Zum Inhalt springen

Befahren von Sperrflächen in einem Kreisverkehr?


Kugelblitz

Wie seht ihr die Schuldverteilung?  

33 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie seht ihr die Schuldverteilung?

    • Motorrad/Auto 0:100
      8
    • Motorrad/Auto 25:75
      4
    • Motorrad/Auto 50:50
      3
    • Motorrad/Auto 75:25
      11
    • Motorrad/Auto 100:0
      7


Empfohlene Beiträge

Hallo,

Folgende Situation, die ich gesehen habe:

-Kreisverkehr, Mitteninsel grün, Betonsperrfläche grau, Fahrbahn schwarz.

-Einfahren in einen Kreisverkehr (rotes Auto), während ein Fahrzeug (blaues Auto) am Ausfahren ist, die Fahrbahn des Kreisverkehrs vollkommen blockiert ist.

-ein Motorradfahrer (hellgrün) zieht mit hoher Geschwindigkeit hinter dem ausfahrenden Fahrzeug auf die Sperrfläche, und kollidiert mit der vorderen linken Ecke des roten Autos, es kommt zum Sturz

Dilettantische Zeichnung:

test.jpg

Ergebnis:

-Prellungen Motorradfahrer

-Sachschaden Motorrad

-Sachschaden roter PKW

Vermeidbarkeit des Unfalls wäre gegeben durch:

A) PKW: Nichteinfahren des roten PKW in den Kreisel (Motorradfahrer aber nicht zu sehen)

B) Motorrad: Nichtbefahren der Sperrfläche/niedrigere Geschwindigkeit

Da ich auch den einen oder anderen Kreisverkehr immer mal wieder zu bewältigen habe, stellt sich mir die Frage, wie die Schuldverteilung aussieht bzw. was die Akteure erwarten dürfte.

Viele Grüße

Fred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi...

Da ich auch den einen oder anderen Kreisverkehr immer mal wieder zu bewältigen habe, stellt sich mir die Frage, wie die Schuldverteilung aussieht bzw. was die Akteure erwarten dürfte.

Auch wenn es (theoretisch) eindeutige Regelungen gibt, hängt das doch meistens vom Können der Anwälte ab:D

Aus meiner (Unfall)Erfahrung heraus, tät ich mal vermuten, das, wenn der Fall wirklich so klar ist, die Polizei vor Ort, dem Biker mit Sicherheit einen "Tatvorwurf" machen wird, und ihm somit die Hauptschuld zukommt. Aber so einfach ist das eben nicht. Wenn das "rote Auto" Pech hat, macht der Anwalt des Bikers die "25% Klausel" geltend ("generelle Gefährdung durch Teilnahme am Strassenverkehr", "Betriebsgefahr", oder so ähnlich), und dann hat der Autofahrer schon mal ne 25% Teilschuld. Wenn er sonst keine "Fehler" gemacht hat, könnte der Fall also 75% (Biker) zu 25% (Auto) ausgehen. Das ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten.

Markus

EDIT: Waren, glaub ich, doch nur 20% Betriebsgefahr! Also könnte es 80 zu 20 ausgehen.

Bearbeitet von Entenweich
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

soweit ich deutsche Kreisverkehre kenne, haben die alle so ein Dreieck mit rotem Rand (auf dem Kopf stehend) an den jeweiligen Zufahrtsstraßen stehen (= dies heißt Vorfahrt gewähren = wenn ich die Fahrbahn nicht komplett einsehen kann und dies ist nach Zeichnung gegeben!, muss ich stehenbleiben). Ob der Biker dann die Sperrfläche benutz oder nicht, ist dann noch zweitrangig. Gleiches gilt doch beim Rechtsabbiegen - sollte da gerade jemand überholen und auf meiner Fahrspur sein, trifft mich die Schuld, auch wenn ich die Fahrbahn des von rechts kommenden Fahrzeugs nicht benutzte - Rechts vor links, ist eben rechts vor links. Die Sperrfläche ist deshalb m.E. nebensächlich, da die Fahrbahn nicht eingesehen werden konnte.

Gruß

Tower (lässt sich gerne belehren)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz so einfach ist das (leider?) nicht. Meistens ist es doch sogar so, dass ein und derselbe Fall, von unterschiedlichen Anwälten/Richtern, auch unterschiedlich Bewertet wird.

