Zum Inhalt springen

Hydraulische Aufsteller - HY-Verkaufsklappen


HY-plus

Empfohlene Beiträge

Die Gas/Öl-Aufstellzylinder sind weit verbreitet, praktisch und problemlos - aber was sagt der TÜV dazu, wenn man für seinen H-Kennzeichen-HY mit Verkaufsklappen solche Teile eingebaut hat.  Gab es diese Teile 1972 (mein HY-Bj.) schon bei anderen Fahrzeugen?

Erstmal muss er damit abgenommen werden.  Später wird sich da kaum einer für interessieren.

Hat jemand von der Verkaufsklappenfraktion schon mal von TÜV-Einwänden gehört betr. "moderne" Gasdruckaufsteller für die Verkaufsklappen beim HY mit H-KENNZEICHEN?

In der Praxis wird es wahrscheinlichdarauf hinauslaufen, dass ich einfach mit den Teilen hinfahre und nicht groß drauf hinweisen werde ... :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich denke, dass die um 1970 aufkamen. Der GS hatte sie und auch der SM. Von daher durchaus zeitgenössisch.

 

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seit ich ein H-Kennzeichen habe, fahre ich nicht mehr zum TÜV. Die sind mir da zu schräg. Ist ja schlimmer wie zur See oder vor Gericht. Nur noch Werkstatt-TÜV. Da gab es noch nie Probleme.

Bearbeitet von lumiere
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glücklicherweise habe ich sowohl zu TÜV als auch zur DEKRA nette Kontakte. Erstabnahme des vorher in F. zugelassenen Fahrzeugs mit H-Begutachtung führt im ehemaligen Westdeutschland zwangsläufig zur TÜV-Station - im ehemaligen Ostdeutschland zur DEKRA. Die haben sich die Beute sauber aufgeteilt.

Was bei meinen beiden bisherigen HYs bemängelt wurde war auch völlig korrekt bemängelt. Wenn die Blinkanlage komplett ausgefallen ist, kann der TÜV nix dafür. Ich habe das damals auf die schnelle vor Ort nicht hinbekommen und noch Kleinkram dazu - also Hausaufgaben ordentl. erledigen ;-) Klar mein Fehler.

Beim 2. HY wurde gar nichts offiziell bemängelt - ich habe nur den Hinweis erhalten, dass meine an einigen Positionen (Tachoeinheit, Blinkerkappen etc.)  verwendeten kl. Inbus-Schrauben nix an diesem Bj. zu suchen haben - wenn er denn "H" bekommen soll. Hat er auch recht - oder? Ich habe mein "H" aber trotzdem erhalten.

Grundsätzlich dazu: Ich mag keinen unnötigen Stress mit der Abnahme. In Folge dessen fahre ich mit meine reparierten / restaurierten Großbaustellen zum TÜV mit der Ansage: "Bei den vielen erledigten Arbeiten gehe ich von Restfehlern aus. Ich sehe zwar keine mehr - aber man(n) weiss nie... "

Darauf kommt meist eine positive Reaktion von den Prüfern - "Fahrnsemalrein das schaun wir uns erstmal an." Und dann kommt meist: "Sieht doch gut aus ..." Mehrmals so gelaufen. Damit nehme ich (mir) den Stress raus.   Wenn dann doch was ist, habe ich einen in kollegialer Atmosphäre erarbeiteten Mängelbericht und arbeite den ab - fertig. das sehe ich nicht als Maßregelung. Ich nutze einfach seine Kompetenz für mein Projekt. Ich zahle schließlich dafür!

Im  (kostenlosen) Vorgespräch habe ich früher grundsätzlich erstmal den zuständigen Prüfer geprüft: ist er kompatibel = kooperativ oder nicht? Nervsäcke werde ich doch gar nicht erst mit meinen Autos behelligen ...

 

In diesem Sinne: Frohes werkeln!

Bearbeitet von HY-plus
!
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

By the way: 

Die Innensechskant- (Allen-)schraube ist älter, als man denkt! Das US-Patent hierzu stammt eigentlich von 1910.

Bauer und Schauerte ließen sich diese Schraube dann 1936 in Deutschland patentieren und produzieren. 

Der heute gebräuchliche Name Inbus setzt sich zusammen aus dem Begriff INnensechskant und den Namen Bauer Und Schauerte. Insofern kann man die getrost verwenden, original und gebräuchlich waren sie hingegen nicht.

(Klugscheissmodus wieder aus)

Und wenn der Spezi beim TÜV mit GS und SM nichts anfangen kann: Der erste Passat (1973) und der Golf 1(1974) hatten Gasdruckfedern ja auch schon in der Großserie.

LG, Bert

Bearbeitet von Le Fourgon
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... zum Thema INBUS - wieder was gelernt. Merci! Beim HY werde ich trotzdem drauf verzichten. Die Aufsteller werde ich einbauen. Mal sehen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6131 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.
E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...