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Autoimport aus Frankreich


DJ Ray

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

möchte unbedingt ein bisschen Geld los werden. Das Objekt der Begierde steht zur Zeit noch in Frankreich und hat wohl bisher auch nur französische Papiere.

Zum Import nach Deutschland brauche ich neben dem offiziellen Kaufvertrag noch unbedingt welche Papiere?

TÜV und KFZ-Zulassungsstelle möchten immer gern das COC Dokument. Gibt's das generell in Frankreich genauso auch und wäre das zwingend hier vorgeschrieben?

Ich lese immer sehr viel, dass nur die sogenannte "Cartre grices" auch reichen sollte?! Stimmt das? Muss diese Cartre grices unbedingt und nur auf den Namen des Verkäufers lauten oder könnte dieser ihn auch im Namen z.B. eines Freundes verkaufen? Muss man dann noch unbedingt vorher prüfen lassen, ob dieses Fahrzeug nicht gestohlen ist? Wenn ja, wo?

Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.
Es grüßt wie immer vom Hochrhein

Rainer

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Hallo DJ Ray,

Ich fahre nun eine Französische, ich habe nur die 2 Dokumente, die entsprechen Fahrzeugschein und Brief.

Das Problem ist, dass Du nichts weißt über die Anzahl der Eigentümer....

Darum habe ich in Deutschland gekauft...

 

 

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Habe letztes Jahr auch das erste Mal einen Wagen aus F geholt, war völlig problemlos. Carte grise mit zum TÜV genommen, dann mit den Papieren der Abnahme (in diesem Fall plus H-Gutachten), der CG und dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und 30 min später mit deutschen Papieren und Kennzeichen wieder raus. Und wie viele Vorbesitzer ein Wagen hatte ist mir so was von egal...

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Hallo Rainer,

vor 6 Stunden, DJ Ray sagte:

möchte unbedingt ein bisschen Geld los werden. Das Objekt der Begierde steht zur Zeit noch in Frankreich und hat wohl bisher auch nur französische Papiere.

Zum Import nach Deutschland brauche ich neben dem offiziellen Kaufvertrag noch unbedingt welche Papiere?

TÜV und KFZ-Zulassungsstelle möchten immer gern das COC Dokument. Gibt's das generell in Frankreich genauso auch und wäre das zwingend hier vorgeschrieben?

Ich lese immer sehr viel, dass nur die sogenannte "Cartre grices" auch reichen sollte?! Stimmt das? Muss diese Cartre grices unbedingt und nur auf den Namen des Verkäufers lauten oder könnte dieser ihn auch im Namen z.B. eines Freundes verkaufen? Muss man dann noch unbedingt vorher prüfen lassen, ob dieses Fahrzeug nicht gestohlen ist? Wenn ja, wo?

Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.
Es grüßt wie immer vom Hochrhein

Rainer

Wenn es eine COC gibt, dann ist die Zulassung sehr einfach. Sogar die französische Hauptuntersucherung muss anerkannt werden, sodass Du nicht zum TüV musst.

Wenn es keine COC gibt und der Wagen nur eine französische Typ-Zulassung hat, muss der TüV feststellen, dass das Auto auch den deutschen Bestimmungen entspricht. Das Stichwort heißt Vollabnahme nach §21. Eine wichtige Voraussetzung ist ein Datenblatt genau des Autos (basierend auf der Fahrgestellnummer). Das alleine kostet bei Citroen 200 EUR. Die Vollabnahme selbst kostet auch deutlich mehr als eine Hauptuntersuchung, die in der Vollabnahme enthalten ist. Selbst bei nicht bestandener Untersuchung ist die Nachuntersuchung viel teurer als die normale Nachuntersuchung, obwohl es genau die gleiche Arbeit gibt. Es soll TüV-Landesverbände geben, die ohne das Datenblatt auskommen. Frag beim TüV unterschiedlicher Bundesländer nach, das kann sich lohnen.

