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Wettbewerb: Wer sind die dümmsten Fahrer im ganzen Land?


Gernot

Empfohlene Beiträge

vor 28 Minuten schrieb Gernot:

 

Ich guckte jetzt beim Thema Kindersitz und Kindestransport auch etwas dumm aus der Wäsche.

Gernot

Als das erste mal die Kinder meiner Cousine in meiner Ente mitfahren wollten, war es auch wichtig zu wissen, wo sie sitzen dürfen (vor allem der Jüngste). Denn dort gibs einige Regelungen zu beachten, die es zu der Zeit, wo ich meinen Führerschein machte noch nicht gab. Von wegen, Kinder müssen immer hinten in ihrem vorgeschriebenem Kindersitz sitzen.....

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vor 3 Stunden schrieb silvester31:

 Da gehört Manson bestimmt nicht dazu.

Ja, ist aber, wie auch seine natuerlich mit Bravour bestanden Pruefungen, nicht Thema dieses Threads. 

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vor 59 Minuten schrieb MatthiasM:

Ja, ist aber, wie auch seine natuerlich mit Bravour bestanden Pruefungen, nicht Thema dieses Threads. 

H a l l o !

Das Thema des Threads gehört den "dümmsten Fahrern", nicht den fiesesten Typen, also was soll dieses Vordrängeln?

Sind alle fiesen Autofahrer auch dumm?

So wie alle Schwäne weiß sind? 

Altes philosophisches Problem.

Ich bin weiß, von daher für Ideologen kein Schwan, sondern ein Rassist.

Absurde Welten - weil, ich bin wie Frank Sinatra, tue es auf meine Art, und mag den Sammy Davis Junior und bremse keine Leute aus.*

*Sein Auge verlor Davis im Straßenverkehr, bewusst auf dem Highway von evangelen Kapuzenträgern bedrängt und angefahren.

 

Bearbeitet von Steinkult
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Auto nom, gewöhne dir das Windschattenfahren hinter meinen Weisheiten ab - diese Art Schatten sind Privateigentum. 

Copyright - verstehste?*

*Dieser Beitrag ist absurd, haltlos und pandemisch - wíe unsere Zeiten. 

Kann man durch Worte jemanden ausbremsen?

Bearbeitet von Steinkult
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vor 7 Stunden schrieb Manson:

... Ich trinke nun mal keinen Alkohol, hab ich noch nie, somit ist es für mich völlig irrelevant wie viel ich trinken dürfte. Drogenkonsum dito.

Das hätte ich nun als Leser seiner Beiträge am allerwenigsten vermutet.

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vor einer Stunde schrieb Juergen_:

Das hätte ich nun als Leser seiner Beiträge am allerwenigsten vermutet.

So kann man sich irren. Manson ist naturstoned. Der braucht weder Alkohol noch Drogen. 😉

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Es gibt ab diesem Jahr in CH ein paar Dinge mehr, die Autofahrer falsch machen können.

Das heftigste ist, nicht in den Rückspiegel zu sehen, bevor man die Spur wechselt, und zwar nun auch von links nach rechts.

Kostete es noch vor wenigen Jahren unverständlicherweise gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung den Führerschein, wenn man auf der Autobahn rechts vorbeifuhr, hat, kurz nach einer Entschärfung dieser idiotischen Rechtsprechung, nun auch der Gesetzgeber reagiert, und das rechts Vorbeifahren auf Autobahnen gesetzlich erlaubt.

Rechts überholen bleibt jedoch verboten...

Und es gibt den Führerschein ab 17 Jahren nun auch in CH.

Zudem kostets jetzt, wenn man keine Rettungsgasse bildet... und muss nicht mehr erst vor den Richter, um zu entscheiden, wie viel das kostet.

Zumindest das gesetzlich erlaubte rechts vorbeifahren war seit Jahrzehnten überfällig. Richter haben es nämlich seit den sechziger Jahren nicht kapiert, dass es gefährlich ist, auf der LKW-Spur trotz freier Bahn abbremsen zu müssen, bloss weil links einer langsamer fährt, als die rechts.

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Ja. Bis vor wenigen Jahren kostete das den Führerschein, wenns polizeilich wahrgenommen wurde. Dann folgte eine Rechtsprechungsänderung, und es kostete dann nur noch Geld, und seit dem klar war, dass dem die rechtsgrundlage entzogen werden würde, wurde es in der Regel nicht mehr geahndet, konnte aber immer noch geahndet werden. Spätestens, wenn dann ein Unfall die Folge gewesen wäre.

