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H Kennzeichen


ACCM Xm Petar

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@bx-basis wenn ich deinen Text lese dann könnte man aber schon den Eindruck gewinnen das du von der Seltenheit und dem wohlwollen des Prüfers profitierst, vor allem durch die Anekdote mit der winzigen Delle, was ja im Prinzip auch eine Gebrauchsspur ist. Der Punkt ist doch auch vielmehr der, soll ein H verweigert werden nur weil man statt der verschlissenen originalen Sitze vielleicht einfach andere reingebaut hat? Soll man den Oldiefahrern den Zugang zu modernen Medien im Auto verbieten? Ich meine nein! Es gibt ja durchaus Leute die auf Originalität Wert legen, deren Autos sieht man dann aber eher seltener im Alltag auf der Straße, und es gibt halt auch Leute die ihren alten Wagen nur lieben und mit unterschiedlichem Einsatz am Leben erhalten, die sieht man dann auch häufiger auf der Straße und gerade das sollte man doch durch das H fördern, das Leute, die selbst nicht in der Lage sind so etwas zu besitzen, es doch im Alltag auch mal zwischen all den modernen Autos zu sehen bekommen. ...und ja, mittlerweile erfreut mich sogar der Anblick eines Golf 1 ...und der Zustand ist mir sowas von Egal denn ich muss nicht drin sitzen sondern ihn nur von außen sehn.

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Oder um es mit anderen Worten zu sagen: Ich finde es verkehrt aus dem H einen elitären Kreis wohlhabender Mitmenschen zu machen die sich im engen Kreis bei gelegentlichen Treffen selbst beweihräuchern ob der Kohle die sie in ihre Prunkstücke versenken.

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Ich denke ich fahre einfach zu Prüfern die eine recht ähnliche Vorstellung von einem erhaltenswerten Fahrzeug haben wie ich. Der Wagen mit der kleinen Delle war übrigens ein CX, also auch eher was seltenes. Die Delle war 24 Monate vorher natürlich auch schon da als er das H bekam. Bei der Nachprüfung ( er hatte wegen 2 technischen Mängeln völlig zurecht keine Plakette bekommen) musste der Prüfer schon schmunzeln über die Anmerkung zum Erhaltungszustand des CX, ihn störte die Delle überhaupt nicht.

Bei den Sitzen bin ich völlig bei Dir, nur sollte man dann schon etwas einbauen was zumindest halbwegs dem Original entspricht. Unser BX hat seine originalen Sitze auch nicht mehr da sie restlos hinüber waren, aber mit viel Sucherei konnte ich immerhin die Sitze finden die es damals ab Werk als Option für den Wagen gab. Mittlerweile sind sogar passende Türpappen dazu vorhanden. Man hätte auch irgendwelche grauen Standardsitze oder gar GTi-Sitze aus einem S2 reinbauen können, die bekommt man ja recht problemlos. Aber so etwas bei einem S1 mit blauem Innenraum? Ich finde da kann man für ein Auto mit H schon etwas Einsatz verlangen,

Hinsichtlich moderner Medien bin ich auch der Meinung dass sie in einem gewissen Rahmen erlaubt sein sollten. Aber was m.E. gar nicht geht sind Radios mit bunten und ausfahrbaren großen Displays. irgendwo reingefrickelte Lautsprecher o.ä. Das Radio sollte dahin wo es der Hersteller vorgesehen hat, ebenso die Lautsprecher. Gegen ein klassisch schwarzes Radio mit kleinem einfarbigen Display sollte niemand etwas sagen, auch nicht wenn ein CD-Laufwerk drin ist. In meinem BX ist so etwas drin, zusätzlich ist noch ein Bluetooth-Adapter verbaut - unsichtbar hinter dem Radio versteht sich. Bei Navigationsgeräten würde ich aber schon sagen dass man da eher zu mobilen geräten mit abnehmbaren hlterungen greifen sollte. Ein Festeinbau macht sich da nicht so gut da er wohl zwangsläufig mit einem nicht unbedingt zeitgenössischen Display verbunden ist. Eine Freisprechanlage fürs Telefon würde ich auch absolut befürworten, auch die kann man dank Bluetooth ja komplett unsichtbar irgendwo einbauen - mein Vater hat so etwas auch im BX.

