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CX aufgebrochen und Batterie geklaut


Frank M

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Am liebsten hätte ich mit Hausverwaltung auch nichts am Hut - aber dann hätte ich keine gründen sollen. Aber Scherz bei Seite: Es ist derzeit recht schwer, Handwerker zu finden, die Zeitnah Reparaturen erledigen. Alle haben die Auftragsbücher voll. Hinzu kommt hier sicher noch die Frage, ob das Tor nur repariert oder sogar komplette erneuert werden muss. Da muss eine Firma wie Vonovia möglicherweise sogar ausschreiben - und das kann dauern.

Ohne jetzt die Verwealtung, der ja insgesamt ein Quell der Freude zu sein scheint, in Schutz nehmen zu wollen, würde ich mal behaupten, dass bei einer Reparatur durchaus 4 Wochen zwischen Schadenmeldung und Erledigung vergehen können, ohne dass da jemand schuldhaft getrödelt hat. Bei einem kompletten Austausch würden mich auch mehrere Monate nicht mehr wundern.

In jedem Fall Mitteilung über den Schaden an die Verwaltung und die Frage stellen, bis wann mit einer Reparatur zu rechnen ist. Wenn keine Antwort oder nur Ausreden, dann Fristsetzung und anschließend Mietminderung.

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Am 1.4.2018 at 23:38 , Frank Möllerfeld sagte:

Nur mal so grad quergelesen. Ob und wie man das auf eine Tiefgarage anwenden kann, weiß ich natürlich nicht.

Ich war drei Wochen nicht am Auto.

Davon ist seit zwei Wochen das Tor kaputt. Ich habe über den Defekt keine Info erhalten. Sie Preisen aktuell die Stellplätze als sicheres Winterquatier, speziell für Oldtimer an.

Das Amtsgericht Schöneberg hat in einer Entscheidung vom 26.11.2007 ebenfalls den Vermieter schadensersatzpflichtig gesehen, weil er den Sicherheitsstandard zu niedrig angesetzt hatte. So war in diesem Fall das Schloss der Wohnungseingangstüre nach den Feststellungen eines Sachverständigen selbst für einen Laien durch eine Plastikkarte leicht zu öffnen.

Ebenso haftet der Vermieter, dann allerdings verschuldensabhängig, wenn er nicht dafür Sorge trägt, dass ihm bekannte Mängel, die während der Mietzeit auftreten, abgestellt werden. Ist dem Vermieter etwa bekannt, dass Defekte oder Mängel an Schlössern oder Fenstern vorliegen und unternimmt hiergegen nichts und kommt es auf Grund dieses Nichthandels des Vermieters dann zu einem Einbruchsdiebstahl, so hat der Vermieter für einen Schaden des Mieters einzustehen. Dieses Fehlverhalten muss der Mieter allerdings dem Vermieter konkret nachweisen können.

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass ausnahmsweise eine Haftung des Vermieters bei Diebstahlschäden des Mieters dann besteht, wenn entweder die Bauweise der vermieteten Räumlichkeiten nicht dem üblichen Sicherheitsstandard entsprochen hat und dadurch der Einbruch ermöglicht wird, oder aber wenn der Vermieter nicht tätig wird, obwohl ihm Sicherheitsmängel angezeigt oder auf sonstige Weise bekannt wurden.

Ich geh mal davon aus, der wußte schon Bescheid. Die Motorräder werden wohl gemeldet worden sein. Wenn er dann nicht tätig wird und wenigstens die Parkplatzmieter informiert, dann halte ich dieses schon für grob fahrlässig.

Oder kennt hier jemand eine Bank, die ihre Türen zu den Schliessfächern über Nacht offen stehen läßt ? 

Die Haftungsseite wäre für mich als Richter oder Entscheider also geklärt.

PS: (die betreffende Bank bitte per mail an mich melden)  ;)

Bearbeitet von Wurzelsepp
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Ja, die Dame im Conciergebüro tat auch ganz überrascht.

Oh, das tut mir aber leid. Dauert leider mit der Reparatur. 

Das hätte ja auch so passieren können.

Ich dann. Ja sicher. Aber ist schon komisch. Seit fünf Jahren parke ich hier und in dem Zeitraum wo das Tor offen ist passiert das und drei Motorräder wurden gestohlen. Sie war sichtlich überrascht das ich davon wußte.

