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Nebelscheinwerfer zum Fernlicht dazu klemmen ????


Jürgenw

Empfohlene Beiträge

Beim C5 III kann man ja schon die Nebellampen mit dem Fernlicht

zusammen an haben, da sich das Fahrlicht beim einschalten des

Fernlichts nicht abschaltet. Das ist ja nicht selbstverständlich, bei den

meisten Fahrzeugen die ich kenne geht das Fahrlicht dann aus.

Man muß lediglich bei jedem Fahrtbeginn die Nebellampen neu

anmachen, da sie beim ausschalten der Zündung deaktivieren.

 

PS: Je nach Lampentyp (Xenon, H7, ...)

Bearbeitet von robi64
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Bei meinem BX kann ich auch Fernlicht und Nebellampen gemeinsam schalten obwohl das Fahrlicht wie bei H4 erforderlich abschaltet. Das Fahrlicht bleibt bei getrennten Leuchtmitteln für Fern-/Fahrlicht (H7/H1) übrigens immer eingeschaltet (Xantia, XM, ZX etc).

Die Vorschrift daß die Nebellampen beim Einschalten des Fernlichts erlöschen müssen (stand wohl in grauer Vorzeit mal in der StVZO) gibt es seit vielen Jahren nicht mehr.

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Bei meinem BX kann ich auch Fernlicht und Nebellampen gemeinsam schalten obwohl das Fahrlicht wie bei H4 erforderlich abschaltet. Das Fahrlicht bleibt bei getrennten Leuchtmitteln für Fern-/Fahrlicht (H7/H1) übrigens immer eingeschaltet (Xantia, XM, ZX etc).
Die Vorschrift daß die Nebellampen beim Einschalten des Fernlichts erlöschen müssen (stand wohl in grauer Vorzeit mal in der StVZO) gibt es seit vielen Jahren nicht mehr.
Danke für Deinen Kommentar ich kannte das auch so, das es diese Vorschrift nicht mehr gibt....
Sonst gibt es ja PKW und Nutzfahrzeug Hersteller, die sich wissentlich dem wiedersetzen würden....

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

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Ich vermute diese Regelung ist im Zusammenhang mit EU-Vorschriften gekippt worden, genau wie die Abschaltung der Nebelschlussleuchten beim Betrieb mit Anhänger. Auch die gibt es nicht mehr.

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Hallo,

der Alex hier. :) 

@Jürgenw

Ich verstehe die Thematik leider nicht wirklich. Bitte fühle sich hier keiner vor den Kopf gestoßen oder sonst negativ behandelt. Mein bester Freund arbeitet in der Lichtentwicklung für die vier Ringe und meint immer wieder, dass ohne fundierte Kenntnisse ein 'Basteln' an der Beleuchtungsanlage oder der Fahrzeugelektrik/-elektronik NICHT zu empfehlen ist. Folgendes solltest du kennen, wenn du doch daran arbeiten möchtest: Kompletter Strpmlaufplan; ALLE Werte von allen Verbrauchern, die da mit dran hängen wo du was verändern möchtest (Also Lampen, Ralais, Bauteile im Steuergerät wie Transistoren, Widerstände, Dioden usw); Software der einzelnen Steuergeräte, die mit der Sache etwas zu tun haben. Und Kenntnisse in Sachen Bussysteme sind auch nicht so verkehrt.

Seit den 2000ern sind die Fahrzeuge sehr komplex geworden was die Elektronik angeht.

Nicht zuletzt sollte die Verkehrssicherheit nicht darunter leiden und es sollte zugelassen sein. Mag sein, dass Cermedes diese Funktion so oder so ähnlich in einem ihrer Wagen verbaut hat. Aber dann haben die sich das so abnehmen und genehmigen lassen.

Ich finde es generell toll, dass du dein Auto deinen Wünschen entsprechend verändern bzw. diesen anpassen möchtest. Jedoch bedenke die oben aufgeführten Punkte.