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4 minutes ago, bx-basis said:

Man hätte auch irgendwelche grauen Standardsitze oder gar GTi-Sitze aus einem S2 reinbauen können, die bekommt man ja recht problemlos. Aber so etwas bei einem S1 mit blauem Innenraum?

Ja, das hat aber auch was mit eigenem Ästhetikempfinden zu Tun. Ich könnte mir die genannten Sitze da drin nicht mal schöntrinken ;) Aber ich hätte z.B. kein Problem damit dann blaue Sitze z.b. aus einem GSA oder CX einzubauen die halbwegs zum Innenraum passen. Von mir aus auch irgendwelche blauen Sitze aus irgendwelchen anderen Fahrzeugen irgendwelcher anderen Marken sofern sie anpassungsfähig und halbwegs bequem sind ;)

Aber lassen wir das, man sieht, wir sind ja durchaus auf einer Linie die sich nur in Nuancen unterscheidet. Das liegt in der Natur des Menschen und ist die individuelle Artenvielfalt der Spezies ....und diese Artenvielfalt sollte man halt auch bei den historisch wertvollen Fahrzeugen erhalten. Dazu gehören dann aber auch kunterbunte Wohnmobile der Hippieszene, soviel Toleranz muss sein, auch wenn ich selbst nichts damit anfangen kann ändert das nichts daran das die Form des Basisfahrzeugs ein Teil einer vergangenen Ära ist und das Straßenbild bereichert, allein durch seine Anwesenheit.

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vor einer Stunde schrieb Manson:

Von mir aus auch irgendwelche blauen Sitze aus irgendwelchen anderen Fahrzeugen irgendwelcher anderen Marken sofern sie anpassungsfähig und halbwegs bequem sind ;)

Kann man machen, für ein H-Kennzeichen sollte es damit aber nicht reichen.

Persönlich fände ich es richtig, wenn in Bezug auf das H-Kennzeichen z.B. bei Kombis oder Transportern nicht so strenge Maßstäbe angelegt werden wie bei Cabrios oder Coupés. Erstgenannte sind sozusagen qua Form immer stärker beansprucht worden.
 

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Was erhaltungswert ist, liegt im Auge des Betrachters und darf kein Kriterium für das H-Kennzeichen sein. Dreißig Jahre und durch die TÜV-Plakette bestätigter straßentauglicher Zustand — das hat Relevanz; alles andere ist Geschmacksache.

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vor 7 Stunden schrieb MatthiasM:

Sorry, bin Kriegsdienstverweigerer, ich habe nur an mir rational nachvollziehbare Gruende gedacht :).

autsch, stell mich bitte nicht in die falsche Ecke; ich hab auch nie Kriegsdienst geleistet und dachte mehr an Polizei, Zoll, e.t.c. - und vor allem nur an einen möglichen Vergleich.

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René Mansveld

Für ein H-Kennzeichen ist per Definition alles erlaubt was

  1. innerhalb von 10 Jahre ab Zulassung für dieses Fahrzeug erhältlich war
  2. der Sicherheit dienlich ist

Ein Fahrzeug muss also nicht im Originalzustand sein (siehe 1.) und es darf auch ein moderneres Radio verbaut sein (siehe 2.).
Natürlich soll es kein kunterbuntes Radio mit ausfahrbarem Display in Doppel-DIN sein, das passt nicht zum Bild des Fahrzeugs.
Aber ein Radio mit Freisprecheinrichtung ist in Ordnung, mit CD-Spieler in gewissem Sinne auch da das Band der Kassetten sich auch mal im Gerät verheddert und man vorübergehend unaufmerksam ist um größeren Schäden am Band und Gerät zu verhindern.
Ihr seht schon, ist alles Definitionssache.

Per Definition darf das Armaturenbrett nicht verändert werden.
Manche Prüfer sind aber der Meinung, dass das darin eingebaute Radio Bestandteil des Armaturenbretts ist.
Man muss sich einfach nur den richtigen Prüfer suchen, manche wollen einfach nur noch 30 Jahre alte Autos mit 3 Jahre TÜV sehen (also Neuzustand).

Ein Fahrzeug muss nicht neu lackiert sein, solange es nicht unansehnlich ist.
Wenn der Lack normal gealtert ist und teilweise schon die Grundierung durchkommt, ist das normale Patina die in Ordnung ist, denn ein Fahrzeug darf "gelebt" haben.
Ist allerdings immer wieder mit Lackstift und/oder Sprühdose ausgebessert worden, ist dies nicht mehr in Ordnung.

