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Rechtslage herrenloser Xantia


X1-Fan

Empfohlene Beiträge

vor 22 Stunden, PuckX2 sagte:

Die Anmerkung eines Zentralrufs für Versicherer in Frankreich um an den Namen und Anschrift des Halters zu kommen,

finde Ich in diesen Zusammenhang schon sehr gut. Gibt es sowas in Frankreich? Mit Sicherheit kann man mit Hilfe des

Kennzeichens an den Halter rankommen. Vielleicht einfach mal die hiesige Polizeidienststelle aufsuchen,

zwecks Klärung des Halters. Wäre doch einen Versuch wert, oder nicht?

Und was soll das bringen? Selbst wenn der Eigentümer ausfindig gemacht wird hat er entweder kein Geld oder einen Zettel auf dem steht das er ihn an Max Mustermann verkauft hat. Max wohnt in Musterstadt und bezahlt die Entsorgung dann Musterhaft.

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vor 2 Stunden, CX Fahrer sagte:

Und was soll das bringen? Selbst wenn der Eigentümer ausfindig gemacht wird hat er entweder kein Geld oder einen Zettel auf dem steht das er ihn an Max Mustermann verkauft hat. Max wohnt in Musterstadt und bezahlt die Entsorgung dann Musterhaft.

Wie, was soll das bringen? Hallo???!!!

Du weißt doch überhaupt nicht was mit dem Eigentümer und dem Xantia los ist. Die Vermutung ist zwar naheliegend, das der oder

die Besitzerin den X1 einfach so mal im Ausland entsorgen wollten, doch wissen tust du es nicht.

Du kennst zudem auch noch die finanzielle Beschaffenheit des Eigentümers! Alle Achtung! Hut ab!;)

Hier wird der zweite vor dem ersten Schritt getan und das "Fell des Bären verteilt, bevor er erlegt ist".

Ich bin heute bei meiner hiesigen Polizeidienststelle gewesen, mit der Bitte um eine Auskunft.

Da viel los war, ist das Gespräch mit der netten Polizeibeamtin zwar etwas kurz angebunden gewesen,das spielt aber

keine große Rolle,Ich wollte eh nur eine grundsätzliche Auskunft zu diesem Thema.

Und diese Auskunft,die Ich erhalten habe,lautet natürlich, wem wundert`s : Die Polizei rufen.

So, wie es schon die meisten hier erwähnt haben.

Verwundert war die Beamtin über die Bezeichnung "herrenloser Xantia", davon kann keine Rede sein,

das Nummernschild ist schließlich vorhanden. Die Polizei begutachtet vor Ort das Fahrzeug, ob evtl.

Zeichen für ein Vergehen vorliegen (Versicherungsbetrug,Fahrzeug in einer Straftat oder Unfall verwickelt,etc.)

und entscheidet über das weitere Vorgehen. Genauer wollte und konnte sie wohl auch zeitlich

nicht darauf eingehen, bejahte allerdings ausdrücklich noch meine Frage, ob die Polizei denn den Halter

in Frankreich feststellen kann. Den Halter auch erfolgreich ausfindig machen und zur Rechenschaft ziehen,

steht auf einen anderen Blatt. Mir hat das an Auskunft gereicht.

Letzten Endes muß man die Ermittlungen der Poizei abwarten, um dann auch eine rechtliche Legitimation zu

haben,die "Kiste" zu verschrotten. Bei der Bezeichnung "Müll" und "Schrott" kommt dann wieder die

Stadtverwaltung ins Spiel. Sicherlich kann man zwischenzeitlich das nicht erwünschte "Objekt" von seinen

Grund und Boden mithilfe der Polizei entfernen lassen. Die verwahren es dann bis zur Klärung des Sachverhalts,

auf welchen Autohof auch immer,so wie es am Anfang schon erwähnt worden ist. Diese Möglichkeit und die Klärung der

damit verbundenen Kosten sind für mich jetzt allerdings zweitrangig, da es für mich um eine grundsätzliche

Klärung der Vorgehensweise bei diesem Thema geht.

Meiner Meinung nach hat die Hausverwaltung mit Sicherheit schon die Polizei informiert, mich würde wirklich interessieren,

was die Hausverwaltung in diesen knapp halben Jahr unternommen hat um zu den Ergebnis zu kommen: ... Entsorgen lassen.

