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Er ist wieder da: Corona - Bier, Auto oder Virus?


didomat

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vor 23 Minuten schrieb Manson:

Zu deiner Impfpflicht: Wer versucht mir gegen meinen Willen irgendwas zu injizieren, der wird erfahren was ich unter Selbstverteidigung verstehe! Ich fühle mich in keinster Weise von irgendeinem Virus gefährdet und ich tue schon länger als 1,5 Jahre mein möglichstes um nicht andere mit meinen Krankheiten anzustecken.

ich finde es zunehmend spannend wie man die Faktenlage so anders bewerten kann um weiterhin gegen die Impfung zu sein. Dass man damit auch militant gegen die Impfpflicht ist, liegt dann natürlich auf der Hand. Wenn für Dich der zwingend kommende Lockdown für Ungeimpfte tatsächlich das geringere Übel ist, bitteschön, ich hoffe, der Lockdown ist so scharf, dass Du demnächst auch Deine Brötchen online kaufen darfst. Erst dann, wenn Du als Nicht geimpfter tatsächlich keinen Kontakt mehr hast, tust Du Dein Möglichstes um andere nicht anzustecken. Bis dahin ist es nur dummes Geschwätz. Mal abgesehen davon, dass Du ja nicht nur Impf- sondern auch Maskengegner bist. Du tust Dein Möglichstes… Ja ne, is klar

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vor 49 Minuten schrieb Manson:

Zu deiner Impfpflicht: Wer versucht mir gegen meinen Willen irgendwas zu injizieren, der wird erfahren was ich unter Selbstverteidigung verstehe! Ich fühle mich in keinster Weise von irgendeinem Virus gefährdet und ich tue schon länger als 1,5 Jahre mein möglichstes um nicht andere mit meinen Krankheiten anzustecken.

Meine ist das nicht. Als geimpften wird mich das nicht mehr treffen.

Wenn Du davon ausgehst, dass die Dich packen, und dann die Nadel Dir halt gegen Deinen Willen reinrammen, dann kennst Du den Rechtsstaat schlecht. Das wird im Zweifel Dich eine Stange Geld kosten, und falls das nicht gezahlt wird, wird man Dich ersatzweise in den Knast stecken. Da darfst Du dir dann ganz ohne Spritze die Covid-Imunisierung mit einem bedeutend höheren Risiko einfangen. Und glaub nicht, dass Knastis medizinisch gesehen besonders zuvorkommend behandelt werden. Da wird getan, was der Fürsorgepflicht geschuldet ist. Nicht mehr. Weniger auch nicht. Jedenfalls, solange das Gesundheitswesen noch Kapazität dafür hat.

Zwangsmedikation gibts erst bei Fürsorgerischem Freiheitsentzug. Das ist dann näher bei Zwangsjacke und Gummizelle als am Knast. Der Richter ist da aber im Zweifel weiter weg.

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56 minutes ago, AStrunk said:

Mal abgesehen davon, dass Du ja nicht nur Impf- sondern auch Maskengegner bist.

Faktenresìstend? Ich bin kein Impfgegner, wer das für sich als notwendig erachtet darf das doch gern tun! Maskengegner ist auch etwas überzogen, ich lauf doch nicht durch die Straßen und reiss sie den Leuten vom Gesicht, auch da gilt, wer die Tragen möchte und darin einen Nutzen erkennt, der darf das gerne tun. Ich halte die Masken für unwirksam, vor allem wenn man sich anschaut wie und wo sie benutzt werden. Wenn Politiker medienwirksam im Saal die Bühne im Pulk erklimmen und dann kollektiv die Masken abnehmen um zu den Leuten zu sprechen, dann ist das ganz große Comedy, kaum zu toppen :D Im übrigen kann ich keine tragen selbst wenn ich wollte und da mir das auch noch genehmigt ist, warum sollte ich es tun? Nochmal zu deiner persönlichen Info, ich habe kein windiges Attest aus dem Internet sondern einen offiziellen Behindertenbescheid der bayerischen Staatsregierung als Legitimation und den mitzuführen wurde mir vom Gesundheitsamt geraten ....den darfst du natürlich anzweifeln aber wenn du das tust, dann musst du mir auch das Recht zugestehen die Gefährlichkeit eines Coronavirus anzuzweifeln!

