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Gelbe Glühbirnen


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@Grandga:

Hast du das irgendwo im Internet gelesen,dass das gelbe Licht im Jahre 1936 eingeführt wurde?Ich wüsste gerne näheres dazu.

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Hi,

Leider nicht, aber es war 1936. In denem Jahr wurden eben die meisten 'neuen' Verkehrsregeln wie auch die Strassenschildern und Markierungen festgelegt.

Innerhalb 10 Wochen nach dem 31.05.1936 wurden von dem Elsässer abstammende Leon Blum in Frankreich die meisten modernen soziale Gesetze durchgeboxt wie z.b 40 Stunden/Woche, bezahlte Ferien, Gesammtarbeitsverträge, Anerkennung der Gewerkschafte, usw

Aber ich schweife ab...

Gruessli

Grandga

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Ich hatte bei der CX-Basis mal einen kompletten Reserve-Birnen-Satz bestellt und dabei ungefragt richtig knackig gelbe H4-Birnen bekommen.

H4 All Day von GE Lighting - General Electric Co / Cleveland

(GE H4 12V 60/55W 70440/2U E1 2D7)

Wenn die verboten sein sollen, wieso werden die vom Fachbetrieb verkauft ohne das darauf hingewiesen wird?

Aber toll sieht's allemal aus.

Achim

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Interessant,

und wo bekommt man die noch?

Übrigens:Ist einem schon mal aufgefallen-jedenfalls kommt es mir so vor-dass die Philips Allweather nicht mehr so gelb sind wie früher,oder täusche ich mich da?

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Hallo,

...an meiner Rundaugen-DS geben die originalen 40/45 Watt-Gelbbirnen (Bilux!!!) ein eigentlich recht ordendliches Licht ab, jedenfalls empfinde ich es als nicht zu funzlig für normale Landstraßenfahrt. Und das gelbe Fernlicht aus dem zweiten Faden derselben Birnen ist richtig schön hell!!!

Denke also, funzeliges gelblicht liegt nicht an der Farbe, sondern an diversen Verschleißerscheinungen.

Zulässig??? Naja..., es wäre wohl die zweckmäßigste Lösung, einfach mal einen Polizisten zu fragen, ob er für einen Klassiker auf der Fahrt zu einem Treffen einen Ermessensspielraum hat!!!

Grüße, Bernhard

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Naja,

ich fahre leider keinen Klassiker(oder vielleicht doch),nämlich einen 92er Renault 19 Ph1(bitte nicht schimpfen*g*).Und da sind die Polizisten dann wohl doch strenger.Bei einer DS genehmigt der Tüv ja wohl auch das gelbe Fernlicht an den inneren Scheinwerfern,obwohl das eigentlich definitiv auch nicht erlaubt ist,aber der Umbau teuer und schwierig wäre.Bei einem neueren Auto(z.B Renault 25 mit Doppelscheinwerfer) wären die aber bestimmt nicht so tolerant.Also ich hatte ja auch mal kurze Zeit die richtig gelben H4 drin(die mit der Kappe) und muss zugeben,dass es eigentlich sehr unangenhm war,mit dem gelben Licht zu fahren,obwohl ich nur in der Stadt damit unterwegs war.Danach waren die weissen wieder eine richtige Offenbarung und so sehen die Franzosen das wohl auch.Allerdings hat mir das Licht der Alleather sehr gut gefallen,es war sehr angenehm mit dem leicht gelblichen Licht zu fahren,eben nicht so "langweilig",wie mit weiss und eben doch ein kleines bisschen französisch.

Weiss denn nun jemand,ob Philips vielleicht den Gelbanteil der Allweather verringert hat?

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ThomasLutzACCM

Der Einbau gelber Hauptscheinwerferbirnen die eine EU-Bauartgenehmigung/prüfung

haben, und davon kann man bei den Lampen ausgehen (nachgewiesen durch z.B. E-Prüfzeichen Einprägung), führt definitiv nicht zum Erlöschen der BE.

