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2CV. 14 km


Empfohlene Beiträge

Hat einer von Euch die Ente gekauft:NEIN

Weiß einer von Euch irgendetwas Genaues über diesen Deal:NEIN

Würdet Ihr Euch genau so echauffiert sein wenn es ein Golf gewesen wäre:NEIN

so what

Peter

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vor einer Stunde, AStrunk sagte:

wie ich schon schrieb, Du willst es offenbar nicht verstehen.

Übrigens: ich hatte die Gemeinde gefragt, ob sie zu den  von Dir aufgeführten Zusicherungen eine notarielle Erklärung abgibt, rechtmäßiger Eigentümer zu sein und sich verpflichtet, bei einer Anfechtung durch einen später auftauchenden rechtmäßigen Eigentümer für eine Rückabwicklung (des nicht zustande gekommenen) Kaufvertrages incl alles Kosten wie Wertsteigerung, Transportkosten, Zulassung etc einzustehen. Darauf kam nach vorher regem E Mail-Verkehr keine Antwort mehr. Komisch oder? Klingt jetzt nicht wirklich nach totaler Überzeigung der eigenen Rechtsposition sondern eher nach Konzentration auf die naiveren Interessenten. 

Aber egal, a propos Selbstverständlichkeiten: ich höre jetzt auf, Dich von rechtlichen Selbstverständlichkeiten überzeugen zu wollen und konzentriere mich jetzt auf Weihnachten. In diesem Sinne, frohes Fest für alle. 

Es scheint, die Gemeinde hat lieber an jemanden verkauft der bietet statt viele Bedingungen zu stellen.

 

Bearbeitet von jozzo_
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ACCM 2CV-Charlene
vor 16 Minuten, jozzo_ sagte:

Es scheint, die Gemeinde hat lieber an jemanden verkauft der bietet statt viele Bedingungen zu stellen.

 

... Du hättest ruhig "statt viele dumme Fragen zu stellen" stehen lassen können. ;)

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vor 16 Stunden, Thomas Hirtes sagte:

Diese Ente ist kein „normaler“ Gebrauchtwagen. Die Story drumherum sollte den Käufer eben zu noch mehr Vorsicht mahnen, als bei einem Autokauf ohnehin schon.

 

 

Eine Ente als quasi Neuwagen mit 14 km kann niemals ein "normaler" Gebrauchtwagen sein. Wer das glaubt träumt von warmen Eislutschern.

 

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vor 12 Minuten, ACCM 2CV-Charlene sagte:

... Du hättest ruhig "statt viele dumme Fragen zu stellen" stehen lassen können. ;)

Es wäre nicht das erste Mal, dass sich vermeintlich dumme Fragen im Nachhinein als Schlau herausstellen.

Aber das muss jeder für sich entscheiden. Viel Erfolg dabei.

 

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vor 10 Minuten, jozzo_ sagte:

 

Eine Ente als quasi Neuwagen mit 14 km kann niemals ein "normaler" Gebrauchtwagen sein. Wer das glaubt träumt von warmen Eislutschern.

 

Ich habe genau das geschrieben. Von wem kam denn mehrfach der Vergleich mit den Gebrauchtwagen vom Citroen Händler?

Ich steige jetzt hier aus. Für ein Freizeitforum definitiv zu anstrengend.

Bearbeitet von Thomas Hirtes
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vor 25 Minuten, ACCM 2CV-Charlene sagte:

... Du hättest ruhig "statt viele dumme Fragen zu stellen" stehen lassen können. ;)

Ja, hatte ich zuerst stehen, aber letzlich ist es nicht dumm. Er ist halt Weltmeister im Bedenkenhaben und will sich absichern.

