Zum Inhalt springen

Das darf doch nicht wahr sein


sven72

Empfohlene Beiträge

Hallo, Sven!

Mein Beileid. Habe auch einen Unfall gehabt in Mai, unschuld. Ich habe den Fahrzeugwert minus Restwert direkt erhalten, ohne das ich ein neues Auto gekauft hatte- das hat trozdem 3 Monate gedauert; wofür du ein Ersatzfarhrzeug brauchst, ist um die Nutzungsausfall geltend zu machen.

Also, um deutlich zu sein, in meinem Fall:

-Unfall am 24/05/2011

-Fahrzeugwert minus restwert 26/08/2011 erhalten

-dann Ersatzfahreuz gekauft, Nutzungsausfall via Anwalt beantragt

-Geld von Nutzungsaufall Anfang November 2011 erhalten

In deinem Fall, sollte alles schneller laufen, da bei mir war den Fall nicht 100% klar.

Grüße,

Charlotte

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe schon die Ebay-Anzeige: "Zur Versteigerung kommt ein gepflegter Xantia Break. Hat ein paar Kratzer und Dellen. Ich bin kein Fachmann, aber mit etwas Farbe und Spachtel müsste man das problemlos wieder hinbekommen können..." ;)

Und in einem halben Jahr wird daraus ein unfallfreies und gepflegtes Liebhaberfahrzeug.... ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Gutachter legt in seinem Gutachten erst einmal die Anzahl der Tage für den Nutzungsausfall fest. Wenn dir das reicht, bekommst du den auch von der Versicherung ausgezahlt. Das ist völlig unabhängig davon, wann du dir ein neues Fahrzeug kaufst, es sei denn, du findest in sehr kurzer Zeit einen neuen Wagen. Das heißt, wenn der Gutachter 5 Tage festlegt und du nach 3 Tagen einen neuen Wagen auf dich zuläßt, bekommst du auch nur 3 Tage bezahlt. Falls es jemand merkt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Gutachter legt in seinem Gutachten erst einmal die Anzahl der Tage für den Nutzungsausfall fest. Wenn dir das reicht, bekommst du den auch von der Versicherung ausgezahlt. Das ist völlig unabhängig davon, wann du dir ein neues Fahrzeug kaufst, es sei denn, du findest in sehr kurzer Zeit einen neuen Wagen. Das heißt, wenn der Gutachter 5 Tage festlegt und du nach 3 Tagen einen neuen Wagen auf dich zuläßt, bekommst du auch nur 3 Tage bezahlt. Falls es jemand merkt...

Falsch. In meinem Fall, beide Anwalt und Gutachter haben es so erklärt: Nutzungsausfall gibt es maximal für 14 Tage. Wenn man ein neues Auto nach z.B. 7 Tage sich kauft, krieg man natürlich auch nur 7 Tage Nutzungsausfall. Aber wenn man das neue Auto nach die 14 Tage kauft, egal ob nach 15 Tage oder 3 Monate, gibt es Nutzungsausfallanspruch für 14 Tage aber nur nach den Kauf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falsch. In meinem Fall, beide Anwalt und Gutachter haben es so erklärt: Nutzungsausfall gibt es maximal für 14 Tage. Wenn man ein neues Auto nach z.B. 7 Tage sich kauft, krieg man natürlich auch nur 7 Tage Nutzungsausfall. Aber wenn man das neue Auto nach die 14 Tage kauft, egal ob nach 15 Tage oder 3 Monate, gibt es Nutzungsausfallanspruch für 14 Tage aber nur nach den Kauf.

Ähh Moment.Ab hier hab ich total den Faden verloren.

Wenn ich das richtig verstehe bekomme ich diesen Nutzungsaufall für die Zeit wo ich noch kein neues Auto habe (max.14 Tage nach Unfall)??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähh Moment.Ab hier hab ich total den Faden verloren.

Wenn ich das richtig verstehe bekomme ich diesen Nutzungsaufall für die Zeit wo ich noch kein neues Auto habe (max.14 Tage nach Unfall)??

Richtig. Nur für die Zeit, die du kein Auto hast, maximal 14 Tage. Dauert deine Suche kürzer, bekommst du weniger. Dauert deine Suche länger, bekommst du trotzdem nur 14 Tage...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und genau das hat mir mein Anwalt falsch erklärt.

