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Anhängerkupplung für AX gesucht


FashionAX

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Ein 2CV darf nur 30kg, da hilft der Aufkleber nicht. Und Fahrradträger haben auch Mindeststützlasten die i.d.R. über dem reinen Gewicht von Fahrrad plus Träger liegen.

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Und vor allem nie vergessen das Gewicht (Stützlast) was auf die AHK drückt bei der Zuladung im Kofferraum abzuziehen denn sonst ist man mit 4 Personen und ein bißchen Handgepäck im Kofferraum ganz schnell überladen ...vor allem bei Kleinwagen ;)

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vor 32 Minuten schrieb bx-basis:

Ein 2CV darf nur 30kg, da hilft der Aufkleber nicht. Und Fahrradträger haben auch Mindeststützlasten die i.d.R. über dem reinen Gewicht von Fahrrad plus Träger liegen.

Kann es sein das die Westfalia mehr durfte? Im Brief ist die Stützlast nicht vermerkt nur die Anhängelasten, allerdings passte die Westfalia ja auch an Dyane, Acadiane , Ami 6 und auch an Ami 8. 

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vor 17 Minuten schrieb entenwilli:

Kann es sein das die Westfalia mehr durfte? Im Brief ist die Stützlast nicht vermerkt nur die Anhängelasten, allerdings passte die Westfalia ja auch an Dyane, Acadiane , Ami 6 und auch an Ami 8. 

Ja, die Westfalia-AHK für A-Modelle darf bis zu 50 kg Stützlast und bis zu 700 kg Anhängelast, aber im Fall des 2CV begrenzen die Vorgaben des Fahrzeugherstellers (30/400 kg) diese Werte. Ist beim AX nicht anders, wobei ich da nicht weiß was Citroën bezüglich Stützlast vorgibt.

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vor 4 Minuten schrieb bx-basis:

Ja, die Westfalia-AHK für A-Modelle darf bis zu 50 kg Stützlast und bis zu 700 kg Anhängelast, aber im Fall des 2CV begrenzen die Vorgaben des Fahrzeugherstellers (30/400 kg) diese Werte. Ist beim AX nicht anders, wobei ich da nicht weiß was Citroën bezüglich Stützlast vorgibt.

Da die Stützlast nicht im Brief meines AX vermerkt ist gehe ich von den 50 Kg aus die in der Anbauanleitung und auf dem Typenschild der AHK eingetragen sind.

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Bei anderen Autos ist auch keine Stützlast in den Papieren vermerkt. Beim 2CV habe ich solche Eintragungen schon gesehen, die erfolgten dann aber im Zuge der Anbauabnahme die es ja heute leider nicht mehr gibt.

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Jede AHK hält ein vielfaches der erlaubten Stützlast aus. In meinen beleibteren Tagen war ich schon so ziemlich auf jeder AHK gestanden die an irgendwelchen Citroen montiert war, auch bei der 2CV, und das waren damals knapp 140kg ;) Abgebrochen ist noch keine ;)

Die Begrenzung resultiert meines Erachtens aus der Zuladung des Autos und bis zu wieviel % das toleriert werden kann wenn man die Stützlast eben nicht von der Zuladung abzieht. Hat aber damit zu Tun ab welcher Achslast Hinten das Auto bzw. das Gespann unter Fahrstabilitätseinbußen leidet. ...und ab wann die Höhenverstellung der Scheinwerfer nicht mehr greift, bei konventionellen Fahrwerken ....wobei man es auch schaffen kann das ein HPler hinten den Arsch nicht mehr ganz heben kann :D

Bearbeitet von Manson
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Natürlich bricht die AHK nicht ab wenn Du dich draufstellst. Aber Du vergißt offenbar dass es im Fahrbetrieb eine ganz andere Belastung ist die da wirkt, denn da ist die ganze Geschichte nicht mehr statisch sondern dynamisch belastet. Und da ist dann auch nicht nur die AHK belastet sondern natürlich auch die Befestigungspunkte am Fahrzeug (und zwar vertikal und nicht in Zugrichtung) und eben auch das Fahrwerk das diese zusätzliche Last mit verdammt ungünstigem Anlenkpunkt weit hinter der Achse verkraften muß. Die Angaben der Farhzeughersteller (die durchaus von denen der AHK-Hersteller abweichen können) haben durchaus Sinn und wurden nicht einfach so dahin gewürfelt.