Das Fahrzeug muss natürlich technisch in Ordnung sein, wobei dies nichts mit dem H zu tun hat, sondern einfach nur mit der Straßentauglichkeit.
Sind dann z.B. andere Bremsen verbaut, kann dies der Sicherheit dienlich sein und muss dann akzeptiert werden (z.B. Umrüstung von Trommel- auf Scheibenbremsen).

Gruß
René

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Habe eben noch einen Corsa A gesehen. Vollschalensitze, Käfig, große Felgen und so weiter verbaut, und zwar alles innerhalb der ersten 8 Jahre nach Erstzulassung was aus den entsprechenden Eintragungen im Fahrzeugbrief zu erkennen ist. Der Wagen wurde dann allerdings nicht runtergeritten sondern gehegt und gepflegt, irgendwann dann mal weggestellt und sthet daher heute richtig gut da. Demnächst darf er deshalb auch mit einem H-Kennzeichen rumfahren, denn alles was dran ist ist 100% zeitgenössisch. Auch wenn der Wagen absolut nicht mein geschmack ist - ich finde es korrekt dass er ein H bekommt.

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vor 6 Stunden schrieb René Mansveld:

Für ein H-Kennzeichen ist per Definition alles erlaubt was

  1. innerhalb von 10 Jahre ab Zulassung für dieses Fahrzeug erhältlich war
  2. der Sicherheit dienlich ist

Ein Fahrzeug muss also nicht im Originalzustand sein (siehe 1.) und es darf auch ein moderneres Radio verbaut sein (siehe 2.).
Natürlich soll es kein kunterbuntes Radio mit ausfahrbarem Display in Doppel-DIN sein, das passt nicht zum Bild des Fahrzeugs.
Aber ein Radio mit Freisprecheinrichtung ist in Ordnung, mit CD-Spieler in gewissem Sinne auch da das Band der Kassetten sich auch mal im Gerät verheddert und man vorübergehend unaufmerksam ist um größeren Schäden am Band und Gerät zu verhindern.
Ihr seht schon, ist alles Definitionssache.

Per Definition darf das Armaturenbrett nicht verändert werden.
Manche Prüfer sind aber der Meinung, dass das darin eingebaute Radio Bestandteil des Armaturenbretts ist.
Man muss sich einfach nur den richtigen Prüfer suchen, manche wollen einfach nur noch 30 Jahre alte Autos mit 3 Jahre TÜV sehen (also Neuzustand).

Ein Fahrzeug muss nicht neu lackiert sein, solange es nicht unansehnlich ist.
Wenn der Lack normal gealtert ist und teilweise schon die Grundierung durchkommt, ist das normale Patina die in Ordnung ist, denn ein Fahrzeug darf "gelebt" haben.
Ist allerdings immer wieder mit Lackstift und/oder Sprühdose ausgebessert worden, ist dies nicht mehr in Ordnung.

Das Fahrzeug muss natürlich technisch in Ordnung sein, wobei dies nichts mit dem H zu tun hat, sondern einfach nur mit der Straßentauglichkeit.
Sind dann z.B. andere Bremsen verbaut, kann dies der Sicherheit dienlich sein und muss dann akzeptiert werden (z.B. Umrüstung von Trommel- auf Scheibenbremsen).

Gruß
René

Ich widerspreche. „Unansehnlich“ ist keine juristische Kategorie; Urteile über moderne Radios sind irrelevant. Ob am Diplomat V8 ein 16V-Aufkleber prangt oder der Fuchsschwanz an der Antenne vom Manta B baumelt, darf den H-Gutachter nicht interessieren.
Entscheidend sind allein der technische Zustand und das Alter des Fahrzeugs. Es ist Sache des Halters, wie er sein Eigentum behandelt und inwiefern er das Auto für erhaltenswert hält.

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René Mansveld
vor 31 Minuten schrieb sola fide:

Entscheidend sind allein der technische Zustand und das Alter des Fahrzeugs. Es ist Sache des Halters, wie er sein Eigentum behandelt und inwiefern er das Auto für erhaltenswert hält.