So wie ihr das erklärt klingt das für mich völlig Logisch.

Unfall=kein Auto,weil kaputt=Ich kann das Auto nicht nutzen= Entschädigung.Fertig,Logisch,Einfach.

Er meinte ich solle mir so schnell wie möglich ein anderes Auto kaufen.Weil wenn ich zb.im Krankenhaus liege kann ich ein Auto auch nicht nutzen.Daher auch keine Entschädigung.

Von daher solle ich schnell ein Auto nutzen.Entweder Mietwagen oder eigenes PKW.

Jetzt habe ich mir heute für 200 Euro einen Corsa geholt,mit der hoffnung das diese Kiste wenigstens 3-4 Monat hält.Bis ich das Geld von der versicherung bekommen habe.Die Vorbesitzerin hatte auch mal einen Unfall und hatte diese Nutzungsausfallentschädigung auch bekommen.Und die hatte auch kein Auto.Also genau wie ihr es sagt.

Ich versteh das nicht.Unser Anwalt hat einen Superguten Ruf.Jeder hat bisher gesagt dass ich zu den Anwalt gehen solle.

Also morgen nochmal anrufen und nerven.Bis ich die Antwort bekomme die ich auch verstehen kann.

Ich kann doch nicht noch soo unter Schock stehen dass ich nichts mehr kapiere und alles falsch Verstehe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hast Du jetzt mal gemerkt, dass Du einen schlechten Anwalt hast? So wie ich es sehe erzählt er nur Müll oder Ihr versteht Euch nicht. Ich habe auch ein Fahrzeug nach Totalschaden ersetzt bekommen, und natürlich musste ich kein Auto VORHER kaufen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich hatte auch mal einen anwalt mit einem guten ruf, der total schlecht war. der einzig logische grund, warum er dich drängt, dir so schnell wie möglich ein neues auto zu kaufen wäre, den nutzungsfall für die gegnerische versicherung so gering wie möglich zu halten. aber es ist DEIN anwalt und nicht der deines gegners. *kopfschüttel*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm.Er sagte das Gesetz gibt es noch nicht so lange.

Ich hab es sogar schriftlich:

......."Nehmen Sie keinen Mietwagen in Anspruch, werden wir für Sie eine "Nutzungsausfallentschädigung" nach den hierzu einschlägigen Tabellen geltendmachen.

Allerdings ist auch hierfür (wie bei den Mietwagenkosten) ein Reparatur- bzw. Ersatzkauf-Nachweis zu führen.".......

Demnach solle ich mir ein Mietwagen oder ein billiges Auto kaufen.Mit der Anmeldung des neuen Wagen würde ich den Ersatzkauf-Nachweis bringen,und würde dann diese Nutzungsausfallentschädigung bekommen.

Das Geld für den Xantia bekomme ich ja irgendwann,genauso wie Schmerzensgeld.

Ich weiß nicht was ich davon halten soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Sven,

ich habe den Eindruck, Dein Anwalt und Du redet völlig aneinander vorbei!

Ich muß nochmal zusammenfassen: Deine Frau (und Dein Kind) hatte mit dem Auto einen Unfall, wurde aber gleich wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Du liegst wegen einer anderen Sache im Krankenhaus und bist immer noch "drin"?

Kann es sein, daß der Anwalt gesagt hatte, Du solltest Dir nach dem DU aus dem Krankenhaus bist, einen andern Wagen zulegen?

Nutzungsausfall für ein Fahrzeug gibt es auch, wenn durch den Unfall Deine Frau (die durch den Unfall "bewiesen" das Auto auch nutzt) kein Auto mehr hat, z.B. um die Kinder in den Kindergarten zu bringen. Egal, ob Du gerade im Krankenhaus liegst oder im Ausland unterwegs bist (NICHT Familienurlaub!). Für die Versicherung mußt Du halt nur den Bedarf durch eine Ersatzbeschaffung glaubhaft machen! Besser ist es natürlich, sie schnellstmöglich wieder mobil zu machen, aber so einen Schnellschuß wie der 200,- Euro Corsa geht nur ins Knie! Du kriegst jetzt zwar schneller Geld, da der Zeitraum des Nutzungsausfall feststeht UND ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde, aber eben nur für zwei oder drei Tage und nicht für die möglichen 14 Tage! Und hast 200,- Euro für ein Auto bezahlt, das Du eh nicht haben willst...