Und warum ich die Thematik nicht verstehe: Wenn man das Fernlicht anschaltet bleibt ja alles andere auch mit an. Wie schon mal hier erwähnt. Wo genau liegt denn da der Vorteil wenn die Nebelscheinwerfer zusammen mit Fernlicht an und aus gehen? Und sollen diese dann NUR noch mit dem Fernlicht zusammen geschaltet werden oder willst du dir die separate Steuerung der Nebelscheinwerfer trotzdem vorbehalten?

Bei mir im C6 'muss' ich alles separat schalten. Das finde ich jedoch auch recht sinnvoll. Denn falls die Nebelscheinwerfer NUR noch zusammen mit dem Fernlicht funktionieren, dann seh ich im Nebel überhaupt nichts mehr. Die Streuung und Reflexion des Lichts ist dann einfach zu hoch und ich werde eher von meinem eigenen Licht geblendet.

@mViper Hat der C6 nicht Tagfahrlicht? Also meiner schon. Die Nebelscheinwerfer muss ich dafür nicht extra an haben. Oder bin ich da jetzt falsch?

 

Gruß,

Euer Alex

 

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Hallo,
der Alex hier. [emoji4] 
[mention=107196]Jürgenw[/mention]
Ich verstehe die Thematik leider nicht wirklich. Bitte fühle sich hier keiner vor den Kopf gestoßen oder sonst negativ behandelt. Mein bester Freund arbeitet in der Lichtentwicklung für die vier Ringe und meint immer wieder, dass ohne fundierte Kenntnisse ein 'Basteln' an der Beleuchtungsanlage oder der Fahrzeugelektrik/-elektronik NICHT zu empfehlen ist. Folgendes solltest du kennen, wenn du doch daran arbeiten möchtest: Kompletter Strpmlaufplan; ALLE Werte von allen Verbrauchern, die da mit dran hängen wo du was verändern möchtest (Also Lampen, Ralais, Bauteile im Steuergerät wie Transistoren, Widerstände, Dioden usw); Software der einzelnen Steuergeräte, die mit der Sache etwas zu tun haben. Und Kenntnisse in Sachen Bussysteme sind auch nicht so verkehrt.
Seit den 2000ern sind die Fahrzeuge sehr komplex geworden was die Elektronik angeht.
Nicht zuletzt sollte die Verkehrssicherheit nicht darunter leiden und es sollte zugelassen sein. Mag sein, dass Cermedes diese Funktion so oder so ähnlich in einem ihrer Wagen verbaut hat. Aber dann haben die sich das so abnehmen und genehmigen lassen.
Ich finde es generell toll, dass du dein Auto deinen Wünschen entsprechend verändern bzw. diesen anpassen möchtest. Jedoch bedenke die oben aufgeführten Punkte.
Und warum ich die Thematik nicht verstehe: Wenn man das Fernlicht anschaltet bleibt ja alles andere auch mit an. Wie schon mal hier erwähnt. Wo genau liegt denn da der Vorteil wenn die Nebelscheinwerfer zusammen mit Fernlicht an und aus gehen? Und sollen diese dann NUR noch mit dem Fernlicht zusammen geschaltet werden oder willst du dir die separate Steuerung der Nebelscheinwerfer trotzdem vorbehalten?
Bei mir im C6 'muss' ich alles separat schalten. Das finde ich jedoch auch recht sinnvoll. Denn falls die Nebelscheinwerfer NUR noch zusammen mit dem Fernlicht funktionieren, dann seh ich im Nebel überhaupt nichts mehr. Die Streuung und Reflexion des Lichts ist dann einfach zu hoch und ich werde eher von meinem eigenen Licht geblendet.
[mention=96000]mViper[/mention] Hat der C6 nicht Tagfahrlicht? Also meiner schon. Die Nebelscheinwerfer muss ich dafür nicht extra an haben. Oder bin ich da jetzt falsch?
 
