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Unfallschaden nach Gutachten abrechnen


silvester31

Empfohlene Beiträge

Helft mir mal kurz.

Wiederbeschaffungswert : 4400.- €

Reparaturkosten  :  3578.- € (3007.- € netto)

Restwert : 1500.- €

Reparaturzeit : 2 Tage, Ausfallkosten hierzu je 49.- €

Sehe ich das richtig, daß wenn ich selbst repariere, Anspruch auf 3007.- €  +  98.- € habe ? Oder gibt's da weitere Fallen ?

Es geht mir erstmal rein um die Zahlen ! Nicht ob Anwalt oder nicht usw. Da ist eigentlich alles geklärt.

Danke schonmal soweit.

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Helft mir mal kurz.
Wiederbeschaffungswert : 4400.- €
Reparaturkosten  :  3578.- € (3007.- € netto)
Restwert : 1500.- €
Reparaturzeit : 2 Tage, Ausfallkosten hierzu je 49.- €
Sehe ich das richtig, daß wenn ich selbst repariere, Anspruch auf 3007.- €  +  98.- € habe ? Oder gibt's da weitere Fallen ?
Es geht mir erstmal rein um die Zahlen ! Nicht ob Anwalt oder nicht usw. Da ist eigentlich alles geklärt.
Danke schonmal soweit.


Es sind nur die 3007€. Nutzungsausfall gibt es nur bei nachgewiesener Reparatur.

Torsten


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vor 54 Minuten, bx-basis sagte:

Die Reparatur kann nan ja im Zweifelsfall auch dann nachweisen wenn man sie selbst erledigt...

Reichen da dann Fotos ? Viel was Anderes kann man ja nicht beibringen....

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vor einer Stunde, Carsten sagte:

Ja,  mit ner aktuellen Tageszeitung auf dem Foto der reparierten Stellen.

Carsten

Hallo,

ja, das kann man durchaus so machen, ist nicht unüblich.

Als ich mal einen entsprechenden Fall hatte, habe ich dem Gutachter, der einige Zeit vorher zur Schadensbegutachtung vor Ort war, einige aussagekräftige Fotos vom reparierten Fahrzeug zugeschickt und dieser hat dann die Reparatur gegenüber der gegnerischen Versicherung bestätigt und die Sache war gegessen. Dazu dann noch die entsprechende Ersatzteilrechnungen mit eingereicht-fertig. Dann klappte es auch problemlos mit der Erstattung der Mehrwertsteuer für die Ersatzteile, da diese ja dann auch wirklich angefallen war.

Grüße

Alex

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So... scheint doch nicht ganz so einfach zu sein !

Angebot der Versicherung : gut 1300.- €. Aufgerechnet haben sie das ziemlich kompliziert, Kernpunkt ist aber ein Aufkaufangebot eines Händlers für absurde 3600.- €. Die im Gutachten genannten 4400.- Zeitwert sind auch eher zu hoch, da das Auto in einem sehr mäßigen Zustand ist. Ein Händler würde für das intakte Auto wohl max. 3000.- bezahlen, wenn er noch was verdienen will. Für das kaputte Auto eher max. 2000.-.

Nun meine Frage : Muß man sich das gefallen lassen ? Wir tendieren jetzt dazu, den Schaden ganz offiziell in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen.

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Es ist Dein Auto ......es ist reparaturwürdig ......und Du kannst es machen lassen wo Du willst, Dein Gutachter soll die sachgemäße und umfängliche Reparatur bestätigen ,dazu reichen dessen Fotos und Du brauchst keine Rechnung in der Höhe nachweisen die im Gutachten ausgewiesen ist.

Somit ist das Restwertangebot hinfällig.

Du hast  Schadensminderungspflicht aber nicht Verkaufspflicht.

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Am 3.1.2018 at 18:56 , silvester31 sagte:

Es geht mir erstmal rein um die Zahlen ! Nicht ob Anwalt oder nicht...

...Aufkaufangebot eines Händlers für absurde 3600.- €.

Versicherungen versuchen gerne, die Schadenssumme herunterzurechnen. Und sie wissen genau, daß der Durchschnittsbürger mangels Erfahrung und Fachwissen kaum beurteilen kann, ob das so korrekt ist.

Deshalb professionell beraten lassen, sprich Rechtsanwalt, auch wenn Du es eigentlich nicht wolltest.

Was viele nicht wissen: Wenn der Schaden ohne eigenes Verschulden entstand, MUSS die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Anwalt bezahlen. Den kannst Du Dir frei auswählen, es kostet Dich NICHTS, er erledigt sämtlichen Schreibkram und weiß i.d.R., was Dir zusteht.

Mir ist mal eine Taxe aufgefahren und ich habe den Service seinerzeit sehr genossen. (Und nein, ich gehöre nicht der Zunft an oder profitiere in irgendeiner Weise davon...)

 

Bearbeitet von Oldieopa
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vor 2 Stunden, silvester31 sagte:

So... scheint doch nicht ganz so einfach zu sein !

