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OT..... Kein TÜV-Stempel wegen zu alter Reifen


fantaweather

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ist OT aber die Kompetenz in diesem Forum ist unschlagbar.

Ich komme gerade mit dem Motorrad (350 Guzzi) von der DEKRA. Der Prüfer hat mir doch tatsächlich die Plakette versagt, weil die Reifen 12 Jahre alt sein sollen. Die sind von mir aber erst letztes Jahr aufgezogen worden und da sind sogar die Herstellungsnoppen noch dran.

(Das mich der Reifenfuzzi beschissen hat, ist mal jetzt ein anderes Thema)

Meine Frage: ist das Alter der Reifen ein Versagungsgrund? Nach §36 STvzo meiner Meinung nach nicht.

Bei den Wohnwagen mit der 100er-Regelung gibt es diese Gründe "Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein"

Weiß einer was genaues? Am besten mit irgendwelchen Angaben wo was steht oder nicht steht. Diesen sogenannten Dienstleistern muß mann als KUNDE ja alles nachweisen um zu seinem Recht zu kommen.

Gruß

Holger

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naja. mit den (wenn 12 jahre alt) uralten und steinharten pellen kannste deine guzzi ums eck tragen, damits dich nicht legt. da dr tüv-onkel davon nicht ausgehen kann, sondern von einer artgerechten bewegung ausgeht, stellen die pellen durchaus einen sicherheitsmangel dar und die versagung ist berechtigt.

ich würde mich auch drüber ärgern, aber ich glaube den potentiellen hinterbliebenen ist es lieber so. genau wie den möglichen unfallbeteiligten.

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Es gibt kein gesetzliches Reifenhöchstalter. Wenn die Reifen, wie Du sagst, erst vor einem Jahr montiert wurden und auch wie neue Reifen aussehen, also ohne Risse etc. kann eigentlich nicht die Abnahme verweigert werden. Ein Hinweis auf das Reifenalter im Prüfbericht wäre jedoch akzeptabel gewesen.

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Wenn die Reifen richtig gelagert wurden, spricht nichts gegen eine Verwendung nach 12 Jahren. Bei richtiger Lagerung sind sie nämlich eben nicht hart und porös.

Geh einfach zu einer anderen Prüfstelle.

Martin

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Hi,

eigentlich müßte auf einem Reifen eine Kennung draufsein, die mit DOT beginnt. Die letzten beiden Stellen davon sind die hinteren Stellen des Herstellungsjahres (vor 2000 wohl nur eine Stelle, sollte also eine 5 sein in diesem Fall)

Ich hätte (mit dem Auto!) mit alten Reifen beinahe mal einen Abflug gemacht, daher bin ich dort nun sehr vorsichtig. Besonders bei Nässe werden die tückisch!

Richtig neue Reifen fühlen sich deutlich "klebriger" an als alte.

Auf eine klar formulierte Vorschrift kann sich der TÜV'ler mE nicht berufen, vernünftig ist es aber vielleicht schon, damit nicht zu fahren.

(Was ist es denn für eine Guzzi? Eine V35? Ich muß für meine T5 Cara auch immer etwas suchen, diese "Sonderformate" überhaupt noch zu bekommen...)

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Wenn Dir ein Reifenhöcker die Dinger als "neu" verkauft hat, hau sie ihm um die Löffel, bis sie wieder weich sind.

Fahren würde ich damit keinesfalls, Martin hat zwar recht, aber wer weiß schon, wie sie gelagert wurden.

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Nö. Geh mit deinem Mängelbericht zum Vorgesetzten deines Prüfers mit der Bitte, diesem kräftig den Marsch zu blasen. Wieso solltest du bei ner anderen Prüfstelle nochmal löhnen?

Wir hatten den Fall vor zwanzig Jahren mal: Der Prüfer wollte einen total durchreparierten R4 (kein Witz!) nicht mit ner Plakette versehen obwohl alles ordungsgemäß war. Im Prüfbericht stand dann unter "erhebliche Mängel": "Motor zu alt"

Als der Chef von dem Typ diesen Mängelbericht gesehen hat wurde der Prüfer zur Schulung geschickt.

