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Zeigt her eure Gespanne!


Saehrimnir

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Ja du denkst doch nicht etwa das in Deutschland irgendwas das mit Amt zu tun hat einfach, unbürokratisch und schnell geht. Sogar wenn die Dame in der Zulassungsstelle sich beim abtippen der Kontonummer zwecks Einzugsermächtigung vertippt bin ich in der Pflicht mich durch das Dickicht des Finanzamtes zu hangeln um diesen Fehler auszuräumen. Das ist alles ungefähr auf dem Niveau des Wechselkennzeichen das z.b. in Österreich Sinn macht aber hier zur Unsinnigkeit verbastelt wurde.

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vor 36 Minuten schrieb FuchurXM:

Ja du denkst doch nicht etwa das in Deutschland irgendwas das mit Amt zu tun hat einfach, unbürokratisch und schnell geht.

Hat weniger mit deutscher Bürokratie zu tun, als mit der Umsetzung in die Praxis. Warum man zwischen Fahrzeugbrief und -Schein unterscheiden muss, erschliesst sich mir ja schon nicht. Hier ist das ein einziges Dokument.

Weiter: Die Sache mit den Siegeln, dem Eigentum an den Schildern. Hier gibts keine Siegel. Wenn das Fahrzeug nicht mehr Betriebssicher ist, muss man das Nummernschild abgeben, desgleichen wenn keine Versicherung drauf ist, oder die Motorfahrzeugsteuer auch nach Mahnung nicht gezahlt wurde. Das wars. Die Schilder erhält man direkt am gleichen Schalter, der auch die Fahrzeugausweise ausstellt, und die sind und bleiben Staatseigentum.

Um Schilder zu kriegen, weist man den Wohnsitz nach, und hat vorgängig von der KFZ-Versicherung der eigenen Wahl einen elektronischen Versicherungsnachweis angefordert. Der gilt für glaub ich dreissig Tage, und kann bei den meisten Gesellschaften telefonisch angefordert werden. Folgt bis zum Ablauf der Frist kein Vertragsantrag, kostet es dann was. Schliesst man bei der gleichen Gesellschaft einen Versicherungsvertrag ab, kostet der in der Regel nichts, sondern der Vertrag beginnt dann einfach rückwirkend zu laufen.

Klar: Das Fahrzeug muss dabei betriebssicher sein, wovon aber ausgegangen wird, wenn die letzte MFK nicht zu lange her ist und sonst nichts gegenteiliges vorliegt. Ist die MFK-Frist zu lange her oder gar abgelaufen, muss man jederzeit mit einem Prüfaufgebot rechnen. Man kann das umgehen, indem man das Fahrzeug freiwillig vorführt. Das machen dann auch Automobilclubs, für Mitglieder wesentlich günstiger. Kann man aber nur machen, solange der amtliche Termin noch nicht gekommen ist.

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vor 21 Stunden schrieb bluedog:

Warum man zwischen Fahrzeugbrief und -Schein unterscheiden muss, erschliesst sich mir ja schon nicht.

Den Schein führt man mit, darin stehen sämtliche Fahrzeugdaten.
Den Brief behält man zuhause, der ist ein Eigentumsnachweis auch wenn das Fahrzeug mitsamt dem Schein gestohlen wird.

vor 21 Stunden schrieb bluedog:

Wenn das Fahrzeug nicht mehr Betriebssicher ist, muss man das Nummernschild abgeben, desgleichen wenn keine Versicherung drauf ist, oder die Motorfahrzeugsteuer auch nach Mahnung nicht gezahlt wurde.

Meine Fahrzeuge haben Wunschkennzeichen, die Schilder behalte ich, egal was passiert.

vor 21 Stunden schrieb bluedog:

und hat vorgängig von der KFZ-Versicherung der eigenen Wahl einen elektronischen Versicherungsnachweis angefordert. Der gilt für glaub ich dreissig Tage, und kann bei den meisten Gesellschaften telefonisch angefordert werden.

