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Wettbewerb: Wer sind die dümmsten Fahrer im ganzen Land?


Gernot

Empfohlene Beiträge

vor 21 Stunden schrieb Juergen_:

Das hätte ich nun als Leser seiner Beiträge am allerwenigsten vermutet.

 

vor 20 Stunden schrieb GuenniTCT:

So kann man sich irren. M ist naturstoned. Der braucht weder Alkohol noch Drogen

Unsere Xantener Gang - "Am Abend regt auf Zeltplätzen sich Geflüster." 

Sich hochschaukelnde Altherrentarzans - hoffentlich hält die Liane!

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vor einer Stunde schrieb Steinkult:

... Sich hochschaukelnde Altherrentarzans ...

Hihi,

wer ist denn hier selber kurz vor dem Alter, das er für ein sozialverträgliches Ableben empfohlen hat??

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Zitat

...isst der LKW-Fahrer das Fahrtenschreiberblatt auf um Beweise zu vernichten, zu diesem Zeitpunkt saß er 33 Stunden ohne Pause hinter dem Steuer...

 

Bearbeitet von Auto nom
-n +r
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Die im Video gezeigte Szene entspricht fast genau dem Unfall auf der Wiehltalbrücke (A4) von 2004.
Mit dem Unterschied, dass der unter die Brücke gestürzte Tanklastzug in Brand geriet, der Fahrer starb und die Brücke schwer beschädigt wurde.
Mit Kosten von circa 30 Millionen € war es der bisher teuerste Verkehrsunfall in der Bundesrepublik.
Für die endgültige Reparatur musste die A4 in beiden Fahrtrichtungen für fast zwei Monate voll gesperrt werden.

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vor 22 Stunden schrieb FuchurXM:

Es macht ja auch Sinn bei einem Rechtsfahrgebot nicht ständig damit rechnen zu müssen das von rechts einer ankommt, der schnell an einem vorbei will, während man sich selbst wieder rechts einordnen möchte.

Da hast Du Recht.

Die Fragwürdigkeit der schweizerischen Rechtslage bis zum Jahreswechsel ergab sich nicht aus diesem absolut nachvollziehbaren Grundgedanken, sondern aus der Rechtspraxis.

Wer in CH korrekt auf der rechten Spur fuhr, musste bei wenig Verkehr (also wenn links keine zweifelsfreien Kolonnen waren) abbremsen, wenn auch nur einer links, warum auch immer, langsamer war, als die korrekt rechts fahrenden. Tat man das nicht, kostete das Geld und den Führerschein, während die, die links geschlichen sind, allenfalls eine im Vergleich zum korrekten, aber nicht abbremsenden Rechtsfahrer vernachlässigbare Busse zu fürchten hatten, die aber auch nur selten ausgesprochen wurde. Sprich: Der Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot, der erst das rechts vorfahren nötig machte, wurde meist gar nicht, und wenn, dann nur mit einer kleinen Busse geahndet. Das rechts vorfahren aber war nur bei Kolonnen erlaubt, und nur weit unter dem Geschwindigkeitslimit. In allen anderen Fällen kostete es Bussen, Geldstrafen und immer auch den Führerschein.

Wollte man bei wenig Verkehr korrekt fahren, musste man, rechts fahrend, in solchen Fällen auf einer dreispurigen Trasse von ganz rechts auf die ganz linke Spur wechseln, um einen Mittelspurschleicher zu überholen. Gabs nur zwei Spuren, hatte man die Wahl, abzubremsen und rechts zu bleiben, oder, selbstverständlich unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes, nach links, hinter den Schleicher, der das Rechtsfahrgebot missachtete, zu wechseln, wofür man selbstverständlich ebenfalls, meist noch stärker, abbremsen musste.

Anders erst, wenn links zweifelsfrei und ggf. auf beiden Spuren, Kolonnenverkehr herrschte.

Das haben die obersten Richter so gehandhabt, quasi seit es Autobahnen in der Schweiz gab, und sind nicht davon abgerückt. Ich war nicht der einzige, der der Ansicht war, dass das nichts mit Vernunft oder gar Gerechtigkeit zu tun hatte. Die Rechtslage wurde jedoch erst zum Jahreswechsel angepasst, und auch noch, dem reinen Wortlaut der Bestimmung nach, geradezu unauffällig.

