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Illegales Gelblicht ??


Fullmetaljacket

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Salut,

fahre in der Dyane und im CX gelbe Birnen, auch bei der HU. Gab kein Mecker, war okay so, (auch als der linke (welcher sonst) Scheinwerfer bei der Dyane durch sanftes Klopfen zum Leuchten animiert, kurzerhand herausfiel, leuchtete dann aber wenigstens ...), gibt netterweise auch Autoprüferfreaks: "Ente hatte ich auch mal aufgearbeitet.." Na denn.

 

Ich habe mir vorsichtshalber eine Kopie der Gesetzeslage für die netten Kontrollinstanzen ins Auto gelegt, die ich jedoch nie brauchte.

 

Nun sind se abgemeldet u ruhen, so habe ich es nicht griffbereit. Doch im Motor Talk BMW Forum (über google) fand ich Folgendes:

 

 

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

 

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

Als nette verbale Erläuterung für die ungläubigen Thomasse:

Die Bundesrepublik hat sich im Rahmen der ECE-Verträge verpflichtet, alle Genehmigungen anzuerkennen, die durch eines der Unterzeichnerstaten auf Basis der ECE-Regelungen erteilt wurden. (Die ECE-Regelungen sind die mit der Bundesrepublik vereinbarten Bedingungen) Insofern ein Teil nun diesen Regelungen entspricht, ist Deutschland verpflichtet, dessen Legalität anzuerkennen. (Und die Scheinwerfer sind im Rahmen der ECE-Regelung zulässig, da es in dieser keine Einschränkung der Scheinwerferfarbe gibt.) Da außerdem im Rahmen der EU-Verträge festgelegt wurde, daß das EU-Recht so wie zwischenstaatliche Verträge in allen Fällen über dem deutschen Recht stehen, ist die Rechtslage eigentlich eindeutig.

 

Fazit:  Die Diskussion vor Ort mit den Kontrollinstanzen dürft letztlich Ihr führen. Gelbes Licht ist aber (EU rechtlich) (für Franzosen) erlaubt, (auf jeden Fall für eingeführte), die zu der Zeit gelb fuhren, nennen wir es Bestandschutz.

In der Praxis habe ich es, ich schwöahr, gelebt. Nur Mut.

 

Gruß,

Wolfgang

 

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vor 17 Minuten, AFS427 sagte:

 


Ich hatte von Osram Nightbreaker über Philips, Sylvania bis hin zu Chinaschrott alles schon drin gehabt... gut ist die Ausleuchtung nicht gerade.

 

Was ich eigentlich ausdrücken wollte, war, dass ich zwischen meinem X1 und X2 in der Lichtausbeute keinen Unterschied festgestellt habe. Erst durch den Einsatz der Osram Nightbreakers - mittlerweile die Unlimiteds - konnte man einen signifikanten Unterschied in der Lichtausbeute ausmachen. Im Vergleich zu den Fahrzeugen die ich kenne und die ebenfalls mit Halogenlicht ausgestattet sind, habe ich auch keine gravierenden Unterschiede ausmachen können.

Gruß, Karl-Heinz

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vor 11 Stunden, ACCM Gerhard Trosien sagte:

Die gelben sind aus gutem Grund nicht zugelassen!

Und die uralten Argumente in Frankreich FÜR die gelben Lichter sind, gelinde gesagt: lächerlich

Sie würden nicht so stark blenden, wenn die Scheinwerfer beschissen eingestellt sind

klar: wenn sie kaum heller sind als Kerzen...

 

Hallo Gerhard,

der Grund für den Einsatz gelber Scheinwerfer in F ist wesentlich banaler:

Der Feind konnte so leichter erkannt werden, von wegen "nachts sind alle Katzen grau" - gelb die Guten, weiß die Bösen - das Angstsyndrom zweier imperialistischer Auseinandersetzungen. Wirklich, mehr war's nich'.

Aber natürlich gehören wir zu den Guten.

