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Überholen im Überholverbot...brauche Rat!!!!


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Hallo liebe Leute,

mir wird zur Last gelegt, das ich am 30.03.03 im Überholverbot überholt habe...das kann natürlich sein!

Was ich komisch finde ist, dass ich 2 Briefe erhalten habe und zwar einer auf Überholen im Überholverbot um 12.34 Uhr und der 2. Brief mit neuem Aktenzeichen, Üerholen im Überholverbot um 12.35 Uhr!!!!

Demnach soll ich 2 mal bluten...das ist doch nicht normal...oder????

Was soll ich tun und wie kann ich mich am besten Verhalten(habe keinen Verkehrsrechtschutz)????

Bei beiden Schreiben handelt es sich um eine Anhörung!

Danke für eure Tips

Es grüßt euch Sascha der 2. im Forum

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Hallo Sascha,

ich würde beim Amt, das Dir die beiden Schreiben geschickt hat, erstmal telef. nachfragen, ob es sich um ein Versehen handelt. In dem Schreiben wird u.a. angegeben, WO genau Du das "Delik" begangen haben sollst. Waren es zwei verschiedene Ortsangaben?

Mehr Feedback bekommst Du mit Deinen Fragen eher hier:

http://www.radarfalle.de/forum/

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Lass Dir erst mal die Bilder kommen. die werden dann gewöhnlich an die Polizeistation in der Nähe verschickt.

Die Fotoqualität ist dann auch zu prüfen

Anhand der Bilder wird sich dann schon einiges klären.

Ich denke , es wird sich um einen Tatbestand handeln.

Dann kann man immer noch entscheiden, was man macht.

Sind die Fotos eindeutig und zwei Verstöße klar zu erkennen-dann gibts nur eins-zahlen und unfröhlich sein....

Gruss Manni

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klingt so, als hättest du 2 mal verbotswidrig überholt!

da wäre zweifaches Az. und zweifache bezahlung korrekt...

wenn der bescheid aus bayern kommt, sofort anfechten. die bayern versuchen es öfters mal mit erfundenen kennzeichen!

ist mir echt schon zweimal passiert! die schicken dann auch kein foto mit...verdächtig, verdächtig...

und nach der anfechtung kommt dann ein brief: "das verfahren wird wegen verwechslung eingestellt!"...keine entschuldigung, nix! und die faxkosten hat natürlich der, dem diese onanisten den verkehrverstoß zur last legen!

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Wolfgang Faller

Hallo Sascha,

bisher handelt es sich lediglich um Anhörungen.

Das kann bedeuten, daß die Bußgeldbehörde eventuell noch kein ausreichendes Material für einen richtigen Bußgeldbescheid hat und nun versucht, über diese Anhörungen Dir irgendwelche Angaben zu entlocken, wer zu dem fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs war.

Bei "Überholen im Überholverbot" glaube ich weniger, daß Fotos gefertigt wurden, ich glaube eher daran, daß Dich einfach ein eifriger Polizeibeamter dabei gesehen hat, und nun versucht, über das amtliche Kennzeichen eine Anzeige laufen zu lassen. Ohne Bilder dürfte aber der Nachweis für diese Leute schwierig werden, daß ausgerechnet Du das Fahrzeug gesteuert haben sollst und dieser Nachweis ist notwendig, um Dich für diese "Ordnungswidrigkeit" zu bestrafen. Es geht dabei immerhin um Punkte und ein höheres Bußgeld, das muß nicht unbedingt sein.

Ich würde mich vorerst ruhig verhalten und versuchen, Zeit zu gewinnen. Wenn die Anhörungen nicht per Einschreiben gekommen sind, hat die Bußgeldbehörde auch keinen Nachweis dafür, daß Du die Anhörungen überhaupt bekommen hast. Man weiß ja, daß die Post nicht immer zuverlässig arbeitet...:-)

Wenn Du allerdings anrufst und Dich erkundigst, gibst Du bereits zu, daß Dir die Anhörungen vorliegen und wirst vielleicht durch "Fangfragen" des geschulten Sachbearbeiters zu irgendwelchen Angaben verleitet, die dann auch gegen Dich verwendet werden können.

Gruß und viel Erfolg

Wolfgang Faller

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Der Anhörungsbogen kommt immer! Hier hat man u.a. die Gelegenheit, den Fahrer zu spezifizieren.

Eine Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zieht automatisch den Bußgeldbescheid an den Halter nach sich.