Gruß,
Euer Alex
 
Hallo Alex, ich verstehe was Du schreibst und kann auch den Mann verstehen, der für die 4 Ringe arbeitet....
Das Daimler und mittlerweile auch viele andere die Nebler zusammen mit dem Fernlicht an haben, wogegen auch der TÜV auch keine Einwände hat sollte jetzt auch klar sein....
Was ich lediglich einmal nachfragen wollte, ob es hier jemand schon probiert hat, war die Idee, unabhängig vom Schalter der Nebelscheinwerfer bei der Betätigung des Fernlichtes/ Lichthupe, über ein Relais die Nebelscheinwerfer mit zu betätigen....

Da auch ich hier offensichtlich die mangelnde Fach und Sachkenntniss nicht habe, wird sich eine Fachkraft nächste Woche damit befassen, die genaue Berufsbezeichnung lasse ich hier bewusst weg, um nicht wieder blöden Kommentaren ausgesetzt zu sein.....


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B) Wieso eigentlich die Nebler, das H7-Kurvenlicht ist doch viel heller. [emoji6]
Ronald
Das H7 Kurvenlicht funktioniert aber nur teilweise auf langgezogenen Kurven einer Landstraße....

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vor 12 Minuten, Jürgenw sagte:

Das Daimler und mittlerweile auch viele andere die Nebler zusammen mit dem Fernlicht an haben, wogegen auch der TÜV auch keine Einwände hat sollte jetzt auch klar sein....

Das ist Unsinn. Sie haben es nicht zusammen an, man kann es zusammen anschalten, es ist aber nicht erlaubt, das zu tun. Wenn Nebler automatisch mit dem Fernlicht angingen, hätte der TÜV sehr wohl Einwände.

Bei Daimler konnte man schon in den 70er Jahren Nebellicht und Fernlicht zusammen einschalten - aber es war auch damals schon verboten.

 

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vor 16 Minuten, Jürgenw sagte:

Das Daimler und mittlerweile auch viele andere die Nebler zusammen mit dem Fernlicht an haben, wogegen auch der TÜV auch keine Einwände hat sollte jetzt auch klar sein....
Was ich lediglich einmal nachfragen wollte, ob es hier jemand schon probiert hat, war die Idee, unabhängig vom Schalter der Nebelscheinwerfer bei der Betätigung des Fernlichtes/ Lichthupe, über ein Relais die Nebelscheinwerfer mit zu betätigen....
 

Ich kenne kein Fahrzeug, bei dem man nicht Fernlicht und Nebler gleichzeitig einschalten kann - aber immer nur mit getrennten Schaltern. Der TÜV hat da natürlich auch nichts gegen. Wo der TÜV bestimmt was dagegen hat, ist die Tatsache, dass du das mit ein und dem selben Schaltern tun willst...

Ich hatte mal an einem 3er Golf zusätzliche Fernscheinwerfer. Die habe ich einfach per Stromdieb kurz vor der Fernlicht-Glühlampe an das Kabel geklemmt. Hat jahrelang super funktioniert (bis mir so ein Idiot auf einem Parkplatz die Halterungen abgebrochen hat...). Aber das war wie gesagt ein Golf 3, der hat keine komplizierte Elektronik und ist auch nicht busgesteuert.

In deinem Fall würde ich sagen, ohne Eingriff in die Elektronik geht es nicht. Ich möchte sogar behaupten, dass man deine gewünschte Funktion allein durch Umprogrammierung der/des Steuergeräte(s) herbeiführen kann --- wenn man sowas kann...

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vor 31 Minuten, Jürgenw sagte:


Da auch ich hier offensichtlich die mangelnde Fach und Sachkenntniss nicht habe,

.......na dann hast Du sie ja.  (doppelt verneint)

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vor 11 Minuten, C6per sagte:

Ich kenne kein Fahrzeug, bei dem man nicht Fernlicht und Nebler gleichzeitig einschalten kann - aber immer nur mit getrennten Schaltern.