Herzlich

 

Wolfgang

Bearbeitet von wolfgan
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vor einer Stunde, wolfgan sagte:

Salut,

fahre in der Dyane und im CX gelbe Birnen, auch bei der HU. Gab kein Mecker, war okay so, (auch als der linke (welcher sonst) Scheinwerfer bei der Dyane durch sanftes Klopfen zum Leuchten animiert, kurzerhand herausfiel, leuchtete dann aber wenigstens ...), gibt netterweise auch Autoprüferfreaks: "Ente hatte ich auch mal aufgearbeitet.." Na denn.

 

Ich habe mir vorsichtshalber eine Kopie der Gesetzeslage für die netten Kontrollinstanzen ins Auto gelegt, die ich jedoch nie brauchte.

 

Nun sind se abgemeldet u ruhen, so habe ich es nicht griffbereit. Doch im Motor Talk BMW Forum (über google) fand ich Folgendes:

 

 

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

 

 

 

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

 

 

Als nette verbale Erläuterung für die ungläubigen Thomasse:

Die Bundesrepublik hat sich im Rahmen der ECE-Verträge verpflichtet, alle Genehmigungen anzuerkennen, die durch eines der Unterzeichnerstaten auf Basis der ECE-Regelungen erteilt wurden. (Die ECE-Regelungen sind die mit der Bundesrepublik vereinbarten Bedingungen) Insofern ein Teil nun diesen Regelungen entspricht, ist Deutschland verpflichtet, dessen Legalität anzuerkennen. (Und die Scheinwerfer sind im Rahmen der ECE-Regelung zulässig, da es in dieser keine Einschränkung der Scheinwerferfarbe gibt.) Da außerdem im Rahmen der EU-Verträge festgelegt wurde, daß das EU-Recht so wie zwischenstaatliche Verträge in allen Fällen über dem deutschen Recht stehen, ist die Rechtslage eigentlich eindeutig.

 

 

 

Fazit:  Die Diskussion vor Ort mit den Kontrollinstanzen dürft letztlich Ihr führen. Gelbes Licht ist aber (EU rechtlich) (für Franzosen) erlaubt, (auf jeden Fall für eingeführte), die zu der Zeit gelb fuhren, nennen wir es Bestandschutz.

In der Praxis habe ich es, ich schwöahr, gelebt. Nur Mut.

 

Gruß,

Wolfgang

 

Meines Erachtens sagt das alles nur aus, dass z. B. ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug auch in D mit den in Frankreich typgeprüften Bauteilen wie z. B. AHK genutzt werden darf. Für gelbes Licht gilt das ebenso, auch wenn es kaum ein Franzose mehr hat. Aber: Das ein in Deutschland zugelassenes KFZ gelbes Licht, wie es in F erlaubt ist, hier offiziell haben darf, kann ich daraus nicht ableiten.

Anderes Beispiel: In Belgien muss ein KFZ einen Feuerlöscher an Bord haben. Dennoch wird man als deutscher Tourist mit in D zugelassenem KFZ dort nicht behelligt werden wenn der fehlt, weil das eben eine Vorschrift für in Belgien zugelassene KFZ ist.

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vor 2 Stunden, wolfgan sagte:

 

Hallo Gerhard,

der Grund für den Einsatz gelber Scheinwerfer in F ist wesentlich banaler:

Der Feind konnte so leichter erkannt werden, von wegen "nachts sind alle Katzen grau" - gelb die Guten, weiß die Bösen - das Angstsyndrom zweier imperialistischer Auseinandersetzungen. Wirklich, mehr war's nich'.

Aber natürlich gehören wir zu den Guten.

Herzlich

 

Wolfgang

So kenne ich das auch, ich erinnere mich an einen Artikel in der "Dernières Nouvelles d'Alsace" im Jahre 1990, als man in Frankreich feststellte, dass von Deutschland vermutlich keine grosse Gefahr mehr ausgehen würde - nunmehr könne man auf dieses Alleinstellungsmerkmal mit den gelben Funzeln wohl verzichten -

Eher machte man sich Sorgen um den Erhalt der traditionellen Scheinwerfer und mit deren Herstellung verbundene Arbeitsplätze.

