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Komme ich mit dem C5 Tourer in die Garage?


zurigo

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vor 43 Minuten, Kugelblitz sagte:

Kannst du nicht einfach sagen, dass du die Garage nicht mietest, weil das mit dem C5 nicht passt? ...

Viele Grüße

Fred

Oder einfach mal probieren, ob's doch passt? Oder ist das schon geschehen? Fotos zur Einschätzung der Lage haben wir ja nicht.
Ich habe da überhaupt kein Mitleid. Auch wenn die Garage schon vor dem Bau gemietet wurde, gab es Pläne dafür. Ich habe sogar bei einem Tiefgaragenplatz einen Plan vorab bekommen.
Ist jetzt schon zu spät, aber das würde ich unter blöd gelaufen abhaken und die Garage wieder kündigen. Außer du hast gleich einen Jahresvertrag unterzeichnet... das kannst du aber auch wieder niemandem ankreiden.

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Ray ist aber mit C5 länger als 5,40 m und breiter als 2,5 m. Gibt es das System in Düsseldorf noch?

Parkroboter-Ray.jpg

http://www.sickinsight-online.de/parken-der-zukunft-intelligente-sensoren-steuern-autonomen-parkroboter/

Wer Angst um seine Schweller hat sei beruhigt. Angehoben wird wie bei der Limora-Rangierhilfe über die Räder.

Ronald

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Ja, wer den Schaden hat, braucht für den Spot nicht mehr zu sorgen. Ihr habt ja vollkommen recht. Ich hätte im Vorfeld die ganzen Baukräne, Planierraupen, Sandhaufen, Materiallager dort wegräumen müssen und die Situation eigenhändig ausmessen und planen müssen.  Das ganze Thema ist letztlich Muppet-Show reif. Man kann daran irgendwie auch den kulturellen Stand unseres Landes rauslesen: wenig, weniger, am wenigsten. 

Ich habe gestern Abend in einem Anflug von Wut, dem Bauträger angedroht, dass er selber mein Fahrzeug am Tag der Abnahme in diese Garage fährt. Bedingung meinerseits: max. 20 Sekunden Zeit und nur einmal zurücksetzen (also einmal Fahrrichtungswechsel). Wenn das nicht klappt, muss nachgebessert werden. Wie das allerdings aussehen soll, ist völlig unklar. Man kann die Garage (es sind 4 Stück in Reihe, fest verbunden) nicht verschieben. Man müsste sie ausbuddeln. Und die Mauer davor ist auch nicht verrückbar, weil dort ein Behinderten-Weg hinter der Mauer verläuft. Der muss dort bleiben.

Ich finde es wieder mal spannender als jeder TATORT, Deutschland zuzusehen, wie Rechtsanwälte mit lukrativen Aufträgen aus der Baubranche versorgt werden. Na ja, Arbeitsplatzerhalt für Freiberufler ist ja auch was wert. Und die Polizei soll ja auch bald aufgestockt werden. Dann können die solche Dinge dann auch gleich mitbearbeiten.

Wie heißen noch mal diese Hefte, die die Zeugen Jehovas vor sich halten? 

Deutschland erwache.

zurigo

PS: Vorsicht für alle Neuwagenkäufer: nie einen Wagen nur von einer Seite betrachten und bestellen. Es könnte sein, dass das Fahrzeug auf der anderen Seite nur ein Rad hat. Ist doch denkbar. Man muss sich um jedes Detail kümmern als Konsument.

 

 

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vor 1 Stunde, zurigo sagte:

 Wie heißen noch mal diese Hefte, die die Zeugen Jehovas vor sich halten? 

Wuchtarm, .....oder so

 

PS: Nach einem kurzen Gespräch mit mir sind die immer ziemlich Argumentationsarm ;)

Bearbeitet von Wurzelsepp
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vor 8 Stunden, zurigo sagte:

... Man müsste sie ausbuddeln. Und die Mauer davor ist auch nicht verrückbar, weil dort ein Behinderten-Weg hinter der Mauer verläuft. Der muss dort bleiben.

