Zum Inhalt springen

07- Kennzeichen in Frankreich


kenavo

Empfohlene Beiträge

Hallo,

...ich höre imer wieder, dass die Franzosen die roten KZ nicht aktzepieren. War mit meinem CX schon in Lipsheim im Elsaß bei dem Oldtimermarkt. Hatte da noch keine Probleme.

Hat jemand von euch Erfahrungen, positive oder negative, oder kennt die Argumentation?

Vielen Dank vorab für eure Infos!

kenavo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Antwort ist ein klares Jein!

Zitat:

"ACHTUNG - ACHTUNG - DEUVET-WARNUNG VOR AUSLANDSFAHRTEN MIT 07

Aktuell warnt der DEUVET vor Fahrten mit dem roten 07er-Kennzeichen ins Ausland. In einer Meldung heißt es dazu: Bereits vor Monaten haben wir davon abgeraten weiterhin mit dem Roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren, da die rote 07seit dem Inkrafttreten der neuen FZVkeine Zulassung im rechtlichen Sinne mehr ist und damit auch nicht zum Internationalen Kraftfahrzeugverkehr mehr zugelassen ist.

Hoffnung setzten wir dennoch in ein Schreiben unsererseits an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Aber nun erreichte uns auch von dieser Seite eine klare Absage.

Wir ratendaher dringend davon ab, mit der roten 07 ins Ausland zu fahren.

Einziger Lichtblick bleibt eine Initiative der EU sämtliche national gültigen Kennzeichen auch innerhalb der EU verbindlich anzuerkennen. Eigentlich sollte die Umsetzung zum Inkrafttreten der neuen FZV abgeschlossen sein, so dass jeder auch nach dem 01.03.2007 uneingeschränkt mit seiner Roten 07 hätte in alle EU-Staaten fahren können. Leider hat sich die Umsetzung deutlich verzögert, so dass nur langfristig mit einer Änderung der Rechtslage zu rechnen ist."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort. Dann muss ich leider mit dem Alltagsauto fahren...

Ich war mir nicht sicher, da ich letzes Jahr bei diesem Markt noch viele 07 - KZ gesehen habe...

kenavo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bereits vor Monaten haben wir davon abgeraten weiterhin mit dem Roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren, da die rote 07seit dem Inkrafttreten der neuen FZVkeine Zulassung im rechtlichen Sinne mehr ist und damit auch nicht zum Internationalen Kraftfahrzeugverkehr mehr zugelassen ist.

Genau diese Einschätzung des DEUVET ist umstritten. Das 07-Kennzeichen war auch

schon vor dem Inkrafttreten der FZV keine reguläre Zulassung, sondern wurde im Rahmen

einer Ausnahmegenehmigung zur StVZO ausgegeben.

Der ADAC schreibt hierzu (Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/07er_im_Ausland/default.asp?ComponentID=238401&SourcePageID=61098)

Mit dem roten 07er-Kennzeichen ins Ausland

Mit dem roten 07er-Kennzeichen ins Ausland

19.12.2008 - Entsprechend der seit dem 01.03.2007 geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen Fahrzeuge, für die ein rotes 07er-Kennzeichen beantragt und ausgegeben wird, mindestens 30 Jahre alt sein. Bisher war eine Altersgrenze von 20 Jahren üblich. Allerdings ist die Verwendung des „Wechselkennzeichens“, das für mehrere Fahrzeuge genutzt werden kann, an strenge Auflagen gebunden: gestattet ist allein die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, die der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“ sowie Prüf-, Einstell- und Überführungsfahrten. In einigen Bundesländern ist zudem das Führen eines Einzelfahrten-Nachweises (wie beim roten Händlerkennzeichen) vorgeschrieben. Der Steuersatz für das 07er-Kennzeichen beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191,73 EURO (Pkw und Lkw) bzw. 46,02 EURO für Zweiräder.

Die Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen ist grundsätzlich auch international möglich, da die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der zuständigen amtlichen Behörde (Zulassungsstelle) vorgenommen wird. In manchen Ländern gibt es jedoch vereinzelt Probleme mit der Anerkennung.

Aufgrund bilateraler Abkommen werden 07er-Kennzeichen in Österreich und Italien anerkannt, in der Schweiz und den Niederlanden sind sie geduldet. Auch alle anderen Nachbarstaaten Deutschlands müssten nicht zuletzt aufgrund des Wiener Abkommens von 1968 dieses Kennzeichen anerkennen. Jedoch hat sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass es insbesondere in Frankreich, Belgien und Tschechien vereinzelt Probleme mit den örtlichen Behörden gab.

Eine offizielle Anfrage im Bundesverkehrsministerium ergab im Sommer 2008 die Information, dass es aktuell keine Bestrebungen seitens der Bundesregierung gibt, die Anerkennung des in Deutschland verbreiteten roten Oldtimer-Kennzeichens auch für die Europäische Union zu etablieren. Grundsätzlich obliegt es der Zuständigkeit der Drittstaaten, ob sie die Teilnahme von Fahrzeugen mit rotem 07er-Kennzeichen in ihrem Hoheitsgebiet gestatten oder nicht. Dies begründet sich aus § 17 Abs. 1 der FZV, nach dem für Fahrzeuge mit roten Oldtimerkennzeichen weder eine Betriebserlaubnis noch eine Zulassung notwendig ist.