Nach Rücksprache mit dem TÜV in Unterfranken (langjähriger Prüfstelleleiter) ist von keiner Gefährdungserhöhung durch das gelbe Fahrtlicht auszugehen. Somit ist das Erlöschen der ABE zu verneinen. Es liegt lediglich wie von mir weiter oben schon erwähnt ein verwarnungsfähiger Tatbestand des Verwendens von nicht vorschriftmäßigen Lichts vor. Das ist mit 15 € ahndbar.

Anders sieht es bei der Verwendung von blauen Glühlampen als Standlicht/

Positionsleuchten/Zusatzlampen am Scheibenwischer/Kühlergrill usw.

aus. Dort ist nach ausführlicher Einzelfallprüfung eine Gefährdungserhöhung

die zum Erlöschen der BE führt im Regelfalle zu bejahen. Der TÜV Süddeutschland spricht in diesen Fällen von einer Gefährdung anderer Verkehrteilnehmer aufgrund Ablenkung/Irritation was auch nachvollziehbar ist.

Ich würde bei einer Anzeige Erlöschen der BE aufgrund gelber Scheinwerfer auf jeden Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und die Sache vor den Amtsrichter bringen.

Eine Verwarnung (Verstoß gegen §§ 50 ff StvZO) ist aber gegeben.

Kostet 15 €.

Nichtsdestotrotz kann örtlich regional das polizeiliche Vorgehen, sprich Anzeige ja/nein oder nur Verwarnung unterschiedlich sein. Ich ahnde das gelbe Fahrtlicht lediglich durch eine

Verwarnung (ob gebührenfrei oder nicht liegt wie man so schön sagt im "Pflichtgemäßen Ermessen" des Beamten im Rahmen des Opurtunitätsprinzips, will sagen das kann er/ich selbst entscheiden). Ne Anzeige

ist meiner Meinung nicht statthaft. So jetzt hab ich mich geoutet. Ich übernehme allerdings keine Verantwortung wenn ihr jetzt alle wegen meinem

Ratschlag doch angezeigt werdet. Dann legt einfach Einspruch ein.

Gruß Thomas

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Das hab ich aus einer anderen Newsgroup zum Thema:

(Zitat)

Die Aufsichtsbehörden haben alle Organisationen wie TÜV, DEKRA, etc.

angewiesen, bei unzulässigen Schaltungen, unzulässigen

Leuchten/Scheinwerfern etc. die Hauptuntersuchung mindestens mit

"erheblichen Mängeln" abzuschließen, woraus eine Wiedervorführung folgt.

[...]

In erster Linie soll das wohl die Christbaum-Brummis und Dosenfahrer mit

LED-Fimmel treffen.

[...]

(Zitat Ende)

(Quelle: http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&frame=right&th=9633eb6235f2ac98&seekm=b9f60t%24hv3ve%241%40ID-176880.news.dfncis.de#link1)

Der OP ist AFAIK beim TÜV.

Gruß

Ulrich

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@ThomasLutz:

Das habe ich mir auch gedacht,dass es so ist,also das die BE nicht erlischt.Aber leider kann man sich nicht auf einen offiziellen Text diesbezüglich berufen,wenn die Polizei mal anderer Meinung ist.Und deswegen ist mir das zu riskant.Und zum Amsrichter zu gehen,ist ja wohl auch viel Aufwand.Man hat ja schliesslich noch andere Probleme(als Renault 19-Fahrer vielleicht weniger*g*).

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Leute ihr habt Sorgen :-)

Ihr wohnt falsch, ich muß mir bald neue Birnen kaufen die mit dem Gelben Glaskolben.

Die hab ich jetzt schon 2 Jahre drin, in Ostfriesland interessiert das weder dem Tüv noch der Polizei hauptsache es Leuchtet.

Bei Regen usw bin ich gar 4 fach Gelb unterwegs.

