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1% für private Nutzung für (5!) Autos löhnen


Hartmut51

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Nun in mehr wie einem Auto kann ich gar nicht gleichzeitig fahren. Wie sollte man also mehrere versteurn müssen? Ich weiss das Finanzamt ist böse aber ich glaube da muss eine lange Diskussion geführt werden. Dass es das Teuerste ist, Auch wenn man das eigentlich ganz selten nutzt ist wohl der ehrlichste Kompromiss. 

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Die Aussage des Steuerberater geht in die für mich deutlich falsche Richtung. Dienstwagen, für die kein Fahrtenbuch geführt wird, sind vom Cheffe außerhalb der Dienstzeit privat zu nutzen, also zahlen.

Mir ging es nicht nur um die Präsentation meines persönlichen Einzelschicksals, sondern ebenfalls um Euch auf die Problematik hinzuweisen.

Danke für die konstruktiven Hinweise !👍

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vor 6 Stunden schrieb schwinge:

Der Staat ist ein Verbrecher. Wenn deinem Steuerberater was unklar ist, was Konsequenzen haben könnte, warum nicht beim zuständigen FA nachfragen? Gut - die Frage könnte ich mir eigentlich selber beantworten - die Erfahrung hatte ich ja auch schon ein paar Mal.

Dem Steuerberater ist nie etwas unklar, vor allem nicht, wie man auf dem Rücken von Mandanten Einnahmen generiert, er wird Dir nie im Leben Hinweise geben, die ihn in eine Position bringen, die sein einvernehmliches Verhältnis zu den jeweiligen Finanzämtern, in welcher Weise auch immer, in Gefahr bringen könnte, denn die Strategen aus der sozialen Hängematte haben es über Jahre geschafft, daß Steuerberater systemrelevante Serviceleister geworden sind, die einen Service leisten, allerdings nur im beschränkten Maße für den Steuerpflichtigen oder wie soll man es einem normal denkenden Menschen erklären , daß eine kleine GmbH & Co.KG mit einem Angestellten ca. 6500 Euro ( beinhaltet auch die Buchführung ) pro Jahr an den Steuerberater zahlt, damit der Firmeninhaber Steuern an den Staat zahlen darf ? Unsere Steuergesetze sind viel zu kompliziert, andere Staaten mit geringerer Steuerlast machen es uns vor, aber dem stehen die Lobbygruppen der Steuerberater und Anwälte entgegen, die sind halt besser zur Politik vernetzt sind  als Otto Normal Steuerzahler/ Unternehmer . Beim FA nachfragen ist völlig sinnlos, weil die in der Regel alles sofort abblocken und auf ihren verlängerten Arm , den Steuerberater , verweisen . Seltsamerweise ist es aber so, daß es keine Pflicht gibt sich eines Steuerberaters zu bedienen und die Steuerbehörden verpflichtet sind Steuerpflichtigen bei ihrer Erklärung helfen müssen, es aber nicht tun und den Steuerpflichtigen einfach nicht vorlassen, sondern wieder an den Steuerberater verweisen, selbst bekommt man das alles auch schwer hin, weil man sonst nur noch für das Finanzamt tätig ist und nicht mehr zum arbeiten kommt . Man sehe sich einmal die Antwort von Friedrich März auf die Frage nach der Steuererklärung auf einem Bierdeckel an, alles nur populistische, heiße Luft damals, jetzt kommt die Antwort " Ja Deutschland ist noch nicht soweit " .

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vor 6 Minuten schrieb surfdonegal:

Dem Steuerberater ist nie etwas unklar [...] Unsere Steuergesetze sind viel zu kompliziert [...]