Interessant hierbei: mit der Begründung einer „unzulässigen Doppelzulassung“ wurde jüngst ein Antrag im Bund-Länder-Ausschuss abgelehnt, bei dem es darum ging, Oldtimer mit Saisonkennzeichen in der zulassungsfreien Zeit mit einem 07er-Kennzeichen bewegen zu dürfen.

Wer trotz all dieser Widrigkeiten dennoch mit seinem Oldtimer und roter 07er-Nummer ins Ausland fährt, sollte folgendes beachten:

- das Fahrzeug muss verkehrssicher sein,

- es sind nur Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen gestattet (keine Urlaubsfahrten!),

- die Versicherung muss informiert sein (grüne Versicherungskarte mitführen!),

- die Fahrzeugdaten im roten Schein müssen für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt sein

(Art. 35 des Wiener Weltabkommens) und darüber hinaus

- wird empfohlen, dass die Veranstalter grenzüberschreitender Veranstaltungen ihren

Teilnehmern mit roten 07er-Kennzeichen Erklärungen zum 07er-Kennzeichen und dessen

Anerkennung durch das Wiener Weltabkommen in der jeweiligen Landessprache mitgeben.

Bearbeitet von Thomas Hirtes
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben, es ist umstritten.

Ein frankophiler Elsässer (...) denkt sicher europäischer als sein Kollege von der Police Municipal im Baskenland.

Ich kann mich jedenfalls nicht darauf verlassen keinen Ärger zu bekommen und werde u.U. das WE festgehalten usw. usf. ...

Ist es das Wert?

Volker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....bin auch etwas hin und her gerissen. War in füheren Jahren ohne Probleme mit der 07 in F. Aber Infos wie sie sich jetzt hier auch in den Beiträgen spiegeln haben mich verunsichert.

Habe meine Versicherung heute informiert. Die sieht tatsächlich keine probleme aus ihrer Sicht und schickt eine grüne Versicherungsbestätigung.

Insofern fahre ich mit den roten KZ zum markt und probier es aus. Falls ich probeme bekomme, informiere ich euch.

kenavo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...
...war in Lipsheim mit der 07. Wurde an der Grenze kontrolliert. Es gab keine Probleme!

kenavo

an welcher grenze wurdest du kontrolliert???? das ist mir ja schon seit zehn jahren nciht mehr passiert...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 7 Jahre später...

Hallo,

bezüglich dieses alten Themas habe ich folgendes gelesen:

Aktuell wird an einer Neugestaltung der Fahrzeugscheinhefte/ Fahrzeugscheine für das rote 07er Kennzeichen gearbeitet, die dann ähnlich/ gleich wie die bekannte Zulassungsbescheinigung Teil 1 aussehen werden. Da diese neuen Papiere dann wie bisher die "normalen" Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 von der Zulassungsstelle unterschrieben und mit einem Siegel versehen werden, steht der Anerkennung durch ausländische Kotrollorgane dann nichts mehr im Wege.

Denn das war bisher der hauptsächliche Haken bei der Geschichte: die deutschen Papiere fürs 07er Kennzeichen entsprachen nicht gängigen Normen/ Übereinkünften für Fahrzeugpapiere, da sie vom Halter des Kennzeichens selbst ausgefüllt und unterschrieben wurden.

Diese neuen Papiere sollen automatisch für alle neu zugeteilten 07er Kennzeichen ausgegeben werden, Halter, die schon ein 07er Kennzeichen besitzen sollen sich die neuen Papiere auch ausstellen lassen können.

Da ich sowieso diesbezüglich meine zuständige Zulassungsstelle anrufen wollte, werde ich das morgen mal tun und erfragen, ab wann die Neuregelung greift.

Grüße

Alex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Jahre später...

flo80 hat genau einen Beitrag hier im Forum geschrieben, das war am 09.05.2017...

Das war auch sein letzter Besuch im Forum.

Ich denke nicht, dass Du eine Antwort bekommen wirst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich war 2019 in La Verte Vidame beim 💯 jährigen Treffen und bin auch Autobahn gefahren. Es hat keiner was gesagt . 
Nur in Nl war ich mal bei der Citromobile mit meinem orangenen GS Break. Da stand ein Moped Bulle an der Ecke und hat mich gesehen , das ich von der Messe kam . Vor der Autobahn Auffahrt um die Ecke hat der mich angehalten und wollte mich festsetzen dem ich wiedersprach . 
Ich hatte auch meine Papiere vergessen und habe ihm gesagt , das Auto ist versichert und bezahlt und das ich grade vom Treffen komme . Ja, aber ganz schnell zurück sagte er . 😉👍☀️

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...