Ausnahme waren Fahrspuren mit unterschiedlichen Zielangaben. Da durfte immer schon rechts vorbeigefahren werden; im Stau auch, aber das galt erst ab Geschwindigkeiten, die einer Autobahn nicht würdig waren.

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vor 1 Stunde schrieb bluedog:

Ausnahme waren Fahrspuren mit unterschiedlichen Zielangaben. Da durfte immer schon rechts vorbeigefahren werden; im Stau auch, aber das galt erst ab Geschwindigkeiten, die einer Autobahn nicht würdig waren.

Diese Regelung gilt weiterhin in Deutschland. Überholt werden darf nur links.

Überholen

Das trotzdem rechts vorbeigefahren werden darf, regelt §7 der StVO

In der Schweiz durfte auch rechts überholt werden

https://www.20min.ch/story/in-diesen-vier-faellen-darf-man-rechts-ueberholen-379807536350

Bearbeitet von Ronald
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vor einer Stunde schrieb Ronald:

Das stimmt so nicht. Die aufgelisteten Fälle sind das, was rechts vorbeifahren ist, und die geschilderten, schon bisher erlaubten Ausnahmen hab ich genannt. bei Stau, oder wenn die Fahrstreifen in unterschiedliche Richtungen führen.

Unscharf bleibt im verlinkten Artikel, was mit Stau, Kolonnenverkehr und langsamem Linksfahren gemeint ist.

Man kann höchstrichterliche Urteile seit den 1960er Jahren bis etwa 2015 oder so finden, die alle diese Ausnahmen sehr restriktiv auslegen. Das ist seit gestern überholt.

Darüber hinaus ist rechts überholen weiter verboten. Damit ist das klassische Überholen gemeint, bei dem die Spur gewechselt wird, an einem oder mehreren Fahrzeugen (rechts) vorbeigezogen wird, und dann die Spur erneut gewechselt wird.

Kurz: Nach Zeitungsartikeln autofahren ist eher nicht anzuraten, nur schon weil Journalisten in der Regel einen Sprachgebrauch pflegen, der zur ausreichend genauen Wiedergabe rechtlicher Vorgänge nicht immer geeignet ist.

Das was da als rechts überholen zu lesen ist, würde man rechtlich als rechts vorfahren qualifizieren.

Rechts überholen im engeren Sinn ist heute noch verboten.

Belege: Zu finden in der Suchmaske des CH Bundesgerichts, bei Eingabe des entsprechenden Aktenzeichens:

Rechts überholen verboten, Urteil des CH Bundesgerichts 6B_457/2014 vom 13. Februar 2015 und 1C_399/2018 vom 4. September 2018 sowie eingehender BGE 128 II 285

Rigoros: Urteil des CH Bundesgerichts 6B_216/2018 14. November 2018.

Neu:

Rechts Vorbeifahren (nicht gleich rechts Überholen) ist alltäglich geworden und stellt, auch wenn kein dichter Verkehr ist, nicht mehr in jedem Fall eine grobe Verkehrsregelverletzung dar: BGE 142 IV 93, Erwägung 3.3 und 3.4, entscheidende, neue Präzisierung in Erwägung 4.2.1. ff.

Rechtsgrundlage:

Alt:

Zitat

5 Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen
vorbeifahren:
a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche
Fahrziele signalisiert sind;
c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppel-
linien-Markierung (6.04);
d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.

Aktuell: Art. 36 Abs. 5 VRV (CH)

Da der Wortlaut auf den ersten Blick nichts hergibt, tauchen wir in den Rechtsetzungsprozess ein:

Motion 17.3666, Nationalrat Thierry Burkart (FDP), angenommen am 27.02.2018 (Nationalrat), Ständerat am 13.06.2018. Die Begründung fasst die nunmehr geltende Rechtslage kurz und korrekt zusammen.

Amtliches Bulletin zur Motion 17.3666.

Davor wurde das entsprechende Anliegen noch abgelehnt, so in der Motion 13.3053, Nationalrat Thomas Hurter (SVP); mit weiteren Hinweisen.

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Es macht ja auch Sinn bei einem Rechtsfahrgebot nicht ständig damit rechnen zu müssen das von rechts einer ankommt, der schnell an einem vorbei will, während man sich selbst wieder rechts einordnen möchte.

