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Ab wann gilt ein Tempolimit nicht mehr?


zurigo

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Wenn in einer Ortschaft 30 km/h Limit aufgerufen wird: wann geht es danach mit 50 km/h weiter? Muss da irgendwo ein Tempo-Schild stehen. Oder kann ein Vorfahrtsschild das 50-er Tempo wieder einläuten?

Ich merke nämlich, dass ich seit 20 Jahren mit 20 km/h zu schnell fahre. Das 30-er Schild steht explizit vor einer 90 Grad Kurve. Nach der Kurve kommt kein Tempo-Schild mehr. Ich müsste im Prinzip schon ein paar hundert Tausend Euro Strafe zahlen müssen.

zurigo

Bearbeitet von zurigo
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vor 2 Stunden, zurigo sagte:

... Das 30-er Schild steht explizit vor einer 90 Grad Kurve. ...

?...ohne Zusatzschild, das auf diese Kurve hinweist ?

Denn mit Zusatzschild gilt es nur für die Kurve. (Dann hast du das all die Jahre richtig gemacht :lol:)

Ohne zusätzliches Schild gelten die "30" bis zur Aufhebung des Limits. Dein folgendes Vorfahrtsschild oder eine folgende Kreuzung hebt das Limit für diese Straße erstmal nicht auf. ( Dann hast du das all die 20 Jahre falsch gemacht:o )

Guck halt dann mal genau:unsure: wie diese Streckenbegrenzung dort bendet wird. Oder kommt nach ein paar hundert Metern dann schon die Ortstafel?:confused:

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Klick! Du hast recht. Am Limitschild ist untendrunter ein gekrümmter Pfeil zu sehen. Ich dachte immer, das sei die "Begründung", warum man langsam fahren soll. 

Vielen Dank für Deine nette Aufklärung. Jetzt kann ich wieder in Ruhe diese Kurve fahren.

zurigo

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vor 6 Stunden, Silvercork sagte:

Ohne zusätzliches Schild gelten die "30" bis zur Aufhebung des Limits. Dein folgendes Vorfahrtsschild oder eine folgende Kreuzung hebt das Limit für diese Straße erstmal nicht auf.

Offiziell nicht, aber derjenige der an eben dieser Kreuzung auf die Straße auffährt kann nicht wissen dass 500m vorher ein 30er Schild steht und fährt daher folgerichtig mit 50 km/h...

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So eine Stelle hab ich auch. Kreuzung mit 70 beschränkt, danach auf einem km kein Schild mehr, aber 2 Kreuzungen zum abbiegen oder auffahren und nach dem km dann wieder ein 70er Schild. Gegenfahrbahn ist für 100 freigegeben.

Jetzt müßte man 70 einhalten (?), was nicht nur mir schwerfällt. Auch weiß keiner der auf die Strecke auffährt etwas von 70, da wie gesagt nach den Auffahrten keine Schilder stehen.

?

Bearbeitet von Wurzelsepp
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Wenn man da geblitzt werden sollte dann ist man im Zweifelsfall gerade erst aus der Seitenstraße eingebogen und hatte so keine Kenntnis von einem etwaigen Tempolimit. Hat mir mein Fahrlehrer beigebracht... ;)

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Laut der gängigen Rechtsprechung ist ein Geschwindigkeitslimit erst mit einem neuen Limit oder Freie Fahrtschild aufgehoben, es sei denn, es gibt ein Zusatzschild, wie im Fall des TE. Wenn das Gericht Ortskenntnis nachweisen kann, kann man sich auch nicht rausreden, daß man aus der Seitenstraße herauskam

Fahrlehrer wissen auch nicht alles. Mir hat man vor 19 Jahren beigebracht, diese Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur bis zur nächsten Straßeneinmündung. Dem ist aber nicht so

Bearbeitet von heideturboxm
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Mit der AB-Auf und Abfahrt sollte ein Limit aufgehoben sein. Außer es wird nach der Auffahrt wiederholt. Woher sollen sonst auffahrende wissen das da ein Tempolimit ist ?

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Und genau mit dieser Begründung gebe ich seit mehr als 30 Jahren Gas nach einer Kreuzung oder BAB Aufffahrt und habe noch nie bezahlt. Gelernt habe ich es Auch so in der Fahrschule. So falsch kann es also nicht sein.

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vor 44 Minuten, Frank Möllerfeld sagte:

Mit der AB-Auf und Abfahrt sollte ein Limit aufgehoben sein. Außer es wird nach der Auffahrt wiederholt. Woher sollen sonst auffahrende wissen das da ein Tempolimit ist ?

 

Zitat:

Ist auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt sie auch über eine Anschlussstelle hinaus und endet erst bei Z. 278 (Hamm, DAR 96 416 = VRS 91 205). Es genügt daher nicht bei automatischen Matrixanlagen beim nächsten Anzeigenquerschnitt Z. 274 nicht mehr zu zeigen, ohne Z. 278 aufleuchten zu lassen. Dagegen kann ein objektiv gegebener Verstoß entschuldbar sein, wenn eine solche Fehlschaltung vorliegt oder Z. 274 unangemessen lang nicht mehr wiederholt wird.