Wo man nun den Grund dafür her nahm, korrekte Rechtsfahrer dafür dermassen abzustrafen, dass sie im Zweifel Auffahrunfälle mit LKW-Beteiligung vermieden, und gleichzeitig den grundsätzlichen Fehler, nämlich den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot nur mit einer Busse oder gar nicht zu ahnden, hatte sich wohl bis 2018 in Lausanne keiner der zuständigen Richter je gefragt. - Ob die wohl alle Chauffeure hatten?

vor 3 Stunden schrieb Juergen_:

Die im Video gezeigte Szene entspricht fast genau dem Unfall auf der Wiehltalbrücke (A4) von 2004.
Mit dem Unterschied, dass der unter die Brücke gestürzte Tanklastzug in Brand geriet, der Fahrer starb und die Brücke schwer beschädigt wurde.
Mit Kosten von circa 30 Millionen € war es der bisher teuerste Verkehrsunfall in der Bundesrepublik.
Für die endgültige Reparatur musste die A4 in beiden Fahrtrichtungen für fast zwei Monate voll gesperrt werden.

Ich sag nur: Gotthardtunnel. Bis zu dem LKW-Brand dort drin, wobei mehrere Menschen starben und danach der Tunnel Monatelang geschlossen war, waren KFZ-Haftpflichtpolicen in CH grundsätzlich mit unbeschränkter Deckung versehen. Danach wurde die Deckung auf 100Mio. CHF. limitiert...

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vor einer Stunde schrieb bluedog:

Das rechts vorfahren aber war nur bei Kolonnen erlaubt, und nur weit unter dem Geschwindigkeitslimit. In allen anderen Fällen kostete es Bussen, Geldstrafen und immer auch den Führerschein.

Ist auch 2021 laut Eurem §36 der Verkehrsregelnverordnung (VRV)1  vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2021) noch so
 

Zitat

 

Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist untersagt. Der Fahrzeugführer darf jedoch mit der gebotenen Vorsicht in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:

a.     bei Kolonnenverkehr auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen;

b.     auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;

c.     sofern der links liegende Fahrstreifen mit einer Sicherheitslinie (6.01) oder bei Doppellinien-Markierung (6.04) mit einer linksseitig angebrachten Sicherheitslinie abgegrenzt ist, bis zum Ende der entsprechenden Markierung, insbesondere auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten;

d.     auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.

 

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html#a36

 

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vor einer Stunde schrieb Ronald:

Ja, und ich verstehs auch nicht. In jeder Zeitung war zu lesen, dass Rechts vorbeifahren nun erlaubt sei, und der Blick ins Parlament (Amtliche Bulletin von Nationalrat, siehe oben, sagt auch, dass das erlaubt sein soll. Der Gesetzestext verbietets aber immer noch...

(Sag mal, meinen Beitrag weiter oben hast Du aber schon gelesen? Das stand da alles auch schon drin, Links inklusive... ich verstehe nicht so ganz, warum Du drauf zurück kommst.)

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vor 32 Minuten schrieb Auto nom:

Beim nächsten Auto bitte das Kennzeichen ER RO (R).

 

Na, immerhin sah das Manoever nicht boshaft aus. Der Schwachkopf war der Peugeot-Bus der am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen geblieben ist. (Ja,haette man sehen koennen und selbst auch stehen bleiben)

Der Mecedesfahrer wollte ihn entweder raus lassen oder hat Angst gehabt, dass er einfach raus faehrt.

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Alles Deppen, Idioten und Schwachköpfe? Sorry, mir geht das zu schnell. Niemand sah, was dazu führte, dass der Bus stehen blieb. Das ist nur ein Beispiel. 

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vor 1 Stunde schrieb bluedog:

ich verstehe nicht so ganz, warum Du drauf zurück kommst.