Beim C5 I geht das nicht weil hier Fern- und nebellicht über eine H4-Lampe realisiert werden bei der nicht beide Glühfäden gleichzeitig in Betrieb sein dürfen. Dementsprechend gibt es in der BSI einen Menupunkt "Fern- und nebelscheinwerfer im selben Gehäuse" der bei diesem Modell aktiviert ist um die nebellampen beim Aufblenden abzuschalten.

Dass man die Nebellampen mit getrenntem Schalter einschalten muß ist völlig unbestritten, das steht auch ganz explizit in den entsprechenden Vorschriften drin.

Bearbeitet von bx-basis
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Ganz ehrlich, Fern- und Nebellicht in einer Zweifadenbirne kombiniert? Gibt's das wirklich? Wenn das tatsächlich über eine H4 Birne gelöst ist, kann man das vergessen, beide gleichzeitig leuchten zu lassen. Wäre für mich ein klarer Fall für einen Satz Zusatzscheinwerfer!

Bearbeitet von C6per
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Nebelscheinwerfer dürfen seit mindestens den 80gern über das Standlicht geschalten sein, somit brennen sie bei diesen Fahrzeugen auch weiter wenn man das Abblendlicht einschaltet und zu Fernlicht wechselt! Was bei Fernlicht alles leuchtet ist völlig Egal, da wenn man Abblendet die Fernlichter erlöschen und nur noch die generell zulässigen Lampen leuchten. Beschränkung der Anzahl der Leuchten ist Zeiten geschuldet wo die Leistungsaufnahme der Leuchtmittel die Spannungsversorgung der Autos leicht überschreiten konnte (Batterien von >45AH und Lichtmaschinen mit weniger als 50A Output waren eher die Regel denn eine Ausnahme), in Zeiten von LED ist das Obsolet ;)

Abzweig vom Scheinwerfer + des Fernlichts auf ein Extra Relais als Steuerstrom legen (Klemme 85)

Masse des Steuerstroms auf Karosserie (oder an ein vorhandenes Massekabel in der Nähe des Relais) anschließen (Klemme 86)

Dauerplus von Batterie auf Klemme 30 (Sicherung nicht vergessen!)

geschalteter + von Klemme 87 zum + Nebelscheinwerfer legen

 

Clevererweise setzt man entweder in das Kabel zu Klemme 85 oder besser in das Massekabel von Klemme 86 einen Schalter, damit man die Zusatzfunktion Tagsüber abschalten kann, damit die Nebler nicht mitlichthupen ;)

 

Wenn ich diesen Firlefanz von Pseudokurvenlicht sehe, wo sich Wechselseitig der Kurveninnere Nebelscheinwerfer aktiviert, dann Frage ich mich jedesmal was diejenigen, die sowas genehmigen, für Bewußtseinsverändernte Substanzen zu sich nehmen um so einen Müll zuzulassen. Da ist es mir im Gegenzug relativ Wurscht wieviel Lampen bei einem Auto bei Fernlicht brennen, denn die sehe ich nicht (oder nur ganz Kurz) wenn sich der entgegenkommende (oder hinterherfahrende) Regelkonform verhält!

Bearbeitet von Manson
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Und diesen ganzen Aufriss nur, um zu vermeiden, dass man die Nebelscheinwerfer manuell dazuschalten muss? Wenn man sonst nichts zu tun hat. 

  • Danke 1
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Ich finde auch, dass wenn man die Nebler zum Fernlicht dazuschalten will, es so sein soll, dass sie mit dem Fernlicht auch abschalten. Bei Original Verschaltung, wenn man es richtig betrachtet, müsste man beim Fernlicht einschalten zwei Schalter betätigen: Den Fernlichtschalter und den Nebelschalter. Beim Ausschalten genauso: Immer zwei Schalter betätigen. Will man das? (Nebelscheinwerfer darf man eigentlich nur dann einschalten wenn die Sicht unter 50m ist.)

