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Sondergenehmigung selbstmördertüren bis ende 1964


Schrottmattes

Empfohlene Beiträge

Moin!

nur ganz kurz :

es gibt irgendwo ne Sondergenehmigung für 2cv der Baujahre 63 und 64  die noch mit selbstmördertüren ausgeliefert wurden obwohl das in D seit mitte 63 verboten war. Hat jemand ne Idee wo ich da was schriftliches und "belastbares" dadrüber finde? Hab ende der Woche TÜV Termin mit der 64er Selbstmörder-Snail und will dem TÜVer möglichst wenig anlass zum Nachdenken geben ;-)

>>   Mattes

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Weiss der TÜV das denn?

Oder weckst du einen schlafenden Hund?

War die schon mal in D zugelassen?

 

Beste grüsse

Thilo

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Warnblinker, Lenkschloss , Gurte mussten nachgerüstet werden, aber von Türen habe ich noch nie gehört. Gibt doch einige Oldtimer damit, z.B. 11CV.

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vor 13 Minuten, Eva-Opa sagte:

Gibt doch einige Oldtimer damit, z.B. 11CV.

Der wurde 1964 aber nicht mehr produziert...

Vielleicht kann jemand von der Typ-H-Fraktion dazu mehr sagen, der wurde ja wohl auch lange mit hinten angeschlagenen Türen gefertigt.

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Wäre mir neu, dass man wegen der hinten angeschlagenen Tür bei einer 64er Stress bekommt. Die Existenz einer Sondergenehmigung wäre mir auch neu. Bei der Snail hängt es doch wohl eher davon ab, wie der Prüfer die Teile Melange verbunden mit der geritten Optik goutiert (Mir gefällt die), aber wenn sonst alles stimmt..( Die Verkabelung hast Du ja sicher etwas geordnet).. Fragen würde ich den Prüfer indes nicht. Eher die Prüfstelle wechseln, wenn Dein Baurat Dir Abneigung signalisiert. Das machen die (bei mir jedenfalls) bevor die Prüfung beginnt. Wenn die nicht wollen, ändert da auch kein Schriftstück etwas.

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ACCM Gerhard Trosien

Warnblinker: muss man nachrüsten, in jedem Fall, egal, wie alt das Auto ist (was macht man bei einem Wagen mit Karbidlicht?)
Lenkschloss: kommt auf das Datum der Erstzulassung an, kann dann aber auch als loses Zubehör mitgeführt werden
Gurte: kommt auf das Datum der Erstzulassung an, Gurt-Einbaupflicht kam Mitte 1969, VOR 1969 zugelassene Autos müssen NICHT nachgerüstet werden

HY mit französischen Originaltüren mit EZ nach irgendwann 1964, halt das Datum, ab dem Türen vorn angeschlagen sein müssen, fahren in D mit einer Sondergenehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums (welches in anderen Bundesländern evtl. anders heißt). Die Notwendigkeit dieser Genehmigung wird bei der Vollabnahme festgestellt, die Beantragung ist reine Formsache. Die Zulassung kann auch vor Eintreffen der Genehmigung vorläufig erteilt werden. Kann.

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vor 6 Stunden, Schrottmattes sagte:

Moin!

nur ganz kurz :

es gibt irgendwo ne Sondergenehmigung für 2cv der Baujahre 63 und 64  die noch mit selbstmördertüren ausgeliefert wurden obwohl das in D seit mitte 63 verboten war. Hat jemand ne Idee wo ich da was schriftliches und "belastbares" dadrüber finde? Hab ende der Woche TÜV Termin mit der 64er Selbstmörder-Snail und will dem TÜVer möglichst wenig anlass zum Nachdenken geben ;-)

>>   Mattes

Hi Mattes,

es gab eine Sondergenehmigung, die galt aber nur bis Ende 1963 (6 Monate ab Juli 1963). Ab Januar 1964 hatten die in Deutschland verkauften Enten "normale" Türen. Normalerweise machen die Prüfer aber keinen Stress, weil die Ente generell bis Ende 1964 mit Selbstmördertüren produziert wurde und das normalerweise auch die Info ist, die die Prüfer haben.  Die Sondermodelle für und die Ausnahmeregelung in Deutschland kennt kaum noch jemand. Ich würde auch nicht nachfragen, sondern erst mal abwarten, ob diesbezüglich überhaupt was kommt.

Gruß

V.

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Sttimmt schon, er sollte sowas eigendlich wissen oder rauskriegen können. Aber aufgrund der leicht abgerockten Optik möchte ich dem gerne soviel Papierkram vor die Nase halten können das erst garkeine Diskussion aufkommen kann....mal abwarten....