Kannst du das irgendwie belegen?
Ich weiß die Vorgaben, so wie ich sie geschrieben habe, direkt von einem befreundetem Prüfer.
Wenn du Unterlagen vorbringen kannst, die deine Aussage belegen, möchte ich die gerne sehen.
Danke!

Gruß
René

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vor 37 Minuten schrieb sola fide:

Entscheidend sind allein der technische Zustand und das Alter des Fahrzeugs..

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

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vor 55 Minuten schrieb sola fide:

Entscheidend sind allein der technische Zustand und das Alter des Fahrzeugs. Es ist Sache des Halters, wie er sein Eigentum behandelt und inwiefern er das Auto für erhaltenswert hält.

Bei einem normal angemeldetem Auto vielleicht, aber nicht wenn man ein H-Kennzeichen will! Da gibt es Kriterien, die man erfüllen muß, da es hier um technisches Kulturgut geht.

Mit einem denkmalgeschütztem Haus darf man ja auch nicht machen, was man will.

 

 

PS: Apropos Fuchsschwanz an nem Manta: das wäre sogar erlaubt, da das ein zeitgenössisches Zubehör ist.

 

Bearbeitet von EntenDaniel
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vor 1 Stunde schrieb EntenDaniel:

PS: Apropos Fuchsschwanz an nem Manta: das wäre sogar erlaubt, da das ein zeitgenössisches Zubehör ist.

Lange keinen mehr gesehen... Gibts die eigentlich inzwischen aus Webpelz? Echte wären ja nicht pc...

Gruß Torsten

 

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vor 6 Stunden schrieb EntenDaniel:

Fuchsschwanz an nem Manta: das wäre sogar erlaubt, da das ein zeitgenössisches Zubehör ist.

umgekehrt ... ohne Fuchs kein H. ;)

Grüße
Andreas

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vor 18 Stunden schrieb bx-basis:

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

...Glaube mich zu erinnern das bei meiner H-Abnahme mindestens eine "Zustandsnote 3" vorausgesetzt wurde, also auch der optische Zustand eine Rolle spielte.......

Classic Data: Zustand 3: Gebrauchter Zustand ohne größere optische oder technische Mängel.

Bearbeitet von guzzimk
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Also sinnfrei sind in Deuschland nur die Vorschriften. Eine Auto ohne E und ohne Auspuff bekommt bei eigestecktem Ladekabel

ein Knöllchen weil dort nur E-Autos stehen dürfen. Ist so passiert. Und mein BX TRI mit geregeltem Kat bekommt keine grüne

Plakette und darf nur mit H bewegt werden. Weder Tüv noch jemand bei Citroen konnten das glauben.

Jede alte Vergaserkarre mit Kaltlaufregler hat die grüne Plakette. Der Kaltlaufregler wird schnell wieder abgeklemmt weil die

Karre nicht richtig läuft. Meine Versicherung nimmt nur H Autos mit Zustand 2. die haben aber auch Autos die schon vor

20 Jahren zusammengeschweisst wurden. Hauptsache wir dürfen überhaupt noch fahren.

Ich glaube Scheuer arbeitet an der nächsten Abwrackprämie. Gutachten haben ergeben dass 2,5 Tonnen SUV die jetzt

subventioniert werden gar keine Ökoautos sind. Und bei den Spritpreisen werden die dann zu teuer.

Nach den Unwettern nimmt man jetzt besser den Leo 2. Der kommt bis vor den Supermarkt wenn das Wasser 2 Meter

hoch steht.

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Am 14.7.2021 um 16:32 schrieb René Mansveld:

Kannst du das irgendwie belegen?
Ich weiß die Vorgaben, so wie ich sie geschrieben habe, direkt von einem befreundetem Prüfer.
Wenn du Unterlagen vorbringen kannst, die deine Aussage belegen, möchte ich die gerne sehen.
Danke!