Zur Zulassung in Deutschland brauchst Du einen deutschsprachigen Kaufvertrag. So einen unterschreiben Franzosen natürlich nicht gerne, wenn sie ihn nicht verstehen. Ich habe auf irgendeiner luxemburgischen Internetseite einen zweisprachigen Kaufvertrag gefunden, sodass die Franzosen ihn verstanden und die deutsche Zulassungsbehörde ebenfalls.

Willst Du den Wagen auf einer Achse überführen? Beim Kauf streicht der Verkäufer den französischen Fahrzeugschein (umgangssprachlich Carte Grise, was nichts anderes heißt als "graue Karte") durch, sie gilt dann aber trotzdem noch einen Monat. Damit darfst Du auch nach Deutschland fahren. Die Versicherung des Käufers gilt allerdings nicht weiter, du brauchst aber eine vorübergehende Versicherung (assurance temporaire). Kann man problemlos über das Internet abschließen, sogar mit dem Smartphone direkt beim Kauf.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
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Das 200€ Datenblatt ist zumindest bei meinem TÜV unnötig gewesen, der hat sich die Daten schön aus seiner Datenbank rausgesucht - eine COC gab es übrigens nicht da Bj. 1984. Und einen Kaufvertrag hatte ich nur in Landessprache. Überführung per Trailer vermeidet jegliche Probleme bzgl. Versicherung/Zulassung.

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vor 13 Minuten, bx-basis sagte:

Das 200€ Datenblatt ist zumindest bei meinem TÜV unnötig gewesen, der hat sich die Daten schön aus seiner Datenbank rausgesucht

Hier in Nordbayern auch. Auf Wunsch drucken sie sogar ein temporäres vorab aus (das brauchte ich für ein Abgasgutachten wegen Gasanlage), kostete 50,- und wird bei endgültiger Abnahme verrechnet. Sowas nenne ich Service :)

Wichtig, nicht nur die Fahrgestellnummer sondern auch das Typschild zur genauen Bestimmung einbeziehen ...und lest alles genau durch bevor ihr bezahlt und damit zur Zulassungsstelle marschiert - das sind auch nur Menschen, gelegentlich fehlen Anhängelasten oder sind Falsch ...oder so wie es mir mal beim CX vor über 20 Jahren passiert ist: das Auto hat plötzlich ein virtuelles Schiebedach ;)

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vor 28 Minuten, bx-basis sagte:

Das 200€ Datenblatt ist zumindest bei meinem TÜV unnötig gewesen, der hat sich die Daten schön aus seiner Datenbank rausgesucht - eine COC gab es übrigens nicht da Bj. 1984. Und einen Kaufvertrag hatte ich nur in Landessprache. Überführung per Trailer vermeidet jegliche Probleme bzgl. Versicherung/Zulassung.

Das ist ja auch genau das, was §21 von §29 also normaler HU unterscheidet. In sofern ist die Stelle bei der Andreas war auch etwas gierig: Sich die Arbeit ersparen wollen durch ein Datenblatt von Cit und dann aber trotzdem die teure Gebühr zu nehmen.

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vor 2 Stunden, AndreasRS sagte:

Wenn es eine COC gibt, dann ist die Zulassung sehr einfach. Sogar die französische Hauptuntersucherung muss anerkannt werden, sodass Du nicht zum TüV musst.

bei allen 3 von mir in den vergangenen Jahren importierten C 6 konnte der Verkäufer das COC nicht vorlegen, selbst der Händler nicht, bei dem das Fahrzeug als Neuwagen ausgeliefert und dann spatter von mir gekauft wurde. Den Franzosen scheint das COC also herzlich egal zu sein. Die Anerkennung der französischen Hauptuntersuchung bedarf in der Regel sehr nachdrückliches Beharrens bei der Zulassungsstelle und es wird eine Übersetzung des Prüfberichtes verlangt. Um nicht unnötige Angriffsfläche zu bieten, sollte der CT-Bericht einen mängelfreiemn Zustand dokumentieren. Ansonsten kann es passieren, daß sich die Zulassung an der Frage aufhängt, ob denn die ausgewiesenen Mängel hier in D eine erfolgreiche TÜV-Prüfung verhindert hätten. Und ich weiß nicht, wie die Zulassung bei einem älteren Prüfbericht reagieren, meiner war erst ein paar Tage alt.

