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Ebenso ärgerlich finde ich Leute, die etwas verkaufen wollen, es inserieren und dann nen Rückzieher machen. Hatte das mal, als ich ne Dyane kaufen wollte, der eine Inserent hat sie dann doch lieber an seinen Lieblings-Entenschrauber verkauft, bevor das Anzeigenblatt überhaupt draußen war, die Inserentin der zweiten Dyane hatte spontan festgestellt, dass ihr das Auto ja sooo ans Herz gewachsen ist.

Immerhin hat´s mich aber kein Geld gekostet. ;-)

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Vielleicht ist ihm ein anderer CX noch viel mehr an Herz gewachsen, vielleicht steht er doch eher auf Benz, ist vllt. gar nicht verheiratet...

Letztlich völlig egal, warum er den Wagen nicht mehr will. Der Käse ist gegessen und Du hast 100€.

Ist das Einbehalten von Anzahlungen überhaupt rechtens? Wird ja auch gerne bei ebay "angedroht"...

chrissodha
Posted
Ist das Einbehalten von Anzahlungen überhaupt rechtens? Wird ja auch gerne bei ebay "angedroht"...

Würde, freilich ohne juristische Kentnisse, mal sagen ja klar;

Ist doch eine gegenseitige Willenserklärung gegeben, oder ?

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Ist das Einbehalten von Anzahlungen überhaupt rechtens? Wird ja auch gerne bei ebay "angedroht"...

Nein. Man kann nur tatsächlich entstandenen Schaden im Zuge einer Schadenersatzforderung geltend machen.

Wenn der "Vetragspartner" will, kann er das Geld sogar komplett zurückfordern - und würde damit recht bekommen. Faktisch lohnen wird sich so eine Klage aber erst ab Größenordnungen von € 500,- aufwärts.

Übrigens ist ein Kaufvertrag erst dann perfekt, wenn der Käufer das Geld in der Hand und der Käufer mit dem Auto vom Hof ist. Bis dahin können beide noch von irgendwelchen Willenserklärungen zurücktreten - unter Erstattung von Kosten der jeweiligen Gegenseite natürlich.

Grüße

Dominik

P. Marlowe
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Jedenfalls ist der (nicht-)Käufer zu bedauern. Er hat eine Frau am Pelz, die CXe nicht mag.

Frauen sind wie Krawatten: Man sucht sie sich bei schlechter Beleuchtung heraus und dann hat man sie am Hals.

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Jedenfalls ist der (nicht-)Käufer zu bedauern. Er hat eine Frau am Pelz, die CXe nicht mag.

Oder eine, die nicht so verpeilt ist wie ihr Macker und es versteht, ihr Geld zusammenzuhalten.

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Frauen sind wie Krawatten: Man sucht sie sich bei schlechter Beleuchtung heraus und dann hat man sie am Hals.

Gilt nicht für alle Männer.

Aber interessant mal etwas über die privaten Probleme des (sonst so toughen) P. Marlowe zu erfahren.... ;)

Posted (edited)

Hier geht es ja zu wie im richtigen Leben!

Wieso spinnt die Alte? Wenn sie schon den Mann verhält der ja scheinbar nur rumfährt und Autos probefährt soll sie ihm zum 7ner auch noch einen CX finanzieren?

Wieso ist der Mann arm dran? Wenn meine Alte mich verhalten würde könnte ich mich ohne mit der Wimper zu zucken von meinen CX trennen.

Was glaubt ihr würde meine Frau sagen wenn ich sie fragen würde ob ich mir einen CX kaufen darf?

Oliver du hattest ein riesen Glück dass er dir die Kohle gegeben hat und nicht noch einen Scheck der dir im ungünstigsten Fall sehr viel Ärger bereitet und das Auto mitgenommen.

Ich habe mal einen CX an einen Bekannten verkauft der mir eine Versicherungsabtretung unterschrieben hat. Die Versicherung sollte den Schaden an seinem Verunfallten CX an mich bezahlen. Da ich ihn und seinen CX kannte war ich blauäugig genug und habe ihm alles geglaubt. Mein CX war gerade umgemeldet da rief bei mir die Versicherung an und teilte mir mit dass ich keinen Pfennig bekommen werde da der gute Mann ganz ganz tief in der Sch.... stecke und die Bank alles Pfändet was er hat. Da ging der Stress los.

