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A** und TÜV


ACCM arnekurt

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Bei Mängeln die die Verkehrssicherheit betreffen, zB. eine geplatzte Bremsleitung, muss der Prüfer das Fahrzeug stillegen und eine Meldung ans Strassenverkehrsamt machen. Und wenn der Besitzer dieses nicht zulässt die Polizei rufen. Das hat mir gestern ein GTÜ Mann und heute ein TÜV Mann so erklärt.

.

Na, das ist doch wohl klar. Dafür kriegt er sein Geld. Das wär ja sonst genauso so ein Ding wie das hier besprochene.

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Nun, da ich mich nun raus halte, fuhr er noch mal hin.

Jetzt kommts ganz derbe:

Nein, den führen wir nicht vor, der hat ja noch Mängel.

Gemacht wurde aber alles was auf dem Bericht stand.

Man meinte, der Scheinwerfer wäre noch feucht, beide würden sich nicht mehr einstellen lassen und die Kennzeichenbeleuchtung ginge nicht.

Man kann es ja mal versuchen............... ;)

Morgen geht der Wagen zu VW...................

Den Laden sollte man echt meiden.

Greetz, Arne

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Es wäre sicher hilfreich, wenn einer der hier vertretenen Prüfingenieure mal sein Wissen zum Besten geben würden.

sind doch alles hier Prüfingenieure ...................... :D

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Natürlich will die ATU das - und das machen die immer so, was auch hinreichend bekannt ist.

Interssanter für mich wäre zu wissen, welche Prüforganisation sich dafür hergibt.

Das ist eine gute Frage. In Duisburg gab es einen Fall, bei dem der Prüfer (von welcher Organisation auch immer) an einem Xantia die Reifen bemängelt hat, weil sie in seinen Augen zu alt waren. Die Reifen hatten noch reichlich Profil, waren nicht einseitig abgelaufen, hatten keine Risse / poröse Stellen. Eine grundsätzliche Altersgrenze für Reifen gibt es bei PKW nicht. Da drängte sich mir auch der Verdacht auf, dass ATU genau diese Reifen noch auf Lager hatte und die dringend weg mussten.

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wer mich gesucht hat, hat mich doch gefunden,bin schon wieder im Einsatz....

einfach nur melden, bin 24 std. im Einsatz:):):)

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