Das so ein Schaden passiert ist eine Sache, aber nicht zu Informieren die andere. Denn dann hätte ich irgendwie reagieren können. 

Ich solle mich doch bitte an die Zentrale wenden. Ende des Gesprächs.

Bei 150SB Rechtsschutz , dem geringen Streitwert und dem Mangel an Stellplätzen in der Nähe, zumal für den günstigsten Kurs durch Altvertrag, wars das für mich. 

Wieder mal ne Kröte schlucken.

Genau das Geschäftsmodell heutzutage.

Bearbeitet von Frank Möllerfeld
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Am 3.4.2018 at 18:54 , Frank Möllerfeld sagte:

 

Bei 150SB Rechtsschutz , dem geringen Streitwert und dem Mangel an Stellplätzen in der Nähe, zumal für den günstigsten Kurs durch Altvertrag, wars das für mich. 

 

Nana, hast du überhaupt keine Fantasie ?

150.- kostet doch schon eine neue Batterie. Dann das neue Türschloß, welches für einen Oldtimer schlecht zu besorgen und auch teuer ist. Bestimmt ist die Tür ums schloß herum auch beschädigt und muß neu lackiert werden. Finde mal einen guten Lackierer, der den Lack so anpassen kann, dass der Oldie nachher wieder gut aussieht. Dann dein Werkzeug und die Ersatzteile, da kommt schon noch einiges zusammen. Mit einer entsprechenden Aufstellung incl. deinem Zeitaufwand und einiger Schriftstücke kommen da doch mindestens 600.- zusammen ?

;)

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Batterie ist mein Ding.

Schloss, und die Delle in der Motorhaube übernimmt die Teilkasko.

Werkzeug & Co evtl auch, weil die bei Oldtimern mitversichert sind.

Allerdings warte ich immer noch auf den Gutachter um Klarheit zu haben.

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Übrigens, das Thema 

F a h r l a s s i g k e i t

ist in der Jurisprudenz unter Kennern eine Delikatesse. Es wurden dicke Bände damit gefüllt.

Im angelsächsischen Hoheitsbereich hättest du allerdings bessere Karten.

Bei uns gibt es weniger Gerechtigkeit.

Dafür mehr Spaß.

Bearbeitet von Steinkul
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vor 27 Minuten, Steinkul sagte:

Übrigens, das Thema 

F a h r l a s s i g k e i t

ist in der Jurisprudenz unter Kennern eine Delikatesse. Es wurden dicke Bände damit gefüllt.

Ja sicher dat. 

Aber Du kannst ja mal spaßeshalber dir die Bewertungen von Vonovia im Netz anschauen. 

Die sitzen ganz andere Probleme von Mietern aus.

 

 

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jochenausberlin

Ich habe das selbe Problem: Tiefgarage mit Hauptrolltor und weiteren Rolltoren für die einzelnen Etagen. Das Hauptrolltor ist okay, das Zwischenrolltor zu meiner Etage steht seit einem halben Jahr offen, obwohl ich bestimmt schon 15x bei der Hausverwaltung angemahnt habe. Ich habe die Miete daraufhin sukzessive Monat für Monat weiter runtergekürzt, inzwischen zahl ich nur noch 40 Prozent. Scheint niemanden zu stören. Berlin halt. 

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Zum Thema Fahrlässigkeit, auch zur bedingten und groben, kann ich ja beim Schraubertag mal einen Vortrag halten. Wenn dabei wach bleibt, dem wird klar werden, dass Gerechtigkeit nur eine Illusion ist. Genau so wie Wahrheit... Das gilt auch für den Angelsächsischen Bereich und den Rest der Welt :-)

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vor 57 Minuten, ACCM Muhr sagte:

Zum Thema Fahrlässigkeit, auch zur bedingten und groben, kann ich ja beim Schraubertag mal einen Vortrag halten. Wenn dabei wach bleibt, dem wird klar werden, dass Gerechtigkeit nur eine Illusion ist. Genau so wie Wahrheit... Das gilt auch für den Angelsächsischen Bereich und den Rest der Welt :-)

Wie war das ? Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe ;) 

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vor 1 Stunde, Frank Möllerfeld sagte:

Wie war das ? Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe ;) 

Nope! Das Recht ist wie eine Schranke, der Loewe springt darueber, der Fuchs krabbelt unten drunter durch, nur der Ochse bleibt davor stehen:D!