Einandermal habe ich einen GSA verkauft an einen Jugoslawen, der hat das Auto sofort bar bezahlt und einen Abholtermin vereinbart. Dann ging der Krieg dort los. Ich habe den Typ nie wieder gesehen, was macht man adann mit so einem Auto? Man wartet und hat die Standkosten.

Der hat das Auto nie abgeholt, vielleicht hat er den Krieg nicht überlebt.

Edited by CX Fahrer
chrissodha
Posted
Nein. Man kann nur tatsächlich entstandenen Schaden im Zuge einer Schadenersatzforderung geltend machen.

Wenn der "Vetragspartner" will, kann er das Geld sogar komplett zurückfordern - und würde damit recht bekommen. Faktisch lohnen wird sich so eine Klage aber erst ab Größenordnungen von € 500,- aufwärts.

Dominik

nicht, daß ich es nicht glauben will oder meine, es besser wissen zu müssen....sondern weil's mich gerade wirklich interessiert, möchte ich hier nochmal einhaken:

Angenommen, ich einige mich mit einem Verkäufer, ich zahle 200 Euro ANzahlung auf den später zu entrichtenden Kaufpreis, dann scheint mir Dein Einwand ja noch logisch.

Wenn ich aber klar definiere, daß ich diese 200 Euro dafür bezahle, daß er mir das Auto bis zur entgültigen Zahlung vorhält / reserviert, was dann ?

Ist das dann nicht eine rechtsverbindliche Absprache, wonach der Verkäufer das Auto bis zum Termin x vorhält und dafür die 200 Euro bekommt - ganz gleich, ob er den Wagen nachher kauft oder nicht ?

ACCM Oliver Weiß
Posted

Ein paar Dinge scheinen manchen nicht ganz klar zu sein:

Ich rege mich NICHT auf, daß sich jemand meinen CX ansieht und nicht kauft.

Ich rege mich NICHT auf, daß sich jemand bei zuerst starkem Interesse doch von seinen Kaufabsichten zurücktritt.

Ich rege mich NICHT auf, daß mich ein "Interessent und dann doch nicht Käufer" meine Zeit kostet.

Ich rege mich NICHT auf, wenn jemand über den Preis meines CX verhandelt.

Ich rege mich NICHT auf, wenn nicht jeder das nötige Kleingeld übrig hat und sich trotzdem für CXe interessiert.

Ich verlange KEINE "Benutzungsgebühr" von irgendwelchen CX-Interessenten die sich meinen CX ansehen und mal fahren wollen.

Ich würde einem Interessenten meinen CX auch für 1 oder 2 Tage ohne jeglichen "Gebühren" oder Anzahlung reservieren, damit der Interessent in Ruhe drüber schlafen kann. Auch per Handschlag oder Wort, dazu brauche ich kein Stück Papier.

Ich gehe fair und ehrlich mit Interessenten um. Schließlich will ich ja auch was von denen. Ich erwarte allerdings auch, daß man mit mir fair umgeht und ehrlich ist.

Ich habe aber NULL Verständnis für jemanden, der sich (nach eigenen Angaben) mehrere Autos ansieht ohne sich diese leisten zu können!!! Der Typ hat mehreren Leuten einfach so die Zeit geklaut, vielleicht auch nicht nur mir vollkommen unnötige Hoffnungen gemacht. Darüber rege ich mich auf! Das finde ich in keinster Weise fair den Verkäufern gegenüber, egal ob ich es bin oder noch andere. Bzw. da es noch mehr waren (ein CX paßte von der Beschreibung auch auf einen auch hier im Forum angebotenen), macht es die Sache nur heftiger! Das ist doch kein "grober Unfug" mehr, sondern vorsätzlich. Und alles andere als fair und ehrlich (zumindest nicht von Anfang an).

Deswegen bin ich reichlich stinkig und deswegen habe ich hier meinen Erfahrungsbericht geschrieben.

Gruß

Guest Thorsten Czub
Posted

oliver. das ist doch die regel das leute sich autos zulegen die sie sich eigentlich nicht leisten können.

außerdem ist es doch auch wohl eher die regel das die frauen so oder so das sagen haben welches auto "geht" und welches "nicht mehr geht".

sicherlich gibt es ausnahmen von der regel.