Wenn Ihr aneinander vorbeigeredet habt: gerade noch gut für den Anwalt, aber eigentlich sollte er solche Sachverhalte auch am Telefon besser erklären können. Und wenn er es erst meinte (z.B. um den Vorgang für sich möglichst schnell abzuschließen), dann würde ich nach dieser Sache wirklich wechseln...

Gruß

Bernhard

Bearbeitet von ACCM Bernhard Koglin
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähh Moment.Ab hier hab ich total den Faden verloren.

Wenn ich das richtig verstehe bekomme ich diesen Nutzungsaufall für die Zeit wo ich noch kein neues Auto habe (max.14 Tage nach Unfall)??

Genau.

Du hast Anspruch auf Geld aus 2 verschiedenen Grund:

1) Wert von dem Unfallfahrzeug minus Restwert (+ extra Kosten wie Abmeldungkosten für das Unfallfahrzeug, pauschale für Telefon/Briefmarkenkosten z.B.)

2) Nutzungsausfall

Nummer 1) muss die Versicherung sofort zahlen

Nummer 2) muss die Versicherung erst wenn du dich ein neue Fahrzeug kaufst. Du hast in diesem Fall Anspruch auf maximal 14 Tage Nutzungsausfall, abr du muss nicht ein Auto innerhalb von 14 Tage kaufen: ich habe persönnlich ein ersatzfarhrzeug erst 3 Monate nach dem Unfall gekauft.

Ich mache viel Fehler auf Deutsch. Wenn was ich probiere zu erklären ist für dich nicht crystal clear, sag es einfach: ich frage heute mein Man es zu erklären auf korrekt Deutsch ;-)

Bearbeitet von unefilleenxm
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Sven,

ich habe den Eindruck, Dein Anwalt und Du redet völlig aneinander vorbei!

Ich muß nochmal zusammenfassen: Deine Frau (und Dein Kind) hatte mit dem Auto einen Unfall, wurde aber gleich wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Du liegst wegen einer anderen Sache im Krankenhaus und bist immer noch "drin"?

Kann es sein, daß der Anwalt gesagt hatte, Du solltest Dir nach dem DU aus dem Krankenhaus bist, einen andern Wagen zulegen?

Nutzungsausfall für ein Fahrzeug gibt es auch, wenn durch den Unfall Deine Frau (die durch den Unfall "bewiesen" das Auto auch nutzt) kein Auto mehr hat, z.B. um die Kinder in den Kindergarten zu bringen. Egal, ob Du gerade im Krankenhaus liegst oder im Ausland unterwegs bist (NICHT Familienurlaub!). Für die Versicherung mußt Du halt nur den Bedarf durch eine Ersatzbeschaffung glaubhaft machen! Besser ist es natürlich, sie schnellstmöglich wieder mobil zu machen, aber so einen Schnellschuß wie der 200,- Euro Corsa geht nur ins Knie! Du kriegst jetzt zwar schneller Geld, da der Zeitraum des Nutzungsausfall feststeht UND ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde, aber eben nur für zwei oder drei Tage und nicht für die möglichen 14 Tage! Und hast 200,- Euro für ein Auto bezahlt, das Du eh nicht haben willst...

Wenn Ihr aneinander vorbeigeredet habt: gerade noch gut für den Anwalt, aber eigentlich sollte er solche Sachverhalte auch am Telefon besser erklären können. Und wenn er es erst meinte (z.B. um den Vorgang für sich möglichst schnell abzuschließen), dann würde ich nach dieser Sache wirklich wechseln...

Gruß

Bernhard

Hallo.Also ich liege nicht im Krankenhaus.

Meine Frau und meine Tochter hatten den Unfall.Meine Frau ist am selben Abend aus dem Krankenhaus.Sie hat zwar noch Schmerzen,Gedächnislücken und Panikattaken (zb.beim Leergutautomat beim Netto.Wegen den Geräuschen.)Sie ist im Moment noch Hausärzlicher Behandlung und es wird jeden Tag besser.

Meine Tochter lag 4 tage im Krankenhaus.Ihr geht es gut.

Ich hatte heute nochmal mit dem Anwalt telefoniert.Nur war es das gleiche.Am ende hab ich immernoch Doof aufgelegt.