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Danke für die schnellen Antworten.

Natürlich kriegt der Reifenfuzzi die Dinger um die Ohren geschlagen...

Ok. wenn es keine Vorschrift gibt, dann werde ich mich mal an den Vorgesetzen wenden. An sowas habe ich richtig schbaas.

@AlGuCi : Es handelt sich um eine V35. Und ich war schon froh überhaupt Reifen bekommen zu haben.

Gruß

Holger

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Tja, Dekra eben, wäre mir nicht passiert, da ich Dekra und TÜV meide.

Fakt ist, es gibt keine Altersbeschränkung für Bereifung, außer bei der Wohnwagennummer mit 100km/h.

Ist der Reifen nicht total ausgehärtet und nicht pöros, stimmt die Profiliefe und das Ablaufbild, weißt der Reifen keine sonstigen Schäden auf, stimmt die Fabrikatbindung (beim Krad vergeschrieben) besteht kein Grund Dir die Plakette zu verwähren, ich würde den Prüfer mal zur Rede stellen, rechtliche Handhabe hat der nämlich in diesem Falle nicht, vorrausgesetzt der Reifen ist o.k.

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........Natürlich kriegt der Reifenfuzzi die Dinger um die Ohren geschlagen...

da gabs Mal ein Urteil von nem OLG...

Der Reifenhändler hatte auf ne Porsche fast 6 Jahre alte Reifen montiert. Beim Schadensersatz von über € 100.000,-- durch den Abflug des Spochtwagens (Überalterung der Reifen beim Kauf) konnte ihm auch sein Anwalt nicht helfen. Der Richter hat ihm noch zusätzlich die Gerichtskosten addiert.....icon6.gif

>>Oberhesse

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Gast ACCM Der Tänzer

Ich finde es total in Ordnung wenn der TÜV die Plakete verwehrt, Autos mit 12 Jahre alten Reifen sind einfach ein großes Sicherheitsrisiko! Egal wie man die Reifen lagert, sie altern trotzdem und ich finde gut, wenn der Prüfer ein Gewissen hat und uns vor solchen Gefahren schützt.

Ein anderes Thema ist natürlich der Reifenhändler, solche Reifenhändler gehören eigentlich auch aus dem Verkehr gezogen, seriöse Händler würden das nämlich nicht tun.

Nachtrag:

Muß man wirklich für das Höchstalter der Reifen ein Gesetz erlassen? Habe wir nicht schon mehr als genügend unnötige Gesetze? Der Prüfer beim TÜV hat schließlich aus guten Grund einen Ermessensspielraum und er hat ihn sehr sinnvoll genutzt, auch wenn das in dem Fall keine Plakette bedeutet.

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Hi,

ich habe gerade mal bei einem Internetreifenhändler nachgesehen (motorradreifendirekt, gibt aber auch andere) - die behaupten, daß sie für die V35 Reifen hätten: Avon, Metzeler und Pirelli.

Natürlich maulen die Reifenhändler wenn man nur montieren läßt, indem sie extra viel verlangen, aber immerhin sollten die Reifen neu sein (und im Internet gelten bessere Umtauschregeln als im Ladenverkauf!)

Ich fahre schon seit einer Weile mit Avons und bin recht zufrieden damit - auch wenn die "Heizerfraktion" auf Bridgestone schwört (die halten aber wesentlich kürzer und machen Sägezähne im Vorderradreifen - das habe ich einmal probiert, den Effekt brauche ich nicht... ;) )

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Fakt ist, es gibt keine Altersbeschränkung für Bereifung, außer bei der Wohnwagennummer mit 100km/h.

Hi,

halb richtig - die Nummer 6 Jahre gilt auch für normale Pkw-Anhänger mit 100km/h Zulassung...