So betrachtet hat der damalige Bundeskohl mit seinem Ankauf neuer Bundesländer zwecks Schaffung blühender Landschaften also die schöne gelbe Beleuchtung auf dem Gewissen...

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Die " bösen " Deutschen haben also die Einführung des Gelbliches verursacht . Wusste ich auch nicht . 

" Dicker :DBundeskohl :lol:.." Hihi . So habe ich ihn damals auch immer genannt .

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Aus Wiki:

Zitat

Von 1936 bis 1993 mussten in Frankreich alle Hauptscheinwerfer, Nebelscheinwerfer und Fernscheinwerfer in gelbem Licht strahlen, da dieses, damaligen Untersuchungen zufolge, weniger blendend sei als weißes Licht[6]. Dabei kam es sowohl bei französischen als auch importierten Fahrzeugen vor, dass diese statt gelber Scheinwerfergläser auch farblose Gläser mit gelb strahlender Glühlampe haben konnten. Die einheitliche Definition des gelblichen Farbtons erfolgte in ECE-Regelung Nr. 19 für Nebelscheinwerfer, dort als „Selective Yellow“ bezeichnet.

In Frankreich blieb man lange bei den gelben Fahrzeugscheinwerfern, da dem Nachteil der etwas geringeren Lichtausbeute einige Vorteile des langwelligen gelben Lichts gegenüberstanden: Diese sind u. a. die geringere Blendung des Gegenverkehrs, die Verringerung der Gefahr von Wildunfällen, da Tiere nicht im Scheinwerferlichtkegel erstarren, sondern flüchten, zudem bessere Wahrnehmung von Konturen und Schlaglöchern in der Fahrbahn sowie bessere Sicht bei Regen und Nebel. Im Zuge der Angleichung innerhalb der EU wurde ab dem 1. Januar 1993 allerdings in Frankreich auf weiße Frontbeleuchtung umgestellt.[7] Die gelben Scheinwerfer im Straßenverkehr hatten zur Folge, dass in Frankreich im Schienenverkehr Loks mit nur zwei - statt wie international üblich - drei Frontleuchten eingesetzt wurden;[8] da im Eisenbahnverkehr mit weißer Frontbeleuchtung gefahren wurde, war eine Verwechslung nicht möglich.

vs.

vor 5 Stunden, wolfgan sagte:

Der Feind konnte so leichter erkannt werden, von wegen "nachts sind alle Katzen grau" - gelb die Guten, weiß die Bösen - das Angstsyndrom zweier imperialistischer Auseinandersetzungen. Wirklich, mehr war's nich'.

Was jetzt?

Die Deutsche Wehrmacht tanzten 1940 in Frankreich ein, die gelben Funzeln wurden aber bereits ab 1936 eingesetzt. Irgendwie hört sich das mit gelb= gut und weiss = böse auch nach Kindergarten an, insofern die Wehrmacht dann einfach bei nächtlichen Angriffen gelbe Beleuchtungen an ihre Kisten montiert hätten....

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Da hammers dann also: Das gelb geht auf eine ECE-Regelung zurück, und ich würde, ohne mir da völlig sicher sein zu wollen, in den Raum stellen, dass gestützt auf das Cassis-de Dyjon-Prinzip solche in F dann ja legalen Funzeln nicht in D plötzlich illegal sein können. Denn wenn in F zulässig, wird da ne E-Nummer drauf sein, und wie der TÜV die dann umschiffen möchte, fände ich dann schon spannend. Mit dem Land der Erstzulassung oder der Frage ob Parallelimport oder nicht, dürfte das dann ja nichts zu tun haben, denn auch in einem durch und durch deutschen Fahrzeug eingesetzt hätte das Leuchtmittel dann ja eine E-Nummer gestüzt auf das schon oben zitierte ECE-Reglement.

Ausnahmen sind nur mit Blick auf Sicherheits- oder Gesundheitserfordernisse überhaupt zulässig, soweit ich mich erinnere. Man kann das zwar auch versuchen, aber dann müsste man schon überzeugend darlegen können, warum das, was in F seit Vorkriegszeiten hervorragend funktioniert hat, in D auf einmal so unsicher sein soll, dass es strikte verboten werden muss. Spannend wärs dann schon, das zu lesen.

