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1% für private Nutzung für (5!) Autos löhnen


Hartmut51

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Thorsten Graf:

Ein StB haftet, auch wenn er jetzt in Rente ist. Und war/ist sicherlich berufshaftplichtversichert.

Hallo Thorsten, nochmals Glückwunsch zu deinem Upgrade und danke für den Einwurf. Wir kommen gerade aus Bollywood zurück, war wieder lecker.Dazu rufe ich dich Montag nochmal an.

Ich bin niemand der nachtritt, also was solls.......Vielleicht sieht die nächste Generation das anders, ich werde sie informieren.

P.s Bist aber gut getroffen auf dem Fotto :P

Bearbeitet von Hartmut51
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vor 3 Stunden schrieb bluedog:

Wie erklärst Du dann, dass die Standards in CH noch viel strenger sind, wo dafür kein TÜV zuständig ist, sondern der Staat selber? Sorry, aber da geht Deine Logik unter.

Ganz davon abgesehen, dass eine gerissene Rückleuchte durchaus ein wirklich ernster technischer Mangel ist. Wenn Du mal mitten in der Nacht so einen Pappenheimer vor Dir hattest, weisst Du das. Weisses Licht hinten, aufgrund eines defekten Rücklichts, irritiert nicht nur (man hat immer das gefühl, demnächst vom Rückwärtsfahrer übern Haufen gerammt zu werden) es blendet auch. Dass das nicht sicher ist, leuchtet Dir dann wortwörtlich und unmittelbar ein. Wenn nicht, sollte man eher den Fahrer als nur das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Da ist kein Platz für beratungsresistente Sturköpfe auf Kosten der Sicherheit anderer.

Du hast mein Anliegen in keiner Weise verstanden, ich entschuldige mich, daß ich mich nicht klarer Weise ausgedrückt habe

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vor 2 Stunden schrieb Hartmut51:

Hallo Thorsten, nochmals Glückwunsch zu deinem Upgrade und danke für den Einwurf. Wir kommen gerade aus Bollywood zurück, war wieder lecker.Dazu rufe ich dich Montag nochmal an.

Ich bin niemand der nachtritt, also was solls.......Vielleicht sieht die nächste Generation das anders, ich werde sie informieren.

P.s Bist aber gut getroffen auf dem Fotto :P

Hallo Hartmut,

dankeschön. Bin gespannt auf die erste UR-Nummer. Technisch gibt es noch einiges umzusetzen, geht erst mit Vorlage der Bestellungsurkunde. 

Wahrscheinlich ist es dem StB schon peinlich genug, da hast du Recht.

Bollywood können wir gerne besprechen.

Dann haben die Anzeige ja Einige gesehen...;)

 

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vor 19 Stunden schrieb MatthiasM:

 

Mit 1% vom Listenpreis ist das Fahrzeug uebrigens nach 8 Jahren und 4 Monaten, voll versteuert. Wer zahlt eigentlich heute noch den Listenpreis? 

 

 

Ja, 1% vom Listenpreis. Dafür muss man auch keine Steuer, Versicherung, Werkstattkosten und Benzin selber bezahlen!

Nehmen wie den C6 als Beispiel und rechnen gerundet: 60 T€ Listenpreis

Dann 1%  = 600 € pro Monat Steuerwert

Davon 40% durchschnittlicher Steuersatz = 240€ weniger auf dem Konto

Wer kann fafür einen C6 fahren?

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vor einer Stunde schrieb FSB164:

 

 

Davon 40% durchschnittlicher Steuersatz = 240€ weniger auf dem Konto

Wer kann fafür einen C6 fahren?

Ich glaube Du hast das mit den Steuern noch nicht richrig verstanden. Von den 240 kann man gar kein Auto fahren, die sind naemlich im Staatssaeckel ;).

Aber um es Dir zu erklaeren: Die Besteuerung des "geldwerten Vorteils" , ist eine Reaktion darauf, das Firmen einen Teil des Gehaltes in Sachleistungen ausgezahlt hat und Unternehmer ihre Privatwagen auf die Firma hat laufen lassen und so diese einerseits absetzen konnten andereseits fuer den Teil des Gewinns keine Einkommenssteuer gezahlt haben.

Um mal bei deinem Beispiel des C6 zu bleiben, ich kenne zwar die Listenpreise nicht, aber gehe mal davon aus das er richtig ist. Ich habe bei den letzten beiden Fahrzeugen so zwischen 25 und 30% Rabatt bekommen. In  der Regel haben Unternehmen keine schlechtere Verhandlungsposition. Kostet der C6 also am Markt real 45 000, mit Steuern. Da wird so getan als ob es Teil vom Lohn/ Gewinn waere. Die restlichen 150 Euro/Mon dienen dem Unterhalt und werden auch versteuert. Sollte man nicht an seiner Arbeitsstelle wohnen, muss man den Weg dorthin auch noch mit 0,03% des Fahrzeugwertes pro km und Monat versteuern. 

Ich kann da keine grobe Schieflage erkennen. Nur wenn alle Betriebsfahrzeuge auf diese Art versteuert werden sollen, wird es zB fuer Eigner kleiner Pflegedienste recht unattraktiv. Aber da findet sich bestimmt ein "innovativer" Unternehmer, wo die unterbezahlten "Fachkraefte" mit ihren eigenen Fahrzeugen zu den Kunden fahren darf:rolleyes:.

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 7 Minuten schrieb MatthiasM:

Ich glaube Du hast das mit den Steuern noch nicht richrig verstanden. Von den 240 kann man gar kein Auto fahren, die sind naemlich im Staatssaeckel ;).

 

Ja doch, alles andere kan ich ja über die Firma abrechnen. Muss selber nichts bezahlen!