vor 2 Stunden, AndreasRS sagte:

Wenn es keine COC gibt und der Wagen nur eine französische Typ-Zulassung hat, muss der TüV feststellen, dass das Auto auch den deutschen Bestimmungen entspricht. Das Stichwort heißt Vollabnahme nach §21. Eine wichtige Voraussetzung ist ein Datenblatt genau des Autos (basierend auf der Fahrgestellnummer).

Das geht auch anders: das Datenblatt kann jede Sachverständigenorganisation ausstellen, ich habe bei KÜS ca 45 € bezahlt, dazu musste das Fahrzeug allerdings vorgeführt werden um die Fahrgestellnummer zu kontrollieren. Streng genommen müßte die Zulassung auch mit der carte grise alleine klarkommen, denn es stehen alle Fahrzeugdaten drauf, incl. CO2-Ausstoß. Aber das ist leider Theorie, das Datenblatt wird meiner Erfahrung nach gefordert

vor 2 Stunden, AndreasRS sagte:

Das alleine kostet bei Citroen 200 EUR. Die Vollabnahme selbst kostet auch deutlich mehr als eine Hauptuntersuchung, die in der Vollabnahme enthalten ist. Selbst bei nicht bestandener Untersuchung ist die Nachuntersuchung viel teurer als die normale Nachuntersuchung, obwohl es genau die gleiche Arbeit gibt. Es soll TüV-Landesverbände geben, die ohne das Datenblatt auskommen. Frag beim TüV unterschiedlicher Bundesländer nach, das kann sich lohnen.

Zur Zulassung in Deutschland brauchst Du einen deutschsprachigen Kaufvertrag. So einen unterschreiben Franzosen natürlich nicht gerne, wenn sie ihn nicht verstehen. Ich habe auf irgendeiner luxemburgischen Internetseite einen zweisprachigen Kaufvertrag gefunden, sodass die Franzosen ihn verstanden und die deutsche Zulassungsbehörde ebenfalls.

Ich habe noch nie einen deutschen Kaufvertrag gebraucht um ein in F erworbenes Fahrzeug zuzulassen.

vor 2 Stunden, AndreasRS sagte:

Willst Du den Wagen auf einer Achse überführen? Beim Kauf streicht der Verkäufer den französischen Fahrzeugschein (umgangssprachlich Carte Grise, was nichts anderes heißt als "graue Karte") durch, sie gilt dann aber trotzdem noch einen Monat. Damit darfst Du auch nach Deutschland fahren. Die Versicherung des Käufers gilt allerdings nicht weiter, du brauchst aber eine vorübergehende Versicherung (assurance temporaire). Kann man problemlos über das Internet abschließen, sogar mit dem Smartphone direkt beim Kauf.

Die Aussage, daß man mit der carte grise auch nach Deutschland fahren darf ist zumindest etwas schräg formuliert. Ohne eine entsprechende Versicherung nützt die carte grise logischerweise nichts, wie hier ja auch steht. Man braucht die carte grise allerdings, um die assurance temporaire abzuschließen, die Versicherung verlangt eine Kopie der carte grise und eine Kopie des Führerscheins.

Im Prinzip ist es also relative einfach in F ein Fahrzeug zu erwerben und hier zuzulassen, ein paar Feinheiten können dennoch tricky sein, insofern empfiehlt es sich, vorher mit der Zulassungsstelle Kontakt aufzunehmen was sie genau an Unterlagen haben will.