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Jain.

Ein Entenfahrer im Nachbarort mußte seine LED-"Birnen" aus seinem Rücklicht ausbauen, da 2CV- Rückleuchten für Glühlampen und nicht für LEDs  bestimmt sind. Für jedes Leuchtmittel gibt es dafür abgenommene Lampen. Xenon-Fluter in originalen BX-Reflektoren wären z.B auch verboten.

In Oldtimerkreisen ist es z.B. beliebt in Bilux-Reflektoren H4-Birnen mit Bilux-Sockel einzubauen, um besseres Licht zu haben. Genau genommen ist das aber verboten, da Bilux- und H4-Reflektoren meist unterschiedlich streuen. Es gibt symetrische Bilux-Reflektoren, für H4 ist aber asymetrische Abstrahlung vorgeschrieben, also darf man in symetrischen Bilux-Lampen keineswegs H4 rein bauen (auch wenn das in der Praxis kaum kontrolliert wird).

Also muß in jeder Lampe auch das passende Leuchtmittel eingebaut werden und für jedes zugelassene Leuchtmittel gibt es die dazu passende Lampe. Mischmasch ist nicht zugelassen.

Bearbeitet von EntenDaniel
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Selbst gebaute H4 mit Bilux-Sockeln hatte mein Vater schon Ende der 70er in seinem GS drin, ist nie aufgefallen. Heute kann man die sogar kaufen, allerdings mit 40/45W wie die normalen Biluxkerzen statt 55/60W.

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vor 55 Minuten, EntenDaniel sagte:

Jain.

Ein Entenfahrer im Nachbarort mußte seine LED-"Birnen" aus seinem Rücklicht ausbauen, da 2CV- Rückleuchten für Glühlampen und nicht für LEDs  bestimmt sind.

LED-Leuchtmittel mit den konventionellen Sockeln haben ohnehin keine Zulassung. Leider! Ich hatte bei Reichelt LED- Leuchten fuer die Tachobeleuchtung gekauft, die sind komplett aus dem Programm genommen wurden. Alles was ein KFZ-Sockel hat! Haendler die das Verkaufen koennen mit hohen Bussen rechnen. Ein guter Fahradhaendler wollte mir zB auch kein blinkendes Ruecklicht verkaufen. Eine rote LED-Leuchte und ein zufaellig passender Halter waren kein Problem, er darf es nur nicht als Kombination verkaufen.

 Bei Ebay sollte es allerdings kein Problem sein sich bei Chinahaendlern zu versorgen.

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vor 11 Minuten, MatthiasM sagte:

  Ein guter Fahradhaendler wollte mir zB auch kein blinkendes Ruecklicht verkaufen. Eine rote LED-Leuchte und ein zufaellig passender Halter waren kein Problem, er darf es nur nicht als Kombination verkaufen.

 

eben weil Blinkende Leuchten im Strassenverkehr entweder Warnleuchten (Lopizei,Feuerwehr,etc) oder ganz einfach Blinkleuchten zur Signalisierung des Spurwechsels, des Abbiegens oder im 4erPack eben wieder Warnleuchten sind.

Alles andere darf zwar leuchten, aber nicht blinken. Wobei es da auch Grauzonen gibt, da es ja seit kurzem auch blinkende Tagfahrlichter gibt.

Bearbeitet von Wurzelsepp
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vor 24 Minuten, Wurzelsepp sagte:

eben weil Blinkende Leuchten im Strassenverkehr entweder Warnleuchten (Lopizei,Feuerwehr,etc) oder ganz einfach Blinkleuchten zur Signalisierung des Spurwechsels, des Abbiegens oder im 4erPack eben wieder Warnleuchten sind.