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weis zufällig jemand welche fin die letzte AZAM mit selbstmördertüren in France hatte und wann die gebaut wurde?

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64er hatten noch Selbstmördertüren 65 nicht mehr.

In welchem Monat die Umstellung vollzogen wurde ist mir nicht bekannt. Fahrgestellnummer könnte ich dir nur von ner AZAM 63 oder Azam 66 zukommen lassen. Hat aber auf Grund der Baujahre wenig Sinn.

Drücke die Daumen

 

Grüße

Tim

Bearbeitet von Tim-Neil
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Dezember 1964 war die Umstellung der Türen bei AZAM.

Bei HY die bis 1982 mit Selbstmördertüren gebaut wurden, hatte ich noch nie ein Problem beim TÜV. Es wurde nicht mal erwähnt.

Viel Erfolg.

Michal

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Meines Wissens sind Selbstmördertüren in Deutschland seit 1961 verboten. Aus genau diesem Grund wurden extra für Deutschland schon Enten mit normalen Türen produziert - die liefen in Belgien vom Band.

Sondergenehmigung galt nur bis 1963. Deswegen gab es z.B. das Goggomobil auch nur bis 1963 mit Selbstmördertüren. Es gab auch andere Fahrzeuge (Fiat 500?) die durften mit einer Einzelabnahme noch bis 1964 mit Selbstmördertüren ausgeliefert werden, da stand aber schon ein Modellwechsel auf normale Türen bevor - galt also nur als Überbrückung, bis das neue Modell raus kam.

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vor 8 Stunden, EntenDaniel sagte:

Meines Wissens sind Selbstmördertüren in Deutschland seit 1961 verboten. Aus genau diesem Grund wurden extra für Deutschland schon Enten mit normalen Türen produziert - die liefen in Belgien vom Band.

Sondergenehmigung galt nur bis 1963. Deswegen gab es z.B. das Goggomobil auch nur bis 1963 mit Selbstmördertüren. Es gab auch andere Fahrzeuge (Fiat 500?) die durften mit einer Einzelabnahme noch bis 1964 mit Selbstmördertüren ausgeliefert werden, da stand aber schon ein Modellwechsel auf normale Türen bevor - galt also nur als Überbrückung, bis das neue Modell raus kam.

Der Stichtag für die Türen ist der 1. Juli 1963. Danach gab es für 6 Monate Ausnahmeregelungen - vor allem für ausländische Hersteller wie Citroen und FIAT. Deutsche 2cv-Briefe nach Juli 1963 haben einen entsprechenden Vermerk. Die Sondermodelle für Deutschland wurden ab Januar 1964 in Forest, B gebaut. Die dort gebauten 2CV für Benelux, Schweiz etc. hatten allerdings noch bis Ende 1964 die alten Türen. Generell erfolgte die Umstellung der frz. und belg. Produktion im Dez. 1964, bei der spanischen Produktion etwas später, bei der argentinischen sogar erst Ende der 60er Jahre.

 

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vor 9 Stunden, Schrottmattes sagte:

Sttimmt schon, er sollte sowas eigendlich wissen oder rauskriegen können. Aber aufgrund der leicht abgerockten Optik möchte ich dem gerne soviel Papierkram vor die Nase halten können das erst garkeine Diskussion aufkommen kann....mal abwarten....

Ich verstehe Dein Problem nicht. Hast Du einen Brief oder nur eine Plakette, Wenn Du Papiere von 1964 hast, würde ich keine Fragen stellen. Bei Deinem Umbau würde ich mich eher auf Diskussionen wegen der neueren Technik (z.B. bei Scheibenbremsen)  einstellen - vor allem, wenn Du ein H-Kennzeichen haben möchtest. Hier gelten nämliche die Bestimmungen für H-Kennzeichen ,d.h., der Umbau muss eigentlich in einem Zeitraum von 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt sein bzw. möglich gewesen sein. Die diesbezüglichen Regelungen solltest Du m.E. eher im Kopf haben. Vielleicht findet der Prüfer Deine Ente auch einfach cool und alles ist gut - bei TÜV etc. weiß man ja nie, wie der Prüfer drauf ist ;-) Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Glück!

 

Bearbeitet von Vincent2
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Moin!

H-Kennzeichen brauche ich nicht, wird beim äußeren zustand eh schwierig ;-)

hab nur die plaketten, keine papiere, nicht mal ne carte grise....

naja, heute abend weis ich mehr

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vor 4 Stunden, Schrottmattes sagte:

Moin!