Gruß

Tower

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Moin

Auf eine Motorradfelge würden bei mir keine 12 Jahre alten Reifen kommen.Egal was der Händler mir über die Lagerung erzählt.Beim PKW hätte ich keine Probleme damit - Pflege ich doch einen außerordentlich defensiven Fahrstil.

@CX-ROW

......Fabrikatbindung(beim Krad vorgeschrieben)....... Das ist mit verlaub gesagt Quatsch mit Soße.Gewiss gibt es viele Zweiräder mit Markenbindung.Es gibt aber mindestens genausoviele die keine Markenbindung haben.Meine Kawasaki GPZ900r hat die Markenbindung (aber unendlich viele Freigaben für andere Marken,Größen).Die HSM (Z1000j Motor) hat keine Reifenbindung - hier stehen lediglich die Größen im Schein.Frühere Motorräder wie meine Kawasaki Z650 oder meine Z1000ST hatten auch keine Markenbindung im Gegensatz dazu die Yamaha XS1100,die hatte sie wieder.Eine Guzzi V35 hat vermutlich aufgrund der geringen erzielbaren Geschwindigkeiten auch keine Markenbindung.

Gruß Fred

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prima Thema für selbst ernannte Experten - Meinungen und Vermutungen sind eben kein Ersatz für Wissen. Vor vielen Jahren hat die Oldtimerzeitschrift Markt Altreifen (älter 10 Jahre) auf der Rolle getestet, damals ohne eindeutiges Ergebnis hinsichtlich verminderter Schnelllauffestigkeit.

Gruß Gerd

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auch, wenn sie dunkel und trocken gelagert wurden, so sind sie immerhin 12 Jahre alt und durften nicht mehr als Neureifen verkauf werden (da gibt es verschiedene Gerichtsurteile).

Ich kauf mir auch keinen original-verpackten Fernseher von 1996.

Der ist eben technisch überholt.

Ich würde den Reifenhändler zur Rede stellen und ggfs. einen Anwalt einschalten !

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prima Thema für selbst ernannte Experten - Meinungen und Vermutungen sind eben kein Ersatz für Wissen. Vor vielen Jahren hat die Oldtimerzeitschrift Markt Altreifen (älter 10 Jahre) auf der Rolle getestet, damals ohne eindeutiges Ergebnis hinsichtlich verminderter Schnelllauffestigkeit.

Gruß Gerd

Wer hat sich denn in diesem Thread als Experte bezeichnet?

Als "Wissender" könntest Du ja vielleicht etwas genauere Angaben zur Testprozedur machen? Bring Licht in den dunklen Reifenkeller. ;)

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Hallo,

der gesunde Menschenverstand sagt ganz klar NEIN.

Oder geht es hier um einen Oldtimer, der ein mal im Jahr bei Sonnenschein und maximal 80 km/h bewegt wird ?

Die Lagerung ist sowas von egal, grad bei Motorradreifen ist alles was älter als 6 Jahre ist, indiskutabel.Feuchte Straße reicht.

Autoreifen die älter als 5 Jahre sind dürfen wir nicht mehr verkaufen.

Gruß Herbert

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Tja, auf einem Auto hab ich gern gute Reifen.

Auf meinen Mopeds fahre ich Alles ab was einigermaßen paßt. Hat der Bock keine Reifenbindung, umso besser.

Bin schon 25 Jahre mit Mopeds ohne Unfall unterwegs. Auch Ausland, weite Touren.

Bei meiner Frau allerdings achte ich auf neue Reifen. Die ist Anfängerin, fast.

So Ihr "Sechsjährigen" Motorradreifenverurteiler; ab sieben Jahren kann der TÜV verweigern.

Hatte neulich zwei Leute hier zum Mopedkauf. Einer verlangte doch ernsthaft die Reifen in die VB mit reinzunehmen wenn sie älter als ein halbes Jahr sind. Waren zwei Jahre alt. Und dann erzählte er daß er sich ständig auf irgendwelchen Rennkursen privat langmacht. Müssen die neuen Gummis wohl auch nix besser können?!

