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C5 Serie III: Reifenventile Pflicht?


zurigo

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Hatte heute einen Wartungstermin (45 000 km) beim Freundlichen. TÜV sollte gleich mitgemacht werden. Der Meister meinte, dass die Winterreifen keine Funkventile hätte. Aber das sei neuerdings Vorschrift. Also müssten für ca. 400 Euro welche eingebaut werden, weil sonst der TÜV Alarm schlagen würde.

Ist das so richtig? Ich hätte vermutet, dass das eine "Kann-Regel" ist, keine Pflicht.

zurigo

Bearbeitet von zurigo
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  1. Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.
     
  2. Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.

Natürlich müssen die Ventile nicht unbedingt 400 € kosten, das Thema ist hier schon erschöpfend besprochen worden. Die Ventile kann man im Internet für ca. 30 € pro Stück kaufen. 

Gruß Otto 

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Lutz-Harald Richter

Neufahrzeuge müssen seit 2014 ein Reifendruckkontrollsystem haben. Dabei genügt ein (billigeres) indirektes System, dass anhand von Radumdrehungen und/oder Frequenzen auf einen Druckverlust schließt und Alarm schlägt. Ein teureres direktes oder aktives Funk-System mit RFID-bestückten Ventilen und einem entsprechenden Steuergerät ist präziser. Es kostet bei einigen Herstellern einen kräftigen Aufpreis.

Altfahrzeuge brauchen nicht nachgerüstet zu werden. Indirekte Systeme zum Nachrüsten gibt es wohl nicht. Ein direktes Funksystem nachzurüsten ist teuer und überflüssig.

Hat ein neueres Fahrzeug ein direktes Funk-System, müssen wohl auch die Winterräder mit entsprechenden Ventilen ausgerüstet sein, bei indirekten Systemen ist dies nicht erforderlich.

Man kann natürlich auch stets mit Sommerreifen zum TÜV fahren und bei Fahrten mit Winterreifen die Kontrolleuchte oder Warnung des Bordcomputers ignorieren - so mache ich es bei meinem 2008er Grand C4 Picasso, der Jahre bevor es Vorschrift war, ein solches System an Bord hatte.

Lutz-Harald Richter

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an meinem 2013er C5 war das System schon ab Werk drin;  hab es direkt bei Übernahme des Fahrzeugs deaktivieren lassen und Ruhe ist...... dachte ich.

Meine Sommerräder auf Zubehörfelgen haben keine Sensoren,  die originalen Alus die ich im Winter fahre haben sie...... und als mal ein Ventil kaputt war meinte die Werkstatt

neues Ventil ohne Sensor ginge nicht.   Über 100 Euro - hatte keine Wahl da ich keine Zeit hatte das Auto wieder abzuholen und anderweitig zu versorgen.

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vor 37 Minuten, Lutz-Harald Richter sagte:

Hat ein neueres Fahrzeug ein direktes Funk-System, müssen wohl auch die Winterräder ...

Müssen wohl auch oder müssen?

Wissen oder glauben?

Muss ein Fahrzeug mit Erstzulassung vor 2012/2014 bei eingebautem RDKS auch Sensoren in den Rädern haben? Ohne Sensoren gibt der Systemcheck nach 30 Minuten "Räder konnten nicht geprüft werden" aus. Ist das nun relevant oder nicht? (Falls der Prüfer mal länger als diese halbe Stunde braucht ...)

Bearbeitet von Dieseltourer
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vor 22 Minuten, Dieseltourer sagte:

Wissen oder glauben?

Muss ein Fahrzeug mit Erstzulassung vor 2012/2014 bei eingebautem RDKS auch Sensoren in den Rädern haben? Ohne Sensoren gibt der Systemcheck nach 30 Minuten "Räder konnten nicht geprüft werden" aus. Ist das nun relevant oder nicht? (Falls der Prüfer mal länger als diese halbe Stunde braucht ...)

also ich glaube zu wissen (;)),  da das auch mein Reifenhändler wie auch mein Citroënhändler so bestätigen und es an meinem Fzg entsprechend umgesetzt wurde:

mit EZ vor 2014 kann das System komplett deaktiviert werden und interessiert keine Sau mehr.

Ist aber ein System aktiv - und da fang' ich jetzt an zu glauben -  muss es,  einem alten Grundsatz der StVZo folgend, auch funktionieren.  Also entweder das System komplett außer Betrieb setzen,  oder aber Räder mit funktionstüchtigen Sensoren verwenden.

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Hätte ich keine Wahl bei den Apothekenpreisen, die da immer noch aufgerufen werden, würde ich es wohl auch deaktivieren, wenn der Wagen es aufgrund des Baujahres noch nicht haben muss. Aber angesichts von mittlerweile sehr günstigen, geklonten Marken-Sensoren gibt es eigentlich keinen Grund mehr ein vorhandenes System abzuschalten. 120 Euro pro Satz ist mir das wert!