Dazu bedarf es ja einer gewissen rechtlichen Legitimation. Was Ich hier lesen kann lautet:

-Stadtverwaltung aufgrund Privatgelände nicht zuständig

- Halter trotz Aushangs (Schild/Zettel am Auto?) nicht ausfindig zu machen

- ... will nun entsorgen lassen

Wenn denn entsorgen lassen, verschrotten bedeutet.

Aber zu meinen: Das bringt doch eh alles nix, den Halter ausfindig machen, wozu? Die Polizei hinzuziehen,albern...

Derjenige hat doch eh keine Kohle... Also machen wir doch was wir wollen, quasi nach Bauchgefühl.

Den X1 auf eigene Faust verschenken oder verschrotten, je nachdem. Prima. Ohne auch nur einen einzigen Versuch unternommen

zu haben um den Halter ausfindig zu machen oder die offensichtlich dafür zuständige Behörde  namens "Polizei" in Kenntnis

zu setzen! Einzige Legitimation: Der steht da, seit November, wurde nicht mehr bewegt..... Ich könnte einen X1 gebrauchen....So what?!

Echt Leute: Ganz großes Kino!

Ab wann darf Ich denn damit rechnen, wenn Ich meinen X2 bei einem von Euch auf das Grundstück abstelle,bis er verschrottet

wird, ohne das Ich davon in Kenntnis gesetzt wurde? Es gab kein Parkplatz,wollte nur mal kurz einkaufen, bin mit Schlaganfall

umgekippt , liege seitdem im Krankenhaus im künstlichen Koma, bin Single...

Ab einem Monat, 2,3,4,5 oder 6 Monaten. Wann "verschachert" ihr meinen X2, ohne auch nur ein einziges Mal den Versuch unternommen

zu haben, den Halter ausfindig zu machen oder die Polizei zu rufen??

Wenn die Hausverwaltung der Wohnungsgesellschaft in Moers alles Nötige unternommen hat und somit die  rechtliche Legitimation

den X1 "Entsorgen" zu lassen besitzt, dann ist das ja auch vollkommen in Ordnung. Den beauftragten Schrotthändler ausfindig machen,

und bei Interesse den X1 abkaufen.

Frohe Ostern,

Micha.

 

  • Danke 1
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vor 10 Stunden, PuckX2 sagte:

...Sicherlich kann man zwischenzeitlich das nicht erwünschte "Objekt" von seinen

Grund und Boden mithilfe der Polizei entfernen lassen. Die verwahren es dann bis zur Klärung des Sachverhalts,

auf welchen Autohof auch immer,so wie es am Anfang schon erwähnt worden ist. Diese Möglichkeit und die Klärung der

damit verbundenen Kosten sind für mich jetzt allerdings zweitrangig, da es für mich um eine grundsätzliche

Klärung der Vorgehensweise bei diesem Thema geht..,.

Wenn Geld keine Rolle spielt kann man das so machen. Bedenken sollte man aber das sowas Auch länger gehen kann. Ich kenne einen Fall der läuft jetzt seit 8 Jahren und das Standgeld (10€ pro Tag) läuft.

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vor einer Stunde, CX Fahrer sagte:

Wenn Geld keine Rolle spielt kann man das so machen. Bedenken sollte man aber das sowas Auch länger gehen kann. Ich kenne einen Fall der läuft jetzt seit 8 Jahren und das Standgeld (10€ pro Tag) läuft.

Hmm, mag sein. Habe Ich behauptet, das Geld keine Rolle spielt? Nein!

Wie gesagt: ".....Diese Möglichkeit und die Klärung der damit verbundenen Kosten sind für mich jetzt allerdings zweitrangig, da es für mich um eine grundsätzliche Klärung der Vorgehensweise bei diesem Thema geht..,."

Dies kann man ja zur Sprache bringen, wenn man die Polizei auch tatsächlich und in Echt ruft und diese auch vor Ort ist und den

Sachverhalt aufnimmt.

So etwas nennt man dann: Anzeige ;) . Dafür sind die da, die Polizei, vom Steuerzahler finanziert, die geben auch Auskunft.

Das ist halt der erste Schritt und die korrekte Vorgehensweise, spätere Schritte zu legitimieren.Ich behaupte nicht, das sofort das

Problem gelöst ist, sobald die Polizei vor Ort ist. Aber man hat diese Angelegenheit angezeigt und weiteres Vorgehen

rechtlich korrekt in die Wege geleitet (Halter ausfindig machen etc.).