Gruß

Andreas

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vor 42 Minuten, AStrunk sagte:

bei allen 3 von mir in den vergangenen Jahren importierten C 6 konnte der Verkäufer das COC nicht vorlegen, selbst der Händler nicht, bei dem das Fahrzeug als Neuwagen ausgeliefert und dann spatter von mir gekauft wurde. Den Franzosen scheint das COC also herzlich egal zu sein. Die Anerkennung der französischen Hauptuntersuchung bedarf in der Regel sehr nachdrückliches Beharrens bei der Zulassungsstelle und es wird eine Übersetzung des Prüfberichtes verlangt. Um nicht unnötige Angriffsfläche zu bieten, sollte der CT-Bericht einen mängelfreiemn Zustand dokumentieren. Ansonsten kann es passieren, daß sich die Zulassung an der Frage aufhängt, ob denn die ausgewiesenen Mängel hier in D eine erfolgreiche TÜV-Prüfung verhindert hätten. Und ich weiß nicht, wie die Zulassung bei einem älteren Prüfbericht reagieren, meiner war erst ein paar Tage alt.

 

Erst 2017 habe  ich einen C2 aus D nach F importiert, die HU aus D wird in F nur anerkannt, wenn diese nicht älter ist als 6 Monate. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Frist auch bei einem Import aus F in D gilt.

Gruß Otto 

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Hallo ootomitc6,

vor 9 Minuten, ottomitc6 sagte:

Die HU aus D wird in F nur anerkannt, wenn diese nicht älter ist als 6 Monate. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Frist auch bei einem Import aus F in D gilt.

ich kann mir auch vieles vorstellen. Manchmal hilft ein Blick in die Gesetze:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__7.html

Zitat: »(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union [...] Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird.«

Auch interessant:
https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/PDF/Auto/Kauf_in_FR.pdf

Grüße
Andreas

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Erst einmal ganz recht herzlichen Dank!!! Super Info - weil suppi Forum!!! Wie immer halt!! Deswegen bin ich ja auch immer noch hier, obwohl ich ja keinen Doppelwinkel mehr fahre oder wenigstens in der Garage habe.

Mein Finca auf vier Rädern hat ihren Dauerstellplatz nun endlich im Balkan gefunden. Trotzdem haben wir, Romy und ich, wieder Lust auf Campingurlaub auf vier Rädern. Es kommt also ein neuer, gebrauchter Wohnwagen in Betracht. Also kein Problem mit irgendwelchen Abgasuntersuchungen, er hat und macht keine! Hier werden einige Import Wohnwagen, die direkt aus Frankreich kommen, angeboten. Für den dann üblichen deutschen Verkaufspreis. Der liegt fast doppelt so hoch oder noch höher als in Frankreich. Kann Euch gerne ein paar Beispiele geben. Wahnsinn. Also nachgeschaut bei leboncoin und man wird so etwas von fündig. Jetzt muss ich halt noch die Bedingungen klären und mir ein paar anschauen.

Die bisher von Euch erhaltenen Infos waren wie immer Gold wert, vielen recht herzlichen Dank dafür!!!

Sobald das "Schätzchen" auf dem Weg ist, stelle ich natürlich hiervon Fotos ein. Ein anderes Schätzchen mit vielen, allerdings doch dann nicht so großen Baustellen wie erwartet, habe ich mir auch schon "auf die Achse" getan. Ein Cadillac Seville STS, 2001, 4.6 V8. Wenn er soweit in Ordnung ist und TÜV hat, bekommt er eine Motorrevision und eine LPG Gasanlage verpasst und hält dann hoffentlich noch ein paar Jährchen. Warum diese "Karre"? Er hat ein elektromagnetisches "Hokuspokus" Fahrwerk, soll also auch himmlisch fahren...hoffentlich...aber Probefahrt war soweit schon ganz ok.

So muss mich jetzt noch ganz schnell um den Wohnwagen kümmern, also nochmals ganz recht herzlichen Dank!!
 

Beste Grüße vom Hochrhein

Rainer

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Der STS ist schön, aber Frontantrieb mit nem V8? ich weiss nicht so recht.

Habe hier nen Kunden, der schwört auf die Dinger, fährt mehrere davon.

Vorsicht mit neuer Gasanlage, seit 1.10.2017 sind nur noch R115 Anlagen zulässig, die gibts für den STS nicht.

Es sei denn, du holst den ausm Ausland und er ist genullt, dann kannst du wie früher mit Abgasgutachten hantieren.