Dann hatte ich nochmal angerufen und wollte Bescheid sagen dass ich den Anwalt wechseln möchte.

Und dann hat mir die Nette Anwaltsgehilfin mir die Sache mal richtig erklärt.Also so wie es hier steht.

Ich hatte komplett mit dem Anwalt aneinander vorbeigeredet.

Also reden kann der Anwalt nicht.ich hoffe er kann besser Schreiben.

Genau.

Du hast Anspruch auf Geld aus 2 verschiedenen Grund:

1) Wert von dem Unfallfahrzeug minus Restwert (+ extra Kosten wie Abmeldungkosten für das Unfallfahrzeug, pauschale für Telefon/Briefmarkenkosten z.B.)

2) Nutzungsausfall

Nummer 1) muss die Versicherung sofort zahlen

Nummer 2) muss die Versicherung erst wenn du dich ein neue Fahrzeug kaufst. Du hast in diesem Fall Anspruch auf maximal 14 Tage Nutzungsausfall, abr du muss nicht ein Auto innerhalb von 14 Tage kaufen: ich habe persönnlich ein ersatzfarhrzeug erst 3 Monate nach dem Unfall gekauft.

Ich mache viel Fehler auf Deutsch. Wenn was ich probiere zu erklären ist für dich nicht crystal clear, sag es einfach: ich frage heute mein Man es zu erklären auf korrekt Deutsch ;-)

Danke.

Ich finde du hast das klasse erklärt.

Jetzt hab ich es auch kapiert.

Gruß

Sven

Bearbeitet von sven72
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt hab ich es auch kapiert.

Jetzt muss es nur noch der Anwalt kapieren. Vielleicht kann das ja seine Anwaltsgehilfin übernehmen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

vielleicht nochmal zur Erklärung :

viele gehen davon aus, daß man der Versicherung nur ein Sachverständigengutachten hinknallen muß und die Versicherung dann brav zahlt. Das kann der Sachbearbeiter der Versicherung aber nicht ohne weiteres machen.

Beispiel Mehrwertsteuer :

Die aus dem Sachverständigengutachten hervorgehende Mehrwertsteuerentschädigung (z.B. bei Reparatur) wird nur und auch logischerweise gegen Vorlage einer Originalreparaturrechnung gezahlt. Erst dann kann die Gegenseite erkennen, daß die Reparaturkosten angefallen sind, der Schaden in Höhe der Mehrwertsteuer entstanden ist.

Beispiel Mietwagen :

dito - erst nach Vorlage der Original- Mietwagenrechnung kann die Versicherung erkennen, daß der Geschädigte tatsächlich den Mietwagen bezahlt hat, also um diese Kosten geschädigt ist.

Beispiel Nutzungsausfall :

Der Sachverständige schreibt brav in sein Gutachten, daß die Wiederbeschaffungsdauer 10 Tage beträgt. Woher aber soll die Versicherung der Gegenseite wissen, daß man das Fahrzeug tatsächlich zu nutzen gedachte und nun der Nutzungsmöglichkeit beraubt ist und ein Schaden entstanden ist ? Richtig, durch den Nachweis der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Legt man einen Kaufvertrag vor, kann die Versicherung den Nutzungsausfall auszahlen.

Reichlich gestelzt und bürokratisch, aber das ist wohl das, was der hier genannte Anwalt erklären wollte. Schnell ein Ersatzfahrzeug suchen, damit man die Versicherung zur Zahlung des Nutzungsausfalles verpflichten kann - wahrscheinlich aber nicht so schnell, daß man sich den kalkulierten Wiederbeschaffungszeitraum selbst beschneidet.

Geht man jetzt davon aus, daß die Versicherung im Ausland sitzt, kann die Durchsetzung der Ansprüche etwas länger dauern, aber das geht so :

Die holländische Versicherung - sofern noch nicht bekannt - wird über das Büro "Grüne Karte" in Hamburg anhand der Daten des Unfallgegners ausfindig gemacht.

www.gruene-karte.de

Dort bekommt der Rechtsanwalt eine DEUTSCHE Schwestergesellschaft benannt, die die Schadensabwicklung übernimmt und hier auch für den Fall eines Rechtsstreites in Anspruch zu nehmen wäre. Daß der Rechtsanwalt aber erstmal über 2 - x Wochen korrespondieren muß, kann keiner verhindern. Man muß der Gegenseite ja auch Gelegenheit zur Stellungnahme und Zahlung geben.