Wie steinig dieser Weg dann noch wird, oder sogar zur Sackgasse wird kann Ich nicht sagen, weil Ich es nicht weiß.

Ich bin doch auch keine "wandelnde Rechtsabteilung", deswegen muß man das ja auch klären lassen und nicht Selber

klären im Sinne von : " Wozu Halter ausfindig machen,der hat doch eh keine Kohle.... Ich lasse die Karre nachts verschwinden,

oder fackel sie ab, erspart mir eventuelle Standgebühren."

Hinweis: Falls nach dem "Abfackeln" des X1, eine verschmorte Leiche im Kofferraum aufgefunden wird, ist das Problem größer,

als 10€ Standgeld pro Tag. :rolleyes:

...Habe schon zwei Frühstückseier heute morgen gefunden :D

Fröhliches Eiersuchen an Alle!

Micha.

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  • 2 Monate später...
Am 25.3.2018 um 17:21 schrieb X1-Fan:

Nun, die Hausverwaltung wird sich sicher weiter um den Fall kümmern. Wenn es wieder Neues gibt, berichte ich wieder.

 

Da war ich wohl etwas optimistisch. Die Hausverwaltung scheint nicht besonders aktiv zu sein. Ich habe jetzt mal aus Neugierde wieder beim Freund angefragt. Der Xantia steht immer noch da. Scheint nicht so, als ob die Hausverwaltung trotz am Fahrzeug befestigten Kennzeichen mit großer Energie versucht, den Halter ausfindig zu machen.

 

Werde Euch weiter auf dem Laufenden halten.

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Wenn man die Kiste haben will ist es eigentlich ganz einfach. Man geht zur Polizei und sagt, man hat ein Fahrzeug gefunden, dessen Besitzer offensichtlich den Besitz daran aufgegeben hat, und möchte das als Fundsache melden. Und, falls der Eigentümer nicht meh möchte, Eigentümer werden. Die Polizei versucht dann den Halter zu ermitteln und schreibt ihn an ob er tatsächlich sein Eigentum nicht mehr will (kann hier wegen Ausland etwas länger dauern). Nach Ablauf einer angemessenen Frist erhält man ggf Nachricht, dass man nun Eigentümer sei. Ab dann kann man frei darüber verfügen.

 

So geschehen übrigens vor einigen Jahren mit dem BMW eines Geschäftsreisenden, der sein Fahrzeug in Flughafennähe für zwei Monate oder so in einem Wohngebiet abgestellt hat. Einen Anwohner hat das einen Parkplatz blockierende Fahrzeug genervt und er hat genau das durchexerziert. Der Geschäftsreisende hat anschließend dagegen prozessiert und verloren. Nebenbei bemerkt: Das Verfahren ist grundsätzlich für andere Fundsachen genau das gleiche, vom Fahrrad bis zum Grundstück mit Wohnhaus. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Eigentümer nicht ermittelbar ist bzw sich nicht meldet variiert allerdings.

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vor 2 Stunden schrieb NonesensE:

Das Verfahren ist grundsätzlich für andere Fundsachen genau das gleiche, vom Fahrrad bis zum Grundstück mit Wohnhaus. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Eigentümer nicht ermittelbar ist bzw sich nicht meldet variiert allerdings.

Uuuppss....Ich habe ein Haus gefunden.....keiner da....war bei der Polizei, weil Ich es haben will....mal schauen,ob ich demnächst Haus- und Grundstückbesitzer bin..... Und Ich Blödmann denke mein ganzes Leben, man muss tatsächlich für die Dinge im Leben bezahlen, wo doch alles nur "Fundsachen" sind. Das heißt, wenn jemand häufig im Ausland unterwegs ist und leider Gottes sein Haus und Auto aus beruflichen Gründen und zu wenig "Muckis" in den Armen nicht mitnehmen kann, muss er damit rechnen, dass es bei Wiederkehr zwei bis drei Anfragen der Polizei gibt, ob er der "tatsächliche Eigentümer" des stehengebliebenen Hauses und Fahrzeugs ist und auch noch Interesse an seinen Eigentum hat.Falls er nicht rechtzeitig antwortet, wird Haus und Auto an den ersten "Finder" vergeben. Ist ja interessant....:rolleyes:

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Ist doch alles gesagt.