Posted

Wenn man eine Anzahlung vereinbart und in den Vertrag reinschreibt, das die Anzahlung bei Nichterfüllung verfällt, dann geht das. Bis 15% vom Warenwert in der Regel unproblematisch.

Posted (edited)

Wenn ich aber klar definiere, daß ich diese 200 Euro dafür bezahle, daß er mir das Auto bis zur entgültigen Zahlung vorhält / reserviert, was dann ?

Ist das dann nicht eine rechtsverbindliche Absprache, wonach der Verkäufer das Auto bis zum Termin x vorhält und dafür die 200 Euro bekommt - ganz gleich, ob er den Wagen nachher kauft oder nicht ?

Wenn das glasklar SO schriftlich fixiert ist, geht das. Habe ich eben bei der anderen Hälfte erfragt.

Meißt steht aber in den Verträgen nur: "Anzahlung XXX €" - mit der Formulierung hast du Pech, wenn sich der "Anzahler" wehrt. Wobei Pech in dem Fall relativ ist. Ich finde das OK so - in dem Fall kann man seine Kosten abziehen und gut ist. Es kann ja auch mal ein wirklich triftiger Grund dazwischen kommen - Unvorhergesehenes passiert schließlich genug. Da muss der potentielle Käufer nicht auch noch größere Verluste als nötig durch den geplatzten Kaufvertrag tragen.

@Frank(F): nein, eigentlich geht das nicht - man kann nur Ansprüche geltend machen, wenn entweder eine Gegenleistung erbracht, oder aber ein konkreter Schaden verursacht wurde. Dies kann normalerweise auch nicht relativ zum Warenwert erfolgen, sondern nach nachweisbaren tatsächlichen Leistungen/Kosten (etwa Fahrtkosten, verschwiegene Mängel bei Fernabsatzgeschäften (ebay), Kosten einer erneuten Inserierung etc). Evtl kann man auch den Differenzbetrag einfordern, wenn die Ware dann beim schließlichen Verkauf nur einem geringeren Preis erzielt, als im (geplatzten) Kaufvertrag vereinbart war. Hier müssen aber gewisse Regeln eingehalten werden. Diesen Schadenersatz wird niemand zusprechen, wenn die Ware 2 Stunden später so verkauft wird. Handelt es sich aber um 2 Wochen oder mehr, stehen die Chancen ganz gut.

Trotz aller möglichen oder eher unmöglichen Advokatenwinkelzüge: Will sich DEN Stress beim Verkaufen bzw. danach wirklich jmd antun? Also ich habe da ja lieber meine Ruhe... ;)

Grüße

Dominik

Edited by gungstol
Bloodguard
Posted

Ich hatte auch viele ähnliche Situationen, als ich meinen altersschwachen Golf auf mobile.de verscheuert habe.

Mindestens 5 Jugendliche pro Woche die den Wagen UNBEDINGT haben wollten.

Mit dem Nachsatz "Ich geh kurz nach Hause fragen und das Geld holen..."

Dazu sei gesagt; schlecht war der so nicht, aber eben runtergerockt.

Letztendlich hat ihn ein Mechaniker zum Basteln gekauft, ohne viel BLABLA und ohne Probefahrt. Kohle CASH auf die Motorhaube und dann war das Ding gegessen.

Hat schon pro Probefahrt immerne halbe auf dreiviertel Stunde gedauert, um mir dann anzuhören: "Ist ein schöner Wagen, der möchte ich haben, ich klär das kurz und nachher wieder da."

Nicht ärgern lassen, und den schönen Wagen nicht an irgendeinen Trottel verkaufen der denkt er wäre cool wenn er mit dem Wagen Rallye fahren kann.

Es gibt nähmlich immer solche und solche !!

mfg Thomas

Posted

Selbstverständlich kann ich eine vertragsstrafe bei Nichterfüllung formulieren.

Wenn das der Käufer akzeptiert, dann gilt das.

Sie darf nur nicht unverhältnismäßig sein.

In jedem Fall führt eine ordentliche Anzahlung und solch ein Passus dazu, das man recht sicher sein kann, das der Kauf auch abgewickelt wird und Windeier sowas ncht unterschreiben.