Ansonten gilt für Sperrflächen (Zeichen 298) nach StVO: Sie dürfen nicht befahren werden. Auch nicht zum Überholen. Der Biker hatte also dort nix zu suchen, und der PKW Fahrer durfte die Beachtung des Verbots durch den Biker erwahrten.

Beim Überholen gilt (ganz grob): Bei unklarer Verkehrslage ist es nicht erlaubt. Das beinhaltet auch ein Überholen vor einer Kreuzung.

Aber wie ich schon schrieb, ist der Ausgang eines Unfalls sowieso meistens von den Anwälten abhängig, und deshalb ist es müßig zu spekulieren, wer wann schuld hat.

Wie heißt es immer: Recht haben, heißt nicht Recht bekommen:)

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fast richtig, nur ist "das Graue" keine Sperrfläche, ansonsten müßte die Fläche entsprechend weiß markiert sein.

Ich fahre regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit durch einen Kreisel, der ebenfalls einen gepflasterten inneren Ring hat und zwar grundsätzlich über dieses Pflaster, da ich in dem Falle ohne jede Lenkbewegung (und ohne abbremsen) geradeaus fahre.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich denke es wird auf eine 50:50 Regelung ausgehen, das rote auto ist schuld weil, der kreisverkehr nicht eindeutig frei war, der moppedfahrer, weil er sich "vorbeigedrängelt" hat.

Sollte allerdings der Kreisverkehr so beschildert gewesen sein, wie auf der Abbildung seid ihr alle in die falsche Richtung gefahren;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Kugelblitz

Die Zeichnung mag nicht gerade gut sein, aber selten! ^^

ABER: Das ist nicht schlimm... Kennt ihr den Sender ASTRA? Kommt bei uns im digitalen TV übern Premiere Decoder...

Da gibt es einen niederländischen Sender davon, der eben alle Nachrichten auf holländisch raus gibt... Und da sah ich es:

Dieser Tsunami vor paar Jahren wurde da beschrieben und dazu natürlich mit einem Bild im Hintergrund (normalerweise ein Foto von der Stadt da) ausgeschmückt.. ASTRA hatte wohl kein Geld mehr, da haben die diese Welle gemalt... Und ein Kind im Vordergrund rannte von der Welle weg... Strichmännchen Kind und die Welle war gerade so als Welle erkennbar.. So gelacht hatte ich noch nie.. Das hat sicher ein(e) 5jährige® gemalt :)

Das war geil ^^

Also macht euch nix aus der Zeichnung da oben! =)

Das befahren dieser Sperrfläche ist verboten, laut Fahrschule.. Wer hat da nun Schuld?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

prinzipielle Frage: wie war die Vorfahrtsregelung in diesem Kreisverkehr ?

R vor L: Motorradfahrer hat Schuld

Kreisverkehr hat Vorfahrt: "roter" Autofahrer hat Schuld

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Der Kreisverkehr hat Vorfahrt. So gesehen ist rot schuld. Andererseits wäre der Unfall dadurch vermeidbar gewesen, dass der Motorradfahrer hinter dem blauen Auto bleibt und nicht auch noch im Kreisverkehr überholt. Klar die kürzeste verbindung zwischen zwei Punkten ist die Gerade, das lernt man schon in der Schule. Problem Nummer zwei ist, dass öffentliche Straßen keine Rennstrecke sind und ein Kreisverkehr keine Doppelschikane auf dem Nürburgring oder sonstwo. Ich würde aus dem Bauch raus 50:50 sagen, dumm von Beiden.

Gruß

Fred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viele Unfälle zwischen Motorradfahrern, LKW-Fahrern und "normalen" Autofahrern (ich rede jetzt nicht von diesen verfetteten Mutties in ihren Porsche Cayennes oder Touaregs) wären vermeidbar, wenn man jeden Führerscheinaspiranten einmal in einen LKW setzen würde um ihm zu zeigen, was es bedeutet 30 Tonnen schnell bremsen zu müssen, und einmal auf ein ordentliches Motorrad setzen würde um ihm zu zeigen, daß solch ein Teil einfach 10mal schneller beschleunigt als jeder Ferrari. So lernt man es, die anderen zu verstehen und zu respektieren!!!

Es gibt immer noch Autofahrer, die nicht weiter als ihre Stoßstange denken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ich bezweifle ja noch, daß die graue Betonfläche hier eine Sperrfläche ist.....