Für mich wäre die Lösung: Zwei Dioden. Eine vom Fernlicht Relais Spule (Klemme 85) zu Nebelscheinwerfer Relais Spule (Klemme 85). ---------->|----------- Die zweite Diode soll verhindern, dass der Fahrzeugbus (BSI?) etwas davon mitbekommt. Also wird diese in an den Nebelscheinwerfer Relais Spule, am vorhandenen Anschlussdraht eingefügt. Die Richtung ist Anschlussdraht->|- Relais. Somit wäre auch die Originalschaltung gegeben: Die Nebelscheinwerfer können dann ganz normal eingeschaltet werden, ohne, dass das Fernlicht mit angeht. Wird aber das Fernlicht eingeschaltet, werden die Nebelscheinwerfer mit eingeschaltet. Es gibt nur eine Hürde: Da die Diode 0,7V verbraucht, sollte das Relais der Nebler mit denen 0,7V weniger klar kommen. (Da bin ich mir ziemlich sicher, dass das so ist.)...

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vor 8 Stunden, bx-basis sagte:

Die Vorschrift daß die Nebellampen beim Einschalten des Fernlichts erlöschen müssen (stand wohl in grauer Vorzeit mal in der StVZO) gibt es seit vielen Jahren nicht mehr.

Hab ich auch noch nie gehört, dass nebeleuchten beim einschalten des fernlichts ausgehen müssen.

Aber, nebelleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die sicht wegen regen, nebels oder schneefalls unter 50m beträgt und bei solche sichtverhältnissen macht fernlicht sehr wenig sinn, außer natürlich, wenn man von der fahrbahn garnix mehr sehen will.

Bearbeitet von 63mart
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vor 8 Minuten, 63mart sagte:

Hab ich auch noch nie gehört, dass nebeleuchten beim einschalten des fernlichts ausgehen müssen

Nebelleuchten dürfen explizit nur zusammen mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht leuchten.

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Um der Diskussion mal ein Ende zu setzen:

Auszug von der Seite http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm    ---> 

 § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

 

So! Von Fernlicht steht da nix. Wenn es besonders dunkel ist, weil kein Haus oder sonst was in der Nähe ist, mache ich auch neben Fernlicht noch meine Nebelscheinwerfer an. Wo ist denn da das Problem?

 

Gruß,

Alex

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vor 13 Minuten, Brigantia_Driver sagte:

Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können

Du hast vergessen den ersten Teil auch zu Röten denn sind sie weniger als 40cm vom Rand entfernt (und das sind wohl die Meisten am PKW) dann gilt diese Einschränkung nicht ;)

Bearbeitet von Manson
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vor einer Stunde, 63mart sagte:

Hab ich auch noch nie gehört, dass nebeleuchten beim einschalten des fernlichts ausgehen müssen.

Aber, nebelleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die sicht wegen regen, nebels oder schneefalls unter 50m beträgt und bei solche sichtverhältnissen macht fernlicht sehr wenig sinn, außer natürlich, wenn man von der fahrbahn garnix mehr sehen will.

Stimmt so nicht, Nebellampen vorn, dürfen bei schlechter Sicht auch über 50 m zugeschaltet werden, anders als die hinteren.

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vor einer Stunde, 63mart sagte:

Aber, nebelleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die sicht wegen regen, nebels oder schneefalls unter 50m beträgt

Falsch, das betrifft die Nebelschlußleuchten.

Nebelscheinwerfer dienen in erster Linie der besseren Ausleuchtung direkt vor dem Auto und damit man vom Gegenverkehr bei schlechter Sicht eher/besser Gesehen wird

.....manche Zeitgenossen empfinden ja schon einen strahlenden Sommertag als so schlechte Sichtverhältnisse das sie mit Abblendlicht und/oder Nebelscheinwerfern fahren müssen ;) Erstaunlicherweise entdecken sie meinen unbeleuchteten Wagen schon aus einem Kilometer Entfernung und bombardieren mich mit der Lichthupe, Seltsam!

.....dafür schalten sie dann sämtliche Beleuchtung aus wenn es anfängt zu Regnen (aber es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die muss ich nicht Verstehen und ich will mich darüber auch nicht Aufregen ;) )

Bearbeitet von Manson
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