wenn mir einer das Haus anzündet, darf ich schliesslich auch löschen, und seis, wenn nichts anderes greifbar ist, mit der dem Brandstifter entliehenen Jacke... Jedenfalls muss ich nicht warten bis die Feuerwehr oder gar der Brandermittler aufkreuzt, ehe ich den Schaden an meinem verletzten Rechtsgut kleinzuhalten versuche.

Nur: Was ist wohl die angemessene Verteidigung gegen ein paar beleidigende Gesten? Doch wohl höchstens Worte, jedenfalls wenn man sicher gehen will, oder allenfalls auch eine Geste.

Strafmilderung wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit halte ich also eher für der Verteidigung dienlich... denn die Selbstjustizargumentation, an der was dran ist. Genau deshalb ist der Typ ja wegen eines Körperverletzungsdelikts, vielleicht auch eines versuchten Tötungsdelikts fällig, weil er sich so eben nicht wehren darf, weil nicht er, sondern der Staat zu - symbolischer - vergeltung berechtigt ist.

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vor 9 Stunden, bluedog sagte:

Die Strafmilderung gäbe es ja nicht dafür, weil der Täter eine Beleidigung hinnehmen musste, sondern weil er seine Straftat in Folge einer Beleidigung beging, in einem momentanen Erregungszustand, in dem er die Folgen seiner Tat nicht mehr vollumfänglich abschätzen konnte. Er war wenn man so will in Folge einer heftigen Gefühlswallung nicht im Stande, das Unrecht seiner Tat zu begreifen.

Nee Kollege, so einfach kommt der nicht davon. Zur psychologischen Eignung zum Führen eines Fahrzeuges gehört auch, ruhig Blut zu bewahren. Ich kann nicht einfach irgendjemanden platt machen, weil er mich beleidigt hat.

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Da sind wir uns schon lange einig. Wenn Du meine Beiträge gelesen hast, weisst Du also, dass es vokommener nonsens ist, mir zu unterstellen, ich wollte diesbezüglich auch nur mit irgend etwas anderem davonkommen.

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Wenn mir einer das Haus anzündet, darf ich schliesslich auch löschen, und seis, wenn nichts anderes greifbar ist, mit der dem Brandstifter entliehenen Jacke...

Muss er sie vorher ausgezogen haben oder geht das auch so? ;)
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vor 4 Stunden, Nightmare sagte:


Muss er sie vorher ausgezogen haben oder geht das auch so? ;)

Das lag mir auch auf der Tastatur...

Das bluedog'sche Gleichnis hinkt aber auch ganz gewaltig. Bezogen auf den vorliegenden Fall hätte er beim heimkommen sehen müssen, wie einer versucht sein Haus anzuzünden, diese Person das ausgegossene Benzin aber irgendwie nicht entzündet bekommt. Als der Heimkehrer dem verhinderten Brandstifter sagt, dass das ja wohl voll daneben ist und dies mit eindeutigen Gesten untermauert, nimmt der Feuerteufel einen herumstehenden Feuerlöscher und streckt den Hausbesitzer damit nieder.

Wo liegt da die Rechtfertigung für den Niederschlag?

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ACCM Gerhard mit CX
Am 28.11.2016 at 21:49 , bluedog sagte:

(...)

Auch eine einfache Beleidigung muss man nicht auf sich sitzen lassen und zum Richter rennen, auf dass der das ungemach sühne. Man darf sich dagegen angemessen zur Wehr setzen, sofern man es unmittelbar tut, ohne deswegen dem Vorwurf der Selbstjustiz ausgesetzt zu sein. Also: Ja, es geht nur um die Übertreibung.
(...)

Danke für die ausführliche Anwort!

Doch, ich schätze mehr Optionen als Anzeigen oder, wenn man auf das Niveau des Beleidigers herabsteigen will, Zurückpöbeln wird es in dieser Situation nicht geben. Wenn man es denn für nötig hält, könnte man das mit einer süffisanten Bemerkung über die Kinderstube des Gegenübers sogar einigermaßen elegant erledigen. Es dürfte aber fast immer klüger sein, sich so etwas zu verkneifen. Den Versuch, den Beleidiger zur Bitte um Entschuldigung zu bewegen halte ich für wenig Erfolg versprechend.