Aber in Deinem Falle, Sven, sieht es gut aus, weil die Sachlage klar ist. Nur - bitte die Schmerzensgeldansprüche Deiner Familie nicht vergessen !

Gruß und viel Erfolg,

Sven

P.S. : Warum bestehen die Versicherungen auf einer Originalrechnung ? Weil mit Kopien Schindluder getrieben werden kann und dem Betrug Tür und Tor geöffnet ist ( z. B. Mehrfachabrechnung ).

Bearbeitet von Svennie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist genau der Punkt! Kai formuliert so salopp, dass geschaut wird, dass sich "der Geschädigte nicht verschlechtert". Genau das ist aber bei Fahrern von älteren Autos meist der Fall. Ich glaube kaum, dass mein durchreparierter und rostfreier XM mit Vollausstattung soviel Zeitwert aufweisen würde, dass ich mir einen ähnlich guten XM damit kaufen kann.

Auch das Aufkaufen mittels Restwertbörse ist ein Hohn.

Bsp:

Zeitwert: 1000 Euro

Repkosten lt. Werkstatt: 2000 Euro

Restwert lt. Aufkäufer: 400 Euro

Versicherung bezahlt mir: 600 Euro

Repkosten wenn ich selbst gemacht hätte: 900 Euro

Das heißt, will ich den Wagen behalten (weil ich weiß, was dran gemacht wurde etc.) und selbst reparieren, muss ich selbst nochmal 300 Euro drauflegen (weil ja die 400 des Aufkäufers dann nicht ausbezahlt werden, sondern nur die 600 der Versicherung)! Oder ich muss mir um 1000 Euro einen "neuen" mit unbekannter Herkunft und Reparaturstau kaufen.

Oder bekomme ich von der Versicherung die 1000 Euro ausbezahlt, wenn ich selbst repariere?

Wenn dein Auto ein Zeitwert hat, dass bedeutet das schlicht und einfach, dass dieser Wagen ein Marktwert von 1000,-- Euro hat. Dieser Marktwert wird von dem Gutachter anhand der Orientierung der Schwacke- oder DAT-Liste bzw anderer geeigneter Listen und dem individuellen Zustand dieses speziellem Autos bestimmt.Diese Listen sind nur Orientierungshilfen und setzen zum Beispiel min 1 Jahr TÜV, Reifen mit 50 % Profi, bestimmte Kilometerleistung etc voraus. Der Gutachter schaut dann, ob er den Listenpreis nach oben oder unten korrigiert. Daher auch die Vorlage der Reichungen bei gerade ausgeführten Reparaturen. Am Ende steht dann ein Wert. Dieser Wert ist in Euro gleichzusetzen mit dem PKW. Das ist ganz wichtig, sich das wirklich zu vergegenwärtigen.Diese 1000,-- Euro in dem Beispiel stellen auch das Vermögen des Fahrzeugbesitzers dar.

Die Versicherung sagt: Wenn der Geschädigte seinen kompletten Vermögensverlust ersetzt bekommt, dann ist er hinreichend entschädigt. Würde er mehr bekommen, hätte er einen unerlaubten Vorteil ( Bereicherung), würde er weniger bekommen, dann wäre er benachteiligt. Also sorgt die Versicherung für einen Vermögensausgleich 1:1. Der Geschädigte bekommt diesen Betrag in zwei Raten: 600,-- von der Versicherung und 400,-- von dem Aufkäufer. Damit wird er so gestellt, als wenn er den Wagen am Markt verkauft hätte.

Die Bestimmung des Restwertes läuft üblicherweise über eine Restwertbörse: Die Versicherungsgesellschaften stellen den Wagen ein und warten 48-72 Stunden die Gebote ab. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag und verpflichtet sich gleichzeitig, den Wagen zu dem Preis kostenfrei abzuholen. Der Geschädigte kann, muss aber nicht dieses Angebot annehmen.

Sollte der Geschädigte das Angebot nicht annehmen, entsteht ihm rein rechnerisch auch kein Nachteil. Er bekommt die 600,-- und hat immer das Auto (Schrotthaufen), dessen aktueller Wert im besten marktwirtschaftlichen Verfahren ermittelt wurde. - hier in dem Beispiel 400,--. Beileibe kein "Hohn".