Bei euch scheinen die Ordnungshüter Langeweile zu haben.

Ich fur mal Nachts in einer Tempo 70 zone mit 100 kmh da wurde ich von den Polizisten ohne das sie mit Blaulicht fuhren Überholt ich war wohl zu Langsam unterwegs :-))

Gruß Strike

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Danke, Thomas L.!

Erfreulich, daß mal eine kompetente auskunft von jemand kommt, der beruflich damit zu tun hat!

(Nun fehlt nur noch, daß auch in diesem Forum hie und da ein berufserfahrener Citroenmechaniker zu Wort kommt, dann wären viele Nebulositäten abgehakt und men Glück vollkommen...)

Also könnte man schon (auf eigene Verantwortung) in einem Klassiker die herrlich nostalgisch wirkenden Gelben Biluxes drin lassen; der Anblick einer solchen authentischen "Franzosenkarre" hat schon was Faszinierendes!

Und man muß es ja nicht ausreitzen und regelmäßig nachts herumrasen,- das "Gelbe im Auge" des Autos ist ja auch sehr gut bei Tag sichtbar!

(Finde, das Thema und die Erwähnung des polizeilichen Ermessensspielraums sollte den Fahrern klassischer Autos besser publik gemacht werden).

Gelbzwinkernde Grüße,

ACCM Bernhard

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Nun,

das Problem ist ja nur,dass man nichts schwarz auf weiss hat und es bei einer Kontrolle vorzeigen kann.Was nützt das,wenn ich dem Polizist sage,ich hätte das im Internet in einem Forum gelesen;der lacht mich dann ja aus!Ich habe ja auch schon bei zwei TÜV und zwei Dekra Stationen angefragt,davon hat nur ein Dekra gesagt,dass die Rechtslage nicht klar sei und die Polizei im Grunde aufschreiben kann,was sie will.Die anderen sagten alle direkt,dass die BE erlöschen würde!Und ich habe in anderen Foren schon oft gelesen,dass die Polizei manchen eine entsprechende Stafe für erloschene BE auferlegt hat.Manche Polizisten jedoch liessen sich aber durch das E1-Zeichen beeindrucken (trotz der gelben Kappe über der Birne) und haben das akzeptiert.Daran kann man ja schon sehen,dass die Rechtslage nicht eindeutig ist.Von weiterfahrenlassen bis zu 75€ und drei Punkte ist alles drin.

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ThomasLutzACCM

Hallo Alex_R19,

sicher gibt es momentan nichts bewußt schwarz auf weiß.

die "Rundschreibensammlung StVZO" der Zentralen Bußgeldstelle Bayern die mit Urteilskommentaren zumindest in Bayern oft als "Rechtsauslegegrundlage" beim Erlaß von Bußgeldbescheiden herangezogen wird, wird momentan überarbeitet. Schau mer mal.

Mit "zum Amtrichter gehen" habe ich in meiner letzten Antwort gemeint bei ener Anzeige (Erlaß eines Bußgelbescheides) wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis das legitime Rechtsmittel des Einspruchverfahrens wahrzunehmen. Dann landet die Sache zur Entscheidung beim für den Tatort zuständigen Amtsgericht. Der Amtsrichter hört die Polizei und den Betroffenen sprich Dich an und schließt sich ja u.U. Deiner Meinung an. Da stehen die Chancen bei Verwendung von gelben H4 Scheinwerfern mit Prüfzeichen/Typzulassung meiner Meinung nach nicht schlecht. Ergebnis wäre das im günstigsten Falle das Verfahren eingestellt wird. Wenn irgendeinen Forumleser genau das schon einmal mit gelben Hauptscheinwerfern passiert ist bitte ich um Angabe des

Aktenzeichens. Dann kann sich jeder von Uns auf das Az. bei seinem Einspruch berufen ohne das der Amtsricher allerdings zwingend diese Entscheidung seiner Kollegen anderortens berücksichtigen muß. Das wäre mal ein Experiment wert.