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Der größte Unterschied besteht wohl zwischen (subjektiv empfundenem) Recht haben und dem (hoffentlich objektiven) Gerechtigkeit erfahren...

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Abgesehen davon, dass "objektiv" eine Illusion ist, kann ich dem nur zustimmen. Ich wuerde eher von "ausgeglichener Subjektivitaet"! sprechen. Ich denke das wir in einer Zeit und an einem Ort leben in dem doch ein hohes Mass an Rechtssicherheit herrscht. Auch wenn es natuerlich noch viele Umstaende gibt die als ungerecht empfunden werden und es wahrscheinlich auch sind, ist doch das Individuum stark vor Willkuer geschuetzt. 

Man darf einfach finanzielle Dinge nicht so hoch ansetzen! So lange sie nicht die Existenz bedrohen sind sie vielleicht aergerlich, aber kein Anlass sich endgueltig mit unserem Rechtssystem zu ueber werfen. 

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vor 56 Minuten, ACCM Muhr sagte:

Ausgeglichene Subjektivität; gefällt mir!

Minus x Minus ergibt Plus ;)  Hab heute das Schadengutachten bekommen. Mein lieber Scholli :o

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....lese das hier gerade Sachen gibts. Mir wurden vor vielen Jahren in Hannover auf einem freien Gelände, wo noch viele andere Fahrzeuge parkten, auch mal 2 CX, ein grüner 2,4er Vergaser und ein silbener Athena von Jugendlichen zerstört sowie mein Wohnwagen Wilk-Sport  abgefackelt, und das man glaubt es nicht, gegenüber einer Polizeiwache.(Wer Hannover kennt, Welfenplatz)Die haben natürlich nichts gesehen. Und nach über 2 Jahren Schiftverkehr kam das Gericht zu dem Urteil, das die Erziehungsberechtigten Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten, also bekam ich keinen Pfennig von irgendwelchen Haftpflichtversicherungen.Und es mußten auch noch ander Fahrzeuge dran glauben, nicht nur ich hatte ein zerstörtes Fahrzeug. Und die Jugendlichen wurden noch nicht einmal bestraft für die Sachbeschädigung.

Übrigens, den Anwalt den ich damals hatte, würde ich keinem empfehlen, lebt aber wohl auch nicht mehr.

Sollte ich heutzutage mal jemanden erwischen, der versucht Antennen abzubrechen ober aufzubrechen, da gibt es erstmal eine Ansage in Form von " Ihr wisst schon"!!

Wenn er stärker ist, habe ich Pech gehabt.Sich an fremden Eigentum zu vergreifen ist gemein das sind meißtens die gleichen Ar....., die auch Frauen schlagen oder Tiere quaelen.

schönen Sonntag noch

Knitterliese

 

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Das sind genauso Dinge die mich in Deutschland nerven. Nur weil es Jugendliche sind, und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, gibt es keine Strafe. Ist ja super, dann Engagiere ich Jugendliche dich für mich Straftaten begehen, werden ja nicht belangt. Also ich als Richter hätte bei den Jugendlichen geschaut, ob es ein Sparkonto gibt, bei deren Eltern auch, beides hätte ich dann eingezogen, und auf die Geschädigten verteilt. Sollen doch die Eltern schauen, wie sie ihr gespartes Geld von Ihrem Sprößling wieder zurückbekommen. Sozialstunden hätte ich denen auch noch aufgebrummt. Es gibt noch vieles was mich hier stört, aber dass lass ich jetzt lieber....

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vor einer Stunde, hm-electric sagte:

Das sind genauso Dinge die mich in Deutschland nerven. Nur weil es Jugendliche sind, und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, gibt es keine Strafe. Ist ja super, dann Engagiere ich Jugendliche dich für mich Straftaten begehen, werden ja nicht belangt. Also ich als Richter hätte bei den Jugendlichen geschaut, ob es ein Sparkonto gibt, bei deren Eltern auch, beides hätte ich dann eingezogen, und auf die Geschädigten verteilt. Sollen doch die Eltern schauen, wie sie ihr gespartes Geld von Ihrem Sprößling wieder zurückbekommen. Sozialstunden hätte ich denen auch noch aufgebrummt. Es gibt noch vieles was mich hier stört, aber dass lass ich jetzt lieber....

Pssst! Keine schlafenden Hunde wecken!

