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Panzerzündspule statt Lenkradschloss ID von 1963


ACCM Ludger Wilhelm

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ACCM Ludger Wilhelm

Hallo,

ich hoffe bald meine ID beim TÜV vorführen zu können. Ein Problem ist das fehlende Lenkradschloss. Im Brief eingetragen ist eine Panzerzündspule, eingebaut ist allerdings eine normale, ein Schloss im Fußraum mit Schlüssel ist noch vorhanden.

Zulassung ist der 25.1. 1963, wäre sie 4 Wochen jünger, gäbe es das Problem nicht.

Hat noch jemand eine Panzerzündspule abzugeben?

Oder kennt Ihr eine andere Möglichkeit der zulässigen Wegfahrsperre?

Vielen Dank für Eure Hinweise!

Ludger

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Hy Ludger,

in meiner ´64er ID ist auch ne Panzerzündspule verbaut, aus dem selben Grund. Ich meine aber, daß eine Lenkradkralle (so nennt man doch diese "Teleskopstöcke", die das Lenkrad mit einem Pedal verbindet ?!), so sie mitgeführt wird, ausreicht. Das Problem kennen wir HY-Treiber ja auch, da ist es - wie so oft - von der Tagesform des jeweiligen Ingenieurs abhängig, ob und was verlangt wird. Fahr doch einfach zur nächsten TüV-, GüS-, Dekra, oder wieauchimmer-Stelle und probiere es da.

Viel Erfolg wünscht

Stone

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Mal ganz doof...

Würde da nicht eine Lenkradkralle reichen?

Du musst ja nur sicherstellen das das Fahrzeug nicht durch Unbefugte bewegt werden kann.

Normal durch Zündschloss und Lenkradsperre. Ob nun Sperre oder Kralle dürfte doch nicht so ne Rolle spielen.

Knacken tut eh beides jeder halbwegs pfiffige Autodieb.

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Hallo Ludger,

es ist zwar schon über 20 Jahre her als ich mit meinem Panhard beim Vollgutachten war. Ich hatte in Ermangelung eines Lenkradschlosses relativ blauäugig eine Lenkradkralle mitgenommen. Die Prüfung verlief gut, nur das fehlende Lenkradschloß hat dem Prüfer nicht gepasst. Nachdem sich die Püfer beraten hatten, kam der Ranghöchste und hat seinem Mitarbeiter diktiert, "Diebstahlsicherung loses Zuberhör, Ausnahmegenehmigung erforderlich". Auf meine Frage woher ich die Ausnahmegenehmigung bekomme, lächelte er uns sagte: Na von mir.

Seither steht es so wie diktiert im KfZ Brief.

Viel Glück und natürlich viel Spaß mit Deiner ID.

Gruß

Ingo

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Ich frage mich bis heute, warum die Möglichkeit eines erleichterterten Diebstahls die Verkehrssicherheit eines Autos beeinträchtigt, denn dass soll ja geprüft werden.

Einfach im Vorfeld der Prüfung fragen, ob der PI (Prüfingenieur) ein Problem mit dem fehlenden Lenkradschloss hat....wenn ja, zur nächsten Station, gibt ja auch noch GTÜ, KÜS usw.

Gruß

Holgi

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Meine 59er DS hat da Nichts und ich mußte mangels deutscher Papiere sogar zum richtigen TÜV und nicht einer "Bassdscho"-Organisation. Ich wüßte auch nicht, wie man da bei einem frühen Modell etwas nachrüsten könnte. Bremsknopf, Einspeichenlenkrad etc. . Diebstahlsichernd ist da nur die Bedienung des Fahrzeugs. Wie lasse ich den Motor an? Wie lege ich einen Gang ein? Wo trete ich drauf um zu bremsen, denn da ist nur ein "Fernlichtschalter" am Boden?

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ACCM Ludger Wilhelm

Hallo Tom,

das mußte ich auch erst googeln: eine Zündspule mit nur einem anschluss oben, der andere wird wohl in einem starken Rohr nach ninnen geführt und kann dort mit einem zusätzlichen Schlüssel die Zündung blockieren bzw freigeben.

In meinem KFZ-Brief ist sowas eingetragen und ich habe es inzwischen bei meiner ID gefunden, und es funktioniert! Ich hoffe, dass es der Tüv ähnlich sieht.

Ludger

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