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Citroen Händler hat einen an der Klatsche...


Gast C5_Break_2,2_HDI_Exclusive

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Gast C5_Break_2,2_HDI_Exclusive

...im Familienkreis bei uns fährt jemand einen Xantia.

Bei diesem war der TÜV fällig, der Auftrag hierfür wurde telefonisch erteilt...der TÜV kommt in der betreffenden Werkstatt ins Haus und man versucht sein Glück...sollte was kaputt sein solle man bitte anrufen bevor man was tausche...so lautete der Auftrag.

Samstag wurde der Xantia dann abgeholt TÜV ohne Mängeln bestanden...und dann hieß es bei Abholung da wäre mehr kaputt gewesen; da hätte man doch anrufen können....

getauscht wurde bei Citroen:

- Spurstangenkopf

- Bremsbeläge hinten + Reinigung

- Auspuffendtopf

- LHM nachgefüllt

und eine Rechnung in Höhe von 700,- EUR flatterte hierfür kurz darauf später ins Haus.

Ich muss sagen man fühlt sich hierbei doch richtig "verarscht" - wenn man das in Auftrag gegeben hätte...der Auftrag lautete zum TÜV vorfahren...wenn was getauscht/erneuert/repariert werden muss anrufen...

Ich muss sagen, der Händler hats nach gut 30 Jahren Markentreue endgültig verscherzt...

Gruß

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Wie immer gilt: sagen allein zählt nicht! Deshalb sämtliche Abmachungen immer auf dem Auftrag vermerken lassen, dann kann sich die Werkstatt hinterher nicht rausreden.

Im aktuellen fall hilft das natürlich nicht, aber da könntest du dich an die Schiedsstelle des KFZ-Handwerks wenden: http://www.kfz-schiedsstellen.de/. Eventuell regeln die das so, dass du nur das Material aber nicht den Arbeitslohn zahlen musst...

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Gast C5_Break_2,2_HDI_Exclusive

Hallo,

ich möchte da nix großes draus machen - Rechnung wird gezahlt - Folgeauftrag gibts halt keinen mehr. Einen Kunden weniger.

Grüße

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Gast Alexander Haupt

Ich weiß nicht ob man dem Händler hier Vorsatz unterstellen sollte. Sicher, es wurde etwas abgesprochen. Aber eben nicht schriftlich fixiert im Auftrag. Und als es dann ans Werk ging (man weiß ja nicht was bei dem Händler los war, viel Betrieb, viel "um die Ohren" etc...... und da hat er sich erinnert dass es ne Absprache gab.... Nur eben leider nicht richtig. Das ist nicht gut gelaufen aber ob man jetzt sagen sollte das war Absicht?????

Aber klar ist sowas sollte nicht passieren. Wenn der Kunde den Anruf oder Rückruf will dann sollte der Händler das auch machen.....

LG

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...

getauscht wurde bei Citroen:

- Spurstangenkopf

- Bremsbeläge hinten + Reinigung

- Auspuffendtopf

- LHM nachgefüllt

und eine Rechnung in Höhe von 700,- EUR flatterte hierfür kurz darauf später ins Haus.....

...die genaue Aufschlüsslung der Rg würde mich schon interessieren.

Hallo,

ich möchte da nix großes draus machen - Rechnung wird gezahlt - ....

Wieso den das???

Der Rechnung schriftlich widersprechen:

Dem Händler die Kosten für Tüv und eingebautes Material überweisen mit der Begründung, seine Rg gekürzt zu haben auf das, was telefonisch beauftragt wurde: Tüv. Für alles weitere sollte er vorher telefonisch die Beauftragung einholen. Darauf hinweisen, daß du die zusätzlich eingebauten Teile bezahlst, nicht jedoch die Lohnkosten, da das nicht beauftragt wurde (Hinweis auf die dt. Rechtssprechung in solchen Fällen).

Jetzt hat die Werkstatt das Problem. Der Händler wird auf euch zukommen und eine Gütigung anstreben.... wenn er clever ist. Vor Gericht hätte er auch wenig Chancen auf die Begleichung der kompletten Lohnkosten: oft nur 20% bis 60%.