Warum das so ist weiss ich auch;)! Nur manchmal ist mir meine Sicherheit oder die meines Nachwuchses wichtiger. Wenn ich sehe welchen Stellenwert hier gelbe Frontleuchten haben, quaelt mich da auch kein schlechtes Gewissen. Ich glaube es gibt einiges was Verkehrsteilnehmer an Fahrradfahrern nervt, aber das Blinkruecklicht ist wohl recht weit hinten angesiedelt. Dafuer gibt es ja Radler die mit ihrem Frontlicht bald die Netzhaut auf 20 m verdampfen koennen. 

vor 24 Minuten, Wurzelsepp sagte:

Wobei es da auch Grauzonen gibt, da es ja seit kurzem auch blinkende Tagfahrlichter gibt.

Wo, wie, was? Damit die gefaerdeten Autofahrer nicht von einem Fahrradfahrer uebersehen werden? 

Die "Grauzone" heisst uebrigens Autolobby! 

Ach ja illegale LED Instrumentenbeleuchtung habe ich auch in meinen Fahrzeugen. Gab aber noch nie Probleme beim TUeV:D und schlechtes Gewissen auch nicht!

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 22 Stunden, Vulcan sagte:

Die Deutsche Wehrmacht tanzten 1940 in Frankreich ein, die gelben Funzeln wurden aber bereits ab 1936 eingesetzt. Irgendwie hört sich das mit gelb= gut und weiss = böse auch nach Kindergarten an, insofern die Wehrmacht dann einfach bei nächtlichen Angriffen gelbe Beleuchtungen an ihre Kisten montiert hätten....

...die erste imperialistische Auseinandersetzung (mit eingesetzten Kfz) fing im letzten Jahrhundert etwas eher an, ich denke da so an 1914...

Gut u böse war meine ausschmückende subjektive Ergänzung zu gelb und weiß, hehe, u Kindergarten triffts herrlich, wenn ich an die Führungsköpfe denke, ist eben wie heute. Die Konsequenzen, hmmm, gut, laß ich lieber weg, denn aktuell Aleppo, Mossul schaun wir besser nicht hin.

Nachts Licht an mit Beutefahrzeugen (Straßenlampen gabs nicht so viele) oder etliche James Bonds getarnt im sportlichen Maybach für Herrenfahrer und der arme Landbäcker mit seinen Baguettes...war eben eine durch und durch sinnige Entscheidung der Grande Nation.

 

Gruß

Wolfgang

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vor 15 Stunden, JK_aus_DU sagte:

Die deutsche StVZO verlangt nun mal weisses Licht, natürlich aus Glühlampen mit E-Prüfzeichen. Da gibt es nix zu interpretieren. Dat gilt und fertich ;)

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1306826133658578130959/1.1.04-tipp-pkw-beleuchtung-v2.pdf

 

Ich erlaube mir den Hinweis, dass EU Recht über der deutschen StVO steht, die Rechtslage ist somit eindeutig. Die Vorortdiskussion darfst/wirst Du allerdings (ohne EU Beamten) selbst führen.

Gruß

Wolfgang

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Wobei es da auch Grauzonen gibt, da es ja seit kurzem auch blinkende Tagfahrlichter gibt.


Wenn deutsches Fabrikat, dann darf die Karre in Deutschland quasi alles ;)
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vor 11 Stunden, wolfgan sagte:

Ich erlaube mir den Hinweis, dass EU Recht über der deutschen StVO steht, die Rechtslage ist somit eindeutig. Die Vorortdiskussion darfst/wirst Du allerdings (ohne EU Beamten) selbst führen.

Gruß

Wolfgang

Eben nicht. EU-Regelungen ( hier E-Prüfzeichen ) können sehr wohl durch nationalstaatliche Erweiterungen ( hier weisses Licht ) ergänzt und umgesetzt werden. Anders gesagt: EU-Gesetze müssen in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Sie sind das Mindestmaß, welches die EU verlangt. Ein Mitgliedsland darf aber bei der nationalstaatlichen Regelung darüber hinaus gehen. Nur weniger als die EU vorschreibt ist nicht statthaft.

