Zum Inhalt springen

ich werde nicht jünger! ich verkaufe meinen letzten Citroen.3.0 v6 mit Lpg


Helmut1234567890

Empfohlene Beiträge

vor 34 Minuten schrieb fredo:

Das nennt sich "schwebende Zulassung".

Das machen bzw. kennen aber nicht alle Zulassungsbehörden. Grundlage ist die "Vorabzuteilung" eines Kennzeichens nach Fahrzeugzulassungsverordnung. Dann kann man mit ungestempelten Kennzeichen und Versicherungsnachweis zur HU o. auch zur Zulassung fahren. Eine reine Kennzeichenreservierung reicht hier nicht aus!

Ich habe gerade Beschwerde wg. der gestrigen Ablehnung der Zulassung eingelegt. Die alte HU ist weiterhin gültig, Sie verlängert sich sogar um den Monat nach nicht bestandener neuer HU! Auch ist die bestehende Zulassung/ Nutzungsrecht dadurch nicht eingeschränkt.

Mal schauen wie das weitergeht, nur Ärger, ich ziehe das echt an.

Gruß

Holgi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb Entenholgi:

Komme gerade von der Zulassungsstelle und konnte ein Auto nicht anmelden, noch zugelassen mit etwas Resttüv, weil der Vorbesitzer kürzlich ein HU hat durchführen lassen mit erheblichen Mängeln. Das ist alles detailliert im Zentralsystem der Zulassungsbehörden gespeichert, sogar die einzelnen Mängel.

Gruß

Holgi

Wie bitte?????????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum muss man dann noch die HU mittels "Wisch" nachweisen? Wenn eh alles "im System" hinterlegt ist - angeblich?

Ich kanne s noch nciht richtig glauben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast Recht, die alte HU bleibt grundsätzlich gültig, das ist so. das Problem ist nur: Die Zulassungsstelle hat berechtigt  Anhaltspunkte für aktuell bestehende erhebliche Mängel - und kann Nachweis der Beseitigung verlangen - keine neue HU. So ähnlich wie bei einer "Mängelkarte", die von der Polizei ausgestellt worden ist! Die verändert auch nicht die grundsätzliche Gültigkeit von Zulassung und HU, aber die aufgeführten erheblichen Mängel müssen eben beseitigt werden. Und das gehört nachgewiesen.

Trotzdem wie im falschen Film, diese Kontrollwut. Seit "Corona" soll es so sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die HU- Daten werden von den Prüforganisationen wohl dem Kraftfahrtbundesamt gemeldet. Dass dabei detailliert alle Mängel gemeldet werden wusste ich auch nicht.

Im Rahmen der Zulassung werden diese Daten wohl generell abgefragt/ abgeglichen. Warum der Prüfbericht im Original vorgelegt werden muss, erschließt sich mir nicht. Aber Plakette und Eintragung in der Zulassungsbescheinigung wird hier auch schon lange nicht mehr anerkannt (angeblich wg. Fälschungsgefahr).

Der Leiter der Zulassungsstelle will meine Beschwerde nun mit dem Verkehrsministerium besprechen...ich hoffe das geht fix, ich will die Karre endlich anmelden.

Gruß

Holgi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb drhehn:

Die Zulassungsstelle hat berechtigt  Anhaltspunkte für aktuell bestehende erhebliche Mängel - und kann Nachweis der Beseitigung verlangen - keine neue HU. So ähnlich wie bei einer "Mängelkarte", die von der Polizei ausgestellt worden ist!

Aber die Mängelkarte hat eben nicht (oder erst im weiteren Verlauf bei Nichtbefolgung) die Betriebsuntersagung zur Folge, nichts anderes ist aber die verweigerte Zulassung. So lange eine bestehende Zulassung Gültigkeit hat muss auch eine Halterumschreibung möglich sein. Im Umkehrschluss hätte man die bestehende Zulassung widerrufen müssen was natürlich Unsinn ist.

Man kann nicht einem bestehenden Halter die Zulassung weiter gewähren einem neuen Halter aber diese verwehren.

Gruß

Holgi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb fredo:

Das ist richtig, vor zwei Wochen praktiziert. Das nennt sich "schwebende Zulassung". Gibt's also eigentlich nur für HP-Citroëns...

Erlaubt sind dann ausschließlich Fahrten zur Werkstatt, zur Prüfstelle und zur Zulassungsstelle, alles nur im Landkreis. Bei Letzerem habe ich gestutzt, bisher galt auch die angrenzenden Landkreise. Gerade wenn man nahe der Landkreisgrenze wohnt manchmalschon sinnvoll. War aber klar ausgeschlossen. Binnen drei Wochen muss die bestandene HU-Bescheinigung vorgelegt werden, sonst wird wieder abgemeldet. 