Bearbeitet von Manson
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Ich bin dafür, diesen ganzen Thread einzustellen und zu löschen. Wir sind doch hier in einem Autoforum - und ich würde Euch alle nach Corona gerne mal persönlich auf einem Treffen kennenlernen. Wenn ich mir hier die Diskussionskultur einiger Beteiligter aus beiden Lagern anschaue, dann habe ich mittlerweile große Fragezeichen, ob und wann ich zu meinem ersten ACC Treffen o.ä. gehe.

Das verbindende Element in diesem Forum und im ACC ist die Begeisterung für die Automarke Citroen und für deren Produkte - und das über alle Bevölkerungsgruppen als Querschnitt der Bevölkerung hinweg. 

Ich bin mittlerweile der Meinung, daß insbesondere dieser Thread die „gemeinsame Sache“ = Begeisterung für Citroens gefährdet. Auch das ist symptomatisch für die Gesamtbevölkerung „in diesen Zeiten“ - aber hier können wir etwas dagegen machen.

Deswegen: Diesen Thread löschen und ganz einfach über seltsame französische Autos palavern - da wäre dem Forum am meisten geholfen.

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vor 36 Minuten schrieb Manson:

..., dann musst du mir auch das Recht zugestehen die Gefährlichkeit eines Coronavirus anzuzweifeln!

Du hast das Recht vollkommen faktenresistent jeden Scheiß zu glauben. Das ist ja das Schöne bei einem Rechtsstaat.

Wenn Du beispielsweise denkst: Ich kann auch besoffen super fahren. Das ist als Gedankengang ok. Die Umsetzung ist

mit einer Pönale seitens des geltenden Rechts belegt. So wäre es bei einer Impfpflicht auch. Lässt Du Dich dennoch nicht impfen, kostet es halt was.

 

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vor 1 Minute schrieb JK_aus_DU:

Du hast das Recht vollkommen faktenresistent jeden Scheiß zu glauben. Das ist ja das Schöne bei einem Rechtsstaat.

Wenn Du beispielsweise denkst: Ich kann auch besoffen super fahren. Das ist als Gedankengang ok. Die Umsetzung ist

mit einer Pönale seitens des geltenden Rechts belegt. So wäre es bei einer Impfpflicht auch. Lässt Du Dich dennoch nicht impfen, kostet es halt was. Wenn Du weiterhin Glück hast nur Geld...

 

 

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18 minutes ago, JK_aus_DU said:

Du hast das Recht vollkommen faktenresistent jeden Scheiß zu glauben. Das ist ja das Schöne bei einem Rechtsstaat.

Wenn Du beispielsweise denkst: Ich kann auch besoffen super fahren. Das ist als Gedankengang ok. Die Umsetzung ist

mit einer Pönale seitens des geltenden Rechts belegt. So wäre es bei einer Impfpflicht auch. Lässt Du Dich dennoch nicht impfen, kostet es halt was.

Nun, wir können gern auch über Wahrscheinlichkeiten reden, der Wahrscheinlichkeit mit ein paar Promille im Blut nach wie vielen Kilometern im Graben zu landen und der Wahrscheinlichkeit sich mit Corona zu infizieren z.B. ...auch du bekommst von mir den Hinweis zur Verhältnismäßigkeit zu hören ;)

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vor 25 Minuten schrieb JK_aus_DU:

 

mit einer Pönale seitens des geltenden Rechts belegt. So wäre es bei einer Impfpflicht auch. Lässt Du Dich dennoch nicht impfen, kostet es halt was.

 

Und wenn es ganz dumm läuft 

nicht „nur DEIN“ Leben !!