Gruß Thomas

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Hallo ,wenn ich will fahr ich im gelben Lichtermeer.

Für alle Gelblicht Fan's, bei mir im Bx liegt eine Brille mit gelben Antinebelgläsern drin.(Ist auch sehr hilfreich und angenehm bei starkem Nebel)Wenn mir danach ist setzt ich sie auf und hab fast den selben Zustand als wären gelbe Birnen drinne,wobei ich auch gelbe Nebelscheinwerfer an meinen Bx dran gebastelt habe.Wenn ich die noch dazu schalte ,naja man kann's nicht beschreiben,aber jeder Gelblichtfan kann es sich ja vorstellen.Das mit der Brille einfach mal testen,da hat dann sogar die Schmiere wenn sie entgegen kommt gelbes Licht drinne,aber nur wenn die Brille richtig sitzt.Das ist eine Möglichkeit gelb zufahren,ohne mit dem Gesetz in die schiefe Lage zu kommen.

schwebender Gruß

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Wie du hast 2 bestellt? Bei Hella? Bei ebay sind es doch wohl 100 Stück...

Vielleicht sollte einer von uns die ordern und dann verteilen? Was kostet die denn orginal bei Hella? Ansonsten hat die wohl mehr Leistung, als die normalen H4. Das dürfte zumindest bei DS zu einigen Temperatur-Problemen führen...

Gruss

Michael

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Die Frage, warum in Frankreich gelbe Scheinwerfer vorgeschrieben waren, hat mir keine Ruhe gelassen. Die Theorie mit dem Zweiten Weltkrieg war doch zu abwegig, und durch das Datum (1936) dann auch ausgeschlossen.

Ich habe ein bißchen danach gegoogelt und herausgefunden, daß in Frankreich zu dieser Zeit Studien über die Ausbreitung von Licht durchgeführt worden waren, die zu dem Schluß kamen, daß gelbes Licht durch Nebel weniger gebrochen werde (was übrigens umstritten ist). Peinlich genau haben die Franzosen eben genau dieses gelbe Licht verbindlich vorgeschrieben!

France has highly trained bureaucrats that are sure they know best. A study once showed that yellow headlights work better in fog, so all cars sold in France are required to have yellow headlamps.
.

Siehe z.B. http://www.geocities.com/unclebryan/speech8.html

oder

http://www.lrc.rpi.edu/programs/transportation/pdf/SAE/2001-01-0320.pdf

Viele Grüße

Peter

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ACCM Mike postete

Wie du hast 2 bestellt? Bei Hella? Bei ebay sind es doch wohl 100 Stück...

Vielleicht sollte einer von uns die ordern und dann verteilen? Was kostet die denn orginal bei Hella? Ansonsten hat die wohl mehr Leistung, als die normalen H4. Das dürfte zumindest bei DS zu einigen Temperatur-Problemen führen...

Gruss

Michael

Ich habe den Typ bei Ebay angeschrieben und habe nach zwei Stück gefragt,die bekomme ich jetzt.Für 3 Euro das Stück plus Versand.Ich habe sie aber noch nicht,bin jedoch schon total gespannt,wie Gelb die wohl sein werden.Aber eigentlich können die doch gar nicht so Gelb sein,wenn sie hier(laut Hella) zugelassen sind.Wieviel Gelb ist eigentlich erlaubt?Vielleicht ja mehr als die Allwetterlampen gewöhnlich haben,aber die Hersteller bleiben weit unter dieser Grenze,um die Lichtleistung nicht zu mindern.Die geht ja heutzutage über alles.Ich habe auch übrigens festgestellt,dass Philips den Gelbanteil der "Allweather" verringert hat,die ja früher eigentlich schon ziemlich Gelb war.Wahrscheinlich haben die damit auf die Kritik reagiert,wonach die Allweather dunkler seinen.Jetzt sind die dermassen blass,da merkt man noch nicht mal mehr einen Unterschied im direkten Vergleich.Würde mich nicht wundern,wenn sie die Allweather ganz einstellen.