;) Ich weiß nicht, ob ich noch mehr dazu schreiben soll. Meine Buchhaltung & Steuerkram kostet mich auch 2k im Jahr. Das ist bei mir ein schöner Batzen vom Gewinn. Für jeden Furz gibt es Ausnahmen und Sonderregeln. Da "meine" Steuerberatung kaum mit Landwirten zu tun hat, darf ich damit z.T. auch noch beschäftigen, bzw Hinweise geben (z.B. Gewinnglättung). Aber schlechtreden mag ich die nicht. Die Politik hat den Murks verbrochen. Wir dürfen das ausbaden. Auch die Steuerberater. Frag deinen mal bei einem Bier, wie viel Platz seine Gesetzesbücher im Regal verbrauchen und wieviel Spaß er beim Lernen zur Prüfung hatte...

 

vor einer Stunde schrieb Hartmut51:

[...] Mir ging es [...] um Euch auf die Problematik hinzuweisen. [...]

Danke für den Hinweis, Hartmut. Habe aktuell keinen Firmenwagen, wird aber 2022 soweit sein. Werde die Thematik im Hinterkopf behalten.

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vor einer Stunde schrieb surfdonegal:

Seltsamerweise ist es aber so, daß es keine Pflicht gibt sich eines Steuerberaters zu bedienen und die Steuerbehörden verpflichtet sind Steuerpflichtigen bei ihrer Erklärung helfen müssen, es aber nicht tun und den Steuerpflichtigen einfach nicht vorlassen, sondern wieder an den Steuerberater verweisen,

Dass es keine Pflicht zur Vertretung gibt, ist aber auch Vorteil. Gäbe es die, dürftest Du für jede Eingabe ans Steueramt einen Anwalt oder den Steuerberater zahlen. Da Du keine Vertretung brauchst, darfst Du selber argumentieren, wenn Du willst.

Ich verstehe den Unmut. Man muss aber aufpassen, worüber man sich beschwert.

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vor 2 Stunden schrieb Hartmut51:

Die Aussage des Steuerberater geht in die für mich deutlich falsche Richtung. Dienstwagen, für die kein Fahrtenbuch geführt wird, sind vom Cheffe außerhalb der Dienstzeit privat zu nutzen, also zahlen.

Mir ging es nicht nur um die Präsentation meines persönlichen Einzelschicksals, sondern ebenfalls um Euch auf die Problematik hinzuweisen.

Danke für die konstruktiven Hinweise !👍

Hallo Hartmut,

es wäre eigentlich die Aufgabe deines Steuerberaters gewesen, drauf hinzuweisen und ein entsprechendes Konstrukt vorzutragen. Sehe aber durchaus das Problem, das sich dort in den letzten Jahren gerade in dem Bereich einiges geändert hat ( div. Prozesse/ Urteile) und du dann bei Rückwärtsprüfung dumm dastehst. Dann sollte es auch noch die Deckelung geben( Vgl. tatsächliche Fahrzeugkosten gesamt zu versteuernden geldwertem Vorteil.) Ggfs. muss verhandelt werden, wie auf dem Basar.

Irgendwie bin ich grad froh, nicht mehr als Einzelkämpfer selbstständig zu sein.

Ich hatte die Nummer mit der Rentenversicherung, die mich in Teilbereichen für vier Jahre rückwirkend vom Selbstständigen zum Angestellten machte, lustigerweise bei einem öffentl. Auftraggeber. Nun ja, ich hatte ein paar Rentenpunkte mehr und durfte löhnen. Steuerlich wurde ich aber weiter wie ein Selbstständiger behandelt und auch sonst hatte ich nichts von meinem virtuellen Angestelltendasein.

Mir fehlt einfach die kriminelle Energie legale absurde Konstrukte zu erfinden um mir mein Recht oder Vorteil zu verschaffen. Da bin ich aber nicht böse drum.

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vor 3 Minuten schrieb suentelensis:

Hallo Hartmut,

es wäre eigentlich die Aufgabe deines Steuerberaters gewesen, drauf hinzuweisen und ein entsprechendes Konstrukt vorzutragen.

So ist es.