Wenn der Innenraum noch O.K. ist, warum nicht?

Welchen WoWa holst du dir denn?

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Er möchte doch "nur" einen Wohnwagen ziehen und keine Rennen fahren.  ;)

Gut, für manche Situationen auf nasser und mit glattem Teer ausgebesserter Straße oder dem rangieren auf feuchter Wiese gibt es sinnvollere Kandidaten, aber das Gewicht vorne macht dann schon noch einiges gut. 

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Hab ich auch gedacht, als ich mir nen 3 Liter Boxer zulegte.

Das Dingen hat aber so viel Power, da kannst du auf nasser Straße im 3. Gang anfahren, drunter bleibst du stehen.

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vor 4 Stunden, Mr.Yellow sagte:

...

Vorsicht mit neuer Gasanlage, seit 1.10.2017 sind nur noch R115 Anlagen zulässig, die gibts für den STS nicht.

Es sei denn, du holst den ausm Ausland und er ist genullt, dann kannst du wie früher mit Abgasgutachten hantieren.

...

Welchen WoWa holst du dir denn?

Mr. Yellow,

Respekt und Kompliment, Du kennst Dich aus, R115 mir bekannt...aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten, die ich hier aber nicht breit treten möchte. Ein paar Nullen am Anfang machen es auf jeden Fall viel einfacher...prinzipiell kommt er ja aus dem Amiland...wobei das ist eigentlich mein geringstes Problem...im Moment schaue ich die ganze Zeit nach gescheiten 18" Felgen. Sucht mal 8x18 ET 48 5x115 'er Felgen mit Gutachten...keine Chance. Ich habe mit unserem TÜV Spezi heute einen tollen Deal hinbekommen. Wenn's so klappt, wie er sagt, wird er wahrscheinlich noch chicker.

V8 und Frontantrieb? Wo ist das Problem?? Hat genauso wenig Antriebswellenschwächen oder Probleme wie jeder frontgetriebene Citroen. 305 PS mit 400 NM, mein Citroen hatte 290 PS bei 500 NM und war auch front"turbinen"getrieben... :lol:

Wird wohl ein Fendt VIP Diamant werden oder ein Fendt Platin, 590 oder 620, mal sehen, welcher uns besser gefällt. Wollte eigentlich erst einen super schönen Oldie, '70 er Baronesse, echt Gelsenkircherner Barock, aber mit nagelneuester Top-Technik. Innen alles neu, autark mit Solar Anlage und allem pipapo. War eigentlich für eine echte "Göttin" dann als Zugfahrzeug gedacht. Aber meine liebe Romy war absolut dagegen. Keine Chance, weil sie von außen halt aussehen, wie sie aussehen (O-Ton), potthässlich...aber für mich sooooo schön und noch die ganz alten Lampen hinten, hochkant, ellipsenförmig mit Blinker...egal, jetzt muss halt was Modernes her. Sehen aber auch wirklich toll aus und sind so zuverlässig wie Tabbert früher halt mal war.

Jetzt aber noch 'ne wirklich "blöde" Frage. Wie heißt denn der französische TÜV genau? Also der genaue Terminus Technikus dafür?

In der Schweiz MfK, in England MOT in Frankreich wirklich: Controle Technique ??

So dieses Wochenende wird teuer, Freitag Auto im Allgäu abholen, Samstag früh mein Arbeitstier zur Getriebespülung zum Spezi nach Weil am Rhein, währendessen US-Car Show auf der Messe in Lörrach besuchen, könnte richtig bös teuer werden, anschließend Ishimura vom Getriebespezi abholen und weiter bis einschl. Sonntag Wohnwagenbrautschau in Fronkreiiiiischhh...Montag sich vom Wochenende erholen:lol:

Euch allen jedenfalls nochmals ganz recht herzlichen Dank für die tollen Auskünfte hier und weiterhin angenehm, entspannt entschleunigtes Schweben!