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ThomasLutzACCM postete

Hallo Alex_R19,

sicher gibt es momentan nichts bewußt schwarz auf weiß.

die "Rundschreibensammlung StVZO" der Zentralen Bußgeldstelle Bayern die mit Urteilskommentaren zumindest in Bayern oft als "Rechtsauslegegrundlage" beim Erlaß von Bußgeldbescheiden herangezogen wird, wird momentan überarbeitet. Schau mer mal.

Mit "zum Amtrichter gehen" habe ich in meiner letzten Antwort gemeint bei ener Anzeige (Erlaß eines Bußgelbescheides) wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis das legitime Rechtsmittel des Einspruchverfahrens wahrzunehmen. Dann landet die Sache zur Entscheidung beim für den Tatort zuständigen Amtsgericht. Der Amtsrichter hört die Polizei und den Betroffenen sprich Dich an und schließt sich ja u.U. Deiner Meinung an. Da stehen die Chancen bei Verwendung von gelben H4 Scheinwerfern mit Prüfzeichen/Typzulassung meiner Meinung nach nicht schlecht. Ergebnis wäre das im günstigsten Falle das Verfahren eingestellt wird. Wenn irgendeinen Forumleser genau das schon einmal mit gelben Hauptscheinwerfern passiert ist bitte ich um Angabe des

Aktenzeichens. Dann kann sich jeder von Uns auf das Az. bei seinem Einspruch berufen ohne das der Amtsricher allerdings zwingend diese Entscheidung seiner Kollegen anderortens berücksichtigen muß. Das wäre mal ein Experiment wert.

Gruß Thomas

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Eins ist klar, die StVZO regelt, daß das Scheinwerferlicht weiss sein soll. In der StVZO gibts aber ein Bündel ausnahmen :

Die erste Ausnahme ist § 21 a StVZO, nach der ausländische Prüfzeichen anzuerkennen sind. Es gibt gelbe Birnen ( echt gelbe ) mit französischem

Prüfzeichen, das E ... in der Raute. Wenn das Zeichen drauf ist, dann ist das

Bauteil zugelassen, denn dieses Zeichen ist in der StVZO speziell als Zulassungszeichen beschrieben, es ist aufgrund EG Rechtes erteilt worden und in D anzuerkennen.

Die zweite Ausnahme ist § 22 a II und III StVZO, falls an der Birne kein Prüfzeichen ist und das Auto im Ausland gebaut worden ist, letzteres ist

beim Citroen einfach zu belegen. Danach sind Lichtquellen für Scheinwerfer

an Fahrzeugen, die ausserhalb des Geltungsbereiches der StVZO ( Ausland )

gebaut worden sind dann zulässig, wenn sie geprüften Teilen "etwa" entsprechen und aus dem Ausland eingeführt worden sind.

In diesem Fall sollte man sich eben gut daran erinnern, die gelben Lampen im Ausland eingekauft zu haben.

Man braucht also :

- das E .. Prüfzeichen in der Raute

oder

- 1 ausländisches KFZ

und

gelbe Lichtquellen die im Ausland gekauft wurden

Weil das alles klar und eindeutig in der StVZO steht kann weder eine ABE erlöschen noch irgendein Ordnungwidrigkeitentatbestand erfüllt werden.

Dem "Termin" mit dem Amtsrichter kann man mit Gelassenheit entgegensehen.

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Interessant!