Ich finde es wieder mal spannender als jeder TATORT, Deutschland zuzusehen, wie Rechtsanwälte mit lukrativen Aufträgen aus der Baubranche versorgt werden. Na ja, Arbeitsplatzerhalt für Freiberufler ist ja auch was wert. Und die Polizei soll ja auch bald aufgestockt werden. Dann können die solche Dinge dann auch gleich mitbearbeiten.

Wie heißen noch mal diese Hefte, die die Zeugen Jehovas vor sich halten? 

Deutschland erwache.

zurigo

PS: Vorsicht für alle Neuwagenkäufer: nie einen Wagen nur von einer Seite betrachten und bestellen. Es könnte sein, dass das Fahrzeug auf der anderen Seite nur ein Rad hat. Ist doch denkbar. Man muss sich um jedes Detail kümmern als Konsument.

Zurigo, ich kann deinen großen Weltschmerz beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Wo ist das Problem?

Für mich ist bis jetzt nicht klar, ob du die Garage schon verbindlich gemietet hast. Falls ja, so what, solche Verträge haben normalerweise max. 4 Wochen Kündigungsfrist.

Falls tatsächlich eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein sollte, kannst du die Garage bestimmt untervermieten, beim allgemeinen Mangel an Garagen.

Immer vorausgesetzt, dein C5 passt wirklich nicht hinein, was wir nach sehr langer Diskussion immer noch nicht wissen und anscheinend auch immer noch nicht probiert wurde.

 

Alles kein Grund, über Architekten, Rechtsanwälte und die Polizei zu jammern.

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Das Jammern über die Polizei war nicht als Jammern gemeint. Das war nur blöd ausgedrückt von mir. Das nehme ich zurück. Ich komme mit der Polizei immer gut aus. Oder andersrum ausgedrückt: ich habe nie mit ihr zu tun.  Der Knüppelschlag war für Merkel gedacht. Konnte man aber nicht erkennen.

Falls das Auto nicht einfach in die Garage rein passen sollte, werde ich mein Jammern über den Architekten verteidigen. Die Hamburger Oper soll ja inzwischen auch fertig sein.

zurigo

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Lieber Zurigo, hätte Dich eigentlich auch nicht als eine solche "Heulsuse" eingeschätzt. Stimmt aber wirklich, Mietverträge für Garagen sind in der Regel mit Vier-Wochen-Frist kündbar. Alles andere wäre mir neu.

Dein Frust geht wohl eher in die Richtung, dass Du eben unheimlich froh darüber warst, endlich eine Garage bekommen zu haben, damit aber jetzt anscheinend mehr Umstände hast, als sie Dir evtl. sogar in Wirklichkeit später bereitet. Kann mich da den Vorrednern nur anschließen. Habe Dir auch schon einmal ausführlichst erklärt, wie die angeblichen "Probs" ganz einfach zu umfahren sind, im wahrsten Sinne des Wortes.

Wer's bequem haben will, muss wohl anscheinend leiden, ganuso wie wer schön sein will??

Lachen kann ich nur über die Kanadier, die sich Reifen zum besseren Einparken erfinden. Ich habe über vier Jahre in den USA gearbeitet und war natürlich beruflich auch mehrmals in Kanada. Wer es da nicht schafft einzuparken, dem helfen auch solche Reifen nicht mehr. Hammer!! Allein seine Grundstückseinfahrt ist doppelt so breit, wie hier in Deutschland üblich! In der Regel haben die vor jedem Einkaufszentrum so große Parklücken, wie sie hier für Schwerbehinderte ausgewiesen sind. Dass die drüben nicht unbedingt die allerbesten Autofahrer sind, ist ja wohl auch nicht von der Hand zu weisen und das bei den Verhältnissen denen das Einparken dann auch noch Schwierigkeiten bereitet, nur allzu bezeichnend. Aber irgendwie sehr informativ. Habe ich auch noch nicht gewusst, dass es sowas überhaupt gibt. Meine Freundin würde sich sehr drüber freuen!!;):D

Gruß Rainer

Lieber Zurigo, bitte ob der Ausdrucksweise mir nicht böse sein.