Angebot der Versicherung : gut 1300.- €. Aufgerechnet haben sie das ziemlich kompliziert, Kernpunkt ist aber ein Aufkaufangebot eines Händlers für absurde 3600.- €. Die im Gutachten genannten 4400.- Zeitwert sind auch eher zu hoch, da das Auto in einem sehr mäßigen Zustand ist. Ein Händler würde für das intakte Auto wohl max. 3000.- bezahlen, wenn er noch was verdienen will. Für das kaputte Auto eher max. 2000.-.

Nun meine Frage : Muß man sich das gefallen lassen ? Wir tendieren jetzt dazu, den Schaden ganz offiziell in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen.

Sei Froh das der Zeitwert so Hoch angesetzt ist sonst wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden und da haben die dann tatsächlich das Recht solche Aufkaufangebote abzuziehen.

vor 2 Stunden, kroack sagte:

Somit ist das Restwertangebot hinfällig.

Du hast  Schadensminderungspflicht aber nicht Verkaufspflicht.

Korrekt! Ich würde denen die Pistole auf die Brust setzen und entweder die von dir genannten 

 

Am 3.1.2018 at 18:56 , silvester31 sagte:

3007.- €  +  98.- €

 mit Selbstreparatur anbieten und Alternativ die Reparatur in einer Werkstatt ;) Auch deine Freizeit hat einen Wert und wie viel die denen Wert ist entscheidet darüber ob sie lieber 500,-€ mehr zahlen! ;)

2 Tage Bedenkzeit einräumen, nach Ablauf der Frist würde ich dann automatisch davon ausgehen das sie Variante 2 Favoritisieren und den Auftrag erteilen, Abrechnung mit der Versicherung an Anwalt oder besser noch Werkstatt abtreten und Relaxen ;)

Bearbeitet von Manson
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vor 12 Stunden, Manson sagte:

Korrekt! Ich würde denen die Pistole auf die Brust setzen und entweder die von dir genannten 

3007.- €  +  98.- €

 mit Selbstreparatur anbieten und Alternativ die Reparatur in einer Werkstatt ;) Auch deine Freizeit hat einen Wert und wie viel die denen Wert ist entscheidet darüber ob sie lieber 500,-€ mehr zahlen! ;)

2 Tage Bedenkzeit einräumen, nach Ablauf der Frist würde ich dann automatisch davon ausgehen das sie Variante 2 Favoritisieren und den Auftrag erteilen, Abrechnung mit der Versicherung an Anwalt oder besser noch Werkstatt abtreten und Relaxen ;)

So sieht der derzeitige Schlachtplan aus. Mein "Angebot" an die Versicherung wie oben, oder den vollen Preis offiziell über Werkstatt, plus evtl. einen Aufschlag, falls die Werkstatt nicht mit dem Betrag auskommt.

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Im Haftpflichtschaden würde ich immer zu einer Reparatur in einer Werkstatt raten. Besser geht es nicht.

Die Werte im Gutachten sind erst mal verbindlich. Was die Versicherung dazu meint, ist nicht relevant. Dazu müssten sie ebenfalls ein (Gegen)Gutachten haben.

Zwei Tage Reparaturdauer erscheinen mir bei knapp 4000 Euro Schaden aber sehr knapp. Kenne aber auch das Schadenbild nicht. Sobald aber Lackierung anfällt, geht nichts unter drei Tagen (demontieren, lackieren, Trockenzeit, montieren eher vier Tage).

Willst du das Auto behalten - lass reparieren. Selbst wenn es teurer wird, muss die Versicherung bezahlen.

Willst du es nicht mehr haben - Verkauf zum IM GUTACHTEN genannten Preis!

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Nein - das Auto soll auf jeden Fall gehalten werden. Die 2 Tage können schon hinkommen, da man die beiden Türen auch ohne das Auto in der Werkstatt vorab lackieren kann.

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Aber die Türen sollten vorher angepasst werden. Und das dauert auch ein bisschen. Denn dazu müssen die alten Türen erst mal ab.

Ist aber auch egal. Wichtig ist, dass die Werkstatt hinterher eine nachvollziehbare Reparaturzeit angibt.

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Am ‎12‎/‎01‎/‎2018 at 15:57 , silvester31 sagte:

Nein - das Auto soll auf jeden Fall gehalten werden. Die 2 Tage können schon hinkommen, da man die beiden Türen auch ohne das Auto in der Werkstatt vorab lackieren kann.

klar mit roten Türen in einem Blauen Auto geht alles.

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vor 6 Stunden, CX Fahrer sagte:

klar mit roten Türen in einem Blauen Auto geht alles.

Muß man nicht verstehen... !?