Weil Du ständig schreibst, dass in der Schweiz seit Anfang 2021 auf Autobahnen an langsameren Fahrzeugen rechts vorbei gefahren werden darf, dies aber bereits seit Jahren so ist, weiterhin an  Bedingungen geknüpft ist und nun nur der Artikel 36 angepasst wurde.

https://www.20min.ch/story/in-diesen-vier-faellen-darf-man-rechts-ueberholen-379807536350

 

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20 minutes ago, JörgTe said:

Alles Deppen, Idioten und Schwachköpfe? Sorry, mir geht das zu schnell. Niemand sah, was dazu führte, dass der Bus stehen blieb. Das ist nur ein Beispiel. 

Damit sind wir mal wieder einer Meinung, danke. Jedem passiert mal ein Fehler, da nehm ich mich nicht aus, und dieser Youtube Hype mit den Dashcam-Videos nimmt schon absurde Ausmaße an. Suggeriert ja unter anderem das z.B. in Russland nur Chaoten unterwegs sind. Fährt man dort selbst relativiert sich das ganze vermutlich sehr schnell und es wird nicht viel anders auf der Straße abgehen wie hierzulande. Die Vorgeschichten sind meist völlig ausgeblendet, zurechtgeschnitten für maximale Sensationsaufnahmen ....ich schau mir sowas schon gar nicht mehr an.

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vor 44 Minuten schrieb Ronald:

Weil Du ständig schreibst, dass in der Schweiz seit Anfang 2021 auf Autobahnen an langsameren Fahrzeugen rechts vorbei gefahren werden darf, dies aber bereits seit Jahren so ist, weiterhin an  Bedingungen geknüpft ist und nun nur der Artikel 36 angepasst wurde.

https://www.20min.ch/story/in-diesen-vier-faellen-darf-man-rechts-ueberholen-379807536350

 

Der Leser einer Gratiszeitung muss es ja genau wissen... viel Spass beim Rechts...

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Scheinbar ergoetzt sich hauptsächlich ein Forist hier an diesen Crash-Viedeos und hält den Thread oben.

Wo doch jeder weiß, wo im Internet solche Videos zu finden sind.

Da hinter jedem Filmchen ja auch Schicksale stehen, appelliere ich an die anderen Foristen diesen Thread nicht auch noch weiter zu befeuern !

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vor 14 Stunden schrieb Manson:

Damit sind wir mal wieder einer Meinung, danke. Jedem passiert mal ein Fehler, da nehm ich mich nicht aus, und dieser Youtube Hype mit den Dashcam-Videos nimmt schon absurde Ausmaße an. Suggeriert ja unter anderem das z.B. in Russland nur Chaoten unterwegs sind. Fährt man dort selbst relativiert sich das ganze vermutlich sehr schnell und es wird nicht viel anders auf der Straße abgehen wie hierzulande. Die Vorgeschichten sind meist völlig ausgeblendet, zurechtgeschnitten für maximale Sensationsaufnahmen ....ich schau mir sowas schon gar nicht mehr an.

ich schätzte du bist noch nicht selbst in Russland gefahren?

Als Beifahrer haben wir die Augen geschlossen. wenn ich selbst gefahren bin hätte ich das auch am liebsten.

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Ich kenne den Straßenverkehr in Russland (speziell Moskau) nur aus Erzählungen von Kollegen die schon mehrfach dort waren. Das reicht mir um zu wissen dass ich dort weder mit einem Auto - egal ob selbst oder von einem anderen gelenkt - noch sonst irgendwie am Straßenverkehr teilnehmen möchte...

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Ich bin 2005 einem halben Tag als Fahrgast in einem Taxi durch Moskau gefahren. Das Hotel hatte das als Stadtrundfahrt organisiert.

Der Fahrer war zum Studium in Jena und sprach ordentlich deutsch, war eine tolle Tour, auch abseits der Touristenziele.

Aber es gab einige Szenen, wo ich die Augen zugemacht und auf den Knall gewartet hatte. Das war schon krass, was da so zusammengefahren wurde. 
 

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vor 20 Stunden schrieb MatthiasM:

Na, immerhin sah das Manoever nicht boshaft aus. Der Schwachkopf war der Peugeot-Bus der am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen geblieben ist.

Er hat sich aber gesetzeskonform verhalten, da man nicht über den Standstreifen fahren darf.  Bei der Verkehrssituation hätte ein möglicher Ordnungshüter vielleicht beide Augen zugedrückt, ist aber trotzdem nicht erlaubt.

 

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