Gruß
René

In der STVZO steht nur, daß ein Gutachten beigefügt werden muß, das aber nicht im Gesetz näher beschrieben ist. In der Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern gemäß §23 STVZO finden sich folgende Bestimmungen: 
large.1340024245_MindestzustanddesFahrzeugs23STVZO.png.58b46d1484035cabfb81c7d5dbd33eb0.pnglarge.1349882151_ElektrischeAnlageInnenraum23STVZO.png.de344e0a91ce91bf62e35994aa9ef710.png

Ohne jetzt in Wortklauberei abgleiten zu wollen, aber der Text ist für eine Richtlinie, die einen Verwaltungsakt begründet, unannehmbar schwammig. Was heißt denn „verbraucht“? Gemeinhin werden verbrauchte Dinge nicht weiterverwendet, sind also Abfall. Das gilt für Verschleißteile ebenso wie für andere Dinge, auch für ganze Fahrzeuge. Ein „verbrauchtes“ Auto in dem Sinne kann aber keine HU-Prüfung bestehen und ist mithin nicht fahrtüchtig, so daß die Betriebserlaubnis erlischt unabhängig vom H-Kennzeichen.
Eine andere Definition von „verbraucht“ ist Geschmacksache und kann nicht rechtssicher sein.

Eine Änderung des Armaturenbretts durch das Radio soll nicht sein; andererseits kann es zeitgenössisch ersetzt werden. Ein Austausch zwischen X1 und X2 bzw. Y3 und Y4 erfüllt nicht den ersten Teil von 3.2.8.2., aber den zweiten.
„Wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und Innenraum“ durch ein Radio herbeizuführen, ist eine Kunst für sich. Allerdings dürfte ein ausfahrbarer Bildschirm eine solche Veränderung noch weniger herstellen als ein starres Display. Wenn wir von Fahrzeugen der achtziger und neunziger Jahre reden, hat sich das äußere Erscheinungsbild von Radios — zumal der Baugröße 1 DIN — nicht wesentlich verändert; bunte und schlichte gab es damals genauso wie heute.

„Angemessene Gebrauchsspuren“ können sich nur auf den Einsatzzweck des Fahrzeugs beziehen. Ein Alltagswagen darf somit nach dreißig Jahren Wind und Wetter einen stumpfen Lack und Parkrempler haben. Unzulässig ist damit nur, was zur Versagung der TÜV-Plakette führt — siehe oben.

Alles in allem also spricht also alles dafür und nichts dagegen, daß der durch die HU bestätigte fahrtüchtige Zustand eines Fahrzeugs im Alter von dreißig Jahren den Anspruch auf das H-Kennzeichen rechtfertigt.
Anders ist es bei Oldtimer-Versicherungen. Die Versicherungen können ihre Bedingungen im Prinzip frei gestalten. Das ist allerdings Vertragssache zwischen der Versicherung und dem Kunden und hat nichts mit der Zulassung zu tun. Im übrigen ist die H-Zulassung kein Gnadenakt und auch keine Steuerermäßigung, sondern die Einstufung eines Fahrzeugs in die Fahrzeugklasse „Oldtimer“. Das ist dieselbe Liga wie „PKW“, „LKW“, „Zugmaschine“ oder „Bestatter“.

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René Mansveld
vor 18 Minuten schrieb sola fide:

Was heißt denn „verbraucht“?

"Verbraucht" kann heißen, dass alles stark abgenutzt ist, wobei nicht die technische, sondern die optische Seite gemeint ist.

vor 19 Minuten schrieb sola fide:

Eine Änderung des Armaturenbretts durch das Radio soll nicht sein; andererseits kann es zeitgenössisch ersetzt werden.

Zitat

Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und Innenraum zulässig

Armaturenbrett und Innenraum dürfen nicht wesentlich optisch verändert werden, das Radio muss fachgerecht eingebaut sein.
Heißt für mich, eigentlich darf jedes Radio rein, dass von Haus aus rein passt.
Nicht zulässig ist z.B. ein Doppel-DIN-Radio wofür das Armaturenbrett verändert werden muss.

vor 27 Minuten schrieb sola fide:

Alles in allem also spricht also alles dafür und nichts dagegen, daß der durch die HU bestätigte fahrtüchtige Zustand eines Fahrzeugs im Alter von dreißig Jahren den Anspruch auf das H-Kennzeichen rechtfertigt.

Sofern das Auto gepflegt und nach Unfällen fachgerecht instand gesetzt wurde, ja.
Ist ein Auto jahrelang nicht gepflegt worden oder wurden Unfallschäden nicht fachgerecht instand gesetzt, erfüllt das Auto nicht Punkt 2 und kann im Regelfall kein H bekommen.