Beim 2CV hängt der Ackerhaken mit (im besten Fall) 8 M8-Schräubchen an den dünnen Laschen der Stoßfängerbefestigung die an den filigranen Längsträgern des Chassis angepunktet sind, da sind die maximal 30kg nicht ganz so weit hergeholt...

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vor 24 Minuten schrieb bx-basis:

Natürlich bricht die AHK nicht ab wenn Du dich draufstellst. Aber Du vergißt offenbar dass es im Fahrbetrieb eine ganz andere Belastung ist die da wirkt, denn da ist die ganze Geschichte nicht mehr statisch sondern dynamisch belastet. Und da ist dann auch nicht nur die AHK belastet sondern natürlich auch die Befestigungspunkte am Fahrzeug (und zwar vertikal und nicht in Zugrichtung) und eben auch das Fahrwerk das diese zusätzliche Last mit verdammt ungünstigem Anlenkpunkt weit hinter der Achse verkraften muß. Die Angaben der Farhzeughersteller (die durchaus von denen der AHK-Hersteller abweichen können) haben durchaus Sinn und wurden nicht einfach so dahin gewürfelt.

Beim 2CV hängt der Ackerhaken mit (im besten Fall) 8 M8-Schräubchen an den dünnen Laschen der Stoßfängerbefestigung die an den filigranen Längsträgern des Chassis angepunktet sind, da sind die maximal 30kg nicht ganz so weit hergeholt...

Die Westfalia war mit 12 M 8 Schrauben befestigt. 

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vor 44 Minuten schrieb Manson:

Jede AHK hält ein vielfaches der erlaubten Stützlast aus. In meinen beleibteren Tagen war ich schon so ziemlich auf jeder AHK gestanden die an irgendwelchen Citroen montiert war, auch bei der 2CV, und das waren damals knapp 140kg ;) Abgebrochen ist noch keine ;)

Die Begrenzung resultiert meines Erachtens aus der Zuladung des Autos und bis zu wieviel % das toleriert werden kann wenn man die Stützlast eben nicht von der Zuladung abzieht. Hat aber damit zu Tun ab welcher Achslast Hinten das Auto bzw. das Gespann unter Fahrstabilitätseinbußen leidet. ...und ab wann die Höhenverstellung der Scheinwerfer nicht mehr greift, bei konventionellen Fahrwerken ....wobei man es auch schaffen kann das ein HPler hinten den Arsch nicht mehr ganz heben kann :D

wobei man es auch schaffen kann das ein HPler hinten den Arsch nicht mehr ganz heben kann :D da muß aber schon ganz schön was draufdrücken.

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vor 4 Stunden schrieb bx-basis:

Ist mir bekannt, aber bei uns kommt eh nur der WoWa an die Ente. Die Westfalia darf theoretisch 50kg, aber nicht am 2CV...

Hier ging es aber um den AX, da weiß ich den Wert nicht, aber mehr als 50kg sind es garantiert nicht.

Was für einen Wohnwagen hängst du denn an die Ente ?

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vor 9 Minuten schrieb entenwilli:

Die Westfalia war mit 12 M 8 Schrauben befestigt. 

Es sind 11, aber nur 8 davon sind für die Stützlast relevant. Laut Montageanleitung ist es bei einigen Fahrzeugtypen nur möglich die äußeren Löcher zu nutzen, dann sind es sogar nur 4 M8-Schräubchen.