Bearbeitet von heideturboxm
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Das Thema hatten wir schon mal. Die Gemeinde bzw. Straßenmeisterei soll spätestens, wenn der Autofahrer vor Gericht steht, verpflichtet werden können, das fehlende Aufhebungsschild zu installieren.

Ronald

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vor 38 Minuten, heideturboxm sagte:

 

Zitat:

Ist auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt sie auch über eine Anschlussstelle hinaus und endet erst bei Z. 278 (Hamm, DAR 96 416 = VRS 91 205). Es genügt daher nicht bei automatischen Matrixanlagen beim nächsten Anzeigenquerschnitt Z. 274 nicht mehr zu zeigen, ohne Z. 278 aufleuchten zu lassen. Dagegen kann ein objektiv gegebener Verstoß entschuldbar sein, wenn eine solche Fehlschaltung vorliegt oder Z. 274 unangemessen lang nicht mehr wiederholt wird.

Jaja !!! Sicher . Aber nicht überall stehen diese automatischen Anzeigen. 

 

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das bezieht sich nicht nur auf elektr. Zeichen, sondern allgemein auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB. Ich hätte auch den 2. und 3. Satz weglassen können

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Das mag ja alles sein. Wenn ich ortskundig bin vielleicht auch.

Ich wusste das tatsächlich nicht.

Aber wie sinnig ! 

Wenn ich als Ortsunkundiger auf eine Autobahn fahre, gas gebe , weil ja keine Begrenzung und geblitzt werde und es nach der Gesetzeslage geht, Pech gehabt und zahlen ? Was soll das sein ? Das ist Willkür.

Wohlmöglich hätte ich mein Auto parken müssen und die Strecke vor der Abfahrt nach einem Schild absuchen müssen. 

Das ist ähnlich wie der Linienbusfahrer, der eigentlich einmal um den Bus laufen müsste um zu schauen ob er gefahrlos abfahren kann. 

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@Frank MöllerfeldWenn du als Ortsunkundiger zu schnell auf der BAB fährst, gewinnst du vor Gericht. Als Ortskundiger muss man sich allerdings an das bekannte Tempolimit halten. Das mit den Streckenge- und -verboten ist m. E. nach aber einfach blöd geregelt... Viele wissen das auch nicht. Spannend wird es z. B. nach einem Kreisel. Beginnt da eine neue Strecke - und wenn ja an welcher Ausfahrt? :D 

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Jetzt kommt die spannende Frage...

Wann gilt man in einer Stadt wie z.B. Berlin als ortskundig. 

Es gibt hier Stadtteile in denen ich entweder noch nie oder selten war.

Diese Regelung ist so ziemlich das Hirnrissigste was mir seit langem untergekommen ist.

Umkehrung der Beweispflicht auf hohem Niveau.

 

 

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vor 4 Stunden, Frank Möllerfeld sagte:

Das ist ähnlich wie der Linienbusfahrer, der eigentlich einmal um den Bus laufen müsste um zu schauen ob er gefahrlos abfahren kann. 

Also bei Flixbus macht das durchaus Sinn und wenn es nur dazu dient den Fahrern wieder bewusst zu machen mit was sie gleich auf die Straße fahren.

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vor 3 Stunden, Frank Möllerfeld sagte:

Jetzt kommt die spannende Frage...

Wann gilt man in einer Stadt wie z.B. Berlin als ortskundig. 

Es gibt hier Stadtteile in denen ich entweder noch nie oder selten war.

 

... :confused: bist du Wessi oder Ossi :o.... ähmm, West- oder Ostberliner?:o

Die werden schon deine Park- und Geschwindikeits-Knöllchen sauber gestapelt haben !:lol:

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Hallo zurigo,

Am 14.12.2017 at 00:49 , zurigo sagte:

Wenn in einer Ortschaft 30 km/h Limit aufgerufen wird: wann geht es danach mit 50 km/h weiter?

wenn das Tempolimit am selben Pfahl wie ein Gefahrenzeichen steht (also z.B. Zeichen 103), dann gilt das Tempolimit ab dem Schild bis zum Ende der Gefahrenstelle. Danach gilt wieder das Tempolimit, das vor dem Schild gültig war.

Ansonsten gilt ein Tempolimit solange, bis entweder ein anderes Zeichen kommt, welches die Höchstgeschwindigkeit verändert (z.B. Ortsausgang, Ortseingang, Autobahn etc.) oder bis Du auf eine andere Straße abbiegst. Letzteres ist bei jedem Kreisverkehr der Fall.

Das Schild Kraftfahrstraße hat keine Tempolimit-regelnde Funktion. Das war früher mal anders.