@ Tim, danke für's Foto von der Isetta. Das war genau das Auto, auf welchem ich als 11 jähriger Steppke das Autofahren lernen durfte. Mit Stockschaltung auf der linken Seite, ganze 3 Gänge gab's. Super Karre!! Mein Freund fuhr zu der Zeit den 750'er BMW Coupé und mir auf dem Autocross Gelände immer davon :(

Bearbeitet von DJ Ray
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Jetzt nehme ich den früheren Faden doch noch einmal auf. Die Möglichkeit zu kündigen ist die eine Seite. Womöglich ist aber garkein Vertrag zustandegekommen, denn nach den uns mitgeteilten Maßen ist - mal ganz unabhängig von Zurigos Wunsch - die Norm nicht erfüllt. So das Objekt nicht den gültigen anerkannten Regeln der Technik entspricht hätte unser Zurigo vor Vertragabschluss auf diese Abweichung bzw. Unterschreitung der Maße explizit hingewiesen werden müssen. Spätestens da wäre ihm ein Lichtlein aufgegangen und er hätte nochmal überlegt. Offensichtlich hat man dies aber nicht getan und ihn im Glauben gelassen, dass alles regelgerecht ist.

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vor 8 Stunden, Kugelblitz sagte:

Nur auf Profil muss man verzichten... ;)

Und darf deshalb hierzulande nicht auf die öffentlichen Strassen. Slicks sind verboten. Sowas geht nur abseits öffentlicher Strassen. Gut, vielleicht darf man das auch mit einer das Fahrzeug alltagsuntauglich machenden Geschwindigkeitsbeschränkung... gibts für Anhänger mit Stahlreifen ja auch.

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Berlingokäufer
vor 7 Minuten, bluedog sagte:

Und darf deshalb hierzulande nicht auf die öffentlichen Strassen. Slicks sind verboten. Sowas geht nur abseits öffentlicher Strassen. Gut, vielleicht darf man das auch mit einer das Fahrzeug alltagsuntauglich machenden Geschwindigkeitsbeschränkung... gibts für Anhänger mit Stahlreifen ja auch.

Ich glaube mit der Konstruktion kommt man vorwärts auch nicht viel schneller voran als seitwärts

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Dann wärs ja wieder rechtskonform und damit alles in Butter.

Ich glaube, auf die Art einparken wird man eher nach dem Magnetschwebeprinzip auf speziellen Parkplätzen.

Ja, wenn die Dinger schon so viel kosten, darf man dem Benutzer auch was bieten dafür. Ich glaube aber, noch eher setzen sich Hochregallager-Parkhäuser durch... Vorausgesetzt, man muss am Ende nicht zu lange auf sein hoffentlich wiedergefundenes Blechle warten.

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Horst B, Du hast mich voll verstanden. Danke, danke. - Es gibt im ganzen Areal und im weiten Umkreis nur diese 4 Garagen. Und eine davon wollte ich. Was mich am meisten ärgert (oder ärgern wird), ist die noch ausstehende Antwort  (Reaktion) des Bauträgers. Der wird sagen: "Wenn Ihnen die Garage nicht mundet, dann treten Sie doch zurück. Wir verkaufen oder vermieten das Teil an Leute, die uns keine Schwierigkeiten machen. Und die Leute gibt es in jeder Stadt." 

Ich hätte nicht geglaubt, dass der Spruch "Vogel friss oder stirb" sich auch auf mich anwenden lässt. Man kommt sich dabei doch ziemlich blöd vor. 

Und Horst B hat recht. Ich wurde nicht belehrt, dass diese Garage(n) nicht für obere Mittelklasse oder untere Oberklasse gedacht sind. Ob man damit vor Gericht durchkommt? - Wenn das Auto dort nicht einfach mal so reinpasst, dann werde ich mir Rechtsbeistand holen müssen. So einfach kommen die mir nicht davon, das habe ich mir geschworen. Aber die haben meist gute Anwälte, die das schon zig Mal gemacht haben. Da perlt man ab wie Wasser an der Wachswand.

zurigo

 

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Berlingokäufer
vor 2 Stunden, bluedog sagte:

Dann wärs ja wieder rechtskonform und damit alles in Butter.

Ich glaube, auf die Art einparken wird man eher nach dem Magnetschwebeprinzip auf speziellen Parkplätzen.

Ja, wenn die Dinger schon so viel kosten, darf man dem Benutzer auch was bieten dafür. Ich glaube aber, noch eher setzen sich Hochregallager-Parkhäuser durch... Vorausgesetzt, man muss am Ende nicht zu lange auf sein hoffentlich wiedergefundenes Blechle warten.