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vor 37 Minuten schrieb bx-basis:

Natürlich bricht die AHK nicht ab wenn Du dich draufstellst. Aber Du vergißt offenbar dass es im Fahrbetrieb eine ganz andere Belastung ist die da wirkt, denn da ist die ganze Geschichte nicht mehr statisch sondern dynamisch belastet. Und da ist dann auch nicht nur die AHK belastet sondern natürlich auch die Befestigungspunkte am Fahrzeug (und zwar vertikal und nicht in Zugrichtung) und eben auch das Fahrwerk das diese zusätzliche Last mit verdammt ungünstigem Anlenkpunkt weit hinter der Achse verkraften muß. Die Angaben der Farhzeughersteller (die durchaus von denen der AHK-Hersteller abweichen können) haben durchaus Sinn und wurden nicht einfach so dahin gewürfelt. 

Beim 2CV hängt der Ackerhaken mit (im besten Fall) 8 M8-Schräubchen an den dünnen Laschen der Stoßfängerbefestigung die an den filigranen Längsträgern des Chassis angepunktet sind, da sind die maximal 30kg nicht ganz so weit hergeholt...

"Die Angaben der Farhzeughersteller (die durchaus von denen der AHK-Hersteller abweichen können) haben durchaus Sinn und wurden nicht einfach so dahin gewürfelt. "

Wenn aber die Angaben des Fahrzeugherstellers nirgendwo in den Papieren angegeben sind, so muss ich mich doch auf das verlassen können, was der Hersteller der AHK angibt.

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vor 3 Minuten schrieb entenwilli:

Wenn aber die Angaben des Fahrzeugherstellers nirgendwo in den Papieren angegeben sind, so muss ich mich doch auf das verlassen können, was der Hersteller der AHK angibt.

Nein, streng genommen mußt Du Dich über die zulässige Stützlast des Fahrzeuges informieren, notfalls direkt beim Hersteller des Fahrzeuges.

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Das müßten unter 400kg sein, weiß es nicht genau. Wobei es für 2CV mit Scheibenbremse und Westfalia-Haken auch eine 500kg-Freigabe von Citroen gibt...

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vor 3 Stunden schrieb bx-basis:

Ja, die Westfalia-AHK für A-Modelle darf bis zu 50 kg Stützlast und bis zu 700 kg Anhängelast, aber im Fall des 2CV begrenzen die Vorgaben des Fahrzeugherstellers (30/400 kg) diese Werte. Ist beim AX nicht anders, wobei ich da nicht weiß was Citroën bezüglich Stützlast vorgibt.

2 CV 4 + 6 maximale Stützlast 35 Kg und Dachlast 30 Kg.

Bearbeitet von entenwilli
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vor einer Stunde schrieb entenwilli:

Wenn aber die Angaben des Fahrzeugherstellers nirgendwo in den Papieren angegeben sind, so muss ich mich doch auf das verlassen können, was der Hersteller der AHK angibt.

Ziffer 13 der Zulassungsbescheinigung gibt Auskunft über die Stützlast des Fahrzeuges, wobei ich nicht weiß ob da bei älteren Fahrzeugen ein Eintrag ist oder nicht. Ich habe für meinen BX noch den alten Fahrzeugschein, bei den anderen habe ich noch nie darauf geachtet...

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vor 13 Minuten schrieb bx-basis:

Ziffer 13 der Zulassungsbescheinigung gibt Auskunft über die Stützlast des Fahrzeuges, wobei ich nicht weiß ob da bei älteren Fahrzeugen ein Eintrag ist oder nicht. Ich habe für meinen BX noch den alten Fahrzeugschein, bei den anderen habe ich noch nie darauf geachtet...

Bei Ente, AX, Xantia Break und C5 Break von 2003 keine Eintragung. Neuere Fahrzeuge kann und will ich mir nicht leisten. :-)

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vor 7 Minuten schrieb Frank Möllerfeld:

Da mein Kurzer eine hat, hier mal der Schein

739-A5-ECA-4080-47-F6-A999-0660-A0593408

Genauso sieht es bei meinen auch aus.

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vor 3 Minuten schrieb entenwilli:

Bei Ente, AX, Xantia Break und C5 Break von 2003 keine Eintragung. Neuere Fahrzeuge kann und will ich mir nicht leisten. :-)

Unser jüngstes Auto ist vorgestern 30 geworden...

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