...aber hier ist wohl nur das Rechtsfahrgebot, das ist im einspurigen Kreisverkehr nun mal gilt relevant.......innendurch "abschneiden" und überholen darf man dagegen im mehrspurigen Kreisel. Auch den Radfahrer darf man im einspurigen Kreisverkehr nicht mit dem Auto überholen.

hier ein Verkehrsrechtsurteil aus Hamm:

Auch im Kreisverkehr gilt Rechtsfahrgebot

Ein Schneiden des Kreisels durch Ausnutzung der Fahrbahn bis zum äußersten linken Rand ist regelmäßig unzulässig, da das so genannte Rechtsfahrgebot auch im einspurigen Kreisverkehr gilt.

Ein Mann war in einem Kreisverkehr mit vier Zubringerstraßen scharf links und über die gekennzeichnete Mittelinsel hinweg gefahren, um die gegenüberliegende Ausfahrt zu benutzen. Dabei stieß er mit einem anderen Fahrzeug, das sich ebenfalls im Kreisverkehr befand, zusammen. Vor Gericht stritten die Unfallbeteiligten später darum, wer für den Schaden aufzukommen habe.

Laut dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm habe sich nicht sicher feststellen lassen, wer von den beiden Unfallbeteiligten zuerst in den Kreisverkehr eingefahren sei. Nach einem Sachverständigengutachten wäre der Unfall aber zu vermeiden gewesen, wenn der Mann weder die Mittelinsel überfahren hätte noch scharf an der linken Fahrbahnbegrenzung entlang gefahren wäre. Nach der Straßenverkehrsordnung sei beides verboten.

Insbesondere müsse man sich auch im Kreisverkehr an das so genannte Rechtsfahrgebot halten. Dieses bestimme nicht nur, welche von mehreren nebeneinander gelegenen Fahrspuren zu benutzen sei, sondern gelte auch innerhalb der jeweiligen Fahrbahn selbst, also auch für einen einspuriger Kreisverkehr. Autofahrer hätten sich dort an die vorgeschriebene Kreisbahn zu halten und dürften nicht bis an deren äußersten linken Rand fahren, es sei denn, dies wäre durch besondere Umstände geboten. Solche Umstände hätten hier nicht vorgelegen.

Die Richter entschieden, dass der Mann die Hauptschuld an dem Unfall trage und für zwei Drittel des entstandenen Schadens aufzukommen habe.

Oberlandesgericht Hamm Az. 27 U 87/03 Urteil vom 18.11.2003

@fred: leider sieht Deine Meinungsumfrage hier ein 3:1 nicht vor....

>>Oberhesse

PS: ich fahr trotzdem im (ein- und mehrspurigen) Kreisverkehr trotzdem solange links wie möglich - so kann da keiner vorbeiflutschenicon12.gif und ich hab den kürzesten Weg (die Gerade).icon6.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Autofahrer hätten sich dort an die vorgeschriebene Kreisbahn zu halten und dürften nicht bis an deren äußersten linken Rand fahren, es sei denn, dies wäre durch besondere Umstände geboten. Solche Umstände hätten hier nicht vorgelegen.

Auch auf einer einspurigen Straße mit Überholverbot darf man doch an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren. Und das war hier der Fall. Der Verkehr stockte. Der Motorradfahrer hat daran vorbeigepasst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bezweifle, ob das als "vorbeipassen" gilt, wenn er dazu die Sperrfläche benutzen muss. Ich würde ja vielleicht sowas auch tun, aber man muss sich dabei – gerade mit einem Motorrad – halt immer bewusst sein, dass man übersehen werden könnte. Also Tempo entsprechend anpassen und Hand/Fuß an die Bremse! Das gilt ja eigentlich sogar, wenn der Weg frei ist und man nicht über die Sperrfläche fährt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch auf einer einspurigen Straße mit Überholverbot darf man doch an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren.