Stell dir vor das Lesen jetzt irgendwelche Jugendlichen die einen Haß auf irgendeinen Erwachsenen haben.....

...dann fackeln die das Auto deines Nachbarn ab und erzählen du hättest ihnen den Auftrag gegeben ...und im Gegensatz zu denen ist dann der "Anstifter" zu einer Straftat natürlich nicht unantastbar ...und beweise erst mal deine Unschuld!

Mit diesem ganzen antiautoritären Erziehungsquatsch der letzten 20 Jahre werden die Kids doch schon im Kindergarten darauf geeicht das ihnen Erwachsene nichts Tun dürfen :(

Nunja, bei mir wären sie an der falschen Adresse und das ist eine Prophezeiung die auch eintreten wird ;)

vor 1 Stunde, knitterliese sagte:

Sollte ich heutzutage mal jemanden erwischen, der versucht Antennen abzubrechen ober aufzubrechen, da gibt es erstmal eine Ansage in Form von " Ihr wisst schon"!!

Wenn er stärker ist, habe ich Pech gehabt.Sich an fremden Eigentum zu vergreifen ist gemein das sind meißtens die gleichen Ar....., die auch Frauen schlagen oder Tiere quaelen.

Da bin ich voll bei dir und relativ Selbstbewusst kann ich behaupten das ich mich um Pech wenig Sorgen machen muss ;)

Und wenn ich Schaden habe oder eine Strafe bekommen soll für etwas das ich "verbrechen" werde, dann soll sich das, zumindest Subjektiv für mich, auch lohnen!

 

Nachtrag: Bevor hier wieder Aufschreie wegen angeblicher Aggressivität entstehen, ich bin bekennender Pazifist und für gewöhnlich die Ruhe selbst, mich zu Reizen bis ich austicke ist eine echte Aufgabe ...aber wehe wenn der Zenit meiner Leidensfähigkeit und Gutmütigkeit überschritten wird.

Bearbeitet von Manson
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Ah, ein weiteres Kapitel ueber die Verdorbenheit der Jugend!

Zitat
  • „Die Jugend achtet das Alter nicht mehr, zeigt bewusst ein ungepflegtes Aussehen, sinnt auf Umsturz, zeigt keine Lernbereitschaft und ist ablehnend gegen übernommene Werte“ (Keller, 1989, ca. 3000 v. Chr., Tontafel der Sumerer).
  • „Unsere Jugend ist heruntergekommen und zuchtlos. Die jungen Leute hören nicht mehr auf ihre Eltern. Das Ende der Welt ist nahe“ (Keilschrifttext, Chaldäa, um 2000 v. Chr.)
  • „Die heutige Jugend ist von Grund auf verdorben, sie ist böse, gottlos und faul. Sie wird niemals so sein wie die Jugend vorher, und es wird ihr niemals gelingen, unsere Kultur zu erhalten“ (Watzlawick, 1992, ca. 1000 v. Chr., Babylonische Tontafel).
  • „Denn der Sohn verachtet den Vater, die Tochter steht wider die Mutter, die Schwiegertochter wider die Schwiegermutter“ (Micha 7, Altes Testament um 725 v. Chr.)
  • „Nicht ist der Vater dem Kind, das Kind dem Vater gewogen – Nicht ist der Bruder lieb, wie er doch früher gewesen; bald versagen sie selbst den greisen Eltern die Ehrfurcht“ (Hesoid, vor 700 v. Chr.)
  • „Die Kinder von heute sind Tyrannen. Sie widersprechen ihren Eltern, kleckern mit dem Essen und ärgern ihre Lehrer“ (Sokrates, 470-399 v.Chr.)
  • „Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer. (Sokrates, 470-399 v.Chr.)
  • „[…] die Schüler achten Lehrer und Erzieher gering. Überhaupt, die Jüngeren stellen sich den Älteren gleich und treten gegen sie auf, in Wort und Tat“ (Platon, 427-347 v. Chr.)
  • „Was nun zunächst die jungen Leute angeht, so sind sie heftig in ihrem Begehren und geneigt, das ins Werk zu setzen, wonach ihr Begehren steht. Von den leiblichen Begierden sind es vorzugsweise die des Liebesgenusses, denen sie nachgehen, und in diesem Punkt sind sie alle ohne Selbstbeherrschung. […] zornmütig und leidenschaftlich aufwallend in ihrem Zorne. Auch sind sie nicht imstande, ihren Zorn zu bemeistern, denn aus Ehrgeiz ertragen sie es nicht, sich geringschätzig behandelt zu sehen, sondern sie empören sich, sobald sie sich beleidigt glauben. Auch hoffnungsreich sind sie, denn das Feuer, das dem Zecher der Wein gibt, haben die Jünglinge von der Natur […] sie tun alles eben zu sehr, sie lieben zu sehr und hassen zu sehr, und ebenso in allen anderen Empfindungen. Wenn ich die junge Generation anschaue, verzweifle ich an der Zukunft der Zivilisation“ (Aristoteles, 384-322 v. Chr.)
  • „Ich habe überhaupt keine Hoffnung mehr in die Zukunft unseres Landes, wenn einmal unsere Jugend die Männer von morgen stellt. Unsere Jugend ist unerträglich, unverantwortlich und entsetzlich anzusehen“ (Aristoteles, 384-322 v. Chr.)