Gruß Higgins 

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vor 5 Stunden, Higgins* sagte:

120 Euro pro Satz ist mir das wert!

Hi,

wie oft hattest Du in den letzten Jahren einen Reifenschaden? 120EUR sind ~25% Mehrkosten, wenn man von 450EUR für 4 Reifen ausgeht. RKDS ist für mich ein Grund beim nächsten Fahrzeug zwingend auf ein passives System, was die ABS-Sensoren nutzt zu gehen. Mazda hat zum Glück so was... Zwangs-RKDS ist wieder nur Lobby-Gängelei!

VG

knuddli

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ACCM Elmar Stephan

Bei EZ ab November 2014 ist die Reifendruckkontrolle obligatorisch. Bei vorher zugelassenen Wagen ist sie an Bord, darf aber deaktiviert werden. Habe ich bei meinem C5 EZ1/14 auch gemacht ...

Fein raus ist man mit einem System, was keine Sensoren benutzt, sondern über das ABS-Signal den Radumfang (und damit den Reifendruck) prüft - hat der C5 aber leider nicht.

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vor 5 Stunden, knuddli sagte:

Hi,

wie oft hattest Du in den letzten Jahren einen Reifenschaden? 120EUR sind ~25% Mehrkosten, wenn man von 450EUR für 4 Reifen ausgeht. RKDS ist für mich ein Grund beim nächsten Fahrzeug zwingend auf ein passives System, was die ABS-Sensoren nutzt zu gehen. Mazda hat zum Glück so was... Zwangs-RKDS ist wieder nur Lobby-Gängelei!

VG

knuddli

Ich kenne Leute, die bezahlen auch 120,- für 5 Liter Öl...das ist Gängelei! 

Reifenschäden hatte ich in den letzten 5 Jahren zwei Stück (leider bei den Winterreifen, die da noch keine Sensoren hatten...) und wäre froh gewesen, wenn es sich angekündigt hätte. 

Gruß Higgins 

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Danke für die vielen Einlassungen!

Dann gehe ich wohl recht in der Annahme (Guido Baumann), dass die frei käuflichen Ventile auf jedes Auto verschiedenster Hersteller passen - und programmierbar sind. Oder wird CIT meckern und sagen "Das sind keine Markenventile. Die programmieren wir nicht. Gehen Sie zum Verkäufer der Ventile." - So etwas erwarte ich ja förmlich.

zurigo

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Die Sensoren müssen prinzipiell erstmal zum Typ des verwendeten RDKS-Systems passen. Nicht alle Universalsensoren decken alle Hersteller oder Typen ab.

Normalerweise sollte, wenn ein RDKS vorhanden ist, wenigstens ein Sensorsatz (vier ID-Nummern) eingespeichert sein. Davon abgesehen gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du hast bereits Sensoren gehabt und kennst deren ID-Nummern (auf dem Gehäuse aufgedruckt), hast Lexia/Diagbox zum Auslesen aus dem RDKS oder der Reifenservice liest sie am Rad/Sensor aus. Dann kannst du einen solchen passenden Typ kaufen und mit den vorhanden ID programmieren + in die Räder einbauen lassen. Die Sensoren werden nun ohne weiteres Zutun funktionieren, denn deren ID-Nummern sind ja in deinem RDKS schon von Beginn an eingespeichert.

2. Du hast ein RDKS im Fahrzeug, aber darin noch keinen eingespeicherten Radsatz, also noch keine IDs. Du wählst einen passenden Universaltyp und lässt in die Sensoren je eine frei erfundene sechsstellige ID-Nummer nach dem Muster " CD3E0E3A" in die Sensoren einprogrammieren. Der Reifendienst kann sie dir einbauen. Wenn du Lexia/Diagbox hast, kannst du die notierten ID-Nummern nun selbst unter "Steuergerät DSG/Steuerung .../Einschreiben der Identifikatoren ..." einspeichern. Dasselbe würde auch CIT machen - und die würden nicht bemerken, dass der Sensor nicht original ist, da der passende Universalsensor ja das richtige Protokoll spricht und eine ID sendet.

Vielleicht verwendet der Reifenservice ja auch ein Diagnosegerät, das Schreibzugriff auf das RDKS hat. Dann bräuchte man natürlich nicht zu CIT, wenn man selber keine Lexia hat.

Bearbeitet von Dieseltourer
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Ganz so einfach ist es also nicht. Das muss ich mal ergoogeln, wie so ein Ventil überhaupt funktionert. Wo holt das den Strom fürs Funken her?

zurigo

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Eine Lithium-Zelle, die für 5-7 Jahre Strom liefert, ist mit im Sensor vergossen. Du solltest dir diesen Thread zum Thema auch durchlesen. 

Gruß Higgins 

Bearbeitet von Higgins*
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