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Citroën verbietet den Verkauf von Polestar Fahrzeugen in Frankreich


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vor 14 Minuten schrieb Gernot:

Wenn Du einmal etwas aufbaust, dann fragst Du Dich, warum andere, die da gar nichts dafür getan haben, damit Geld verdienen und Du nicht. Die machen T-Shirts, Kalender und Postkarten und Dir bleibt nur ein "Das sieht ja toll aus!". Davon kann keiner leben.

Vom Verbot doch aber auch nicht. Vernünftig wäre, eine Abgeltung im Sinne eines nicht exklusiven Nutzungsrechts des Motivs zu vereinbaren.

Wäre ich ausserdem Fotograf, würde ich argumentieren, dass das Foto ebenfalls ein Kunstwerk ist, und somit im Zweifel auch geschützt. Da kann das Motiv zwar nichts dafür, aber es wäre eine interessante Vorfrage, wie das dann aufgedröselt wird. Jedenfalls spräche das gegen eine vollständige Gewinnabschöpfung zu Gunsten der - wie war das? - Betreibergesellschaft des Eifelturms.

Man könnte sich als Fotograf doch durchaus auch auf den Standpunkt stellen, das sei Werbung für Frankreich oder Paris, oder den Eifelturm, und man möchte das gern vergütet bekommen. Zu Coronazeiten übrigens ein schwaches Argument. Tourismus läuft ja gerade auch mit Werbung nicht wirklich gut.

Irgend eine Lösung muss es für die Problematik geben. In meinem Auto fährt seit dem Frühling eine Fleece-Decke mit, worauf der Eiffelturm bei Nacht zu sehen ist. Die hat zwar nicht viel Geld gekostet, aber doch mehr als nichts. Ich muss die mir allerdings mal genau ansehen. Möglich, dass da ein Gemälde reproduziert ist. Das gehört nicht automatisch dem, der den Eifelturm illuminiert hat, nur weil der Eifelturm drauf wiedergegeben ist. Der Künstler, ders gemalt hat, dürfte da definitiv die besseren Rechte an so einem Gemälde haben. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.

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Es steht dem Beleuchtungskünstler ja frei, sein Werk zu einem angemessenen Preis an die Stadt Paris, eine Tour Eiffel S.A. oder wen auch immer zu verkaufen, und gut ist. Dann kann er auch davon leben. Finanziere ich auch gerne mit, wenn ich Eintritt für die Aussichtsplattform bezahle. Aber für ein im öffentlichen Raum sichtbares Werk Lizenzgebühren zu verlangen, wenn davon jemand ein Bild ins Netz stellt, ist für mich eine schräge Mischung aus Weltfremdheit und unglücklichem Geschäftsmodell.

Wenn man das Modell auf Autos übertragen würde, dann müßten wir jedes Mal wahlweise den Chefdesigner des Modells, dessen Erben, oder zur Not PSA bezahlen oder zumindest fragen, ob sie einverstanden sind, bevor wir davon Bilder zeigen oder gar auf Kalendern verkaufen. Die Designer haben aber einfach von vorneherien für angemessene Bezahlung ihrer Entwürfe gesorgt, daß sie nicht mehr mit solchen Forderungen um die Ecke kommen müssen.

 

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Das passiert doch alle Nas´ lang. Bau´ doch einfach einmal Autos und pappe da einen dreizackigen Stern in den Kühlergrill. Einen Rechtsanwalt am Arsch zu haben ist sicher schlimm, aber einen, der Schwäbisch spricht, das wird hart.

Bei Modellautos gibt es da auch immer wieder Streit.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/modellautos-unternehmen-streiten-sich-ums-spielzeugauto-1.3307965

Gernot

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Wenn es um die Logos geht und nicht um das Geamtkunstwerk, nehmen die Befindlichkeiten zwar teilweise auch groteske Züge an, aber ich kann zumindest nachvollziehen, daß eine Firma darauf besteht, darüber Kontrolle zu behalten, wer Produkte mit ihrem Logo verkaufen darf.

Wenn es um das Gesamtkunstwerk geht, das in diesem Falle als Modellauto nachgebildet wird, dann finde ich diese Passage in dem von Dir verlinkten Artikel sehr aufschlußreich:

Zitat

 

"Früher war das alles überhaupt kein Thema", erinnert sich Peter Brunner von der fränkischen Modellbaufirma Schuco. Jahrzehntelang seien die Autofirmen regelrecht dankbar gewesen, dass die Hersteller von Spielzeugautos ihre Modelle und Markenzeichen in Sammlervitrinen und Kinderzimmern unterbrachten und so eine frühe Markenbindung schufen. Bisweilen hätten die Automarken die kostenlose Werbung sogar finanziell unterstützt.