Oder liegt´s doch am Fahrer?

Aber wenn man zu Hause die Stiefelsohlen anschleift für´s Treffen müssen es wohl auch neue Reifen sein.

Aber ernsthaft, Reifen, und zwar Gute, sind sehr wichtig. Und bei meiner 150 PS Möhre gucke ich auch drauf. Man ist ja schließlich mit bis zu 280km/h unterwegs.

Gruß Tom

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Ein Gesetz, wie alt Reifen, mit Ausnahme der Anhänger-100-regelung, sein dürfen gibt es nicht. Ist auch gar nicht nötig. Bei der HU beurteilt der Prüfer den Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile und das Reifen zu diesen Teilen gehören dürfte wohl unstreitig sein. Wenn er nun den Eindruck hat, das ein solches Bauteil nicht mehr verkehrssicher ist, gibt es keine Plakette.

Wenn jemand das Ergebnis dieser Beurteilung anzweifelt kann er dagegen Einspruch einlegen und das Ganze, da die Prüforganisationen in diesem Falle hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, im Verwaltungsgerichtswege klären lassen.

Das Verfahren dürfte vermutlich auf eine Begutachtung der Reifen durch einen Sachverständigen hinauslaufen. Ich bezweifele ganz stark, daß sich da ein Gutachter finden wird, der einen 12 Jahre alten Reifen als unbedenklich bezeichnen wird. Herrschende Meinung ist, daß Reifen auch bei sachgemäßer Lagerung (die kaum nachzuweisen sein dürfte) durch Alterung an Stabilität verlieren.

Das diese Reifen nicht als "Neu" verkauft werden dürfen ist wohl unstrittig und der Händler daher zur Rücknahme und Lieferung/Montage einwandfreier Reifen verpflichtet.

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Wenn der Reifen 12 Jahre lang auf 'nem Felsen in Nevada gelegen hat, dann dürfte das Teil verkehrsunsicher sein... ansonsten ist das ganze Gerede um Verkehrunsicherheit totaler Unsinn. Deutsche Prüferwillkür, mehr nicht. Einem Reifen kann man ansehen, ob er verkehrsunsicher ist, da ist das direkte Alter zunächst mal írrelevant, und dazu braucht es auch kein Kraftzeugtechnikstudium...

Nur ca. 2% aller Unfälle passieren durch technisches Versagen, verkehrsunsicher ist also in erster Linie der Fahrzeugführer.

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In einer Welt wo die Menschen Airbags und ESP und ABS und was der Geier noch alles brauchen um sich sicher zu fühlen ist es kein Wunder das hier so viele schreien die Reifen sind zu alt. Als nächstes werden Klodeckel mit Airbags erfunden, schliesslich ist in den USA eine Frau daran "festgewachsen".

Ich glaube nicht dass man einem Reifen ansehen kann ob er gut oder schlecht ist.

Ich habe an Autos schon so manche Reifen gesehen und gefahren. Was ich dabei "erfahren" habe ist das es durchaus Reifen gibt die neu, damit meine ich 0KM und DOT unter 12 Wochen alt, schlechter sind wie andere die 12 Jahre alt sind. Unter anderem habe ich einen Dunlop erlebt der bei 5000km geplatzt ist und noch kein Jahr alt war. Firestones die Oval wurden, Fuldas die sich bei trockenerstrasse wie Aquaplaning anfühlten, Contis die bei nasser Strasse einfach wegrutschten, ja sogar Michelins habe ich schon gesehen die einen Laufflächenschaden hatten und das bevor sie abgefahren oder 6 Jahre alt waren.

Diese ganze Diskussion ist Mumpitz.

Ich würde einfach zu dem Reifenhändler gehen und ihm den Sachverhalt erklären und IHN dafür sorgen lassen das das Moped TÜV bekommt.

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