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Visa Plein Air, Ohne Dach zulassungsfähig?


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Hallo Liebe Leute des alten Bleches..

 

Mein Plein Air benötigt eine neue Dachhaut, doch da die sehr aufwändig und somit teuer ist, kam mir in den Sinn, das Fahrzeug nur als Schönwetterauto ohne Dachhaut zu betreiben, also praktisch daueroffen. Wie sind die Bestimmungen dafür beim Tüv? oder der Zulassung, wenn ich den Kleinen "erstmal" so fahren will...

Muss ja nicht auf Dauer so bleiben.

 

beste Grüße

 

Thorsten

 

 

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Bei einem Cabriolet ist das Verdeck Bestandteil des Autos. Bei einem Roadster ginge es wohl auch ohne. 

Wie stark ist / sind die Beschädigung/en des Verdecks?

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Von Amts wegen ist so ein Visa Plein Air garkein Cabrio sondern eine ganz normale Limousine. So stand es zumindest damals im KFZ-Brief meines PleinAir.

,,Limousine-geschlossen-Schiebedach'' hieß es .

Warum sollte man an ,,kein Cabrio'' das folglich nicht vorhandene Cabrioverdeck nicht abbauen dürfen und damit fahren?

Meine Meinung!

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vor 17 Minuten, BerndX2 sagte:

Von Amts wegen ist so ein Visa Plein Air garkein Cabrio sondern eine ganz normale Limousine. So stand es zumindest damals im KFZ-Brief meines PleinAir.

,,Limousine-geschlossen-Schiebedach'' hieß es .

Warum sollte man an ,,kein Cabrio'' das folglich nicht vorhandene Cabrioverdeck nicht abbauen dürfen und damit fahren?

Meine Meinung!

Vielleicht will der "Tüv" in diesem Fall das Schiebedach sehen. :)

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Mach eine §21 und lass Dir eintragen, ww. Betrieb ohne Textilverdeck bzw. Dachhaut. Ein dauerhafter Kantenschutz muß aber gewährleistet sein. Offen scharfkantig mögen die Prüfstellen nicht.

Bearbeitet von Rosti
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Ich würde einfach bei schönem Wetter ganz selbstverständlich oben ohne zum TÜV fahren. Mit dem Cabrio fährt man im Sommer auch offen zum TÜV ..

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  • 2 Wochen später...

Ich bin vor Jahen mal mit meinem Karmann Ghia ohne Verdeck zum Tüv gefahren und das hat da niemanden nennenswert interessiert. Die haben nur geguckt , ob da scharfe Kanten sind.

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