Ist in D genauso, nur ist das bereits die Vertragsbeantragung.

vor 21 Stunden schrieb bluedog:

Das Fahrzeug muss dabei betriebssicher sein, wovon aber ausgegangen wird, wenn die letzte MFK nicht zu lange her ist und sonst nichts gegenteiliges vorliegt.

Hier bekomme ich ein Fahrzeug angemeldet auch wenn es nur noch einen Tag "Rest TÜV" hat, denn das Fahrzeug gilt dann noch immer als geprüft.
Und - ob man es macht ist was anderes - man kann gleich am nächsten Tag zur Prüfung hinfahren.

vor 21 Stunden schrieb bluedog:

Man kann das umgehen, indem man das Fahrzeug freiwillig vorführt. Das machen dann auch Automobilclubs

Das Straßenverkehrsamt und Automobilclubs haben keinerlei Befugnis zur Zustandsbeurteilung eines Fahrzeugs zwecks Betriebserlaubnis, das dürfen nur die Prüforganisationen wie z.B. TÜV und Dekra und die Polizei.

Gruß
René

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1 hour ago, René Mansveld said:

Den Brief behält man zuhause, der ist ein Eigentumsnachweis auch wenn das Fahrzeug mitsamt dem Schein gestohlen wird.

Das war mal, früher, heute steht auf den Dingern explizit das er keinen Eigentumsnachweis darstellt ;)

Bearbeitet von Manson
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1 hour ago, René Mansveld said:

Das Straßenverkehrsamt und Automobilclubs haben keinerlei Befugnis zur Zustandsbeurteilung eines Fahrzeugs zwecks Betriebserlaubnis, das dürfen nur die Prüforganisationen wie z.B. TÜV und Dekra und die Polizei.

Die Polizei darf das auch nicht, die können bestenfalls vermuten und die Begutachtung bei einer Prüforganisation anordnen.

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Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?

Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.

Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.juraform

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vor 13 Stunden schrieb soleil:

Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen

Das stimmt wiederum nicht, denn die detaillierten Fahrzeugdaten stehen nur und ausschließlich im Schein.
Dass der Brief kein eindeutiger Eigentumsnachweis mehr ist war mir unbekannt.

Gruß
René

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vor 10 Minuten schrieb soleil:

......stimmt,man braucht auch den Schein,HU Bericht und alte Schilder.

Man kann ersatzweise den Brief bekommen wenn man den Schein hat (und ein Eigentumsnachweis), aber nicht umgekehrt.
Alte Schilder braucht man beim Zulassen nicht, höchstens für die Hinfahrt zur Zulassungsstelle, aber da darf man sogar Pappschilder verwenden mit dem neuen Kennzeichen wenn es reserviert ist.

Gruß
René

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....so hatte ich es mal gelernt,hat sich dann jedoch geändert wie ich festgestellt habe.

 Bei Gebrauchtwagen findet bei der Kfz-Anmeldung auch ein Halterwechsel statt. Dann sind zusätzliche Dokumente nötig: Auch den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, die alten Nummernschilder und die Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung (bei Autos, die älter als drei Jahre sind) musst du mitbringen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen benötigst du zusätzlich die Anmelde- beziehungsweise Stilllegungsbescheinigung. Bei ausländischen Fahrzeugen ist auch eine Datenbestätigung des Herstellers wichtig.

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Die alten Schilder braucht man natürlich schon, wenn das Fahrzeug damit noch angemeldet ist, denn dann müssen diese entwertet werden (Stempel ab).
Sonst hat mir noch nie jemand nach alte Schilder gefragt.

Gruß
René

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Ihr habt das wichtigste vergessen, seit corona braucht man einen Termin. Meine Cousine und mein Vater warten  gerade auf welche. Die deutsche Bürokratie ist wirklich abartig. 

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wie hieß nochmal das Thema, ach ja...zeigt her eure Gespanne

Es macht Spaß, wie threats zerredet werden. Wieder einen, wo ich nicht mehr reinschauen muß.

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9 hours ago, heideturboxm said:

Wieder einen, wo ich nicht mehr reinschauen muß.

Nur nicht den Kopf hängen lassen. Ich poste mal ein paar Fotos (auch mit Gespannen) von einem der letzten interessanten Jahre: 2015. 