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Wer möchte denn hier militant wider dem gesunden Menschenverstand seine persönlichen irrationalen Forderungen durchgesetzt haben? Ich bin es jedenfalls nicht, ich möchte nur in Ruhe gelassen werden!

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vor 8 Minuten schrieb Manson:

Wer möchte denn hier militant wider dem gesunden Menschenverstand seine persönlichen irrationalen Forderungen durchgesetzt haben? Ich bin es jedenfalls nicht, ich möchte nur in Ruhe gelassen werden!

Willst Du mir ernsthaft weissmachen, dass es Zufall ist, dass ausgerechnet ein Maskengegner, der die Wirksamkeit des Maske-Tragens anzweifelt, es geschafft hat, sich davon befreien zu lassen? Und Du erzählst uns, dass Du Dein Möglichstes tust? 

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12 minutes ago, AStrunk said:

Willst Du mir ernsthaft weissmachen, dass es Zufall ist, dass ausgerechnet ein Maskengegner, der die Wirksamkeit des Maske-Tragens anzweifelt, es geschafft hat, sich davon befreien zu lassen? Und Du erzählst uns, dass Du Dein Möglichstes tust? 

Das "schaffen" hat mich exakt einen Telefonanruf beim Gesundheitsamt gekostet und der war kein Zufall nachdem ich mit T-Shirt vor der Nase in einem Discounter fast umgekippt wäre und mir dann ein paar Tage später zum Dank dafür auch noch eine Tirade von der Marktleiterin eines anderen Discounters anhören musste weil sie meinen Anblick mit dem T-Shirt über der Nase nicht ertrug. Die war es auch die mir dabei erzählt hat wenn ich eine Befreiung hätte dann brauch ich gar nix mehr, daraufhin der Anruf und seitdem brauch ich gar nix mehr - das Leben kann so entspannt sein, mach dich mal locker ;)

Im übrigen würde ich gern mein Asthma gegen eine Coronainfektion tauschen denn die geht vorbei, das Asthma nicht. Wenn mir diese Einschränkung, die ich nun schon mein halbes Leben habe, zumindest zeitlich begrenzt mal einen Vorteil bringt dann bin ich darüber halbwegs glücklich!

Bearbeitet von Manson
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.....das zu einem Anruf beim Gesundheitsamt:

Vielmehr müsse „derjenige, dem das Attest vorgelegt wird, aufgrund konkreter und nach­vollziehbarer Angaben in ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen selbständig prüfen zu können“.

Konkret bedeutet dies der Kammer zufolge, dass neben dem vollständigen Namen und dem Geburtsdatum aus dem Attest nachvollziehbar hervorgehen muss, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund einer Mund-Nasen-Bede­ckung zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vor­erkrankungen vorliegen, müssen diese konkret bezeichnet werden.

„Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attes­tie­rende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist“, so die Sächsische Landesärzte­kammer. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf Gerichtsbeschlüsse zum Thema, so auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg mit Beschluss vom 16. September (2020 - W 8 E 20.1301).

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"Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im
Einzelfall unzumutbar ist. Dies muss glaubhaft gemacht werden z.B. durch Begleitperson oder Schwerbehindertenausweis."  Quelle: Bayerische Behindertenbeauftragte
Ferner ist das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung zulässtig, wenn es für die Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen erforderlich ist - auch in Situationen in
denen eigentlich Maskenpflicht besteht. Quelle:  Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

...und ja, auf meinem Behindertenbescheid, der dem Ausweis gleichzusetzen ist, steht natürlich mein vollständiger Name drauf, inkl. dem Stempel vom Versorgungsamt, einer Unterschrift und im Anhang sogar die zugrunde liegenden Diagnosen.

Hier dazu auch noch:

Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV)
vom 5. Mai 2020
Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Art. 1, 2 und 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit § 9 Nr. 5 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Januar 2020 (GVBl. S. 11) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
Teil 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Allgemeines Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung
(1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 2Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
(2) Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:
1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
3. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.

und ganz aktuell ist diese da, hat sich an der Kernaussage nichts geändert ;)

 

(3) 1Von der Maskenpflicht sind befreit:

1.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag;
 
2.
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.
 