Aber hat denn nicht jede gelbe Lampe ein E-Zeichen,zumeist ein E2?Was hat eigentlich Vorrang,das E-Zeichen oder die nationalen Vorschriften?Es ist ja so,dass auch hier in D jedes Zeichen zugelassen ist.Das ist ja der Sinn der E-Zeichen.Aber das wird ja leider immer missverstanden.Wenn ich der Polizei eine richtig gelbe Lampe mit einem E1-Zeichen unter die Nase halte,dann werden die meisten Polizisten dies akzeptieren,aber wenn die eine Lampe mit einem E2 sehen,drehen die am Rad,obwohl das genauso erlaubt ist.Auf meinen Scheinwerfern,Rückleuchten und werseitig verbauten Glühlampen meines Renault ist überall ein E2 drauf!Wer sagt mir denn jetzt als Laie,welche Lampe erlaubt ist,besonders bei so einer französisch gelben Lampe?Im günstigsten Fall steht da nämlich genau das gleiche drauf,wie auf einer weissen.Muss ich als Laie die STVZO so genau kennen,dass ich wissen muss,ob Gelb erlaubt ist oder nicht?Wenn ich mich bei der Polizeikontrolle dumm stelle und sage,dass ich sowieso gelbe Nebelscheinwerfer habe,die gelben Lampen ja ein E-Zeichen haben und auch meine Scheinwerfer mit E2 versehen sind,dann müsste ich doch gute Chancen haben,dass die Polizei gnädig ist,besonders,wenn ich die Lampen dann direkt vor Ort umbaue.

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ACCM Mike postete

Wie du hast 2 bestellt? Bei Hella? Bei ebay sind es doch wohl 100 Stück...

Vielleicht sollte einer von uns die ordern und dann verteilen? Was kostet die denn orginal bei Hella? Ansonsten hat die wohl mehr Leistung, als die normalen H4. Das dürfte zumindest bei DS zu einigen Temperatur-Problemen führen...

Gruss

Michael

So,ich habe die Hella Yellow Star jetzt bekommen.Naja,die sehen auf dem Foto bei Ebay viel gelber aus,als sie wirklich sind.Die sind so Gelb wie normale Allwetterlampen,ein bisschen gelber als die jetztigen Allweather von Philips.Wieso täuschen die Fotos bei Ebay immer so?Da bin ich schon öfter reingefallen.Liegt das an den Digicams?Also wird wohl kein Weg daran vorbei führen,wenn man Gelb will,entweder legal mit den blassen Allwetterlampen zu fahren oder eben illegal mit den gelben mit der Kappe drüber.Ich weiss nicht so recht,ich traue mich nicht so zu letzterem.

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Der schwebende Robert
Strike postete

Ich fur mal Nachts in einer Tempo 70 zone mit 100 kmh da wurde ich von den Polizisten ohne das sie mit Blaulicht fuhren Überholt ich war wohl zu Langsam unterwegs :-))

Gruß Strike

Nein: Bremsversagen am Einsatzwagen ;-)

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Der schwebende Robert
Herby postete

Hallo ,wenn ich will fahr ich im gelben Lichtermeer.

Für alle Gelblicht Fan's, bei mir im Bx liegt eine Brille mit gelben Antinebelgläsern drin.(Ist auch sehr hilfreich und angenehm bei starkem Nebel)Wenn mir danach ist setzt ich sie auf und hab fast den selben Zustand als wären gelbe Birnen drinne,wobei ich auch gelbe Nebelscheinwerfer an meinen Bx dran gebastelt habe.Wenn ich die noch dazu schalte ,naja man kann's nicht beschreiben,aber jeder Gelblichtfan kann es sich ja vorstellen.Das mit der Brille einfach mal testen,da hat dann sogar die Schmiere wenn sie entgegen kommt gelbes Licht drinne,aber nur wenn die Brille richtig sitzt.Das ist eine Möglichkeit gelb zufahren,ohne mit dem Gesetz in die schiefe Lage zu kommen.

schwebender Gruß

Hallo Herby,

ist Dein Kopf soooo gross und strahlen Deine Augen dann so hell, dass sie mit der optischen Wirkung von gelben SW mithalten können?

Heute mal sehr provokant gelaunte Grüsse,

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