Fallen Reparaturkosten höher als 600,-- an, ist eine derartige Reparatur aus rein kaufmännischer Sicht nicht mehr sinnvoll - egal ob sie selbst oder durch eine Werkstatt ausgeführt wurde. Wenn also dann für 900,-- selbst repariert wird, ist der Differenzbetrag kaufmännisch nicht zu vertreten und somit "Privatvergnügen". Dafür kommt keiner auf, auch nicht die Gemeinschaft der Versicherten.

Dass man mit diesen 1000,-- nicht haargenau dasgleiche Auto bekommt, ist bekannt. Aber das stellt auf Seiten der Gerichte etc eine zumutbare Härte da. Mit anderen Worten: das muss man sich gefallen lassen, weil es keine anderen praktikblen und gleichzeitig kaufmännisch sinnvollen Alternativen gibt.

Mit anderen Worten, badscooter: Die Rechtssprechung kann aus organisatorischen und praktikablen Gründen nur eine Pauschalregelung bieten, die hier und da zu Härten führt, die aber nach allgemeiner Ansicht zumutbar sind.

Zwei Sätze noch zu den Anwälten: Die haben oftmals nur rein theoretisches Basiswissen und wenig Erfahrung in dem speziellen Entschädigungsthema. Daher kann es aus Unsicherheit oder Unkenntnis mal zu falschen oder nicht ganz richtigen Aussagen kommen, ohne das der Anwalt dies vorsätzlich tut. .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Zwei Sätze noch zu den Anwälten: Die haben oftmals nur rein theoretisches Basiswissen und wenig Erfahrung in dem speziellen Entschädigungsthema." Jawoll, aber sie telefonieren gerne und lange mit noch sachukundigeren Klienten, denn während den Telefonaten tickt die "Aufwanduhr" und die verechnet einen weit höheren Stundenansatz als jede Citroëngarage!:mad:

Gruss Jürg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Deutschland gilt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Will man nach Stunden abrechnen, muß dies gesondert vereinbart werden. Übrigens sind die Anwaltsgebühren seit 1994 nicht mehr gestiegen. Seit der Einführung des RVG anstelle der BRAGO ist es für den Mandanten noch günstiger geworden (Besprechungsgebühr weggefallen). Jeder kann sich ja hier mal überlegen, wie teuer das Benzin 1994 war und wie teuer es jetzt ist.....:-))

Über die anwaltliche Vergütung wird manchmal ein solcher Schwachsinn geschrieben, daß es kaum auszuhalten ist. Das haben den seriösen Vertretern dieser Berufsgattung leider die schwarzen Schafe ( die es glaube ich überall gibt ) eingebrockt, die ihre Mandanten als zu melkende Kühe ansehen. Bevor ich hier aber noch weiter abgleite, höre ich an dieser Stelle auf..........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist genau so wie es Svennie und kaiACCM schrieben.

Mit dem Nutzungsausfall hat mir die Dame vom Anwalt genau so erklärt.

Ich denke dass meinte mein Anwalt auch.Dass ich mir schnell ein Auto holen um den Nutzungswillen zu zeigen.

Ich habe heute das Gutachten bekommen und die Kopie vom Anwalt.

Es geht erst mal über die Grüne Karte in Hamburg.

Immerhin war mein Wagen laut Gutachten 1300 Euro wert.

Also Verlust hab ich auf jeden fall gemacht.Aber ich denke dass ich den Xantia auch nicht für 1300 Euro verkaufen könnte.

Trotzdem Schade.

Lustig war aber der Satz des Gutachters:"Üblicherweise sind vergleichbare Fahrzeuge aufgrund des Fahrzeugalters nicht im seriösen Kfz-Handel erhältlich."

Naja.Bin mal gespannt wie lange das noch dauert.Hoffendlich vor Weihnachten.

Und dann geht es nur noch um den Nutzungsausfall und Schmerzensgeld.

Weiß einer wie das mit dem Schmerzensgeld ausgerechnet wird?

Gruß

Sven

Bearbeitet von sven72
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.

.

Und dann geht es nur noch um den Nutzungsausfall und Schmerzensgeld.