Und im Kreisel gibt es normalerweise kein Überholverbot....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ p.marlowe, das mit dem lkw ist ok, das sollte echt jeder mal probieren der sich über die lkws aufregt, die sind so schwer, weil sie sachen, welche wir brauchen, transportieren!

dass ein motorrad schneller beschleunigt als ein ferrari ist richtig, manchmal. aber es besteht nicht der geringste anlass die dinger im NORMALEN strassenverkehr auszureizen bis an die belastungsgrenze!!!! der lkw fahrer macht das fahren beruflich, der motorradfahrer aus hobby, die das beruflich machen, denen hat man strassen gebaut, ohne störende verkehrsteilnehmer, und die üben das jeden tag. der "normale" motorradfahrer sollte mal nachdenken, wie rüpelhaft er sich gegenüber anderen verkehrsteilnehmern verhält, das gilt sicher nicht für alle, aber komischerweise für alle, denen ich so begegne, heut erst wieder, ich hab den typen in meinen auto fliegen sehen.da war kein meter mehr platz. und im internet sollte man sich denen ihre heldentaten auch mal reinziehen, mit knapp 300 durch ortschaften und dörfer, ganz toll! frage: soll ich wirklich respekt haben, vor solchen leuten?

nee hab ich nicht.

mein tip zur frage: 75:25

gruss

thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muss mich dann als Motorradfahrer wohl auch mal melden.....

Ist wohl eine Auslegungssache. Ich würde so auslegen:

Der Motorradfahrer hatte ganz klar Vorfahrt. Unsichtbar war er auch nicht. Auch hinter "Hellblau" nicht - so tief ist kein Motorrad...

Die Tatsache, das er die angebliche Sperrfläche (die übrigens als solche gekennzeichnet sein muss, wenn es denn eine ist) befahren hat, entbindet dabei den de facto verursachenden Verkehrsteilnehmer ja nicht von der Schuld bei einem Unfall - auch nicht teilweise. Wenn es so wäre, hieße das ja im Umkehrschluss, dass ich PKWs, die im absoluten Halteverbot stehen, ungestraft rammen darf.....

Außerdem kann man ja behaupten, man sei nur deswegen auf den "Sperrstreifen" ausgewichen, um dem in den Kreisverkehr einfahrenden Wagen auszuweichen.

Davon abgesehen darf man an abbiegenden Fahrzeugen durchaus "vorbeifahren". Hat ja mit überholen nichts zu tun....

"Hohe" Geschwindigkeit ist wohl auch eher relativ, wenn er erst unmittelbar vorher noch hinter "hellblau" fuhr. Erst recht, wenn die Größenverhältnisse (Kreisverkehr zu den Fahrzeugen) einigermaßen stimmig sind... "Schnell" kann ich in so einem Kreisverkehr nun wirklich nicht fahren.

Grüße

Dominik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn man in den SPERRSTREIFEN fährt um einem pkw auszuweichen, dann ist man echt zu blöd wenn man in den selben reinfährt! sorry....................

gruss thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

noch ein Gedanke zu der Geschichte:

gesetzt den Fall, es ist erlaubt, auf dem Innenstreifen zu fahren (ich weiß es nicht sicher)

halte ich den Mopedfahrer trotzdem für 100% schuldig.

Grund: in diesem Falle wäre der Kreisverkehr zweispurig, der Mopedfahrer wechselt von der Innen - in die Aussenspur. Und der Spurwechselnde trägt grundsätzlich die volle Verantwortung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man weiß nicht genau, wie die Lage war, weil es immer auf die genaueren Umstände ankommt. Was heißt "hohe Geschwindigkeit"? Wie eng ist der Kreisel? Normalerweise müßte der Motorradfahrer im Recht sein, wenn er nicht wie die wilde Sau gefahren ist. Der Mittelteil der Kreisel ist eigentlich keine Sperrfläche, sondern dafür gedacht, daß auch dicke LKW herumkommen.

In jedem Fall hat sich der Mopedfahrer blöd benommen. Man muß doch immer an irgendwelche Dumpfbacken denken, wenn einem seine Knochen lieb sind. Mein bisher einziger Abflug in die Botanik lag daran, daß sich der von mir überholte 200D-Bauernmercedes sich genau dann in einer eigentlich weiten und übersichtlichen Kurve ohne Grund auf die Gegenfahrbahn treiben ließ, just als ich mit der schwächlichen SR500 mit ca. 100 km/h gerade neben ihm war.

Picture 9.png

20 PS mehr oder weniger (dann hätte ich nicht überholt) und nichts wäre passiert. So mußte ich auf den Acker, der leider nach ca. 100m so steil wurde, daß es mich doch gerissen hat. Das Bäuerlein hat übrigens offenbar nichts von meiner Crosseinlage bemerkt und ist einfach weitergefahren. Recht hätte ich gehabt, aber es hat nichts genutzt. Ich suche übrigens immer noch einen Tacho für eine 48T!

Bearbeitet von Gernot2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6131 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.
E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...