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vor 23 Minuten schrieb bluedog:

Das stimmt so nicht.

Ihr dürft weiterhin nur Linksabbieger rechts Überholen und in Deutschland darf man nicht nur auf Autobahnen rechts vorbeifahren.

 

Bearbeitet von Ronald
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vor 45 Minuten schrieb Ronald:

und in Deutschland darf man nicht nur auf Autobahnen rechts vorbeifahren.

Das ist in CH auch nicht anders. Es ist nur so, dass recht selten zwei Fahrspuren in die gleiche Richtung führen abseits der Autobahnen... Wenns nach mir geht, dehnen wir die Diskussion aber nicht auch noch darauf aus.

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vor 2 Minuten schrieb AHdi:

... uiuiui.... das erklärt vielleicht, warum so viele bei jeder Gelegenheit die mittlere Spur wählen 🤔

Na klar, rechts ist für LKWs reserviert ;), die Mitte für Richtgeschwindigkeit und links für Audi und BMW.

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Damit die Elefantenrennen bald unmöglich sind, werden die LKWs nun elektrifiziert.

119955083.jpg

Bearbeitet von Ronald
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Die AB und die AMS haben ja auch einen wesentlichen Anteil an der Verdummung der Autofahrer. Man muß einfach einmal die Verkehrsdichte auf die Formel 1 umrechnen. Dann stehen da auf einmal 260 Autos in der Startaufstellung und die letzten Autos stehen noch im Stau der ersten Kurve, wenn der führende nach der Hälfte der Strecke auf diesen Stau auffährt. Rettungsgasse freihalten!

Jeder versteht, daß das so kein Motorsport möglich ist. Trotzdem wollen viele im öffenltichen Straßenverkehr wie im Motorsport fahren. Nein, der LKW vor mir fährt nicht schneller, wenn man mir den hinteren Stoßfänger zerbeult. Und ich fahre auch nicht blind auf die Autobahn, nur weil da so eine Mini Tussi hinter mir eine halbe Spur versetzt die Sicht komplett zustellt. Solchen Scheißkerlen gehört der Führerschein entzogen. Und zwar für immer.

Gernot

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Am 1.1.2021 um 12:25 schrieb Gernot:

War bestimmt kein Fehler. Ich bin hier bei Drogenkonsum und Umweltzone auch ins Schleudern gekommen und dann knapp durchgefallen.

https://fahrschule.bild.de/

Gernot

Bei 16 von 21 erlaubten Fehlerpunkten schreiben die noch "Vorbildlich." :blink:

In der Tat wusste ich nicht, dass man als Behindertenbegleitperson einen Behindertenparkplatz benutzen darf und an dem Warnblinkerbus wäre ich ohne zu zögern mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren statt hinter ihm zu warten. Fies die Frage, womit man an Haltestellen rechnen muss. Da hatte ich alles angeklickt, auch dass ich damit rechne, dass Fußgänger nicht ohne zu gucken loslaufen. Meiner Erfahrung nach muss man immer mit allem rechnen, auch mit korrektem Verhalten. Offenbar aber nicht bei Fußgängern. :o

Trunkenheitsfragen hatte ich nicht. Da ich eh immer nur mit 0 Promille fahre, muss ich nicht wissen, wieviel Bier ich trinken könnte.

Grüße
Andreas

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Das man als Behindertenbegleitperson sich auf nem Behindertenparkplatz stellen darf, war zu meiner Führerscheinprüfung schon so.

Du darfst an einem Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage erst mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren, wenn der steht. Wenn er noch an die Haltestelle anfährt, darfst Du nicht vorbei. Soweit meine Info. Das war meines Wissens vor 21 Jahren aber auch schon so.🤔

Bearbeitet von EntenDaniel
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vor 2 Stunden schrieb AndreasRS:

und an dem Warnblinkerbus wäre ich ohne zu zögern mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren statt hinter ihm zu warten.

Das ist, meines Wissens nach, auch korrekt!

 

vor 8 Stunden schrieb bluedog:

Ausnahme waren Fahrspuren mit unterschiedlichen Zielangaben. Da durfte immer schon rechts vorbeigefahren werden.

Das ist in Deutschland nicht erlaubt. Weiss aber kaum einer. 

Ach ja: Danke Dirk, fuer on Topic! :D

Bearbeitet von MatthiasM
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