Wer sowas voll bezahlt, hat eben ne rote Mütze auf...icon11.png

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richtich.

gibts auch grundsatzurteile dazu, generell ist der händler in dem falle der dumme-im regelfall zahlst du die materialkosten, auf den lohnkosten bleibt er sitzen.

grob dürften das sein:

spurstangenkopf ca 30 euro

bremsklötze+zubehör ca 50 euro

esd ca 120 euro

lhm, 1 liter ca 15 euro

zusammen ca 215 euro, ausgehend von den preisen meines cit-händlers.

plus 3-4 std arbeitszeit und tüv-gebühr kommt das mit den 700 schon hin.

Bearbeitet von coyote
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Wichtig ist, ein Vertrag darf auch mündlich geschlossen werden.

Der Händler hat sich nicht an den vereinbarten Auftrag gehalten, weshalb er ungültig ist.

Deswegen: TÜV und Material bezahlen, Lohnkosten ignorieren.

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Gast DerDodel

Die Leistungen die erbracht wurden, müssen auch bezahlt werden.

(Oder Du lässt die Ersatzteile wieder ausbauen ;) )

Dass das überteuert sein könnte, ist eine andere Frage.

Aber welche Werkstatt gibt nach Reparatur das Fahrzeug heraus, ohne die Kosten zu benennen?

Und schickt per Post eine Rechnung??

Meine Werkstatt verlangt (genau aus diesen Gründen!) Barzahlung oder Karte.

Welche Werkstatt war das denn (gerne per PN, ich behalt´s auch für mich :) )

Gruß,

DerDodel

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Hat da der Händler vielleicht einfach das gemacht was er bei dir früher immer machen sollte? Wenn es dein Stammhändler ist wusste er dass du an der alten Schüssel hängst und die Arbeiten eh machen lassen wirst. Er hat dir also die Wiedervorführung gespart.

Natürlich kann man da Streit anfangen und bekommt bei den Gerichten wohl sogar recht aber ist das der richtige Weg. Wenn die alte Karre das nicht mehr wert ist solltest du dir eher die Frage stellen warum du ihn überhaupt zu einem Händler gestellt hast.

Wohlgemerkt ich kenne weder den Fredersteller, noch den Händler noch die alte Karre, ich versuche lediglich mal einen anderen Aspekt ins Spiel zu bringen.

Wenn ich die Antworten so sehe mit Lohnkosten ignorieren usw verstehe ich jetzt warum so viele Händler die alten Karren einfach nicht mehr anfassen.

Ich lerne daraus, dass ich keinerlei Arbeiten mehr machen werde (für nicht 100% bekannte Kunden) die über den schriftlichen Auftrag gehen. Aber an Autos arbeite ich eh nur für ganz besondere Kunden.

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Die Leistungen die erbracht wurden, müssen auch bezahlt werden.

(Oder Du lässt die Ersatzteile wieder ausbauen ;) )

Dass das überteuert sein könnte, ist eine andere Frage.

Aber welche Werkstatt gibt nach Reparatur das Fahrzeug heraus, ohne die Kosten zu benennen?

Und schickt per Post eine Rechnung??

Meine Werkstatt verlangt (genau aus diesen Gründen!) Barzahlung oder Karte.

Welche Werkstatt war das denn (gerne per PN, ich behalt´s auch für mich :) )

Gruß,

DerDodel

Ich hab auch bei manchen Werkstätten per Überweisung zahlen dürfen. Wenn man Stammkunde ist, geht da schon etwas.

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Aber welche Werkstatt gibt nach Reparatur das Fahrzeug heraus, ohne die Kosten zu benennen?

Und schickt per Post eine Rechnung??

Die Werkstatt, mit der ich üblicherweise zu tun habe. Das Auto wird abends dort abestellt und am nächsten Abend, üblicherweise nach "Ladenschluß" wieder abgeholt. Entweder ist die Rechnung schon fertig und liegt auf dem Sitz oder sie kommt eben per Post.

Es gibt in dieser Werkstatt alerdings auch "Kunden", deren Autos werden abend in der Halle unter Verschluß gehalten und nur gegen Bares rausgegeben.

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Aber welche Werkstatt gibt nach Reparatur das Fahrzeug heraus, ohne die Kosten zu benennen?

Und schickt per Post eine Rechnung??

Hat zwar nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber auch in meiner Werkstatt ist das so, dass ich die Rechnung (wie Heinz) entweder gleich mitbekomme oder per Post zu geschickt bekommen. Das war schon seit meinem ersten Besuch so. Bei der Werkstatt, bei der ich vorher war, war das auch so!