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Am 27.10.2016 at 18:56 , wolfgan sagte:

 

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

 

 

 

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

 

 

Als nette verbale Erläuterung für die ungläubigen Thomasse:

Die Bundesrepublik hat sich im Rahmen der ECE-Verträge verpflichtet, alle Genehmigungen anzuerkennen, die durch eines der Unterzeichnerstaten auf Basis der ECE-Regelungen erteilt wurden. (Die ECE-Regelungen sind die mit der Bundesrepublik vereinbarten Bedingungen) Insofern ein Teil nun diesen Regelungen entspricht, ist Deutschland verpflichtet, dessen Legalität anzuerkennen. (Und die Scheinwerfer sind im Rahmen der ECE-Regelung zulässig, da es in dieser keine Einschränkung der Scheinwerferfarbe gibt.) Da außerdem im Rahmen der EU-Verträge festgelegt wurde, daß das EU-Recht so wie zwischenstaatliche Verträge in allen Fällen über dem deutschen Recht stehen, ist die Rechtslage eigentlich eindeutig.

 

 

 

Fazit:  Die Diskussion vor Ort mit den Kontrollinstanzen dürft letztlich Ihr führen. Gelbes Licht ist aber (EU rechtlich) (für Franzosen) erlaubt, (auf jeden Fall für eingeführte), die zu der Zeit gelb fuhren, nennen wir es Bestandschutz.

In der Praxis habe ich es, ich schwöahr, gelebt. Nur Mut.

 

Gruß,

Wolfgang

 

Hier geht es auch um Fahrzeugteile in diesem Fall Scheinwerfer, hat man Scheinwerfer( mit Typgenehmigung) mit gelber Streuscheibe und weißem Glühobst, könnte man evtl einen aaS finden der einem das einträgt. Wobei ich denke das die Aussage der Stvzo "weißes Abblendlicht" da drüber steht. Die Gelben H4 verfügen zwar über ein E-Prüfzeichen welches aber nur für die Birne OHNE gelbe Kappe gültig ist. Hab das mal mit nem Sachverständigen diskutiert.

Ausnahmegenehmigungen kann man für alles bekommen, man muß nur den richtigen finden. Beispiel: Ein Kunde fährt nen E-Type bei dem in der Zulassungsbescheinigung steht: Vorderes Kennzeichen Anbringung aus technischen Gründen nicht möglich. Was natürlich Unsinn ist.

Zudem gibt es immer wieder Ausnahmen, auch bei EG Typgenehmigten Fahrzeugen. So ist das Kennzeichen beim Pug 206??(glaub ich) nach deutschem Recht eigentlich zu tief. Die Typgenhemigung ist aber trotzdem gültig, oder ein Kleinwagen der im Auslieferungszustand keine Batteriepolabdeckung hat.

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vor 21 Minuten, JK_aus_DU sagte:

Eben nicht. EU-Regelungen ( hier E-Prüfzeichen ) können sehr wohl durch nationalstaatliche Erweiterungen ( hier weisses Licht ) ergänzt und umgesetzt werden. Anders gesagt: EU-Gesetze müssen in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Sie sind das Mindestmaß, welches die EU verlangt. Ein Mitgliedsland darf aber bei der nationalstaatlichen Regelung darüber hinaus gehen. Nur weniger als die EU vorschreibt ist nicht statthaft.

Stimmt. Wenn allerdings ein Nationalstaat in der über das EU-Recht hinausgehenden Regelung wiederum gegen EU-Recht verstösst, wie hier eben, dann ist an sich klar, dass bis auf Ausnahmen, die man in der Grundlage an einer Hand abzählen kann, das EU-Recht Vorrang hat.

Man kann in diesem Fall diesen Vorrang nationalen Rechts (aus Sicherheitsgründen eben vielleicht) nicht ohne weiteres von Vornherein ausschliessen. Wie ich aber eben schon mal hier geschrieben hatte, wäre es sehr spannend, zu lesen, wie der Deutsche Staat sich da gegen das Cassis-de-Dijon-Prinzip stellen wöllte. Ich halte das nicht für ein Ding der Unmöglichkeit, aber ich wäre mir auch nicht sicher, ob man damit durchkäme in Strassbourg. Spannende Frage.