Das mit der "schwebenden Zulassung" wird bei den Zulassungsstellen die ich kenne seit jahren nicht mehr praktiziert. Dafür gäbe es jetzt Kurzzeitkennzeichen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Entenholgi:

Aber die Mängelkarte hat eben nicht (oder erst im weiteren Verlauf bei Nichtbefolgung) die Betriebsuntersagung zur Folge, nichts anderes ist aber die verweigerte Zulassung. So lange eine bestehende Zulassung Gültigkeit hat muss auch eine Halterumschreibung möglich sein. Im Umkehrschluss hätte man die bestehende Zulassung widerrufen müssen was natürlich Unsinn ist.

Man kann nicht einem bestehenden Halter die Zulassung weiter gewähren einem neuen Halter aber diese verwehren.

Gruß

Holgi

Weiß die Zulassungsstelle von erheblichen Mängeln trotz gültiger HU, so darf eine "Halterumschreibung" ohne nachweis der Mängelbehebung nicht vorgenommen werden. Manche Zulassungsstellen verlangen auch die Vorführung trotz gültiger HU. Das dient nciht nur der Kontrolle der Fahrgestellnummer. Sind offensichtliche Mängel vorhanden, ein gebrochenes Blinkerglas o.ö., wird die Zulassung nicht - oder nur unter Vorbehalt der Mänfelbeseitigung - erteilt.

Eine Halterumschreibung ist rchtlich nichts anderes als eine Beendigung der bisherigen Zulassung und neue Zulassung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann deine Verärgerung sehr sehr gut verstehen, die Bürokratie hat in vielen bereichen Ausmaße angenommen die uneterträglich sind. Wegen "Corona" gibt es kaum mehr eine Widerrede hiergegen. Die "gute" Bürokratie wird schon für uns "sorgen".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb drhehn:

Das mit der "schwebenden Zulassung" wird bei den Zulassungsstellen die ich kenne seit jahren nicht mehr praktiziert. Dafür gäbe es jetzt Kurzzeitkennzeichen.

Man hat sich hier sogar wirklich Arbeit gemacht, dass Verfahren gut zu organisieren. Früher (vor drei Jahren) bekam man von der Zulassungsstelle genau nichts, keine Plaketten (logisch), keine neuen Papiere, nur den erhobenen Zeigefinger, was man alles nicht darf. Bei einer nicht unwahrscheinlichen Kontrolle durch die Polizei war man erstmal im Erklärungsnotstand. Die Polizei konnte dann natürlich abfragen und einsehen, dass "schwebende" Zulassung besteht. Jetzt bekam ich eine Kopie des Fahrzeugscheins und einen A4-Zettel, auf dem erläutert war, von wann bis wann die schwebende Zulassung besteht und was ich machen darf und dass für diese Fahrten Versicherungsschutz besteht (EVB hat die Zulassungsstelle ja schon geprüft), so dass auch im Fall einer Kontrolle schnell Klarheit besteht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Spinnen wir den Faden weiter: Vorhalter hat Mängelkarte bekommen und Mängel nicht beseitigt. Daher geht die Mängelkarte an die Zulassungsstelle, diese setzt dem Vorhalter eine Frist zur Beseitigung.

Verkauft der Vorhalter jetzt das Fahrzeug, so denke ich auch wird es schwierig - zumindest im Zulassungsbezirk, vielleicht aber auch außerhalb - das Fahrzeug umzumelden, weil die Zulassungsstelle ja Kenntnis von nicht beseitigten Mängeln hat, und sie das zum Anlaß nehmen darf, die Zulassung auf einen anderen Halter nicht vor Nachweis der Mängelbeseitigung vorzunehmen.

Rechtlich wirst du nichts dagegen machen können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb fredo:

Man hat sich hier sogar wirklich Arbeit gemacht, dass Verfahren gut zu organisieren. Früher (vor drei Jahren) bekam man von der Zulassungsstelle genau nichts, keine Plaketten (logisch), keine neuen Papiere, nur den erhobenen Zeigefinger, was man alles nicht darf. Bei einer nicht unwahrscheinlichen Kontrolle durch die Polizei war man erstmal im Erklärungsnotstand. Die Polizei konnte dann natürlich abfragen und einsehen, dass "schwebende" Zulassung besteht. Jetzt bekam ich eine Kopie des Fahrzeugscheins und einen A4-Zettel, auf dem erläutert war, von wann bis wann die schwebende Zulassung besteht und was ich machen darf und dass für diese Fahrten Versicherungsschutz besteht (EVB hat die Zulassungsstelle ja schon geprüft), so dass auch im Fall einer Kontrolle schnell Klarheit besteht.