Letztens hatte ich einen Fall, der tatsächlich unklar ist: Ein Tempolimit auf 30 km/h und 1 km später bin ich geradeaus in eine abbiegende Vorfahrtstraße hineingefahren.

Am Rande: An den meisten Autobahnbaustellen gibt es für die linken Fahrstreifen Begrenzungen der Fahrzeugbreite. Diese Begrenzung wird am Ende der Baustelle allerdings niemals aufgehoben, weil es dafür kein Schild gibt. Also gilt die Begrenzung streng genommen weiter, auch wenn das niemand kontrolliert.

Grüße
Andreas

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Danke, AndreasRS, für die Einlassung. - Es ist einiges nicht so recht geregelt. 

Was mich in der Straßenverkehrsbeschilderung am meisten stört, wenn wir schon über Umweltschutz in Deutschland reden, sind die Limit-Schilder auf Landstraßen. Wenn ich auf einen Ort zufahre und kurz davor 70 km/h gefordert sind, kommt oft 200 m später ein 50-er Schild oder ein Kreisverkehr oder ein Ortsschild. Sie erfordern ein Rausnehmen der Geschwindigkeit innerhalb kurzer Distanz. - Aber in der Praxis - vor allem nachts - wird von Ortsfremden das 70-er Schild vor dem Ort als Persilschein für die 70 km/h empfunden. Man richtet sich auf diese Geschwindigkeit mental ein und gibt weiter Gas. Doch nach knapp 200 Metern muss man gewaltig auf die Bremsen gehen, weil dort dann 50 gefordert sind. Das halte ich für ein Unding.

Mein Vorschlag: Limits auf Landstraßen bekommen in der oben beschriebenen Situation unter dem Schild ein kleines weißes Schild hinzu, auf dem ein kleiner, schwarzer Pfeil nach unten zeigt. Soll heißen: hier gilt noch 70 (oder 80), aber in ca. 200 Metern wird dieses Limit gesenkt - in der Regel auf 50 km/h. Dann könnte man als Ortsfremder schon beim 70-er Schild - vor allem in der Nacht - den Fuß vom Gas nehmen und den Wagen im Prinzip ausrollen lassen. Denn man muss ja 20 km/h rausnehmen. Es sei denn, es geht bergauf.

Bei mir in der Gegend gibt es mehrere 70-er Schilder, die nur für 100 - 200 Meter gelten. Aber das weiß der Ortsfremde nicht. Und viele Ortskundige auch nicht. Also wird am 50-er Schild dramatisch per Bremsbacken und -scheiben kinetische Energie vernichtet. Das kurbelt natürlich die Bremsenindustrie an und hat den Vorteil, das mehr Sprit vebraucht wird. Alles gute Dinge, um ein Land wie Deutschland vor dem Untergang zu bewahren.

zurigo

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Hallo zurigo,

vor 43 Minuten, zurigo sagte:

Es ist einiges nicht so recht geregelt.

ganz besonders merkt man das, wenn man ohne Kraftfahrzeug unterwegs ist. Ich habe gerichtlich, dass ich mein Fahrrad am Zeichen 267 (das rote mit dem weißen Querbalken) vorbeischieben und dann weiterfahren darf, solange ich nicht weiß, dass es eine Einbahnstraße ist. Das Zeichen 267 bedeutet nämlich nur "Einfahrt verboten" und Einbahnstraßen sind niemals an ihrem Ende als solche beschildert. Viele sogar nur am Anfang.

Und ganz problematisch sind Radwege. Manche sehen am Anfang gut aus, führen dann aber in eine andere Richtung als die Straße, der man eigentlich folgen will. Und wegen einer Leitplanke kommt man an der Gabelung Fahrbahn/Radweg nicht zurück auf die Fahrbahn. Zwischen Witten und Dortmund führt ein Radweg direkt auf die Autobahn. Deswegen ignoriere ich im Zweifelsfalle die Radwege.

Die seit 2009 (!) vorgeschriebene Umleitungsbeschilderung bei Verboten einzelner Verkehrsarten (z.B. LKW, Fußgänger, Fahrrad) fehlt fast immer.

Grüße
Andreas

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vor 6 Stunden, AndreasRS sagte:

 

Am Rande: An den meisten Autobahnbaustellen gibt es für die linken Fahrstreifen Begrenzungen der Fahrzeugbreite. Diese Begrenzung wird am Ende der Baustelle allerdings niemals aufgehoben, weil es dafür kein Schild gibt. Also gilt die Begrenzung streng genommen weiter, auch wenn das niemand kontrolliert.

Grüße
Andreas

Es sei denn, unter dem Schild ist noch das Baustellen-Schild angebracht. ;)

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Ich habe mal vor ein paar Jahren hier eine kleine Reihe aufgemacht: ".... ich bin doch nicht blöd" (sinngemäß). Da habe ich mich über ähnliche Dinge ausgelassen. Genutzt hat es aber vermutlich nichts. Da muss man selber in die Politik gehen, um was zu verändern.

zurigo

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