Mein Steuerberater ist in Rente gegangen und der Neue ist unstrittig top. Macht den Job bei meiner Firma in KA seit Jahrzehnten.

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Dass es keine Pflicht zur Vertretung gibt, ist aber auch Vorteil. Gäbe es die, dürftest Du für jede Eingabe ans Steueramt einen Anwalt oder den Steuerberater zahlen. Da Du keine Vertretung brauchst, darfst Du selber argumentieren, wenn Du willst.

Ich verstehe den Unmut. Man muss aber aufpassen, worüber man sich beschwert.

Ich habe mich noch nie mit solchen Strukturen anfreunden können und letztendlich ist es auch egal, ob es eine Pflicht zur Vertretung gibt oder nicht, denn was wirklich dahinter steckt, damit habe sich viele einfach abgefunden . Wenn es eine wesentlich durchschaubarere Steuergesetzgebung geben würde, würde es die Berufsgruppe der Steuerberater vermutlich nicht geben, dieses Prinzip trifft auch auf andere gesellschaftliche Gruppen zu, die über künstliche Konstruktionen durch jeden Steuerzahler alimentiert werden und sich dann von diesen Gruppen auch noch gängeln lassen müssen . Die, die dafür vom Steuerzahler dafür bezahlt werden, haben sich in vielen Bereichen zu einem Staat im Staate entwickelt, der sich oft auch gegen den Steurzahler wendet und wenn er mal zur Verantwortung für sein Handeln gezogen werden soll, sich prima hinter irgendwelchen Rechtsvorschriften versteckt . Wem ist das nicht schon passiert, Steuerzahlungen werden pünktlichst angefordert, Rückzahlungen dauern oft Wochen oder Monate, wieso ? Hat sich denn schon einmal jemand gefragt, wozu man einen Schornsteinfeger braucht und das diese Berufsgruppe, müßte sie sich einem freien Wettbewerb stellen, einfach gnadenlos untergehen würde, durch die künstliche Amtsbeleihung hängt diese Gruppe aber schön am Steuergeldtropf und wird zwangsweise durch jeden Steuerzahler gefördert und es werden für diese Berufsgruppe sogar unsere Grund/Persönlichkeitsrechte eingeschränkt .

 

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vor einer Stunde schrieb surfdonegal:

Hat sich denn schon einmal jemand gefragt, wozu man einen Schornsteinfeger braucht und das diese Berufsgruppe, müßte sie sich einem freien Wettbewerb stellen, einfach gnadenlos untergehen würde, durch die künstliche Amtsbeleihung hängt diese Gruppe aber schön am Steuergeldtropf und wird zwangsweise durch jeden Steuerzahler gefördert und es werden für diese Berufsgruppe sogar unsere Grund/Persönlichkeitsrechte eingeschränkt .

Nicht wenige haben sich das gefragt! TueV-Pruefer braucht man auch nicht, wozu sollen Richter und Polizisten gut sein, ein staatlich reguliertes Notfallsystem, Verkehrsregeln,..

BTW: Schornsteinfeger stehen im Wettbewerb! Du darfst jeden nehmen der dazu bereit ist.

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vor 44 Minuten schrieb MatthiasM:

Nicht wenige haben sich das gefragt! TueV-Pruefer braucht man auch nicht, wozu sollen Richter und Polizisten gut sein, ein staatlich reguliertes Notfallsystem, Verkehrsregeln,..

BTW: Schornsteinfeger stehen im Wettbewerb! Du darfst jeden nehmen der dazu bereit ist.