 

Am 28.11.2016 at 21:49 , bluedog sagte:

(...)

Strafmilderung wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit halte ich also eher für der Verteidigung dienlich... denn die Selbstjustizargumentation, an der was dran ist. Genau deshalb ist der Typ ja wegen eines Körperverletzungsdelikts, vielleicht auch eines versuchten Tötungsdelikts fällig, weil er sich so eben nicht wehren darf, weil nicht er, sondern der Staat zu - symbolischer - vergeltung berechtigt ist.

Ist das nicht gefährlich? Stellt der Gutachter noch eine Persönlichkeitsstörung fest, eine Abhängigkeit oder etwas im Zusammenhang mit der im Artikel angedeuteten gefährlichen Fahrweise, könnte sogar der Maßregelvollzug in Reichweite kommen. Das ist ein weites Feld, von dem ich keine Ahnung habe. Aber es hat auf jeden Fall eine ganz andere Qualität als ein auf unbestimmte Zeit kassierter Führerschein.

 

Heute gibt es vielleicht ein Urteil.

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vor 2 Stunden, ACCM Gerhard mit CX sagte:

Ist das nicht gefährlich? Stellt der Gutachter noch eine Persönlichkeitsstörung fest, eine Abhängigkeit oder etwas im Zusammenhang mit der im Artikel angedeuteten gefährlichen Fahrweise, könnte sogar der Maßregelvollzug in Reichweite kommen. Das ist ein weites Feld, von dem ich keine Ahnung habe. Aber es hat auf jeden Fall eine ganz andere Qualität als ein auf unbestimmte Zeit kassierter Führerschein.

Mit einem auf unbestimmte Zeit kassierten Führerschein kommt man hier sowieso nicht davon. Das zurücksetzen, um freche Fussgänger dann letztlich doch noch anzufahren, ist sicher ein Körperverletzungsdelikt, wenn nicht ein versuchtes Tötungsdelikt, wie wir wissen in gleich zwei Fällen.

Darauf wird eine andere Strafe als Führerscheinentzug fällig sein.

Auch ein Ehrverletzungsdelikt wird nicht mit Führerscheinentzug geahndet.

Ich habs jetzt nicht nochmal für D recherchiert, aber für CH würde gelten, dass der Führerscheinentzug rechtlich gesehen niemals eine Strafe darstellt. Der Führerschein ist eine sog. Polizeibewilligung, das heisst, eine rein administrative Sache. Er stellt die Verwaltungsrechtliche Erlaubnis dar, Motorfahrzeuge der darin festgehaltenen Kategorien auf öffentlichen Strassen verwenden zu dürfen. Der Führerscheinentzug ist ebenso wie dessen Erteilung ein rein verwaltungsrechtlicher Vorgang, der mit Strafrecht nichts zu tun hat.

Ähnlich wie die Betriebsbewilligung für ein AKW oder eine Chemiefabrik oder ein Bergwerk widerrufen werden kann, wenn die Voraussetzungen und Auflagen für deren Erteilung nicht mehr erfüllt sind, kann auch der Führerschein entzogen werden, wenn der Inhaber die Voraussetungen dafür nicht mehr efüllt. Auch wenn das anlässlich einer Straftat auffällt: Es ist NICHT die Strafe. Es ist der Entzug der Bewilligung zum führen von Motorfahrzeugen.

Auf Körperverletzung oder versuchte Tötungsdelikte steht nicht Führerscheinentzug, sondern im ersteren Fall mit viel Glück Geldstrafe, für alles andere und insgesamt wahrscheinlicher, wirds Freiheitsstrafe nicht unter x Jahren werden. KEIN Führerscheinentzug als Strafe erwähnt, soviel ich weiss. Das ist nicht Sache des Strafrechts, sondern des Verwaltungsrechts, und das Ziel des Führerscheinentzugs ist nicht Strafe, Vergeltung, Rache oder sowas, sondern die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im weiteren, der Sicherheit und Ordnung im Strassenverkehr im engeren Sinn.