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Es wird wohl keinen Lackierer geben der nur die Türen lackiert. Er braucht mindestens das Auto dazu um den genauen Farbton zu ermitteln und in den meisten Fallen an den anschliessenden Teilen Beizulackieren sonst passt der Farbton nicht. Sieht man oft schon bei Neuwagen an unterschiedlichen Farbtönen bei Offline lackierten Bauteilen (teilweise Stossstangen, Spiegeln etc)

Bearbeitet von CX Fahrer
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vor 47 Minuten, silvester31 sagte:

Muß man nicht verstehen... !?

Hallo,

also ich verstehe das.

CX Fahrer möchte damit sagen, dass sich wohl keine halbwegs seriös arbeitende Werkstatt bzw. kein Lackierer darauf einlassen würde, neue Türen schon mal, am besten nur anhand des Farbcodes, vorab zu lackieren, ohne das dazugehörige Fahrzeug bei sich zu haben. Das ist einfach wegen der Gefahr von Farbtonabweichungen nicht wirklich machbar. Zudem sollten/ müssen die neuen Türen, wie ja hier schon anklang, u.U. auch eingepasst/ eingestellt werden. Auch das macht man zunächst am Fahrzeug bevor die Neuteile lackiert werden. Denn bei solchen Einstellarbeiten besteht schließlich immer die latente Gefahr, dass man mit dem neuen Blechteil irgendwo aneckt, dass etwas schleift usw. Da wäre es reichlich dämlich, wenn das neue Blechteil auch schon abschließend neu lackiert wäre...

Klar, bei einem blauen Auto mit roten Türen können diese Türen natürlich schon vorher separat lackiert werden da es ja wurscht ist, wie das rot letztendlich ist, denn der Rest des Wagens ist ja sowieso blau...:D

Jetzt alles klar? ;)

Grüße

Alex

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2 Tage geht nur wenn der Lackierer im Haus ist, dann fallen keine Zeiten für die Verbringung an. Und selbst dann ist es extrem knapp bemessen.

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Ich habe in den letzten Jahren diverse Karosserieteile ohne das dranhängende Fahrzeug lackieren lassen.

Bei in Wagenfarbe lackierten Front/Heckschürzen war das Ergebnis immer sehr gut passend. Da fällt überhaupt kein Unterschied auf.

Im letzten Sommer hatte ich eine Tür und einen Kotflügel in einer Toyota Mica-Farbe einzeln lackieren lassen. Hier ist das anpassen des Farbtons extrem schwierig, da der Lack mal leicht violett, mal dunkelblau erscheint. Der Farbtonunterschied ist aber ausser mir noch keinem aufgefallen....

Ein Anpassen/Justieren der Tür ist bei neueren Fahrzeugen nicht mehr notwendig  und zumindest bei dem Toyota auch gar nicht mehr möglich, was mich auch sehr gewundert hat, da ich vorher nur alte Modelle zerlegt hatte (CX hauptsächlich, da habe ich immer Ewigkeiten zum Justieren gebraucht...).

Trotzdem sehr erfreulich: Tür einbauen, passt 100%.

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vor 29 Minuten, Meiko sagte:

in einer Toyota Mica-Farbe einzeln lackieren lassen

Was genau ist Toyota Mica? Noch nie gehört...

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Am 11.1.2018 at 17:37 , silvester31 sagte:

So... scheint doch nicht ganz so einfach zu sein !

Angebot der Versicherung : gut 1300.- €. Aufgerechnet haben sie das ziemlich kompliziert, Kernpunkt ist aber ein Aufkaufangebot eines Händlers für absurde 3600.- €...

Ich verstehe nicht, wie die Versicherung auf das freche Angebot von 1.300,- € gekommen ist.  Die laut Gutachten offensichtlich gerade noch wirtschaftliche Reparatur würde doch 3578.- € (3007.- € netto)  kosten und der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Autos wurde doch mit 4.400,- ermittelt.

Behaupten die kackfrech, sie hätten einen Händler der für das Auto im verunfallten Zustand 3.600,- bietet und erwarten von dir, dass du es so abgibst??

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vor 7 Stunden, Juergen_ sagte:

Ich verstehe nicht, wie die Versicherung auf das freche Angebot von 1.300,- € gekommen ist.  Die laut Gutachten offensichtlich gerade noch wirtschaftliche Reparatur würde doch 3578.- € (3007.- € netto)  kosten und der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Autos wurde doch mit 4.400,- ermittelt.

Behaupten die kackfrech, sie hätten einen Händler der für das Auto im verunfallten Zustand 3.600,- bietet und erwarten von dir, dass du es so abgibst??

Genau so ! Restwert in verunfalltem Zustand, laut Gutachten 1500.- € - und da würde jeder Händler noch gerne weniger zahlen wollen. 3600.- sind illusorisch. Das ist etwas der reale Wert ohne Unfall.

Die Diskussion übers Lackieren ist hier auch eher seeehr theoretischer Natur. Wir haben 2 gebrauchte Türen im passenden Farbton gefunden und schon bereitliegen. Sogar komplett mit Innenleben und Innenverkleideung. ist also plug'n'play, bis auf das Justieren.

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