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Wildschaden


schmitz

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Zum Thema Nebelscheinwerfer:

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

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"Die Deppen, die mich dann gelegentlich per Lichthupe grüßen, grüße ich zurück."

Hallo,

die Deppen sehen die Sachlage halt ein wenig anders, in diesem Fall eigentlich überhaupt nichts.

entgegen Deiner Feststellung blenden Nebelscheinwerfer nämlich den Gegenverkehr deutlich und sind auch aus genau diesem Grund nur bei Sichtbehinderung - und dazu zählt Dunkelheit nicht - erlaubt.

Ich z.b. habe überhaupt kein Verständnis für Deppen die bei klarer Nacht mit Nebelscheinwerfer und am Besten noch mit Nebelrückleuchten rumgondeln.

Beobachten des Waldrandes auf aufleuchtende Tieraugen hilft, zugegeben nicht immer, besser als den Gegenverkehr blenden.

Servus Andreas

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StVO §3

Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Fahr halt langsamer oder akzeptiere, dass deine Reaktionszeit im Dunkeln einfach zu schlecht ist. ;)

Ich kann völlig problemlos innerhalb der Hälfte der Distanz, die ich nach vorne sehen kann, anhalten.

Das ist nicht der Punkt. Wenn es darum ginge, würden Nebelscheinwerfer auch nichts helfen, in diesem Fall hilft nur Fernlicht.

Es bringt mir aber überhaupt nichts, wenn ich 500 Meter weit gucken kann, und dann irgendwas in 10 Metern Entfernung aus der Dunkelheit von seitlich vor's Auto kommt. Bis die Schrecksekunde 'rum ist, hat es schon gekracht. Das Einzige was da helfen würde wäre, dass man frühzeitiger erkennt, dass sich da von seitlich was annähert. Und genau da helfen Nebelscheinwerfer ziemlich viel.

Ich persönlich fühle mich von Nebelscheinwerfern nicht wesentlich mehr geblendet als vom normalen Abblendlicht.

Was ich gar nicht nachvollziehen kann ist, dass man sich von Nebelschlussleuchten geblendet fühlt. Wenn ich nicht irre sind Nebelschlussleuchten doch auch nicht heller als ein Bremslicht, oder sind da auch andere Reflektoren hinter? Ich sehe da jedenfalls keinen großen Unterschied. Aber das ist jetzt ein anderes Thema.

Bearbeitet von highharti
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"Die Deppen, die mich dann gelegentlich per Lichthupe grüßen, grüße ich zurück."

Nebelscheinwerfer heißen so, weil sie für bessere Sicht bei Nebel sorgen sollen. Ein Reh sieht man deswegen nicht wirklich früher von der Seite ankommen.

Das aber diese ach so tollen Nebelscheinwerfer bei nasser Fahrbahn sich genauso spiegeln wie die normalen Scheinwerfer ist wohl demjenigen, der mit diesen eingeschalteten Lampen fährt egal.

Irgendwie ist es auch zum Trend geworden, gerade bei den jungen Fahrern, grundsätzlich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumzufahren. Scheint wohl cool zu sein.

Grüße von einem der Deppen.

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Du kannst nicht wirklich 500 Meter weit schauen. 50 Meter Lichtkegel sind schon viel. Und innerhalb der Strecke, die deinem Lichtkegel entspricht, musst du anhalten können. Klar, so fährt meiner (außer vielleicht ein Kollege von mir).

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Die 500 Meter waren überspitzt, um das Problem zu verdeutlichen.

Auf der Strecke die ich meine, kann ich aber wirklich problemlos im halben Sichtabstand anhalten. Hilft nur halt im Zweifel nichts.

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Hast wirklich viel Glück gehabt! Wenn ich da an meinen Wildunfall mit einem BX denke, da sah es echt übler aus.

-Motorhaube gerissen/geknickt

-Träger von Haubenschloß und Scheinwerfer war nach innen gewandert

-Kühler aus Verankerung gerissen

-Stoßstange sowieso hin

...und weil ausweichen nicht drin war, weil ich sonst Bäume oder die Leitplanke getroffen hätte, gab es eine Vollbremsung. Dabei sind die vorderen Reifen "eckig" geworden. Das war ein Volltreffer und das Reh war gleicht tot.

PS: Die Teikasko hat den Schaden weitgehend bezahlt, nach dem sie einen Gutachter vorbei geschickt hatten. Doch so eine Wiederholung brauche ich nicht!