Ist das bundesweit so?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb drhehn:

Rechtlich wirst du nichts dagegen machen können.

Ich habe auch kein Problem das zu akzeptieren wenn man mir vernünftig darlegt, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Entscheidung beruht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich ärgere mich auch gerade über das Aufschreiben abgelaufener HU von auf Privatgrund stehendem nicht bewegtem zugelassenen Fahrzeug. Natürlich darf der Wagen da, zugelassen, nicht bewegt, jahrelang auch ohne HU stehen. Aber: Die Zulassungsstelle darf bei JEDEM zugelassenen Fahrzeug, egal wo es sich befindet, den Nachweis gültiger HU verlangen, wenn sie nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür hat, dass HU angelaufen ist! Weil der Wagen könnte ja bewegt werden, und dann bräuchte er HU!

Es reicht also ein Stasi-Spitzel mit Smartphone, der eine E-Mail an die Zulasssungsbehörde schickt. Derjenige hat mich noch stolz angegrinst, als ich ihn beim Fotografieren "ertappt" habe. Da heißt es ruhig bleiben, um nicht das nächste Problem zu bekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erziehtunddröhnt

Ich verfolge das hier wieder mit wachsendem Interesse und staune.... obwohl ich das hier immer wieder erlebe. Jemand bietet etwas an oder fragt etwas nach und schwupp.... kommt eine Schar Quasselgeister und belegt den ganzen Vorgang mit einem anderen Thema.

Das ist einer der Gründe, warum ich hier nicht mehr so gerne bin. 

Jetzt werden sich wieder ein paar Leute aufregen und vielleicht auch bissige Kommentare ablassen, ich und auch andere finden das aber nicht so toll, mancher Verkäufer schaut staunend auf seinen Thread und denkt sich, wie kam das? 

Wo ist das eigentliche Thema. Die "Dazustoßenden" suchen erstmal aus dem Nudelsalat die eigentlichen Infos. Leute, ihr dürft doch gerne diskutieren, aber macht das doch bitte in eurem "eigenen Raum", da gibt es eine Tür, da kann man in einen anderen Raum gehen.....

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das nicht schon so alt wie dieses Forum ? 

Gehört vermutlich in einen separaten Thread ?

Eine belastbare  Änderung wäre eine menschlich kaum zumutbare Verhaltens- und Gewohnheitsänderung.

Die Beaufsichtigung und Einhaltung der notwendigen Regulierungen wird niemand ernsthaft übernehmen wollen. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist zwar etwas nervig wenn die Diskussion so abdriftet aber andererseits bleibt der Thread so oben und für Gelgenheitsforumsleser (und somit für eventuell iteressierte Käufer) sofort ersichtlich.

Wäre schön wenn sich der Verkäufer zum HU Thema melden könnte dann wäre man ja wieder "on topic" 

 

 

Ps: es wäre natürlich auch möglich eine Art Moderator für die Subforen zu definieren die rechtzeitig zu mehr Disziplin aufrufen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb drhehn:

Ich kann deine Verärgerung sehr sehr gut verstehen, die Bürokratie hat in vielen bereichen Ausmaße angenommen die uneterträglich sind. Wegen "Corona" gibt es kaum mehr eine Widerrede hiergegen. Die "gute" Bürokratie wird schon für uns "sorgen".

Was hat das bitte mit "Corona" zu tun ? Und warum Corona in An- und Abführungszeichen ? Verfolgungswahn lieber Herr Doktor ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb drhehn:

Zu den Zulassungszahlen des Xantia V6 Automatik, worauf beziehen sich die oben genannten 900 Stück, X1 oder X2?

Es gab nur Xantia X 2 Break V6 .

Sorry für offtopic.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb silvester31:

Was hat das bitte mit "Corona" zu tun ? Und warum Corona in An- und Abführungszeichen ? Verfolgungswahn lieber Herr Doktor ?

Der Silvestala hat - voll durch ideologisiert aus dem "Görli" kommend - oder hab' ich dich jetzt mit zugedröhnten "Zudröhn" verwechselt -  "Tomaten" auf den Äuglein ... es lebe der "heilige" Amts-Schimmel - mit oder auch ohne "Coroooo-naaa"!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...