Gruß
René

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vor einer Stunde schrieb sola fide:

In der STVZO steht nur, daß ein Gutachten beigefügt werden muß, das aber nicht im Gesetz näher beschrieben ist…
 

Was ist denn eigentlich dein Anliegen? Was willst du möglicherweise damit beweisen?

Fahr doch dann einfach mal im Praxistest mit einem mind. 30jährigen TÜV-fähigen Oldie z.B. zum TÜV in Osnabrück zur Abnahme fürs H-Kennzeichen. Dann sagst du dem Prüfer mehr beiläufig wie oben geschrieben: „Entscheidend sind alleine der technische Zustand und das Alter des Fahrzeugs“. Alles andere sei Sache des Halters, der schließlich „autark“ darüber entscheide, was erhaltenswert sei. Das würde übrigens  dein Freund, ein Jurist, genauso sehen.

Wenn du Glück hast, antwortet der Prüfer, dass in einem freien Land natürlich jeder seine persönlichen Oldtimerobsessionen ausleben und mit derartigen Einzelstücken auch gerne auf der Straße unterwegs sein darf, wenn das Fahrzeug denn eine Plakette bekommt. Die Frage, ob es sich dabei um ein automobiles Kulturgut handele, entscheide allerdings  immer noch er.

Und keine Sorge: Die geltenden Bestimmungen geben ihm allen Spielraum, Oldies die technisch top aber optisch ein Flop sind, das H-Kennzeichen zu verweigern.

Die Szene kann froh sein, wenn alles so bleibt wie bisher, vielleicht nur noch mit leichten Verschärfungen. Die 30 Jahre Regelung ist ja auch nicht in Stein gemeißelt…

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vor 14 Minuten schrieb margia2:

Die 30 Jahre Regelung ist ja auch nicht in Stein gemeißelt…

Haben die Niederländer das nicht auf 40 Jahre erhöht, wodurch die Preise für alte Diesel eingebrochen sind?

Grüße
Andreas

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vor 53 Minuten schrieb AndreasRS:

Haben die Niederländer das nicht auf 40 Jahre erhöht…

Ja, und der Andi wird vermutlich die Amtszeit von der Angie auch nicht schaffen…

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vor 2 Stunden schrieb sola fide:

In der STVZO steht nur, daß ein Gutachten beigefügt werden muß, das aber nicht im Gesetz näher beschrieben ist. In der Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern gemäß §23 STVZO finden sich folgende Bestimmungen: 
large.1340024245_MindestzustanddesFahrzeugs23STVZO.png.58b46d1484035cabfb81c7d5dbd33eb0.pnglarge.1349882151_ElektrischeAnlageInnenraum23STVZO.png.de344e0a91ce91bf62e35994aa9ef710.png

Ohne jetzt in Wortklauberei abgleiten zu wollen, aber der Text ist für eine Richtlinie, die einen Verwaltungsakt begründet, unannehmbar schwammig. Was heißt denn „verbraucht“? Gemeinhin werden verbrauchte Dinge nicht weiterverwendet, sind also Abfall. Das gilt für Verschleißteile ebenso wie für andere Dinge, auch für ganze Fahrzeuge. Ein „verbrauchtes“ Auto in dem Sinne kann aber keine HU-Prüfung bestehen und ist mithin nicht fahrtüchtig, so daß die Betriebserlaubnis erlischt unabhängig vom H-Kennzeichen.
 

Jain.

Nehmen wir an, es fährt jemand mit einem über 30 Jahre alten Auto mit "fortgeschrittener Korrosion an nichttragenden Teilen" beim TÜV-Mann vor. Der Prüfer kann dann entscheiden, ob die "fortgeschrittene Korrosion an nichttragenden Teilen" eine Gefahr darstellt oder nicht. So könnte er zu dem Schluß kommen, daß das verrottete Teil (noch) keine Gefahr darstellt und mit entsprechendem Verweis im HU-Gutachten die Plakette aufs Nummernschild kleben. Aber mit diesem Mangel würde er nie dem Auto den Oldtimer-Segen geben.

Klassisches Beispiel bei einer Ente wär zum Beispiel ein verrosteter Scheibenrahmen des C-Säulenfensters oder verrottete Endspitzen des Karosseriehecks. Damit kann man vielleicht eine gültige HU-Plakette erlangen, aber niemals eine Einstufung zum Oldtimer.

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