Meldung bei der Polizei und beim zuständigen Ordnungsamt. Da alle vier Wochen freundlich aber bestimmt nachhaken.

Falls der Eigentümer laut Zulassungsstelle dann Fristen versäumt, geht alles seinen Gang.  Und in der Regel werden dann vom Amt Unternehmen beauftragt.

Privat wirst du da nur eventuell zum Zug kommen. Steht so ein Wagen auf deinem Grundstück, dann wirst du ihn am ehesten behalten können.

Für Fundsachen gibt es klare Regelungen, wann das Eigentum als aufgegeben gilt.  Zudem wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen unterschieden.

Wenn man sich etwas nicht vorstellen kann, sollte man einfach recherchieren, oft mit "unglaublichen" Ergebnissen.

Ein Haus kann auch eine Art Fundsache sein - wenn dann der letzte Besitzer im Grundbuchamt ausgetragen wurde und er somit auf sein Eigentum verzichtet, dann ist es herrenlos  und jeder kann es sich theoretisch aneignen bzw. als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/haus/gebaeude-ohne-eigentuemer-wenn-herrenlose-haeuser-zum-problem-werden-15246545.html

 

 

 

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vor 13 Minuten schrieb Frank (F):

Wenn man sich etwas nicht vorstellen kann, sollte man einfach recherchieren, oft mit "unglaublichen" Ergebnissen.

Ein Haus kann auch eine Art Fundsache sein - wenn dann der letzte Besitzer im Grundbuchamt ausgetragen wurde und er somit auf sein Eigentum verzichtet, dann ist es herrenlos  und jeder kann es sich theoretisch aneignen bzw. als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.

Wenn dann der letzte Besitzer im Grundbuchamt ausgetragen wurde und er somit auf sein Eigentum verzichtet,....

Sicher!  Das sind alles Beispiele, wo KLAR ist, das irgendetwas herrenlos ist. Der X1 ist NICHT herrenlos. Dies gilt es zu klären,

bevor irgendwelche Besitzansprüche geltend gemacht werden.  Somit ist der X1 keine Fundsache...noch nicht....

Es gibt Mutmaßungen: Offensichtlich herrenlos...... Wahrscheinlich zum loswerden einfach abgestellt..... Mutmaßungen, sonst nichts. Und ja, eigentlich ist schon alles gesagt.

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Zitat

Offensichtlich herrenlos.

Dagegen spricht doch eindeutig das es sich um einen Xantia handelt. Immerhin das zweitbeste Auto der Welt..nach der DS.

  • Verwirrt 2
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vor 55 Minuten schrieb Hundetaxi:

das es sich um einen Xantia handelt. Immerhin das zweitbeste Auto der Welt..nach der DS.

:wacko: sagt da mein GS :wacko:

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Nur mal so:

1. es gibt einen Halter in Frankreich. Der ist sogar im Halterverzeichnis drin.....

2. Ist das PRIVATgrundstück....da ist die Polizei außen vor.

Gängige Praxis: Polizei sieht sich das Fahrzeug an, wenn keine Hinweise auf Diebstahl o.a. Straftaten vorliegen, ist die Polizei dann wieder weg.

Der Rest ist alleine Sache des Grundstückbesitzers. Sprich: der kann den Wagen dort abholen lassen von einem Abschlepper,

der wiederum den Wagen auf seinem Grundstück für eine geraume Zeit unterstellen muss. Und irgendwann nach laaaaaaaaanegr Zeit, wenn

sich der Halter des PKW nicht rührt, kann der PKW entsorgt, sprich verschrottet, werden.

Gruß

Hdm 66

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vor 11 Stunden schrieb NonesensE:

der sein Fahrzeug in Flughafennähe für zwei Monate oder so in einem Wohngebiet abgestellt hat. Einen Anwohner hat das einen Parkplatz blockierende Fahrzeug genervt und er hat genau das durchexerziert. Der Geschäftsreisende hat anschließend dagegen prozessiert und verloren.

Das kann ich mir nicht vorstellen: Ein amtlich zugelassenes Fahrzeug ohne offensichtliche Mängel darf ich im öffentlichen Verkehrsraum für quasi unbegrenzte Zeit abstellen, sofern ich eine erneute Nutzung beansichtige, wann auch immer. Das kann also auch deutlich länger als zwei Monate sein. Ob das Anwohner stört, spielt keine Rolle.