Bearbeitet von gastposter
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"Die Deppen, die mich dann gelegentlich per Lichthupe grüßen, grüße ich zurück."

Nebelscheinwerfer heißen so, weil sie für bessere Sicht bei Nebel sorgen sollen. Ein Reh sieht man deswegen nicht wirklich früher von der Seite ankommen.

Das aber diese ach so tollen Nebelscheinwerfer bei nasser Fahrbahn sich genauso spiegeln wie die normalen Scheinwerfer ist wohl demjenigen, der mit diesen eingeschalteten Lampen fährt egal.

Irgendwie ist es auch zum Trend geworden, gerade bei den jungen Fahrern, grundsätzlich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumzufahren. Scheint wohl cool zu sein.

Grüße von einem der Deppen.

Hallo Depp,

ich schrieb explizit davon, daß ich die Nebelscheinwerfer einschalte, um die Sicht zu verbessern. Ich schrieb nichts davon, daß ich sie eingeschaltet lasse, wenn ich selbst von ihnen geblendet werde.

Ich schrieb davon, daß ich sie als "Kurvenlicht" benutze. Denn beim Abbiegen auf unbeleuchteten Straßen habe ich eine objektive Sichtbehinderung, die damit behoben wird.

Du stehst also auch dem aktuell in vielen Autos vorhandenem "Kurvenlicht" in Form von zugeschalteten Nebelscheinwerfern ablehnend gegenüber, weil du dich geblendet fühlst, interessant.

Meine Nebelscheinwerfer sind korrekt eingestellt und blenden nicht. Sie leuchten deutlich weniger nach oben als mein Abblendlicht, ihr Lichtkegel ist deutlich kürzer.

Im übrigen sind die Nebelscheinwerfer ein gutes Mittel, um die Sicherheit auf der AB zu erhöhen, sie scheinen Aufmerksamkeit zu erzeugen, es passiert mir zumindest gefühlt viel seltener daß sich jemand überraschend auf mein Spur wirft und mich zu einer starken Bremsung zwingt. Das kann durchaus mal einen Unfall verhindern.

Sei gegrüßt... bei nächster Gelegenheit ;)

Torsten

Bearbeitet von TorstenX1
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Hab`s heuer Abend mit den NSW versucht, bringt aber echt nicht viel, da die Reichweite zu gering und die Seite immer noch zuwenig ausgeleuchtet ist. Man muss einfach mit der Gefahr leben, dass ein hurtiges Wild nicht gerne den Fussgängerstreifen benutzt.

Heute hüpfte mal zur Ausnahme ein Dachs vor mir auf der Fahrspur her. Sah echt lustig aus ;)

Gruss,

Dominik Dachs

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Seit mir ein Hase die Frontschürze gespalten hat, bin ich auch sensibilisiert. Bin ein Stadtkind und mußte das tatsächlich erst durch diesen Hasen lernen. Ich hab die Brunftzeiten im Kopf und natürlich die Tageszeiten, in denen man vermehrt mit Wildwechsel rechnen muß, und fahre dann in der Regel deutlich unter dem Tempolimit.

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Du stehst also auch dem aktuell in vielen Autos vorhandenem "Kurvenlicht" in Form von zugeschalteten Nebelscheinwerfern ablehnend gegenüber, weil du dich geblendet fühlst, interessant.

Hab ich nicht geschrieben, oder?

Das automatische Kurvenlicht schaltet sich ja schließlich nach der gefahrenen Kurve wieder von selber aus.

Aber lassen wir das. Ich möchte nicht, daß das hier eskaliert. Ist ja eigentlich auch OT.

Sollten wir uns wirklich mal treffen (nicht auf der Straße beim "Deppengruß") könnten wir das ja mal bei einem Bierchen besprechen.

Finde ich auf jeden Fall besser sowas persönlich zu diskutieren, da geschriebene Worte gerne falsch verstanden werden.

In diesem Sinne:

(Deppen-)Grüße von der Alb :-)

Markus

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Es soll mal einen Fördertopf für Wildbrücken gegeben haben. Ich seh die immer nur im Ausland.

Ist z.B. Schleswig-Holstein für Dich Ausland?

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Ha, den Heinz gibbet ja auch noch :)

Ist z.B. Schleswig-Holstein für Dich Ausland?

Na, um mal Deinen Spruch umzudrehen: Alles nördlich von NRW ist doch ohnehin Skandinavien!

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Wir in Ö dürfen die Nebelscheinwerfer auch untertags bei normaler Sicht verwenden. Oder als Tagfahrlicht, mit und ohne Abblendlicht!