Auf eine kleine Anzahlung wird dagegen schnell verzichtet.

Richtig Scheiße ist, wenn so ein Käufer sich dann nicht mehr rührt.

Einfach anderweitig verkaufen ist nicht. Wenn er dann z.B. drei Wochen später angewackelt kommt, hat man dann ein Problem, wenn er auf Erfüllung besteht.

Deshalb auch unbedingt einen "spätesten Übergabetermin " festlegen.

Dann kommt man wenigstens mit Einschreiben und Fristsetzung und danach mit Einschreiben und Rucktritt vom vertrag halbwegs zügig wieder raus.

Genau so schon erlebt beim Verkauf eines Golf 16 v.

Xantiaheinz
Posted

Übrigens ist ein Kaufvertrag erst dann perfekt, wenn der Käufer das Geld in der Hand und der Käufer mit dem Auto vom Hof ist. Bis dahin können beide noch von irgendwelchen Willenserklärungen zurücktreten - unter Erstattung von Kosten der jeweiligen Gegenseite natürlich.

Grüße

Dominik

Quark, mit Abgabe gleichlautender Willenserklärungen ist ein Kaufvertrag geschlossen, auch wenn die Übergabe von Geld und Kaufgegenstand erst in der Zukunft und/oder zu unterschiedlichen Terminen stattfinden soll,.

Posted
Quark, mit Abgabe gleichlautender Willenserklärungen ist ein Kaufvertrag geschlossen, auch wenn die Übergabe von Geld und Kaufgegenstand erst in der Zukunft und/oder zu unterschiedlichen Terminen stattfinden soll,.

Jahaa, bis zur Übergabe kann man aber relativ Problemlos zurücktreten.....

Bloodguard
Posted

Ist das nicht irgendwie unwichtig ob jetzt der Kaufvertrag geschlossen wurde oder nicht ??

Der Verkäufer ist enttäuscht und wollte sich vielleicht einfach mal Luft machen;

deswegen muss man ja nicht darauf rumreiten ob das jetzt alles 100% gelaufen ist.

mfg Bloodguard

ACCM Oliver Weiß
Posted

Zum Thema Kaufvertrag einfach mal Wikipedia aufrufen.

Zitat "Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei

übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche

sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der

Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises (auch Kaufsumme genannt) und zur

Abnahme der Kaufsache verpflichtet"

Und §433 BGB: "(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis

zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. "

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html

Demnach kam ein Kaufvertrag zustande. Rücktritt? Warum? Bei Ferngeschäften per Interenet, ja, da gibts das. Ansonsten nur wenn die Ware einen verschwiegenen Mangel hat. Hat der CX aber nicht. Leider kann ich mangels Zeugen den Verkauf nicht beweisen...

Gruß

Guest gelöscht[107]
Posted

".... Leider kann ich mangels Zeugen den Verkauf nicht beweisen..."

Genau deshalb kam der Kaufvertrag NICHT zustande. Ein Kaufvertrag, der nicht durch eine beiderseitige Willenerklärung schriftlich fixiert ist (also nur "per Handschlag" abgeschlossen wurde), kann nur dann als abgeschlossen durchgesetzt werden, wenn er zweifelsfrei durch einen anwesenden unabhängigen Zeugen bestätigt wird. Widersprechen sich mehrere Zeugen, isses Ermessenssache der Justiz.

ACCM Oliver Weiß
Posted

Nee, Peter. Der Kaufvertrag kam formal juristisch zustande (das weiß ich auch noch aus dem kaufmänischen Teil meiner Ausbildung), aber ich kanns halt nicht beweisen. Recht haben und Recht kriegen ist halt nicht das gleiche.

Es stimmt, daß man mit einem Zeugen bessere Karten bei der Justiz hat. Da ist er sogar dank seines Vaters, der mit war, im Vorteil.

Aber ich will gar nicht klagen, das ist mir zu blöd und meine Zeit ist mir dafür zu schade. Es ging mir nur um die Geschichte, nicht um das juristische.

Gruß

Posted
Zum Thema Kaufvertrag einfach mal Wikipedia aufrufen.