Da liegst Du aber falsch, Du kannst zwar zum Fegen jeden Schornsteinfeger nehmen, den Du willst, aber die Feuerstättenschau wird durch den Bezirksschornsteinfeger, den Du Dir nicht aussuchen kannst, durchgeführt, paßt dem Menschen Deine Nase nicht, dann herzlichen Glückwunsch ! TÜV Prüfer, LOL, ich empfehle mal zu recherchieren, wer der Betreiber des TÜV ist, es geht auch nicht darum, ob ein gewisser technischer Standard gehalten werden sollte oder muß, sondern, daß die Besitzer oder Betreiber es durch ihre ausgezeichnete Lobbyarbeit verstanden haben, die technischen Standard so lächerlich auszuweiten, daß ein kleiner Riß in einer Rückleuchte bereits zu einem groben Mangel führt und die Plakette nicht erteilt wird, man muß sich immer fragen, wem nützt das ? Und wenn man rausgefunden hat, wer der Betreiber des TÜV ist, dann versteht man schon , was ich meine . Und wenn man nichts mehr hinterfragen kann, dann ist doch alles in bester Ordnung .

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vor 45 Minuten schrieb surfdonegal:

Da liegst Du aber falsch, Du kannst zwar zum Fegen jeden Schornsteinfeger nehmen, den Du willst, aber die Feuerstättenschau wird durch den Bezirksschornsteinfeger, den Du Dir nicht aussuchen kannst, durchgeführt, paßt dem Menschen Deine Nase nicht, dann herzlichen Glückwunsch !

Du hast vom "Feger" gesprochen. Die Feuerstaettenschau dient der Betriebssicherheit. 

Genau so wie die technischen Ueberwachungen der Fahrzeuge. Bei denen dir aber wirklich die freie Wahl zusteht. Ich habe aber komischerweise noch nie Aerger mit denen oder dem Bezirksschornsteinfeger gehabt. Selbst ein Riss im Ruecklicht war schon mal kein Problem. Scheint was mit dem Wald zu tun zu haben ;)!

Aber man wird es kaum glauben, nicht nur jede Organisation hat gewisse Schwaechen, macht Fehler oder reagiert kleinlich, das passiert auch einem selbst. Ich habe sehr unangenehme Erfahrungen mit der Justiz gemacht, nicht als Beschuldigter, nur als Zeuge. Seit drei Jahren muss ich mich immer wieder abgesagten Terminen unterwerfen. Schaffen wir die Justiz jetzt auch ab?

Dir mag ja so ein Reichsbuergerparadies gefallen, ich mag nicht in einem solchen Leben! Aber es gibt genug Staaten auf der Welt wo man sich den Mangel an staatlicher Struktur mal anschauen kann, da ist die Anzahl der Menschen die daran gefallen finden, meist ziemlich gering. 

Das heisst natuerlich nicht, dass es bei uns nichts zu verbessern gibt, aber der Wegfall der Feuerstaettenschau, gehoert eher nicht dazu. Ein uebersichtlicheres Steuersystem schon eher. Hast Du da eines auf Lager?

 

 

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vor 1 Minute schrieb MatthiasM:

Dir mag ja so ein Reichsbuergerparadies gefallen

Da ist doch schon mal jede weitere Diskussionsbasis verloren gegangen, schau Dir mal den Film " Der Untertan " an, vielleicht findest Du den gut .....

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vor 9 Minuten schrieb surfdonegal:

Da ist doch schon mal jede weitere Diskussionsbasis verloren gegangen, schau Dir mal den Film " Der Untertan " an, vielleicht findest Du den gut .....

Oh ja, so ein toller Revolutionaer wie Du bin ich natuerlich nicht, der, weil er wegen eines Ruecklichtes durchgefallen ist und sich der Schornsteinfeger, der ahnungslose Tropf, nicht belehren liess,  die repressiven Strukturen unseres Staates durchschaut hat.

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 16 Minuten schrieb surfdonegal:

Auf jeden Fall bin ich nicht jemand, der einen anderen, den ich nicht kenne, in eine rechtsradikale Ecke zu stellen versuche

Irgendwie nimmt die Empfindlichkeit immer weiter zu! Ob Du ein Rechtsradikaler bist vermag ich nicht zu beurteilen, aber das es Menschen in Deutschland gibt, die sich als Reichsbuerger bezeichnen, die sich von kleinen Verwaltungsakten in ihrer Freiheit bedroht sehen, das ist meine Erfahrung. Die haben, ausser der Ablehnung, auch wenig Alternativen. 