Das ist wahrscheinlich möglich, da bei uns die Nebelscheinwerfer eigentlich auch "Breitstrahler" heißen!

Nebenbei habe ich mich noch nie durch Nebelscheinwerfer geblendet gefühlt!? Nervig hingegen ist ganz klar die Nebelschlussleuchte, die aber wirklich nur bei Nebel und wenn keiner hinten nach fährt verwendet werden darf...

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Ha, den Heinz gibbet ja auch noch :)

Na, um mal Deinen Spruch umzudrehen: Alles nördlich von NRW ist doch ohnehin Skandinavien!

Nee,nee Juegen das siehst Du falsch, alles südlich der Elbe ist Italien und östlich Lübek ist Asien :)

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Ist z.B. Schleswig-Holstein für Dich Ausland?

Wildbrücken in S-H ? Da gibt es doch gar kein Wild mehr, sondern nur noch Fische !

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Sollten wir uns wirklich mal treffen (nicht auf der Straße beim "Deppengruß") könnten wir das ja mal bei einem Bierchen besprechen.

Finde ich auf jeden Fall besser sowas persönlich zu diskutieren, da geschriebene Worte gerne falsch verstanden werden.

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Bier vereinigt Völker! ;)

Prost,

Heinz Benz

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Das ist wahrscheinlich möglich, da bei uns die Nebelscheinwerfer eigentlich auch "Breitstrahler" heißen!

Nebenbei habe ich mich noch nie durch Nebelscheinwerfer geblendet gefühlt!? Nervig hingegen ist ganz klar die Nebelschlussleuchte, die aber wirklich nur bei Nebel und wenn keiner hinten nach fährt verwendet werden darf...

Ihr seid ja auch ein eher breitgezogenes Land, so auf der Karte betrachtet. Der Antipode zu Chile. - Von Breitstrahlern hab ich mich auch noch nie geblendet gefühlt, oft hingegen von falsch eingestelltem oder nicht lastangepaßtem Abblendlicht. Das mit der Lastanpassung ist dem Hydropneumatikpiloten ja eh fremd.

Auch wenn ich mich oft über die Tendenz, christbaummäßig durch die Gegend zu fahren, wundere (alles, was geht, muß an sein...).

Das um sich greifende Abbiegelichtlicht hingegen geht mir auf den Senkel. Sieht albern aus, doppelt ungünstig den Blinker und entmachtet ihn damit und trägt vermutlich wenig zur Kurvenausleuchtung bei.

Nebelschlußleuchten ohne Nebel blenden tatsächlich, auch weil sie im Unterschied zu Bremslichtern permanent an sind. Ich hab mich sogar schon zum erhobenen Zeigefinger dergestalt hinreißen lassen, daß ich nach dem Überholen eines Nebelschlußleuchters selbst die rote Laterne angemacht habe. Damit der sieht, wie das ist. Leider positionsbedingt kein Feedback der erzieherischen Maßnahme...

Ich fahre häufig auf Landstraßen durch wildreiche Gegenden, hab aber nicht den Eindruck, daß die Nebler da sooo viel bewirken. Wenn ich nachts auf gegenverkehrslosen Straßen unterwegs bin, hab ich mir angewöhnt, in der Mitte zu fahren - man weeß ja nich, von welcher Seite das Viech kommt. Und bilde mir ein, die Reaktionszeit damit minimal zu verlängern.

Rehe, Hirsche, Füchse und Hasen hatte ich diverse im Lichtkegel, überfahren habe ich aber bisher nur ne Ringeltaube und ne Katze.

Die Taube ist einfach trotz Drosselung auf Schrittgeschwindigkeit nicht aufgeflogen (im Rückspiegel sah es aus wie ein geplatztes Kopfkissen).

Die Katze schoß von rechts aus dem hohen Gras über eine schmale Landstraße als ich da grad langkam, gesehen hab ich sie nur noch im Augenwinkel, erwischt mit den Hinterrädern (und an das Geräusch, als sie im Radkasten zerdroschen wurde, erinnere ich mich ungern).

Besonderen Respekt hab ich vor Wildschweinen: kleine, kaum reflektierende Augen, tiefer Schwerpunkt, hohes Gewicht.

Bearbeitet von didomat
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Eh klar,

und Köln ist die nördlichste Stadt am Mittelmeer! :)

Ach, jetzt schon Mittelmeer? Ich dachte, nur die nördlichste Stadt Italiens. So wie Mailand, Turin, Verona - alle ohne Meer.
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