Die Arbeiten werden alle noch einmal bei "Abholung" des XM anhand der Aufzeichnungen des Mechanikers mit mir durchgesprochen und das, obwohl ich meistens selbst daneben stehe und zusehe (oder gelegentlich auch selbst mithelfe). Die getauschten Teile werden mir natürlich auch unaufgefordert gezeigt!

Jedoch:

Mein Bruder musste wegen einer Panne zum größten Citroen-Händler in OÖ und konnte dort - obwohl er langjähriger Kunde bei einer Zweigstelle dieser Werkstatt war - den XM nur mit Kreditkartenzahlung auslösen. Problem: er hatte keine... nun musste mein Onkel anreisen um über seine Karte abzurechnen...

Bearbeitet von badscooter
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Aber welche Werkstatt gibt nach Reparatur das Fahrzeug heraus, ohne die Kosten zu benennen?

Und schickt per Post eine Rechnung??

Also bei meiner Werke kommt teilweise erst nach 6 Monaten die Rechnung und dann habe ich bis zum nächsten Monatsende Zahlungsziel. Ist halt ein absolute Vertrauenverhältnis zwischen Werke und mir. Wenn die Buchhaltung nicht nachkommt, werden erst die Rechnungen für die Laufkundschaft gestellt.

und die Formulierung >>...sollte was kaputt sein solle man bitte anrufen bevor man was tausche<<

ist halt nicht genau:

Es war ja nichts kaputt sondern es wurden Verschleißteile ersetzt.

Und 700€ ist auch nicht viel Geld für die vielen Original-ET's, wieseo macht man da einen Aufstand, bzw wenn man solchen Aufstand macht, warum hat er nicht selbst zum TÜV gefahren.

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Also bei meiner Werke kommt teilweise erst nach 6 Monaten die Rechnung und dann habe ich bis zum nächsten Monatsende Zahlungsziel. Ist halt ein absolute Vertrauenverhältnis zwischen Werke und mir. ...

Das denkst du!!icon11.png

In Wirklichkeit werden meist solche Rechnungen (der Stammkunden) in umsatzschwache Monate geschoben ....der Umsatzsteuer-Vorauszahlung wegen!icon10.png

Bearbeitet von Oberhesse
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Es gibt in dieser Werkstatt alerdings auch "Kunden", deren Autos werden abend in der Halle unter Verschluß gehalten und nur gegen Bares rausgegeben.

Aus gutem Grund. ;)

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richtich.

gibts auch grundsatzurteile dazu, generell ist der händler in dem falle der dumme-im regelfall zahlst du die materialkosten, auf den lohnkosten bleibt er sitzen.

grob dürften das sein:

spurstangenkopf ca 30 euro

bremsklötze+zubehör ca 50 euro

esd ca 120 euro

lhm, 1 liter ca 15 euro

zusammen ca 215 euro, ausgehend von den preisen meines cit-händlers.

plus 3-4 std arbeitszeit und tüv-gebühr kommt das mit den 700 schon hin.

Endschalldämpfer kost im Zubehör von Walker schon 150€. Original bestimmt noch teurer. ;)

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Und illegal ;). Woraus sollte die Werkstatt dieses Recht herleiten? Wild West?

Vermutlich unter anderem aus den AGB, die Du mit Erteilung eines Auftrages ja akzeptiert hast. Bei den meisten Werkstätten steht auch in extra großer Schrift:Reparaturen nur gegen Barzahlung

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Vermutlich unter anderem aus den AGB, die Du mit Erteilung eines Auftrages ja akzeptiert hast. ....

...das wäre das vertragliche erweiterte Pfandrecht.

Hast du aber nix unterschrieben (wie der TE) gilt das gesetziche Pfandrecht nach BGB §647 (Unternehmerpfandrecht). In dem Fall hier des TE, was telefonisch vereinbart wurde. Der Händler hat also nur Anspruch auf Tüv-Erstattung.... und die Materialkosten wegen §647 Punkt !

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@dennie: beim freundlichen 129,-euronen ohne rabatt, bei stahlgruber (ohne meine 30%) 89,-euro.

internetz ist manchmal nicht der weisheit letzter schluß...=o)

und die werkstatt hat in der tat das recht, selbst bei einer pfennigreparatur das kfz bis zur vollen bezahlung als pfand zu behalten.

eine pfändung nach herausgabe ist dagegen nicht zulässig.

Bearbeitet von coyote
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