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Xantia vom Laster gefallen


Piepenbrink

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb holger s:

Man fragt sich, wie die den Wagen wieder in die Horizontale bekommen haben.

[…]

Mit dem Kran den Xantia hinten festhalten, LKW zurück, Xantia sachte absetzen.

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Hmmmmmm, Airbag ausgelöst heisst Zündung war eingeschaltet. DEN Hergang sollte wirklich mal jemand erklären.

Matthias

Bearbeitet von schweber2
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vor 8 Stunden schrieb Piepenbrink:

Nach meiner Ansicht ist das nun ein Totalschaden, ich werde aber heute noch einen Anwalt kontaktieren.

Das sind gleich mehrere wirtschaftliche Totalschäden. Kilometerstand ? Um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln schaut der Gutachter nach Vergleichsangeboten in den Märkten z.B. auf mobile.

Wenn da jetzt zufällig die 1.8 16v Kombi Besitzer ihre Fahrzeuge für 6-10 Tausend Euro anbieten dann ergibt sich daraus der durchschnittliche Wiederbeschaffungswert :D

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vor 28 Minuten schrieb matgom:

 

Wenn da jetzt zufällig die 1.8 16v Kombi Besitzer ihre Fahrzeuge für 6-10 Tausend Euro anbieten dann ergibt sich daraus der durchschnittliche Wiederbeschaffungswert :D

Hallo, wir verkaufen unseren X2 1.8 16V in Mauritiusblau. Interesse? Guter Zustand, Preis: 8999,00 Euro 😉  So in der Art? 🙂 

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Km Stand ist 226.000 aber laufend gewartet und technisch up to date. Das wird aber bei einem Gutachten voraussichtlich nicht bewertet. 

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Manche Gutachter schauen sich die Rechnungen an und bewerten das Fahrzeug dann entsprechend höher als vergleichsweise angebotene Fahrzeuge bei den Portalen bei denen ja noch entsprechender Aufwand anfällt damit man wieder gleichgestellt wird.

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Mein XM wurde relativ wohlwollend bewertet. Der Gutachter hat eigentlich alle angegebenen Arbeiten berücksichtigt. Selbst die ohne Rechnung. 

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Der technische Zustand spielt sehr wohl eine Rolle. Ein überdurchschnittlich gewartetes und instandgehaltenes Fahrzeug bringt deutlich mehr Zahlen auf dem Zettel.

Wer selbst repariert: immer Fotos machen und Aufzeichnungen über Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten führen. Das ist besonders für Fälle wichtig, wo man am Fahrzeug nix mehr begutachten kann (Meteorit drauf gelandet/komplett abgebrannt/usw).

Bearbeitet von schwinge
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vor 3 Minuten schrieb schwinge:

Wer selbst repariert: immer Fotos machen und Aufzeichnungen über Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten führen.

Selbstanzeige ? Reparaturen an Lenkung und Bremse sind von nicht dazu ausgebildeten Privatpersonen verboten.

  • Verwirrt 2
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vor 17 Minuten schrieb matgom:

Reparaturen an Lenkung und Bremse sind von nicht dazu ausgebildeten Privatpersonen verboten.

ernsthaft? Wo steht das?

Grüße
Andreas

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vor 10 Minuten schrieb AndreasRS:

ernsthaft? Wo steht das?

Ernsthaft ? Lenkung und Bremse sind die sicherheitsrelevantesten Baugruppen am Fahrzeug. Man muss sich darüber im klaren sein das man für selbstverursachten Murks im Schadenfall persönlich haftbar gemacht wird.

Im Do-it-Yourself Verfahren ist es natürlich auch möglich, dazu muss man einige Dinge beachten, damit der Wechsel der Bremsen reibungslos und sicher verläuft, im schlimmsten Fall können Unfallfolgen tödlich sein, nebenbei sind auch finanziell Einbußen beim KFZ-Versicherer durch Ausschlüsse wegen nicht fachlicher Arbeiten möglich.

 

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1 hour ago, matgom said:

verboten

  Was für ein Blödsinn. Ich verfüge praktisch über sämtliche Unterlagen und Spezialwerkzeuge. Bei Arbeiten u.a. an Lenkungs- und Fahrwerksteilen verwende ich nach Möglichkeit neues Befestigungsmaterial, die vom Hersteller vorgegeben Drehmomente und markiere jede mit Drehmoment angezogene Schraube mit Lackstift.
Beim 4HP20 Austauschgetriebe habe ich mir von ZF bestätigen lassen, dass auch ein Einbau durch mich persönlich unter Einhaltung der Herstellervorgaben nicht die Garantieansprüche berührt. Es gibt auch nicht den geringsten Grund dazu.
Du darfst meine Fahrzeuge gerne nach nicht fachgerechten Arbeiten untersuchen. Und dann kann ich dir auch Fotos von Arbeiten zeigen, die nachweislich durch Fachwerkstätten und ausgebildete Personen durchgeführt wurden.

Die einzigen mir bekannten Arbeiten, die ich nicht durchführen "darf" sind Arbeiten an der Klimaanlage (da habe ich offiziell jemanden mit Schein, der für mich mein Klimaservicegerät bedient) und an den pyrotechnischen Elementen (das interessiert mich bis dato nicht, schon alleine deswegen weil mich da der Hersteller mit neuen Ersatzteilen komplett im Regen sitzen lässt).