Gruß vom Hochrhein

Rainer

Bearbeitet von DJ Ray
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Ich schick dir mal ne PN mit der Anschrift von nem Kunden von mir.

Ist ja auch STS-Fan.

Vielleicht könnt ihr euch austauschen.

Sei froh, dass du keine alte Baronesse geholt hast, die hatte ein lausiges Fahrwerk.

Meine Schwiegereltern hatten eine 93er oder 94er mit Tandemachse.

Die hing an nem Mazda 929 V6 und fuhr vor mir Richtung Wintercamping in Winterberg.

Da fing der auf einmal bei 90 Sachen an zu pendeln...

Hab mich dann mit meinem (929 mit Reihen-Vierer und hinten 82er Hobby 600 Tandem) erst mal breit gemacht,

da konnte er mit Mühe und beiden Spuren auswackeln.

Und nein, er war nicht bescheuert beladen, vorher mit der Waage unterm Kugelkopf austariert.

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Suppi, vielen, vielen Dank!!

WInterberg, ach, das waren noch Zeiten...ich sach nur Sauerlandstern..."Ein Bauer stand im Sauerland und dachte drüber nach, dass Hühner auffe Stange sitzen und Tauben auf dem Dach, inzwischen in sein Hühnerstall da tobt der Fuchs ganz munter und holt de Hühner nach und nach von ihre Stange runter...Sauerland, mein Herz schlägt für das Sauerland...". welcher Sauerlandfan kennt es nicht, das Lied von Zoff??

Ja die alten "Ballonreifen" von früher, bei Tabbert & Co., 30'er Distanzplatten, war ja in der Regel ein 100'er Radkranz und dann 195/70-14 anstatt die 135 oder 145 -13", am besten die mit der Gewichtsklasse für Kleintransporter...schon war das Schlingern ziemlich eingedämmt. Antischlingerkupplung brauchst dann auch nicht mehr. Hab' ich so bei meiner "Finca" gemacht.

Übrigens in Italien kommt man ab sofort ohne gültige Gasplakette auf keinen Campingplatz mehr!! Es werden außerdem verstärkt Kontrollen durch die Polizei gemacht, natürlich hauptsächlich bei den Volltouris aus dem Norden. Warum? Weil die noch "Kohle" haben...

Nochmals vielen Dank, werd mich dann bei Gelegenheit mal dort melden. Hab das ganze Elend heute auch von unten gesehen. Hält sich ziemlich in Grenzen, also Rost techisch...aber die Freude auch...es gibt einiges zu tun. Ich hab' das so gewollt, also nicht jammern. Aber fährt absolut 1A...fast wie schweben mit seiner elektromagnetischen Gedönsfederung...also Hut ab, hätte ich so nicht erwartet. Die Testfahrt hatte nicht so einen bleibenden Eindruck hinterlassen wie die Fahrt jetzt vom Allgäu hier an den Hochrhein und der Sitzkomfort ist auch nicht zu verachten. Der Motor ist natürlich das bärenstarke Prachtstück überhaupt...also Kompliment, da haben die Amis einmal was wirklich akzeptables auf vier Räder gestellt. Den Durchschnittsverbrauch von 15,1 Ltr. habe ich im Citroen Cruising Style dann direkt mal innerhalb der Strecke auf 13,6 Ltr. gesenkt. Somit erreiche ich irgendwann dann auch einmal einen akzeptablen Wert. Mit 13 - 15 Ltr. habe ich halt schon gerechnet und insofern bin ich doch sehr zufrieden.

Schönes Wochenende und beste Grüße vom Hochrhein

Rainer

Bei der Abfahrt dann noch die unbezahlbare Aussicht auf die verschneite Berglandschaft des Vorarlbergs...einfach traumhaft!!

Bearbeitet von DJ Ray
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vor 7 Stunden, DJ Ray sagte:

Übrigens in Italien kommt man ab sofort ohne gültige Gasplakette auf keinen Campingplatz mehr!! Es werden außerdem verstärkt Kontrollen durch die Polizei gemacht, natürlich hauptsächlich bei den Volltouris aus dem Norden. Warum? Weil die noch "Kohle" haben...

das ist eigentlich eiskalter Kaffee.