Alles selbst erlebt.

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Hallo Sascha,

egal, wie oft Du überholt hast, um Dir an den Karren zu pinkeln sind Fotos nötig oder zwei Beamten, die sich ihre Aussagen gegenseitig als Zeugen bestätigen. Wenn keine Fotos da, dann prüfen, wie viele Beamten Dich den beim Überholen gesehen habe. Wenn angeblich zwei, dann auf eine eidestattliche Versicherung bestehen, dass die Jungs (oder auch Mädels) auch tatsächlich am Tatort waren. Die lieben Polizisten machen es nämlich oft so, gehen gemeinsam zum Dienst an die Einsatzstelle und einer geht dann Heim zum Rasenmähen. Sind halt Beamten, gelle!!

Früher hat auch der Trick funktoniert, einfach Einspruch erheben ohne Angabe des Aktenzeichens. Die Mühlen des Amtsschimmels haben sich dann zu Tode gesucht und die Verjährungsfrist war dann abgelaufen. Ob das noch geht, keine Ahnung!

Viel Erfolg + Gruß Doc Schneider

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Andreas Steffen

Lieber Freund,

manche der Ratschläge hier sind an der Grenze zur Strafvereitelung bzw. gehen darüber hinaus. Ich rate Dir, die persönlichen Angaben zu vervollständigen (sonst droht allein deshalb ein weiteres Owi-Verfahren) und von Deinem Recht, zur Sache nichts anzugeben, Gebrauch zu machen. Nun aber zum Sachverhalt:

Polizeibeamte gehen im Regelfall zur Arbeit und nicht zum Rasenmähen während der Arbeitszeit. - Haben diese Dich aber gesehen ? - Warst Du in Deinem Fahrzeug ? - Wurde der Fahrzeugführer identifiziert ? - Gibt es weitere Personen, die ggfs. aus Deiner Familie stammen und das Fahrzeug benutzt haben ? Kannst Du selbst nicht einmal wühlen, wer konkret Fahrer zur vermeintlichen Tatzeit war ? - In so einem Fall muß man ebenfalls nicht aussagen, wenn man derzeit Beschuldigter ist. Man erhebt ggfs. Einspruch und exakt nach drei Monaten und einem Tag nach der "Tat" gibt man konkret möglichst mit vernünftigen Belegen an, welcher Verwandte gefahren ist und warum man das so genau weiß. - Die normalerweise zwingende Fahrtenbuchauflage ficht man an, weil man ja als Beschuldigter nur von seinem Recht gebrauch gemacht hat und exakt den Fahrer benennen konnte. Dieser hat keine Angst, da er nicht vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist einen Bußgeldbescheid geschickt bekommen haben kann (hier reicht der Abgang von der Behörde für die Hinderung weiterer Verjährung) - Wenn DU ADAC - Mitglied bist, suche den nächsten Syndikus auf, dieser wird Dich kostenfrei beraten (!). Selbstverständlich hilft man anderen "Citronisten" gern und daher kannst Du Dich auch gerne melden aber ... der Inhalt dieser Box ist frei zugänglich und kann ohne weiteres als Beweis gegen Dich verwendet werden ! - Vorschlag: Melde Dich entsprechend nochmals direkt, sollte noch Bedarf bestehen.

A. Steffen mit schwebendem Gruß

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hallo an alle

ich sag doch..."feind"hört mit,also obacht was ihr hier alles so besprecht...

das nur als allgemeiner ratschlag ohne jemanden eine"strafvereitelung"

zu unterstellen...also einfach etwas vorsichtiger mit seinen ratschlägen sein-

ist natürlich schade auf was man in der heutigen zeit alles achten muss...

schöne grüsse von einem angehenden juristen...

tschö...................

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Hallo,

mir läuft die Galle über. Mir kam kürzlich im Überholverbot ein Auto entgegen, und wir haben's beide gerade so geschafft, dass es nicht gekracht hat. Dieser Thread hier ist, was die Beschwichtigungen und die Trickserei angeht, unter aller Kanone. Rechtliche Möglichkeiten ausnutzen: ja, klar. Aber Tricksen und Unterstellungen wie die gegen die mähenden Beamten (was für ein ausgelutschtes Klischee!) find ich einfach völlig daneben.

Wenn Sascha zwei Mal überholt haben sollte, dann soll er auch bezahlen. Er ist sicher nicht gezwungen worden, dort zu überholen.