Bei den Hochregal-Parkhäusern frage ich mich, was passiert, wenn ich nur mal zwischendurch was einladen möchte oder was aus dem Auto holen möchte: fängt dann jedesmal wieder neu die Parkzeit an zu laufen, weil das Auto ja rausgefahren wurde? Und ich muss dann mein Auto wieder zur Einfahrt fahren? Was wenn in der Zwischenzeit das Parkhaus "meinen" Parkplatz wieder vergeben hat und damit vielleicht kein Platz mehr frei ist? 

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vor 35 Minuten, Berlingokäufer sagte:

Bei den Hochregal-Parkhäusern frage ich mich, was passiert, wenn ich nur mal zwischendurch was einladen möchte oder was aus dem Auto holen möchte: fängt dann jedesmal wieder neu die Parkzeit an zu laufen, weil das Auto ja rausgefahren wurde? Und ich muss dann mein Auto wieder zur Einfahrt fahren? Was wenn in der Zwischenzeit das Parkhaus "meinen" Parkplatz wieder vergeben hat und damit vielleicht kein Platz mehr frei ist? 

Schlaue Parkhausbetreiber haben dafür denn vermutlich ne spezielle Kurzrückholtaste.

Wenn man den Parkplatz aufgibt, passiert vermutlich dasselbe wie bei nem normalen Parkplatz. Was da ist, wenn Du für ne Minute wegfährst und in der Zeit jemand anders da parkt, ist ja auch nicht erklärungsbedürftig.

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Zurigo,
ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen:
Du gibst Merkel die Schuld und sprichst von Anwälten und Gerichten, dabei ist noch gar nicht klar, ob dein Auto da jetzt reinpasst oder nicht.

Was ist los mit dir?

Apropos:
Ich suche auch händeringend eine gescheite Garage und erlebe dabei haarsträubende Stories. Ich würde hier im Forum aber zu Recht ausgelacht, wenn ich da mit dem Anwalt drohen würde.

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Tja, lieber Jürgen, wem soll man denn heute sonst noch drohen, wenn man eine Garage für 20 Lappen kauft, in die dann das  eigene, gesichtslose, glamourlose, Null-Acht-Fünfzehn-Auto nicht reinpasst. 

Ich habe der Baufirma jetzt vorgeschlagen, dass einer ihrer Mitarbeiter den Tourer in 20 Sekunden in die Garage reinfahren muss. Falls das nicht klappt, werde ich klagen (müssen). Ich habe einen jungen Rechtsanwalt (Kumpel) an der Hand, der ganz scharf drauf ist, den Staat über die Kante zu ziehen. Er selber fährt einen Jaguar.

Veräppeln kann ich mich selber. Daher meine latente Aggression. Wenn Merkel solche Gesetze zulässt, muss ich mich negativ über sie äußern dürfen. Was bleibt mir sonst übrig? Den Papst um Audienz bitten?

zurigo

Bearbeitet von zurigo
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Warum musst du denn klagen?

Ich lese jetzt erst, dass du die Garage wohl gekauft hast. Immer vorausgesetzt, dein sonst so gelobtes Null-Acht-Fünfzehn-Auto würde nicht hineinpassen, war wir ja immer noch nicht wissen:

Kommt dir denn gar nicht in den Sinn, vielleicht ganz friedlich vom Kaufvertrag zurückzutreten? Die finden doch mit Kusshand einen anderen Käufer dafür! Oder weiterzuvermieten, oder, oder...

Aber nein, der Staat ist schuld und dein Anwalt fährt Jaguar. Der braucht  wohl Arbeit?

Und dann drohst du lieber Frau Merkel. Du bringst es noch soweit, dass die Angie mir leidtut!!

 

(Ach ja, und der Pabst kann auch nix dafür, nur so zur Info.)

 

Edith: Das war dein erstes Posting hier:

Am 11.1.2017 at 16:33 , zurigo sagte:

Ich möchte mir eine Garage zumieten für den C5 Tourer 165 Diesel (Bj. 2014)...

Und jetzt schreibst du, du hättest "20 Lappen" ausgegeben. Was sollen wir denn glauben?

Bearbeitet von Juergen_
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