Wie gesagt, das wäre die CH Sichtweise. Die deutsche Rechtsordnung mag davon abweichen, ich habs noch nicht extra überprüft.

Bearbeitet von bluedog
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Also ein ehemaliger Arbeitskollege wurde von einem Autofahrer absichtlich erst abgedrängt, daß er stürzte und dann noch verprügelt.

Vor Gericht sah es für den Kollegen erst schlecht aus. Der Verbrecher machte einen auf nett, erklärte es war ein Unfall und er sei zurückgefahren und wollte dem Radfahrer aufhelfen, aber der hätte ihn angegriffen und er sich nur gewehrt.

Da es aber Zeugen gab und Richter/Staatsanwalt ein paar bohrende Nachfragen hatten, rechtfertigte der Autofahrer sich zunächst damit, daß der Radfahrer auf der Straße fuhr, obwohl es einen Radweg gab.

Dann drehte er völlig durch. Aus Dr. Jekyll wurde Mr. Hyde. Er ging dem Richter an den Kragen und mußte von der Gerichtsdienern fixiert werden.

Der Richter hatte danach keinerlei Zweifel, daß an dem Tattag dasselbe mit dem Angeklagten passiert ist. Wäre es bis dato noch auf 1-3 Monate Führerscheinentzug wegen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" + Körperverletzung ausgegangen, hat der Richter danach eine MPU angeordnet. Das hat bestimmt gedauert bis der Choleriker die Pappe wiederbekam, wenn überhaupt. Es war sogar von "Zwangseinweisung" die Rede

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Mit 30 bis 35km/h rückwärtsfahren ist ca. 6 bis 7 mal so schnell, wie erlaubt. Das ist kein Fahrfehler, da würde ich von Eventualvorsatz ausgehen. Klare Ansage an den Staatsanwalt: Revision einlegen. Das wär fällig.

Ich habs aber schonmal geschrieben. Wird nichts bringen in einem Land, wo rasen immer noch blosse Fahrlässigkeit sein soll und man nicht drauf kommen darf, das könnte auch nur Eventualvorsatz sein.

Insofern: Die Revision kann man sich sparen. Lieber den nächsten Spinner fokussieren und sich damit zufrieden geben, dass der Depp wenigstens anderthalb Jahre nicht mehr fahren darf. Auch schon nicht ganz ein Nullresultat und angesichts der Umstände auch nicht zu verachten.

Manchmal machts auch die Masse: Wenn man die Revision sein lässt, und dafür ein paar Besoffene oder andere, die nicht auf die Strasse gehören erwischt, dann passiert wenigstens denen beim nächsten mal etwas mehr, weil die dann eine entsprechende Vorgeschichte haben, so dass dann z.B. nicht mehr automatisch ne Bewährungsstrafe rauskommt.

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vor einer Stunde, bluedog sagte:

 

Insofern: Die Revision kann man sich sparen. Lieber den nächsten Spinner fokussieren und sich damit zufrieden geben, dass der Depp wenigstens anderthalb Jahre nicht mehr fahren darf.

Wäre ja nicht schlecht, wenn die Namen derer, denen der Führerschein entzogen worden ist, in der Zeitung zu lesen wären.

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http://www.ardmediathek.de/tv/die-story/Illegale-Autorennen-Der-Kick-der-Mens/WDR-Fernsehen/Video?bcastId=7486242&documentId=39244668

Zitat

Illegale Autorennen – Der Kick, der Menschen killt

30.11.2016 | 44 Min. | Verfügbar bis 30.11.2017 | Quelle: WDR

Warum werden Raser oft nur zu Bewährungsstrafen und drei Monaten Führerscheinentzug verurteilt? Die Richter sagen, so sind die Gesetze. Die Länder NRW und Hessen wollen das mit einem neuen Gesetz ändern. Und auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobridt hat jetzt angekündigt, härter gegen illegale Autorennen vorzugehen.

 

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