Gruß, Martin

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Die Verjährungsfrist des Ordungswidrigkeitsgesetzes beträgt im übrigen seit dem 01.01.2001 6 Monate, nicht mehr 3!

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Schön sind auch im LKW-Überholverbot überholende LKWs auf der 2-spurigen Autobahn. Wenn man so mit 190/200 daherschwebt und plötzlich, hinter einer Kurve, einem Elefantenrennen begegnet, bei dem der eine Elefant den 91 km/h fahrenden mit 92 km/h versucht zu überholen, dann eine leichte Steigung kommt, der überholende Elefant dann nur noch 85 km/h schafft und hinter dem jetzt 86 km/h fahrenden wieder einschert. Hinter einem fährt dann noch ein weiterer Elefant in 1 m Abstand, der in der Lage ist 87 km/h zu fahren. Wie gesagt, Überholverbot für LKWs.

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>>Überholverbot für LKWs<<

Wenn man selbst nicht LKW fährt, ist es leicht, das zu fordern. Wenn man mit Terminfracht hinter einem Rumänen herfährt, der an jeder Steigung nur noch mit 50 kriecht, dann sieht man das anders.

Ich weiß, die Diskussion hatten wir schon, aber vielleicht liegt das Problem nicht bei den LKW-Fahrern, sondern bei jenen, die meinen, mit "190/200" oder gar mehr "dahinschweben" zu müssen...

Gruß,

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?

Bei Terminfracht ist das Überholverbot also nur ein unverbindlicher Vorschlag, aha. Und die 80 km/h-Begrenzung für LKWs nur eine Denkidee, wenn man hinter einem Rumänen herfährt, ok.

Wenn ich innerstädtisch termingestresst unterwegs bin, können´s also auch mal 90 km/h werden, fein. So gesehen hast Du natürlich recht.

Hältst Du denn an roten Ampeln, oder nur, wenn´s gerade passt?

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Und die "gemeinschaftlichen" Interessen bedeuten doch, dass auch LKW-Fahrer die Verkehrsregeln einhalten. Es soll sogar LKW-Fahrer geben, die von ihrem Arbeitgeber genügend Kleingeld mitbekommen, um die unterwegs bei Geschwindigkeitsübertretungen oder Überholverboten fälligen Strafen an Ort und Stelle bezahlen zu können.

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Ich bin kein LKW-Fahrer, aber ich sehe halt auch mal über meinen eigenen Tellerand rüber. Ich gehöre zu der Sorte Autofahrer, die überholwilligen LKW sogar durch Lücke lassen und Lichthupe geben das Ausscheren ermöglichen.

Und was rote Ampeln betrifft: In der Tat, frühmorgens oder nachts beachte ich die tatsächlich nur dort, wo es mir sinnvoll erscheint...

Natürlich sollten LKW auch die Verkehrsregeln einhalten. Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied bei den "gemeinschaftlichen Interessen": Der PKW-Fahrer darf so schnell fahren, wie er will und wenn er's bis 200 und darüber ausnutzt, schafft er dadurch erst selbst das Risiko bei LKW-Überholmanövern.

Gruß,

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Hallo!

Ich kriege einen Anfall,wenn ich das so lese!!!

Habt Ihr schon mal darüber nachgedacht was wohl gerade auf dem LKW ist,der Euch gerade daran hindert mit 200 weiter zu fliegen?Vielleicht sind es Eure Teile,die Per Expres bestellt wurden.Viele,die es eilig haben,wollen auch Ihre Lieferung oder Ware schnell haben und wenig Fracht bezahlen.So kommt es zu Lenkzeitüberschreitungen und Überholvorgänge.die im Extremfall Menschenleben kosten können.Und wenn der Fahrer nicht mitspielt....es gibt genug Arbeitslose in Deutschland!Außerdem ist fast an jeder Steigung schon LKW-Überholverbot,sogar auf dreispurigem Abschnitt!Also denkt mal darüber nach,ob es uns Spaß andere auszubremsen oder ob wir nur unser Termine einhalten müssen,oder einfach auch mal heim wollen,weil wir 60 und mehr Stunden in der Woche schon weg haben!

P.S.Es liegt mir fern alle Autofahrer in einen Topf zu stecken.Es gibt auch sehr viele,die in Ordnung sind!

