Zum Inhalt springen

Krasses CX (Turbo?)-Kaufgesuch


margia2

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden, 5imon. sagte:

Die Gleichung ist wenigstens einfach zu lösen: x=1.

In der Überschrift steht es doch richtig, kann also nur ein Schreibfehler sein ;)

Gruß
René

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf dem Gesuchbild ist aber auch eine ganz schöne Fuhre abgelichtet, im doppelten Sinne.

Da befindet sich wahrscheinlich auch ein Porsche Cayenne o.ä. von der Anhängelast her schon im Grenzbereich des Erlaubten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mich vor kurzem sehr gewundert, als ich in einem Segler Forum gelesen habe, welche Anhängelasten bei den Geländewagen möglich sind. Wenn Zugfahrzeug und Anhänger über eine Druckluftbremse verfügen, gibt es da iIrc 5 to für den Land Rover.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3500kg dürfen die großen Geländewagen eigentlich alle ziehen. 2 CXe sind 2500kg, bleiben 1000kg für den Trailer...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die 5 Tonnen kommen aus einer Sonderregelung der STVZO, die dem Hörensagen nach von der Reiterzunft herbeilobbyiert wurde. Demnach sind für PKW maximal Anhängelasten in Höhe des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs zulässig, außer, es handelt sich um einen "Geländewagen" (wie auch immer das definiert wird), dann ist 1,5x zGG zulässig, auch wenn das oft eher schlechter läuft als hinterm normalen PKW. Wenn der Hersteller mitspielt gehen also maximal 5,25t Anhängelast hinterm PKW, bloß ist zu beachten, dass mit BE-Führerschein maximal 3,5t Anhänger gezogen werden dürfen. Man braucht also einen Führerschein Klasse 3 oder C1E.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab nochmal gegoogelt. Das ist der 2009 geänderte § 42 der StVZO. Das läuft dann nicht mehr mit Kugelkopf und PKW, der Geländewagen erhält ein Zugmaul und Druckluftbremse und wird als LKW zugelassen. Dann sind wohl auch mehr als 5 to drin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6131 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.
E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...