Die Tatsache, dass man für selbstvermurksten Mist persönlich haftbar gemacht werden kann, trifft in den meisten Bereichen im Leben zu. Das hat nix mit Lenkung oder Bremse oder nicht zu tun.

Bearbeitet von schwinge
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Ajajai, das tut mir aber echt leid mit dem Auto, so wie das da aussieht muss es ja wohl im Stand oder bei einer sehr sehr sehr, langsamen Fahrtgeschwindigkeit passiert sein...

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vor 25 Minuten schrieb matgom:

Ernsthaft ? Lenkung und Bremse sind die sicherheitsrelevantesten Baugruppen am Fahrzeug. Man muss sich darüber im klaren sein das man für selbstverursachten Murks im Schadenfall persönlich haftbar gemacht wird.

Im Do-it-Yourself Verfahren ist es natürlich auch möglich, dazu muss man einige Dinge beachten, damit der Wechsel der Bremsen reibungslos und sicher verläuft, im schlimmsten Fall können Unfallfolgen tödlich sein, nebenbei sind auch finanziell Einbußen beim KFZ-Versicherer durch Ausschlüsse wegen nicht fachlicher Arbeiten möglich.

 

Du behauptest es sei verboten. Und dann kommt nur ein allgemeines  Sicherheitsgelaber?

Ich gehe mal davon aus das Andreas Fakten wollte.

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vor 10 Minuten schrieb schwinge:

Die einzigen mir bekannten Arbeiten, die ich nicht durchführen "darf" sind Arbeiten an der Klimaanlage (da habe ich offiziell jemanden mit Schein, der für mich arbeitet) und an den pyrotechnischen Elementen (das interessiert mich bis dato nicht, schon alleine deswegen weil mich da der Hersteller mit neuen Ersatzteilen komplett im Regen sitzen lässt).

Was da an der Liste evtl. noch fehlt wäre dann noch Hochvoltanalgen, aber das wird bei unseren alten Citroens ja eher selten vorhanden sein. Hatte Heute zufälligerweise noch einen Ordner mit Herstellerangaben von Renault/Volvo in der Hand, zwar für LKW's, aber das sollte ja keinen grossen unterschied machen, da Stand das sogar drin das Arbeiten an der Bremsanlage auch von nicht spezifisch geschulten Personal durchgeführt werden darf, so lange alle Arbeiten nach Herstellerangaben durchgeführt werden.

Bearbeitet von Chöschi
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vor 12 Stunden schrieb Piepenbrink:

dann soll ein Dekragutachter den Schaden abzüglich des Motorschadens begutachten.

Sofern es tatsächlich einen Motorschaden gibt. Möglicherweise ist der Wagen doch aus eigener Kraft auf den Transporter aufgefahren, so kam schon mal ein angeblicher "Motorschaden" zu mir... der Fahrer wußte von nichts und hatte den Wagen einfach aufgeladen, in dem Fall war die Masseleitung der Einspritzdüsen aufgescheuert, und zufällig ging zu dem Zeitpunkt alles fehlerfrei...
Der nach vorn abgeknickte Außenspiegel dürfte mit dem Absturz nichts zu tun haben... Durch das Auslösen der Airbags wird zu allem auch noch ein neues Armaturenbrett kommen...

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vor 2 Minuten schrieb TorstenX1:

Durch das Auslösen der Airbags wird zu allem auch noch ein neues Armaturenbrett kommen...

Die noch verfügbaren Airbags werden zudem das Verfallsdatum überschritten haben.

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vor 1 Minute schrieb Ronald:

Die noch verfügbaren Airbags werden zudem das Verfallsdatum überschritten haben.

Die eingebauten aber auch...

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vor 14 Minuten schrieb schwinge:

Die einzigen mir bekannten Arbeiten, die ich nicht durchführen "darf" sind Arbeiten an der Klimaanlage (da habe ich offiziell jemanden mit Schein, der für mich mein Klimaservicegerät bedient) und an den pyrotechnischen Elementen (das interessiert mich bis dato nicht, schon alleine deswegen weil mich da der Hersteller mit neuen Ersatzteilen komplett im Regen sitzen lässt).

 

vor 4 Minuten schrieb Chöschi:

Was da an der Liste evtl. noch fehlt wäre dann noch Hochvoltanalgen, 

Bis auf die pyrotechnischn Elemente, denke ich, betrifft das nur gewerbliche Schrauber. Wo steht geschrieben das ich keine Hochspannungsanlagen warten darf oder die Klimaanlage?

Fuer die pyrotechnischen Einrichtungen gibt es ein Sprengstoffgesetz. 

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vor 18 Minuten schrieb Ronald:

Die noch verfügbaren Airbags werden zudem das Verfallsdatum überschritten haben.

Ja klar, es gibt keine Neuteile mehr. Vorausschauenderweise hat Citroën allerdings bereits vor Jahren das Verfallsdatum neu definiert mit "entspricht der Lebensdauer des Fahrzeuges". Dementsprechend steht der Verwendung von Gebrauchtteilen nichts entgegen. Der Wagen hier ist mal wieder ein erfreuliches Beispiel, daß die Dinger immer noch funktionieren.

Bearbeitet von TorstenX1
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vor 1 Minute schrieb TorstenX1:

Der Wagen hier ist mal wieder ein erfreulisches Beispiel, daß...

Äh, nein...?!

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