Gruß

Holgi

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vor 21 Minuten schrieb Entenholgi:

Das kann ich mir nicht vorstellen: Ein amtlich zugelassenes Fahrzeug ohne offensichtliche Mängel darf ich im öffentlichen Verkehrsraum für quasi unbegrenzte Zeit abstellen, sofern ich eine erneute Nutzung beansichtige, wann auch immer. Das kann also auch deutlich länger als zwei Monate sein. Ob das Anwohner stört, spielt keine Rolle.

Gruß

Holgi

Wenn prozessiert wurde, müsste es ja ein Aktenzeichen geben... 

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vor 43 Minuten schrieb Entenholgi:

Das kann ich mir nicht vorstellen: Ein amtlich zugelassenes Fahrzeug ohne offensichtliche Mängel darf ich im öffentlichen Verkehrsraum für quasi unbegrenzte Zeit abstellen, sofern ich eine erneute Nutzung beansichtige, wann auch immer. Das kann also auch deutlich länger als zwei Monate sein. Ob das Anwohner stört, spielt keine Rolle.

Gruß

Holgi

Die Geschichte ging vor etlichen Jahren mal durch die Medien, ich finde sie aber gerade nicht wieder.

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vor 11 Stunden schrieb HDM 66:

Nur mal so:

1. es gibt einen Halter in Frankreich. Der ist sogar im Halterverzeichnis drin.....

2. Ist das PRIVATgrundstück....da ist die Polizei außen vor.

Gängige Praxis: Polizei sieht sich das Fahrzeug an, wenn keine Hinweise auf Diebstahl o.a. Straftaten vorliegen, ist die Polizei dann wieder weg.

Der Rest ist alleine Sache des Grundstückbesitzers. Sprich: der kann den Wagen dort abholen lassen von einem Abschlepper,

der wiederum den Wagen auf seinem Grundstück für eine geraume Zeit unterstellen muss. Und irgendwann nach laaaaaaaaanegr Zeit, wenn

sich der Halter des PKW nicht rührt, kann der PKW entsorgt, sprich verschrottet, werden.

Gruß

Hdm 66

Die Polizei kann allerdings den Halter ermitteln, dies wäre von Vorteil. Und von noch größeren Vorteil wäre es, die Polizei überhaupt erstmal zu rufen. Das ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschehen. Ob es dann wegen Privatgrundstücks, eine reine Angelegenheit des Eigentümers (Hausverwaltung) wird, bleibt abzuwarten. Es fallen wohl im Falle eines Abschleppens täglich "Standgebühren" an, für die  die Hausverwaltung aufkommen muss. Da kann Ich mir vorstellen, das die Option Abschleppen seitens Hausverwaltung so schnell nicht in Frage kommt.....;)

Wie gesagt, das wurde hier schon alles erwähnt....

Mir scheint, die Hausverwaltung hat kein großes Interesse daran, dieses Problem zu lösen.Solange die Mieter sich nicht beschweren, das ein Parkplatz für einen Mieter blockiert wird und ansonsten der Hausverwaltung auch kein "Feuer unter den Hintern" gemacht wird, passiert da nichts. Vielleicht ist es der Glaube, je mehr Zeit vergeht, desto eher "löst" sich das Problem in Luft auf, oder nach einer gewissen Zeitspanne, gehört das Auto sowieso dem Ersten der es "findet"....Ich weiß es nicht. Vielleicht ist auch der Gedanke, die Polizei zu rufen und sich von den Polizeibeamten beraten zu lassen, einfach für die Hausverwaltung zu abstrakt und abgefahren....

 

 

 

 

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  • 1 Jahr später...
vor 1 Stunde schrieb CX Fahrer:

Immer noch nicht angezündet. :) 

Der Kofferraumdeckel schaut aus als hätte es einer versucht :D

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Auf Seite 1 des Threads gibt es ja das Vergleichsfoto aus dem Jahr 2018. Ich versuche, so einmal im Jahr an ein aktuelles Foto zu kommen, mal schauen, wohin sich das Biotop entwickelt. ;)

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Vielleicht will der Eigentümer nur das Experiment mit dem Opel in französischer Version nachmachen?

https://www.motor-talk.de/news/dieser-opel-wurde-seit-40-jahren-nicht-gewaschen-t6050870.html

 

auf öffentlichem Grund machen die Schweizer das so:

https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/lenzburg/der-verstossene-citron-von-rupperswil-130575014

Bearbeitet von Kronberger
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