Mich hat eher gewundert dass in seinen Forderungen für eine Rückabwicklung (des nicht zustande gekommenen) Kaufvertrages incl alles Kosten wie Wertsteigerung, Transportkosten, Zulassung etc einzustehen Schmerzensgeld für die seelische Grausamkeit gefehlt hat :-)

Fast jeder Mensch stellt bei einem Kauf für sich Bedingungen und wenn die nicht erfüllt sind dann lässt er die Finger davon. Ist doch bei jedem Kauf so, egal ob Pullover, Wurstsemmel, Haus oder Auto. Jemand kann doch auch nicht sagen er will nur Bioeier und dann bei einem Käfigeierproduzenten kaufen oder er will ein Wohnung in ruhige Lage und dann eine direkt an der Hauptstrasse kaufen. Oder er will unbedingt eine neue Ente mit notarieller Garantie und die kriegt er nicht, dann heißt es halt weitersuchen.

Bearbeitet von jozzo_
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vor 2 Stunden, jozzo_ sagte:

Fast jeder Mensch stellt bei einem Kauf für sich Bedingungen und wenn die nicht erfüllt sind dann lässt er die Finger davon. Ist doch bei jedem Kauf so, egal ob Pullover, Wurstsemmel, Haus oder Auto. 

das ist so ziemlich das einzige halbwegs intelligente, das hier von Dir im gesamten Verlauf kam

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vor 1 Stunde, $.trittbrettfahrer sagte:

Wenn Du in Deinen Mails an die Gemeinde Oberwolfach in der gleichen Form  wie zum Thema hier aufgetreten bist kann ich zumindest teilweise verstehen das die irgendwann keinen Bock mehr hatten Dir Antwort zu geben ..

der Kontakt war von beiden Seiten absolut freundlich, das war gar kein Problem

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Das ist ja genau der Punkt. Durch die Pressemeldungen war jedem Interessenten klar, wie die Gemeinde zu dem Auto gekommen ist. Eben ein zufälliger Fund im Rahmen eines Immobilienkaufs. Dies führt logischerweise zu der Frage, wie denn nun die Eigentumsverhältnisse an diesem 2CV sind. Antwort: Unklar. Nun kann man da eben locker drüber wegsehen und das Auto erwerben, was ja nun auch so passiert ist, oder man nimmt Abstand von der Offerte, weil man Sorge hat, dass man da nur Besitzer und nicht Eigentümer werden kann. Alles eine Frage der Risikobewertung. Das man da individuell zu unterschiedlichen Sichtweisen kommt, ist normal.

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Klärt sich, wenn man sieht, was ein Neuwagen ist:

Bei einem  Neufahrzeug handelt es sich der Definition nach um ein Fahrzeug, das außer der herstellenden Firma noch keine Vorbesitzer hatte. Fahrzeuge, die bereits einige Monate auf dem Parkplatz eines Autohändlers stehen, sind als „Fabrikneu“ zu bezeichnen. Neuwagen findet man zumeist in Autohäusern, in heutiger Zeit selbstverständlich auch im Internet.

I. Wann ist ein Fahrzeug als neu zu bezeichnen?

Eine spezielle Angelegenheit beim Kauf eines Wagens sind „Tageszulassungen“, die zwar absolut neuwertig sind, jedoch aus Rabattgründen bereits zugelassen wurden. In der Regel erfolgte die Zulassung allein für einen Tag. Grundsätzlich ist ein Wagen dann als neu zu betrachten, wenn das Modell noch in unveränderter Form hergestellt wird, nicht mehr als zwölf Monate zwischen Kauf und Produktion verstrichen sind, das Fahrzeug keine Standschäden aufweist und es auch noch nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Also: „Allein der Umstand, dass zwischen der Produktion eines Kraftfahrzeuges und der Übergabe an den Erstkäufer eine Zeitspanne liegt, nimmt einem bisher unbenutzten Fahrzeug noch nicht die Eigenschaft als fabriksneu, vgl. [BGH VII ZR 227/02 = ZVR-LS 2004/24]. Zusätzlich kann diese Eigenschaft bei einem Neuwagen als gewöhnlich vorausgesetzt gelten, vgl. [1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754].“

 

https://www.juraforum.de/lexikon/der-kauf-von-neuwagen

 

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