Im Gegensatz zu dem hier kolportiertem, sind Jugendliche und auch Kinder durchaus Haftpflichtig. Es ist eine Frage der Einsichtsfaehigkeit. Koennen oder koennten sie die Folgen ihres Handels abschaetzen, muessen sie auch dafuer einstehen. Bei Kindern unter 7 Jahren (sollte mal auf 10 Jahre heraufgesetzt werden) wird grundsaetzlich(?) davon ausgegangen das sie das nicht koennen. Bis 14 Jahre eigentlich nur bei boeswilligem Verhalten.

Statt die Verdorbenheit der Welt zu beklagen, muss man nur eine Titel erwerben und auch der mittellose Jugendliche muss 30 Jahre lang fuer den verursachten Schaden eingestehen. Sollte gerade fuer Manson mit seiner selbstattestierten Geduld also kein Problem darstellen. Ich denke diesen Titel kann man auch vererben:). Gewalt ist also gar nicht notwendig!

Ach ja, Richter: Es sollte eigendlich bekannt sein, dass es in Deutschland das Strafrecht und das Zivilrecht gibt. Dem Strafrichter obliegt also nicht die zivilrechtliche Reglung, obwohl er, meines Wissens nach, eine Zivilrechtlicher Reglung anregen oder auch in sein Urteil einfliessen lassen kann.

IANAL!

 

Bearbeitet von MatthiasM
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@MatthiasM Mein Unterschied zu Aristoteles besteht hauptsächlich darin, das es zu seiner Zeit den Erziehungsberechtigten durchaus möglich war ihren Sprößlingen auch mal einen erzieherischen Klaps zu geben bevor sie überhaupt auf ernstzunehmende dumme Gedanken kamen.

Kleines Beispiel gefällig: Man möchte nicht das ein Kleinkind auf eine heiße Herdplatte fasst. Meine Mutter hat mir da auf die Finger gehaut und mir war klar das bei erneutem Versuch das wieder passiert. Heute schaut das so aus das man dem Kind das nahelegen kann und wenn es nicht hört, tja, dann verbrennt es sich die Finger. Hat auch was mit Schmerz zu Tun und ist ungleich wirksamer, zugegeben. Allerdings bin ich dann doch eher auf der Seite der Prävention denn man muss ja nicht immer alles erst eskalieren lassen, oder? ;)

Was deinen Titel betrifft, ja, das ist mir Klar das man auch gegen Minderjährige eventuell einen Erwirken kann. Kostet aber zusätzlich zum entstandenen Schaden dann nochmal Geld und Nerven. Eventuell versucht man dann 30 Jahre lang vergeblich bei Leuten Geld einzutreiben, die nie oder viel zu Spät gelernt haben das Taten auch Konsequenzen haben.

Es gibt anscheinend nur noch Extreme Ansichten - Gewalt ist nicht gleich Gewalt, alles ist relativ und als Erzieher sollte man abschätzen müssen was Nötig ist und was nicht - jegliche "Körperverletzung" unter Strafe zu stellen ist meines Erachtens der falsche Weg!

Und damit endet mein Diskussionsbedarf in dieser Richtung!

Bearbeitet von Manson
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Im übrigen begebe ich mich jetzt in mein Auto und tausche mit der mir gegebenen Geduld das Armaturenbrett im XM aus - das wird eine heiße Angelegenheit :D

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