Weiß einer wie das mit dem Schmerzensgeld ausgerechnet wird?

Gruß

Sven

Was habt ihr denn anzumelden?

Hier eine Preisliste von Arm bis Zwerchfell:

http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.html

Wer Ironie findet hat das Posting verstanden.. ;)

Grüße,

DerDodel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dass man mit diesen 1000,-- nicht haargenau dasgleiche Auto bekommt, ist bekannt. Aber das stellt auf Seiten der Gerichte etc eine zumutbare Härte da. Mit anderen Worten: das muss man sich gefallen lassen, weil es keine anderen praktikblen und gleichzeitig kaufmännisch sinnvollen Alternativen gibt.

Mit anderen Worten, badscooter: Die Rechtssprechung kann aus organisatorischen und praktikablen Gründen nur eine Pauschalregelung bieten, die hier und da zu Härten führt, die aber nach allgemeiner Ansicht zumutbar sind.

Das was aber hier viele nicht in Ordnung finden ist die Tatsache, dass es diese "zumutbaren Härten" konzeptionell in höherem Ausmaß für Besitzer älterer Gebrauchtwagen gibt. Bei Fahrzeugen, die noch in Schwacke/Eurotax etc. geführt werden, wird ein vergleichsweise realistischer Wert herangezogen und das Vermögen des Besitzers wird deshalb weitgehend wiederhergestellt. Bei einem Fahrzeug, das vom Zeitwert her 1000 Euro wert ist, aber die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs (gleicher Zustand - auch von dem allgemeinen optischen und technischen Pflegezustand her!, gleiche Motorisierung etc.) dem Besitzer deutlich teurer kommt, stellt das in der Realität eine Verschlechterung für den Geschädigten dar.

Und wie gesagt, das mit dem "wirtschaftlich" ist so ein Sache - Beispiel:

- Totalschaden A - Jungwagen, Zeitwert 15.000 Euro, Reparaturkosten zur Wiederherstellung: 6.000 Euro - die Versicherung bezahlt 6.000 Euro, der Geschädigte hat den kompletten Schaden ersetzt bekommen.

- Totalschaden B - Gebrauchtwagen, Zeitwert 2.000 Euro, Reparaturkosten zur Wiederherstellung: 6.000 Euro - die Versicherung bezahlt 2.000 Euro, der Geschädigte muss sich einen Neuwagen suchen, der Wiederbeschaffungswert eines ähnlichen Wagens mit gleichem Nutzwert für den Geschädigten beträgt 4.000 Euro - Schaden für den Geschädigten: 2.000 Euro - Vorteil für die Versicherung: 4.000 Euro gegenüber einem Jungwagen, obwohl für den Gebrauchtwagen gleichviel Versicherung bezahlt werden muss.

Und die unerlaubte Bevorteilung des Gebrauchtwagenfahrers sehe ich in diesem Fall nicht, denn nur weil eine Reparatur 6.000 Euro kostet, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen (!), bedeutet das nicht, dass der Geschädigte danach sein Fahrzeug um 6.000 Euro teurer verkaufen kann - sprich diese Summe mehr an Vermögen hat im Vergleich zu vor dem Unfall.

Sicher das sind theoretische Überlegungen und natürlich lohnt es sich keinesfalls jeden Totalschaden wiederherzustellen, aber mein Punkt hier ist, dass eben ein Gebrauchtwagenfahrer im Versicherungswesen benachteiligt wird. Und nur weil es für die Versicherung vielleicht kaufmännisch sinnvoll ist, bedeutet das nicht, dass es im Sinne des Geschädigten ist, wenn er seinen tatsächlichen Schaden nicht zur Gänze ersetzt bekommt. Und der Geschädigte sollte in so einem Fall das Maß der Dinge sein, nicht die Versicherung. Und ökologisch ist es darüberhinaus in den wenigsten Fällen sinnvoll, wenn ein Gebrauchtwagen, der ansonsten gut in Schuss ist, deshalb verschrottet wird, weil ein Heckschaden den Zeitwert übersteigt.