"Bis weit in die Achtzigerjahre hinein funktionierte diese Beziehung weitgehend reibungslos und ohne allzu große gegenseitige Einflussnahme", sagt auch Ulrich Brobeil, Geschäftsführer des Spielwarenindustrieverbands DVSI. Er spricht von einer "klassischen Win-Win-Situation". Die Modellbauer verkauften ihre Produkte, die Autobauer profitierten von der damit verbundenen Werbung.

 

Dann kamen ein paar oberschlaue Rechner, die meinten, noch ein paar Euro mit immer höheren Lizenzgebühren verdienen zu wollen und machten wegen ein paar fernen Nachkommastellen in der Bilanz der Autokonzerne denjenigen das Leben schwer, die ihnen vorher kostenlos etwas zusätzliche Werbung gemacht haben. Verzeihung, ich finde das einfach schäbig.

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Klasse:  Von "Citroen verhindert Polstar" zu "VW will  Bulli-Modell verhindern" :rolleyes: 

Warum wurde die Klage nicht abgelehnt ? 25 Jahre Frist überschritten ! Kann jetzt jeder kommen und eine Fristverlängerung einklagen?

Zitat

Mit der Düsseldorfer Bulli-Klage gegen Premium Classixxs zielt Volkswagen nun auch auf Fahrzeugmodelle, die älter sind als 25 Jahre. Nach diesem Zeitraum endet eigentlich das gesetzliche Schutzrecht für ein Geschmacksmuster. Danach darf das entsprechende Design prinzipiell nachgebaut werden, ohne dass dafür Lizenzgebühren anfallen. Davon profitieren die Modellbauer, und das will VW ändern.

https://www.ihk-fulda.de/innovation/innovation-und-technologie/patent-und-schutzrechte/gebrauchsmuster-geschmacksmuster-2504056

Bearbeitet von Ronald
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Renault hat 1972 seine Raute auch nach kurzer Zeit erneut ändern müssen, da die neue (mit dem R5 eingeführte) eine zu große Ähnlichkeit mit Kent (https://www.kenteurope.com) hatte.

https://www.carjager.com/blog/article/renault-du-logo-interdit-a-la-legende-vasarely.html

Was hier noch mit den Rechten am Bild am Beispiel des nächtlichen Eiffelturms angeschnitten wurde: Privat kann man das Ding natürlich (als Hauptmotiv) fotografieren und mit den Fotos machen was man will, solange man kein Geld mit der Arbeit des Künstlers/Eigentümers verdient. Zum einen gibt es in Frankreich keine Panoramfreiheit wie in Deutschland, zum anderen sind die Gesetze zum Schutz am eigenen (Ab)Bild und Werk viel strenger als in Deutschland.

https://www.service-public.fr/particuliers/actualites/A13842

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Es gibt doch für alles eine Lösung, wenn ich schnell einmal Paint anwerfe.

large.polster.jpg.271e632d4a2cec99d6f7e3

Für ein bequemes Auto sicherlich schmeichelhaft.

Gernot

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War da nicht auch mal was mit einem Mazda-Logo, das Renault nicht gefiel?

Ich kann Citroën im Fall des Polestar-Logos schon verstehen. In dem Zusammenhang interessiert mich allerdings immernoch, ob sie bei "ID" einfach geschlafen haben, oder es sich haben bezahlen lassen.

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vor 9 Minuten schrieb Kirunavaara:

War da nicht auch mal was mit einem Mazda-Logo, das Renault nicht gefiel?

Ja, die Raute im Kreis.

mazda-logo-evolution.jpg

 

 

Bearbeitet von Ronald
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Die ID wird schon seit 45 Jahre nicht mehr gebaut. Namensrechte abgelaufen? Da gabs doch mal was, daß Namen von anderen Firmen wiederverwendet werden dürfen, wenn die "Erfinderfirma" den Namen nach x Jahren nicht mehr benutzt.

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vor 5 Minuten schrieb EntenDaniel:

Die ID wird schon seit 45 Jahre nicht mehr gebaut. Namensrechte abgelaufen? Da gabs doch mal was, daß Namen von anderen Firmen wiederverwendet werden dürfen, wenn die "Erfinderfirma" den Namen nach x Jahren nicht mehr benutzt.

Ja, unbenutzte Marken verfallen nach wenigen Jahren.

Grüße
Andreas

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In China ist das mit dem Plagiat alles anders. Wir haben mit denen z.B. außer dem Planeten, auf dem wir leben, nichts zu tun.

kuka-logo-bottom2.jpg

 

kuka-juice-logo-2_e65e21a4-5056-a36f-237

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Mit den Lautmalern darf ich gar nicht erst anfangen.

spacer.png

 

Gernot

 

Bearbeitet von Gernot
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Da sind wir jetzt aber bei Namensgleichheit für unterschiedliche Produkte. Das ist in vielen Fällen und Ländern kein Problem. Einigen müssen sie sich doch erst, wenn z.B. neben Kuka Juice noch ein zweiter Kuka-Saft verkauft werden soll, oder?