Ja, ich aergere mich auch manchmal ueber so etwas, dann akzepiere ich es einfach, gehe wo anders hin oder denke ueber eine Klage nach, wobei ich bisher immer zu der Auffassung gekomen bin: wegen so einem Scheiss?

Ach ja, ich bin dir auch fuer immer boese, weil du mich mit deiner Filmemfehlung und dem Kommentar auch in eine Ecke gestellt hast :rolleyes:

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die Autos, stehen in der Regel auf dem Hof.

Den Mitarbeitern ist eine private Nutzung verboten.

Also:

Der Besitzer kann diese Wagen uneingeschränkt privat nutzen und muss zahlen! Er kann unter einem Fuhrpark auswählen frei Gusto!

Hätte der Unternehmer die Wagen seinen MA zur privaten Nutzung freigegeben, so wie heute üblich, hätten diese die 1% Regelung übernehmen müßen. Das Geld muss für den Staat reinkommen und ich bin gegen solche Winkelzüge Steuern zu sparen, also zahlen! Das Steueraufkommen muss ja gleich bleiben.

Außerdem geht es ja nur um einen quasi-Lohnaufschlag von 20T€, der zu versteuern wäre.  Bei 44% Spitzensteuersatz wären das maximal 8800€ Steuer (nach-zahlung, wer kann dafür unter einem Fuhrpark auswählen? Diese 1% Regelung ist bei den heutigen Unterhalts- und Anschaffungskosten eh zu gering, 3% Prozent wäre angemessen und alles andere ist eine indirekte Subventienierung der Auto-Industrie.

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vor 2 Stunden schrieb surfdonegal:

Da liegst Du aber falsch, Du kannst zwar zum Fegen jeden Schornsteinfeger nehmen, den Du willst, aber die Feuerstättenschau wird durch den Bezirksschornsteinfeger, den Du Dir nicht aussuchen kannst, durchgeführt...

Leider richtig und wenn der keine Zeit, bzw. Lust hat kann man warten, in dem Fall den ich kenn jetzt schon über ein Jahr 🤮

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vor 39 Minuten schrieb FSB164:

Der Besitzer kann diese Wagen uneingeschränkt privat nutzen und muss zahlen!

Die 1% steht nur für das Recht die Fahrzeuge privat zu nutzen. Wie werden bei mehreren Fahrzeugen die Fahrten zur Arbeit abgerechnet?

Im o. g. Anhang steht, das das Teuerste gewählt werden muss.

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vor 1 Stunde schrieb FSB164:

 

Der Besitzer kann diese Wagen uneingeschränkt privat nutzen und muss zahlen! Er kann unter einem Fuhrpark auswählen frei Gusto!

 

Das gilt aber fuer alle Unternehmer, fuer alle Produktivmittel. Wenn der Baunternehmer einen Bagger braucht, kann er ihn jederzeit nutzen, wie alle anderen Produktivmittel auch. Alle noch mal mit 12% des Wertes auf sein Jahreseinkommen draufhauen?

Mit 1% vom Listenpreis ist das Fahrzeug uebrigens nach 8 Jahren und 4 Monaten, voll versteuert. Wer zahlt eigentlich heute noch den Listenpreis? 

Ich bin ja auch dafuer Unternehmer ordentlich zu besteuern, aber fair und nachvollziehbar. Alles andere fuehrt naemlich dazu, das die Ehrlichen die Dummen sind und nur die Betrueger profitieren. Mit der Industriefoerderung hast Du sicher nicht ganz unrecht, aber viele Regelungen dienen der Foerderung der Produktivitaet. Wir sind naemlich ein Industriesaat;).