Zitat "Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei

übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche

sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der

Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises (auch Kaufsumme genannt) und zur

Abnahme der Kaufsache verpflichtet"

Und §433 BGB: "(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis

zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. "

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html

Demnach kam ein Kaufvertrag zustande. Rücktritt? Warum? Bei Ferngeschäften per Interenet, ja, da gibts das. Ansonsten nur wenn die Ware einen verschwiegenen Mangel hat. Hat der CX aber nicht. Leider kann ich mangels Zeugen den Verkauf nicht beweisen...

Gruß

OK OK.... "Rücktritt" ist falsch ausgedrückt. Anders: "Nichtabnahme" (§433(10), BGB). Wenn der Käufer das Kaufgut nicht abnimmt, hast du Anspruch auf Schadenersatz aus §§ 280/281 BGB. Da widerrum steht ausdrücklich (@Frank(F)), dass eine ABSTRAKTE Schadenberechnung bei Privatpersonen nicht möglich ist. Vetragsstrafe i.H.v. 15% Pauschal "iss also nich", sondern nur KONKRET entstandene Schäden. Ein entsprechend formulierter Passus im Vertrag wird ungültig, wenn es einen Paragraphen gibt, der "anderer Meinung ist" ;)

Stattdessen kannst du aber selbstverständlich auch auf Erfüllung bestehen und ggfs klagen. (Palandt BGB 67.Auflage 2008)

Da du ja aber für dein Auto auch Geld haben möchtest, wird das wieder schwierig. Es ist zwar kein Problem, einen Titel zu erwirken, diesen aber als Privatperson auch zu vollstrecken, bzw. vollstrecken zu lassen, wird zum einen langwierig, zum anderen unmöglich, wenn der Käufer nicht oder in geringem Maße über eigenes Einkommen verfügt. Ein (übrigens kostenpflichtiger) Mahnbescheid zum Beispiel ist absolut platt, wenn der Schuldner ganz schlicht Widerspruch dagegen einreicht. Dazu braucht der nur einen Stift, um das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen, einen Rückumschlag sowie eine Briefmarke.

So ganz einfach ist das alles gar nicht.

Kommt es zum äußersten, hat sich der CX wahrscheinlich in die ewigen Jagdgründe gestanden, bis das abgeschlossen ist.

P.S.: Ich würde Wikipedia nicht so sehr vertrauen - schlimmer als mögliche Fehler sind nämlich die Sachen, die da NICHT stehen ;)

Übrigens: Mich interessierte dieser Paragraphenquatsch übrigens eigentlich nicht die Bohne - zumal einige Regelungen eigentlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen. Man kann zum Beispiel in vielen Dingen (berechtigt) Schadenersatz geltend machen, auf der anderen Seite ist es aber dank eines sehr Schuldnerfreundlichen Schuldrechts faktisch nahezu unmöglich, auch tatsächlich an Geld zu kommen.

Und eine Erkenntnis hat sich in den 2 Jahren, in denen ich jetzt ständig mit dem Kram in berührung kommen manifestiert:

Recht wird nicht angewendet, sondern gesprochen.

Guest gelöscht[107]
Posted

Es wird nie Recht gesprochen, sondern immer ein Urteil gefällt !!!

:):):)

Posted

So kann man das auch sagen - die Bedeutung ist die gleiche ;)

Posted

So, ich jetzt auch noch...

Was ich nicht ganz verstehe: Er hat doch schon 2,5 Std. später angerufen und gesagt er möchte nicht, Dir spontan 50,--€ als Entschädigung angeboten.

Ist doch alles okay.

Was er Dir alles erzählt und was denn nun wirklich die Beweggründe waren... wer weiss das, und was bringt das?

Wenn man ein Auto verkaufen will, noch dazu so eines, dann muss man eben auch Zeit investieren.

Wenn ich mal zusammenrechne, was ich schon an Zeit und Geld Unnutz in den Nicht-KAUF von Autos gesteckt habe....

Darüber nachdenken lässt man besser, ruiniert nur die Nerven.

Warte auf den nächsten und gut iss.

Wie gesagt, "schon" nach 2,5 Std. anrufen und noch ne kleine Entschädigung anbieten (egal aus welchen Gründen) finde ich eigentlich okay.

Vielleicht hat er einfach seine Frau etwas falsch eingeschätzt. Wem das noch nicht passiert ist, der.... ;)

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