Es gab mal einen Grenzfall mit der Frage, ob Omnibusse und Pkw noch zur gleichen Produktkategorie gehören. Offensichtlich gab es eine Entscheidung, die dies bestätigte, denn Daimler-Benz änderte sein Typenschema für Busse in den 90er Jahren bei Modellwechseln von der traditionellen Reihe O 303, 305, 307, 404, 405, 407, 408 auf O 350, 530, 550, 560 und 580, just um einen Konflikt mit Peugeot beizulegen. Es gab sogar einen O 304, der ohne Änderungen in O 340 umbenannt wurde.

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vor 2 Stunden schrieb Kirunavaara:

Da sind wir jetzt aber bei Namensgleichheit für unterschiedliche Produkte. Das ist in vielen Fällen und Ländern kein Problem. Einigen müssen sie sich doch erst, wenn z.B. neben Kuka Juice noch ein zweiter Kuka-Saft verkauft werden soll, oder?

Genau. Es gibt bestimmte Kategorien. Wenn die Saucenfirma Appel Telefone verkaufen will, wird es eng. Als Apple in den Musikverkauf eingestiegen ist, gab es Ärger mit der gleichnamigen Schallplattenfirma.

Eine Ausnahme sind "notorisch bekannte Marken" (heißt wirklich so). Das sind Marken, die fast jeder kennt, die genießen einen umfassenden Schutz. Es könnte z.B. schwierig werden, Türklinken als "Nivea" zu verkaufen.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
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Ok, dann ist die Marke Xantia wohl noch nicht notorisch genug 🙂 Wir haben auf der Arbeit jedenfalls Kaffeetassen namens Xantia:

https://www.kitchentime.se/p/mugg-attila-orange-vit?utm_source=adtraction&utm_medium=affiliate&utm_campaign=glasochporslin.se&utm_term=1059328658&at_gd=A22102929D906E29280557D5C60B3F78B5ACE5F1

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"Haushalt International" hat(te) dieses Logo:

 

haushalt-international-198x100.gif

relativ dreist, hier das original:

 

7fecbf8c0c8d0dd16d56b9c46b799fca.jpg

...auch wenn es die International Harvester Company seit 1985 nicht mehr gibt.

Die Überreste sind in CNH (gehört Fiat Industrial) aufgegangen, da wird das Logo im Case IH Schriftzug noch genutzt.

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Es läuft holperig für Polestar. Neben dem Logo und dem Umrichterrückruf sind jetzt auch noch die Scheinwerfer zu hoch eingestellt. Schon über 26 Fahrzeuge sind betroffen. Wahnsinn!

https://www.kfz-rueckrufe.de/elektroauto-polestar-noch-ein-rueckruf/8410/

Das wird nix mehr mit der Marke.

Gernot

Bearbeitet von Gernot
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vor 8 Minuten schrieb Gernot:

sind jetzt auch noch die Scheinwerfer zu hoch eingestellt

90 min ?, Das sprengt ja den Lichtest

Licht-Test-Plakette_2020_RZ.jpg.jpg

Bearbeitet von Ronald
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Rückrufe sind bedauerlich. Aber um Welten besser, als der Umgang, den z.B. VW mit problematischen Konstruktionen pflegt.

Da lässt man die Kunden entweder ganz alleine oder man redet sich mit Kulanz und einer entsprechenden teilweisen Kostenübernahme aus Fehlern raus, die klar in der Konstruktion begründet sind, und das seit Jahren.

Darf ich fragen, wie die Häme begründet ist?

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Eigentlich richtet sich meine Häme gegen die Presse, die falsch eingestellte Scheinwerfer hochspielt, um Polestar zu verunglimpfen. Das Autogeschäft ist ein harter Verdrängunsgwettbewerb und es hat wirklich niemand - kein Tesla, kein Mercedes, kein PSA und auch sonst niemand - auch nur ein Fünkchen Interesse, daß Polestar Autos verkauft.

An sich ist Polestar da bisher doch noch ganz gut weggekommen, wenn ich mir so ansehe, was über PSA Autos so geschrieben wird.

Gernot

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Die AB kritisiert im aktuellen Heft die ruppige Federung des Polestar 2. Was bedeutet das auf citroënisch?

Hat einer einmal einen Polestar 2 zur Probe gefahren?

Gernot

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Da spielt sicherlich die Tuning/Motorsport Historie von Polestar hinein. Ein knallhartes Fahrwerk ist sicherlich der falsche Weg. Speziell, wenn man das Logo eines Komfortautoherstellers abwandelt.

Gernot

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