Um zum letzten Thema noch mal was zu sagen, waeren alles rationale, soziale und verantwortliche Individuen, braeuchten wir weder Feuerstaettenbeschau noch TUeV. Wuerde unsere Bevoelkerung nur aus selbststaendigen Landwirten bestehen, gaebe es auch ein einfaches Steuersystem. Da wir aber "leider" in einer sehr komplexen Gesellschaft von Individualisten und Egoisten leben, muss man auch komplexe Loesungen finden. Was eben bei der privaten Nutzung von Produktivmitteln ziemlich kompliziert sein kann. 

 

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 5 Stunden schrieb FSB164:

die Autos, stehen in der Regel auf dem Hof.

Den Mitarbeitern ist eine private Nutzung verboten.

Also:

Der Besitzer kann diese Wagen uneingeschränkt privat nutzen und muss zahlen! Er kann unter einem Fuhrpark auswählen frei Gusto!

Hätte der Unternehmer die Wagen seinen MA zur privaten Nutzung freigegeben, so wie heute üblich, hätten diese die 1% Regelung übernehmen müßen. Das Geld muss für den Staat reinkommen und ich bin gegen solche Winkelzüge Steuern zu sparen, also zahlen! Das Steueraufkommen muss ja gleich bleiben.

Außerdem geht es ja nur um einen quasi-Lohnaufschlag von 20T€, der zu versteuern wäre.  Bei 44% Spitzensteuersatz wären das maximal 8800€ Steuer (nach-zahlung, wer kann dafür unter einem Fuhrpark auswählen? Diese 1% Regelung ist bei den heutigen Unterhalts- und Anschaffungskosten eh zu gering, 3% Prozent wäre angemessen und alles andere ist eine indirekte Subventienierung der Auto-Industrie.

was ist jetzt der Winkelzug?

Wenn mein AG mir einen Dienstwagen mit priv. Nutzung aufs Auge drücken würde, dem würd ich was husten.

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vor 20 Stunden schrieb Hartmut51:

So ist es.

Mein Steuerberater ist in Rente gegangen und der Neue ist unstrittig top. Macht den Job bei meiner Firma in KA seit Jahrzehnten.

Ein StB haftet, auch wenn er jetzt in Rente ist. Und war/ist sicherlich berufshaftplichtversichert.

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vor 7 Stunden schrieb surfdonegal:

ÜV Prüfer, LOL, ich empfehle mal zu recherchieren, wer der Betreiber des TÜV ist, es geht auch nicht darum, ob ein gewisser technischer Standard gehalten werden sollte oder muß, sondern, daß die Besitzer oder Betreiber es durch ihre ausgezeichnete Lobbyarbeit verstanden haben, die technischen Standard so lächerlich auszuweiten, daß ein kleiner Riß in einer Rückleuchte bereits zu einem groben Mangel führt und die Plakette nicht erteilt wird, man muß sich immer fragen, wem nützt das ?

Wie erklärst Du dann, dass die Standards in CH noch viel strenger sind, wo dafür kein TÜV zuständig ist, sondern der Staat selber? Sorry, aber da geht Deine Logik unter.

Ganz davon abgesehen, dass eine gerissene Rückleuchte durchaus ein wirklich ernster technischer Mangel ist. Wenn Du mal mitten in der Nacht so einen Pappenheimer vor Dir hattest, weisst Du das. Weisses Licht hinten, aufgrund eines defekten Rücklichts, irritiert nicht nur (man hat immer das gefühl, demnächst vom Rückwärtsfahrer übern Haufen gerammt zu werden) es blendet auch. Dass das nicht sicher ist, leuchtet Dir dann wortwörtlich und unmittelbar ein. Wenn nicht, sollte man eher den Fahrer als nur das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Da ist kein Platz für beratungsresistente Sturköpfe auf Kosten der Sicherheit anderer.

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