2Die Maske darf abgenommen werden, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist. 3Für Beschäftigte gilt die Maskenpflicht während ihrer dienstlichen Tätigkeit nur im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen.
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vor 15 Minuten schrieb Manson:

"Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im
Einzelfall unzumutbar ist. Dies muss glaubhaft gemacht werden z.B. durch Begleitperson oder Schwerbehindertenausweis."  Quelle: Bayerische Behindertenbeauftragte

Man sollte komplett zitieren.

Wichtig: Die Betroffenen müssen eine ärztliche Bescheinigung mit sich tragen, die "die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält", so das Bayerische Innenministerium auf seiner Website.

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5 minutes ago, soleil said:

Man sollte komplett zitieren.

Wichtig: Die Betroffenen müssen eine ärztliche Bescheinigung mit sich tragen, die "die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält", so das Bayerische Innenministerium auf seiner Website.

Ja was meinst du denn was auf so einem Behindertenbescheid draufsteht? Die gesammelten Werke der Gebrüder Grimm oder die Diagnosen die diesem zugrunde liegen?

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Ich brauche nur meinen Ausweis lesen mit 100 %,also erzähl mir nicht irgendeinen Unsinn.

Es ist auch kein Bescheid sondern ein Ausweis soweit die Behinderung mindestens 50% beträgt.

Alles drunter sind Bescheide  und der Bescheid ersetzt keine ärztliche Bescheinigung.Man will es nicht verstehen oder kann es nicht.

Es sind auch keine Gebrüder sondern Brüder.

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Manson:

Allein dein Profilbild und die Tatsache, dass ich Dich auf manchen Fotos mit Zigarette gesehen habe, dazu scheinbar noch mehrere Grunderkrankungen die eine Schwerbehinderung rechtfertigen, sagt mir, dass deine Chancen bei Infektion "mit voller Ladung" verdammt schlecht aussehen.

Dazu noch eine Maskenbefreiung, die eine respiratorische oder psychische Erkrankung voraussetzt.

Sorry, aber da kann man den albernen Impftrotz nur als Suizidversuch betrachten.

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vor 6 Minuten schrieb ThorstenG:

Manson:

Allein dein Profilbild und die Tatsache, dass ich Dich auf manchen Fotos mit Zigarette gesehen habe, dazu scheinbar noch mehrere Grunderkrankungen die eine Schwerbehinderung rechtfertigen, sagt mir, dass deine Chancen bei Infektion "mit voller Ladung" verdammt schlecht aussehen.

Dazu noch eine Maskenbefreiung, die eine respiratorische oder psychische Erkrankung voraussetzt.

Sorry, aber da kann man den albernen Impftrotz nur als Suizidversuch betrachten.

Tja, er kommt zu einer anderen Einschätzung. Warum auch immer. Machste nix.

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Bei einer Inzidenz von 1000 in einigen Landkreisen ( vor allem Bayern & Sachsen) kann man mal sehen, was so abgeht; das sind ja nicht mehr nur „ein paar Infizierte“. 10% Bayern vor!
Es wundert mich nicht, warum unsere Impfgegner so still geworden sind

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Ich kann mir gut vorstellen das es Menschen gibt die in der Tat eine überschaubare Zahl von Kontakten mit fremden Personen haben. Da ist dann das Risiko sich zu infizieren und im Supermarkt noch am höchsten. Und mit entsprechendem Verhalten ist das Risiko wohl auch geringer als bei diesen wunderschlechten 2G ohne + Veranstaltungen.

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vor 2 Stunden schrieb Manson:

@bluedog von Verhältnismässigkeit der Mittel hast du offenbar auch noch nichts gehört :P

Da Du so einen Blödsinn verzapfst, hast Du meine Beiträge offensichtlich nicht gelesen.

Drüber lachen kannst Du aber. Das ist gut zu wissen.

Ich lache, wenn die Pandemie vorbei ist. Komisch ist anders.

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