Erster Kauf 2015:

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Dritter Kauf 2015:

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Kein Gespann, aber ein schicker Wagen :wub::

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Beginn der ersten Erntekampagne mit eigener Maschine in HU:

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Auf interessanten Wegen zum Schlag:

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Schneidwerk dran...                                los...                                                        ...                                   hätte nicht gedacht, dass wir das wieder aus kriegen

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die Löscher haben uns den Arsch gerettet - Feuerwehr war tatsächlich 10min nach Alarmierung vor Ort                     Feuerwache :P

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"mein" Gespann:

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Zurück in Deutschland:

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Da gab es ein paar Mal Rauchsäulen am Horizont zu sehen, wenn mal wieder ein Feld oder Drescher gebrannt hat:

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Meiner hat nicht gebrannt, ganz problemlos lief es aber auch nicht:

img_20150808_065924768lkzs.jpg

Zählt das als Gespann? :)

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...und das? Hier erkunden die zwei das allererste Mal in ihr "Spielzeugauto".

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Eins noch für die Altmetallfreunde, auch irgendwo ein Gespann über das ich zufällig gestolpert bin:

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So, jetzt darf gern weiterdiskutiert werden über Schein, Brief, Besitzer, Eigentum, Schilder, Grippe, Tandemodernicht...

Bearbeitet von schwinge
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Oha, den Dreschkasten musste ich googeln...Gomselmash?

Ich kannte aus Russland nur Rostselmash (deren Deutschlandzentrale ist in Nachbarschaft vom Jens Behn in Melle). Hab aber noch nie einen Arbeiten sehen.

Hast du da noch nen Zweitbetrieb/Beteiligung in HU? 

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Mein Bruder seiner. Der ist erst Mitte 20. Ich bin da ab und an mal, vor allem wenns um die Inbetriebnahme neuer Maschinen geht.

Gomselmash, jawoll. An Neumaschinen haben wir fast ausschließlich östliche Produktion (und Italien). Das westliche aktuelle Zeugs ist zu kompliziert, zu teuer und zu fehleranfällig. Die Maschine darf aber nicht stehenbleiben. Bis 2014 haben wir noch bewirtschaften lassen. Der Lohnunternehmer hatte nur grün. Die standen andauernd wegen technischer oder elektronischer Defekte. Das Russenzeugs hat zwar auch seine Fallstricke. Hat man die aber mal aussortiert, hat man eine zuverlässige und unkaputtbare Maschine, bei entsprechender Wartung und Pflege versteht sich.
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Alibi-Gespann:

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Na gut, dann von mir halt auch mal was altes, die Links zu FB sind ja eh ungültig geworden:

Erste Fahrt für die Basis mit meinem Auto aufm Trailer den Bus abholen

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Ja, es geht auch andersrum aber J.H. nahm Abstand von der Idee

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Das war wohl der längste Anhänger den ich dran hängen hatte - psst, es stand noch ein CX drin ;)

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Die nächsten beiden entstanden bei der Mammuttour, 5000km in 4 Tagen nur D und NL

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nach dem letzten Bild war ich dann nach weiteren 1000km auch wieder zu Hause

Noch so ein Großer der den Spritverbrauch in hohe Dimensionen trieb - 12l LPG auf 100km (leer)

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Was schickes:

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....und jede Menge Ufos:

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  • 3 Wochen später...

Ein Bekannter hat heute sein Moped bei uns abgeholt, er hatte keine Lust noch den Kugelkopf an seinem Golf anzubringen, also kam er ganz stilecht vorgefahren...

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1979er Dyane 6 zieht 1983er Yamaha XV500SE

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Und hier der gleiche (Miet-)Anhänger vor 9 Jahren:

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1987er 2CV6 zieht 2011er Sportster XL1200C - und zwar ohne zu murren von Haiger bis nach Aurich...

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  • 2 Wochen später...

Welche Nürnberger Ente war da gestern Nachmittag rückwärts mit ihrem Xantia auf der A6 unterwegs?

Bonne route, Christian

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  • 2 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

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