J.Sünderhauf

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Wenn einer auf der 2-spurigen Autobahn mit 200km/h in die Kurve "schwebt", schafft er sich sein Problem selber. Es könnte ebenso ein Stau vor ihm auftauchen. Aber wem wollte man dann die Schuld in die Schuhe schieben?

An meinem LKW habe ich zwei große Spiegel, darin kann ich erkennen, wie weit hinter mir frei ist. Wie lange ich gebraucht habe, um meinem Vordermann näher zu kommen weiß ich auch. Genauso lange wie ich zum Näherkommen gebraucht habe, brauche ich auch zum Überholen. Kann ich's verantworten?

Wenn ja dann 'raus u. vorbei, wenn nicht zähneknirschend hinterherschleichen.

Nervig sind nur die Kollegen, die ihren "Truckerstolz" verletzt sehen, sobald einer -womöglich schwächer motorisiert- zum Überholen ansetzt.

So einer kitzelt dann auf der rechten Spur den letzten km/h aus seiner Maschine um dem überholenden zu zeigen daß er ja schneller könnte, wenn er nur wollte. Das verursacht die Staus!

In so einem Fall nehme ich meinen Tempomaten eben 2-3 Km/h zürück u. alle sind zufrieden.

Neulich hatte ich ein nettes Erlebnis:

Beim Überholen sehe ich daß von hinten einer angeblasen kommt, die Bahn leicht abschüssig, mein Nebenmann lässt es wieder laufen, das Manöver hätte länger gedauert. Ich kurz die Bremse angetippt um den hinter mir zu warnen, Gas zurück, wieder dahinter eingeschert.

Den PKW vorbeigelassen, hinten war noch frei also gleich wieder 'raus, er sich bedankt mit Blinker li/re, ich kurz lichtgehupt.

Am nächsten Rasthof treff' ich ihn dann beim Tanken.

Wir hatten ein kurzes, nettes Gespräch, er hat mir sogar einen Kaffee ausgegeben!

So geht's also auch, kommt nur zu selten vor, leider.

@Stefan

Von Deiner Sorte gibt's viel zu wenige, weiter so!

Bist halt ein echter CX-Fahrer...am liebsten gemütlich unterwegs :-)

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Dieses kurze "Gas zurück" von Stefan ist etwas , was m.E. den Krampf zwischen PKW und LKW deutlich entspannen könnte. Wenn der Überholvorgang schneller beendet wäre, gäb´s bestimmt auch mehr PKW Fahrer, die LKW auch mal überholen lassen würden...

aber es stimmt schon, nach dem Motto "wenn der mich schon überholen will, soll er mal sehen wie er an mir vorbeikommt..." ist bei anderen Verkehrsteinehmern nur wenig Verständnis zu erreichen.

Deswegen ein "Hoch" auf Stefan (aber nicht wegen der roten Ampeln ;-))

Entspannte Grüße

Florian

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HI.

Als ich meine CX aus Holland abgehold habe bin ich auf dem Hinweg auch ein stücken weit gebügelt. Auf der Rückfahrt wollte ich ja umbedingt meine HEILIGE fracht sicher anbringen, von daher ne ganze ganze ecke vorrausschauender gefahren. Mit 50 - 60 über die BAB, Die Brumis fanden das nicht so klasse. Hab allerdings bei jedem LKW der an mir vorbei huschte nochmal extra gas weg genommen und kurz Lichhupe gegeben wenn er wieder einschehren konnte. Jeder LKW mit D zulassugn hat sich mit Blinker L Blinker R bedankt. Jetzt wo wieder CAMPING sasion ist solte sich einige gespahn fahrer auch mal überlegen warum die BRUMIS überholen. MM TACHO ABWEICHUNG? Wenn er schon überholt dann FUß vom gas.

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@citbbk

Stichwort rote Ampeln: Ohne Dich jetzt persönlich anmachen zu wollen, aber gehörst Du etwa zu der Sorte Deutscher, die auch in gelb-grün geblümten Unterhosen in der Öffentlichkeit herumspazieren würden, wenn es ein Gesetz vorschriebe? Weil's halt vorgeschrieben ist, egal ob's Sinn macht oder nicht?

Ich bin da eher der Auffassung, die Gesetze sind für die Menschen gemacht und nicht die Menschen für die Gesetze. Wofür habe ich schließlich ein eigenes Hirn.

Morgens um 4 eine rote Ampel in der menschenleeren Innenstadt zu überfahren ist jedenfalls bedeutend ungefährlicher als mit 220 über die Autobahn zu brettern.

Gruß,

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