H-Kennzeichen brauche ich nicht, wird beim äußeren zustand eh schwierig ;-)

hab nur die plaketten, keine papiere, nicht mal ne carte grise....

naja, heute abend weis ich mehr

Hi,

dann würde ich mir über die Türen echt die geringsten Sorgen machen. Hast Du einen EIgentumsnachweis für das Auto bzw die Plaketten? Das wäre nämlich der Punkt, wo ich die Probleme sehen würde. Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Glück! Und falls es nicht klappen sollte - alles eine Frage der Geduld, denn irgendwie bekommt man letztlich jedes Auto wieder zugelassen.

Ich kann Dir übrigens eine Briefkopie schicken, wenn Du eine brauchen solltest.

Bearbeitet von Vincent2
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Moin!

Es gab in der Tat keine probleme wegen Türen, Technikumbau oder den fehlenden Papieren. Die Zulassungsstelle hat mir zugesagt das dingen zuzulassen , brauch nur das normale versicherungs- und TÜV-gedöhns, dazu noch einen Kaufvertrag.  Der TÜVer hatte nach anfänglichem  "kein Bock" dann doch Spaß an dem Teil und hat nur 3 kleinigkeiten bemängelt.  Hauptsächlich hatte er keine Zeit das Gutachten zu schreiben. Die kleinigkeiten sind erledigt, Dienstag nächster versuch ;-)

>>   Mattes

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@Vincent2 : Hast du einen brief mit dem entsprechenden Selbstmörder-vermerk?  Ich brauche den zwar wahrscheinlich nicht zur zulassung , aber interessieren würde mich der Wortlaut schon ;-)

>>   Mattes

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Gratulation :-)  Ich hatte wegen Deiner Türen zwar keine Bedenken, aber mir ist dann später eingefallen, dass ich mich mal gefragt habe, ob es in D Zulassungen gibt, wo eine Selbstmörder Karosse offiziell auf ein "neues" Fahrgestell montiert worden ist, sprich das Zulassungsdatum dem des Fahrgestells entspricht.

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ACCM Schwinn U.

Rosti: ..."ob es in D Zulassungen gibt, wo eine Selbstmörder Karosse offiziell auf ein "neues" Fahrgestell montiert"...

 

Ja, solche Enten gibt es. Eine kenne ich live. Die gibt es ungeachtet des Problems, dass das alte Häuschen auf dem neuen 2CV6 Chassis nicht seitenstabilisiert „in der Luft hängt“. Weil an dem neuen Chassis die Quertraversen fehlen, die das alte originale Chassis besitzt.

Uli

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Hier fährt auch so etwas rum. Wellblechhaube, Selbstmördertüren aber vollkommen offensichtlich 2CV6-Technik. Vermutlich ist da irgendwo die VIN einer Ente vor 1961 aufs Chassis geklatscht worden und das ganze dann als Umbau auf 600ccm und Scheibenbremsen deklariert.

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@ Uli, weißt Du ja. Die Traverse/Distanzstücke vorne und die zwingenden Ausleger wären ja nicht das Problem. Irgendwann hat jemand hier mal geschrieben, dass Citroen bereits ab 70 keine "alten" Rahmen mehr ausgeliefert hat, was damals ja dann bereits einjährige betroffen hat. Ausleger waren dann aber immer noch als ET verfügbar.

@bx-basis ;-) Die VIN Variante ist wohl wahrscheinlich, davon habe ich schon gehört..

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Schrottmattes

@Rosti: Ich hab kein neues 6er Chassis verbaut. Meine Ente hat die originalen Plaketten von 64 aufgeschraubt auf ein gebrauchtes tausch-Chassis was versehendlich vom AMI8 stammt ;-)  weis aber keiner und macht auch keinen unterschied außer bei den federtopfaufnahmen. Modern sind nur Antrieb und Achsen. Die Snail wird also weiterhin mit BJ 1964 durch die Weltgeschichte zockeln, bin mal gespannt was er für einen Monat einträgt. müßte eigendlich frühjahr sein. aber bei der AU (da war die CG auf 00.00.1954 geschrieben) hat er 01.07. eingetragen.

Mattes

 

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7 hours ago, Schrottmattes said:

Ich hab kein neues 6er Chassis verbaut.

Das weiß ich doch, habe ja Deinen Snail Thread mit  Vergnügen gelesen. Mich hat nur kürzlich jemand gefragt, was man mit einer alten Hütte machen kann, anlässlich dessen, dass es ja mittlerweile wieder Selbstmördertüren gäbe...wenngleich die gesichert sind, sei es durch die Fahrertür. Das passt gut zum Thema. Übrigens: Bei uns trägt der Baurat auch stets 1.7. ein, wenn es keine Altpapiere gibt. Mein November von der Spritzwand hat ihn auch nicht interessiert, weil das ja schliesslich kein Erstzulassungsdatum sei.

Bearbeitet von Rosti
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