Wenn die Glühbirnenfrage durchkäme, dann könnte ich mir noch etliche andere Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip vorstellen, die bereits richterlich entschieden wurden und eben nichtzugelassen... insofern: Ich, und vermutlich nicht nur ich, würde mich dann fragen, ob manche Staaten dann nicht eben doch gleicher sein könnten, als andere es sind. Sprengstoff in einer Zeit, in der die EU sowieso von reichlich Differenzen geplagt wird.

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Ja, da lassen wir das mit der Klage mal. Bevor nachher wegen sowas wieder Nachbarn aufeinander schießen, fahre ich lieber weisses Licht :rolleyes:

Zur Cassis-de-Dijon-Entscheidung: "Das ... Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass grundsätzlich alle Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, auch in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen. "

Verkaufen heisst nicht benutzen. ;)

Bearbeitet von JK_aus_DU
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vor 2 Stunden, bluedog sagte:

Stimmt. Wenn allerdings ein Nationalstaat in der über das EU-Recht hinausgehenden Regelung wiederum gegen EU-Recht verstösst, wie hier eben, dann ist an sich klar, dass bis auf Ausnahmen, die man in der Grundlage an einer Hand abzählen kann, das EU-Recht Vorrang hat.

Ich denke die EU_Staaten muessen das EU-Recht in Nationales umwandeln, ich kann mich aber in Deutschland nicht auf EU-Recht berufen. In Deutschland gilt deutsches Recht! Ich kann allerdings vor einem EU-Gericht klagen, das dann Duetschland anweist EU-Recht umzusetzen. Fuer gelbe Scheinwerfer ganz schoen aufwendig:D.

Ein Beispiel, bei dem EU-Recht immern noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist die Unzulaessigkeit der Reifenbindung. Bei Motorraedern gibt es die weiterhin, obwohl die Interessensgruppe sicherlich erheblich groesser ist als die Gelblichtfahrer.

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Ob internationales Recht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, damit es innerstaatlich justitiabel wird, ist eine Frage der jeweiligen nationalen Rechtsordnung. In D ist es so, dass jedes Jota erst in (öfter mal aufs Wort gleichlautende) Gesetzesbestimmungen umgegossen werden muss, damits vor nationalen Gerichten angewendet wird. In USA desgleichen. In CH ist internationales Recht grundsätzlich direkt anwendbar, muss also nicht erst national umgesetzt werden. Gilt aber nur dann, wenn die völkerrechtlichen Bestimmungen einerseits genügend klar formuliert sind, und sich andererseits individuelle Rechtsansprüche (behaftet mich nicht auf der ganz genauen Formulierung des Bundesgerichts, ich habs nicht aufs Wort genau im Kopf...) direkt aus dem Völkerrecht ergeben. Dazu kommt: Völkerrecht hat auch noch Verfassungsrang.

Vielleicht liegt darin einer der Gründe für die, ich nenns mal vorsichtig Euroskepsis der Schweizer...

Die Strassbourger Richter interessiert derlei juristischer Kleinkram allerdings wieder so oder so nur unter "ferner liefen..." Die Urteilen nach dem Recht, wozu sich der entsprechende Staat völkerrechtlich verpflichtet hat. Ob innerstaatlich umgesetzt oder nicht, ist dafür weniger wichtig. Wichtig ist nur, was hätte umgesetzt werden müssen.

Was das dann für das einzelne Urteil heisst, kann ich allerdings auch nicht einfach so sagen. Obs dann auf ne Busse und Schadensersatz zulasten des Staats hinausläuft oder der Betreffende Recht bekommt, weiss ich nicht auswendig.

Unabhängig davon gibts aber dann ja auch noch das Vertragsverletzungsverfahren, das eben dann greift, wenn zwingendes EU-Recht in Mitgliedsstaaten nicht fristgerecht umgesetzt wird. Das kann dann schon auch mal so teuer werden, dass es die betreffenden Staaten dann so genau doch auch wieder gar nicht wissen wollen, und dann doch auf einmal umsetzen können, was vorher jahrelang partout nicht ging.

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