Tanke ich, reiche ich die Tankbon ein, falls Firmen-Tankkarte nicht funktioniert. Versicherung, Steuer und Wekstatt werden direkt von der Firma getragen.

 

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vor 22 Stunden schrieb FSB164:

Hätte der Unternehmer die Wagen seinen MA zur privaten Nutzung freigegeben, so wie heute üblich, hätten diese die 1% Regelung übernehmen müßen.

Was "bekommt" der Unternehmer "zurück" , wenn er die Anschaffung von Firmenwagen für 200.000 € als "Ausgabe" angibt? Scheint auch nicht einfacher zu sein

https://www.lexware.de/artikel/wie-schreibe-ich-meinen-firmenwagen-bestmoeglich-ab/#:~:text=Bei der linearen Abschreibung wird für den Firmenwagen,Jahre kommt danach in folgenden Situationen in Betracht%3A

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vor 34 Minuten schrieb FSB164:

Ja doch, alles andere kan ich ja über die Firma abrechnen. Muss selber nichts bezahlen!

Tanke ich, reiche ich die Tankbon ein, falls Firmen-Tankkarte nicht funktioniert. Versicherung, Steuer und Wekstatt werden direkt von der Firma getragen.

 

Ja toll, dann rechne das doch mal mit deinem eigenen Fahrzeug vor. Liste 30 000 Euro, kostet dich also jeden Monat 900 Euro, die Du gerne versteuern moechtest? Plus natuerlich den Weg zur Arbeit, den ich in meinem Beitrag nachtraeglich editiert habe.

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Oh je

welchen Rabatt du beim Kauf eines neu oder gar Gebrauchtwagen bekommst ist Wurscht.

1% vom Brutto Neupreis ist das was die abgezogen wir,Inclusive. Steuer versteht sich.

Beim Fahrtenbuch aber sind es die tatsächlichen Kosten die dir nach Prozentualem Privatanteil berechnet werden auch mit allen angelaufenen Kosten immer aufs Jahr.

gestern hab ich meinen Freundlichen gefragt.

Er bezahlt 1% vom Teuersten in der Firma zugelassenen Fahrzeug. 

nur was war,muß nicht immer so Gültigkeit haben.

denen fällt immer was neues ein.........

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vor 1 Stunde schrieb MatthiasM:

...Sollte man nicht an seiner Arbeitsstelle wohnen, muss man den Weg dorthin auch noch mit 0,03% des Fahrzeugwertes pro km und Monat versteuern. 

...

bei der 1% Regelung m.w. nicht, da das alles Pauschalisiert ist.

 

vor 1 Stunde schrieb MatthiasM:

 Nur wenn alle Betriebsfahrzeuge auf diese Art versteuert werden sollen, wird es zB fuer Eigner kleiner Pflegedienste recht unattraktiv. Aber da findet sich bestimmt ein "innovativer" Unternehmer, wo die unterbezahlten "Fachkraefte" mit ihren eigenen Fahrzeugen zu den Kunden fahren darf:rolleyes:.

man kann den Mitarbeitern unversteuertes Kilometergeld zahlen, wenn sie Privatfahrzeuge betrieblich nutzen.

Bei meinem AG ist das so, da Dienstfahrten eher selten sind.

Abbezahlte Diesel können dann sehr glücklich machen:-D

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vor 21 Minuten schrieb uwe.v11:

Oh je

welchen Rabatt du beim Kauf eines neu oder gar Gebrauchtwagen bekommst ist Wurscht.

1% vom Brutto Neupreis ist das was die abgezogen wir,Inclusive. Steuer versteht sich.

 

Das habe ich schon verstanden. ich habe die Aufschluesselung gemact, weil der Mitforist so getan hat als waere die 1% Loesung ein unglaublichter Vorteil fuer den Betroffenen. Ja, natuerlich gibt es Menschen die davon profitieren. Ich wollte es nicht.  Besonders wenn das Fahrzeug tatsaechlich fuer dienstliche Zwecke eingesetzt wird, finde ich es eher unattraktiv.

vor 21 Minuten schrieb uwe.v11:


nur was war,muß nicht immer so Gültigkeit haben.

denen fällt immer was neues ein.........

Der "Gegenseite" aber auch ;). Aber im Zweifel gibt es Gerichte die so etwas klaeren. Steuererhebung ist in einem Rechtssaat nicht willkuerlich.

@XMechaniker 

Zitat

Mit der 1-%-Regelung ist die private Nutzung des Dienstfahrzeugs dann aber in vollem Umfang abgedeckt – bis auf den Arbeitsweg. Wird der Wagen auch für die Hin- und Rückfahrt zur Firma eingesetzt, an mehr als 47 Tagen im Jahr, werden hier weitere Steuern fällig. Dafür setzt das Finanzamt einmal im Monat 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke an.

https://www.autobild.de/artikel/1-regelung-bei-firmenwagen-13055395.html

Sorry, war der erste Link mit kompakter Aussage:)

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 1 Stunde schrieb XMechaniker:

das war mir nicht bekannt.

Wie wird das den überprüft? "an mehr als 47 Tagen im Jahr"...wahnsinn.

Gar nicht.

Man vereinbart mit dem AG einen Dienstwagenvertrag:

Kaufpreis 30.000 € - >300 € (1%)

Arbeitsweg 50 km - > 450 € (50 x 0,03% von 30.000)

Die 750 € stehen als zusätzliches "Gehalt" (geldwerten Vorteil) auf dem Lohnzettel und werden versteuert. Wenn man nicht jeden Tag zur Arbeit fährt, kann man statt 0,03% per Fahrtenbuch auch 0,001% wählen und muss den Wagen in der Firma stehenlassen oder von zu Hause die Dienstreise beginnen ohne zur Firma zu fahren. (?)

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