Dann muss man eben die aktuelle Ermittlung des Zeitwerts entsprechend nach oben schrauben und generell hinterfragen, weil es sollte doch zu denken geben, warum ein Gebrauchtwagen, der täglich bewegt wird und von der Prüfanstalt als verkehrs- und zulassungstauglich eingestuft wird, so wenig wert sein kann, dass sich nicht einmal die Reparatur von Anbau-/Karosserieteilen rechnen soll. Oder bei jeder gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfung sollte automatisch ein Wertgutachten erstellt werden, das den Richtwert im Fall eines Totalschadens darstellt. Mit Berücksichtigung von im Prüfintervall angefallenen und dokumentierten Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen zum Beispiel.

Was ich eigentlich damit sagen möchte... es gäbe verschiedene Denkrichtungen, aber es ist mir schon klar, dass solche Überlegungen nicht unbedingt ins Schema einer modernen Wegwerfgesellschaft passen.

Ich sehe mich im Übrigen durch den Gutachter in meinen Überlegungen bestätigt:

Lustig war aber der Satz des Gutachters:"Üblicherweise sind vergleichbare Fahrzeuge aufgrund des Fahrzeugalters nicht im seriösen Kfz-Handel erhältlich."

In anderen Worten: Das Wertgutachten eines solchen Gebrauchtwagen stellt alles Mögliche dar, aber sicher keine realistische Einschätzung des tatsächlichen Wiederbeschaffungswertes.

lg

grojoh

Bearbeitet von grojoh
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

Schmerzensgeld ist geregelt (siehe Tabelle von DerDodel). Ich bin nach einem ordentlichen Hundebiss mal entschädigt worden. Meist kann man handeln, die Rechtssprechung hat sich da zugunsten der Geschädigten deutlich verändert. In der Liste waren z.B. für einen Hundebiss etwa 350 Euro angegeben (die Liste die ich damals hatte). Bekommen habe ich deutlich über 1000 Euro, weil es insgesamt 7 Wunden, 3 Nähte, 30 Tage Verband und Schiene und alles über Weihnachtsfeiertage war. Wichitg sind da die Dokumente aus dem Krankenhaus und vor allem des Hausarztes, der in meinem Fall die Dokumentation für die KK übernommen hat.

Auch defekte Kleidungsstücke etc. sind von der Versicherung zu übernehmen, für Aufwand (Fahren, Telefonieren etc.) gibt es Pauschalen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wollte nur mal anmerken, dass ich es in der Familie auch schon erlebt habe, dass sich der Kontakt zur gegnerischen Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall erst nach einem Anwaltswechsel zugunsten des Geschädigten veränderte. Der 2.Anwalt sagte, das sei völlig normal, der 1. Anwalt habe offenbar die Versicherung vertreten. Und auch dieser, oder zumindest die Kanzlei in der er arbeitete, hatte einen guten Ruf in Verkehrsdingen.

Ich hätte sowas kaum für möglich gehalten, bis ich es erlebt habe. Ein Freund von mir - Arbeitsrechtler - hat darüber mit den Schultern gezuckt. Das seien eben nur Anwaälte.

Lies die Schreiben, die er an die Versicherung schickt, auf jeden Fall durch.

Problematisch ist, dass die Rechtsschutzversicherung - so vorhanden - einen Anwaltswechsel nicht bezahlt, aber das sollte in dem Fall ja kein Problem sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja.Bin mal gespannt was es da an Schmerzensgeld gibt.

2 Verletzte Personen.

Meine Tochter 4 Tage Krankenhaus.Zum Glück nur Prellungen.

Meine Frau nicht im Krankenhaus.Aber noch Krankgeschrieben.Prellungen,Schürfwunden und ein Loch am Zwerchfell.

Mir wäre es natürlich lieber gewesen wenn alles nicht passiert wäre.Aber es ist nur mal so.Und jetzt hoffen wir das es wenigstens gutes Schmerzensgeld für die Tochter gibt.

Heute kam die Kopie des Schreibens das mein Anwalt an die Versicherung geschickt hat.

Demnach hat jetzt die generische Versicherung Zeit bis zum 15.12 2800€ zu Überweisen.Dann wird noch Anwalt,Gutachter und Abschleppkosten abgezogen.

Bleibt unterm Strich noch 1800 € für Auto und den Nuzungsausfall für uns.

Bin ja mal gespannt ob die zahlen.

Da meine Frau ja noch in Ärztlicher Behandlung ist zieht sich das mit dem Schmerzensgeld noch in die länge.

Gruß

Sven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...