Es steht bei vielen Campingplätzen in den Geschäftsbedingungen, dass das Gefährt eine gültige Gasprüfung haben muss. So zB bereits 2006 auf Fehmarn, 2008 in Zeeland und 2012 in der Nähe von Venedig. 

Bearbeitet von AStrunk
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  • 5 Monate später...
ACCM Rudolf Götz

Hallo

Hab mal eine Frage in die Runde zu Umfang und Anerkennung der französischen controle technique bei einer deutschen Zulassungsstelle. Wir brauchen ja das HU und das AU Gutachten (neben Brief und eVB natürlich). Ist eine controle technique HU und AU in einem einzigen Dokument? Und wird es so wie ist (französisch) akzeptiert oder ist man der Ermessensentscheidung des Amts "ausgeliefert"?. Gibt es da eine klare Rechtslage bzw. Erfahrungen?

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Hier stand mal geschrieben, dass  die franz. HU auch in Drutschland gilt. Umgekehrt wird die deutsche HU in Frankreich nur akzeptiert, wenn sie nicht älter als 6 Monate ist. Ob das regional unterschiedlich gehandhabt wird kann ich nicht sagen, evtl. wäre eine Rückfrage beim TÜV nicht verkehrt. 

Gruß Otto 

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Hallo Rudolf,

vor 49 Minuten schrieb ACCM Rudolf Götz:

Hab mal eine Frage in die Runde zu Umfang und Anerkennung der französischen controle technique bei einer deutschen Zulassungsstelle. [...]

Und wird es so wie ist (französisch) akzeptiert oder ist man der Ermessensentscheidung des Amts "ausgeliefert"?. Gibt es da eine klare Rechtslage bzw. Erfahrungen?

meine Zulassungsstelle hätte gerne eine beglaubigte Übersetzung gesehen, die selbstredend teurer ist als eine neue HU. Allerdings brauchte ich ohnehin eine Vollabnahme, da mein Auto keine EG-Typzulassung hat, und da ist ja die HU inkludiert.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
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vor 47 Minuten schrieb ottomitc6:

Hier stand mal geschrieben, dass  die franz. HU auch in Drutschland gilt. Umgekehrt wird die deutsche HU in Frankreich nur akzeptiert, wenn sie nicht älter als 6 Monate ist. Ob das regional unterschiedlich gehandhabt wird kann ich nicht sagen, evtl. wäre eine Rückfrage beim TÜV nicht verkehrt. 

Gruß Otto 

In Frankreich braucht man immer eine TÜV Prüfung die jünger als 6 Monate ist sonst kann man nicht zulassen. Das gilt Auch wenn es sich um eine franz. CT handelt. Französischer Schwachsinn eben aber solche Dinge gibt es ja in jedem Land.

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vor einer Stunde schrieb AndreasRS:

Hallo Rudolf,

meine Zulassungsstelle hätte gerne eine beglaubigte Übersetzung gesehen, die selbstredend teurer ist als eine neue HU. Allerdings brauchte ich ohnehin eine Vollabnahme, da mein Auto keine EG-Typzulassung hat, und da ist ja die HU inkludiert.

Grüße
Andreas

sorry, aber das stimmt so nicht.  Die Übersetzung des CT Berichtes kostet ca 45€ und der Bericht, die Übersetzung und ein Datenblatt reichen zur Zulassung in D aus. Das ist in Summe deutlich billiger als die Deutsche Vollabnahme und vor allem vom Handling einfacher. Insbesondere wenn man den französischen Verkäufer dazu verpflichtet auf seine Kosten eine mängelfreie CT zu beschaffen. Das einzige Thema wo man am deutschen TÜV nicht vorbeikommt ist die H Prüfung. Von der Verpflichtung die französische CT zu akzeptieren muss man allerdings die Zulassungsstelle ggf mit Nachdruck überzeugen. Aber das ist schlicht und ergreifend EU-Recht und keine Gnade. 

Gruss

Andreas

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