Zum Inhalt springen

Auffahrunfall - wer ist schuld ?


chrissodha

Empfohlene Beiträge

Vorweg:  nein, es ist nichts passiert,  ich habe kein akutes Problem; ich habe die Situation nur öfter mal, denke öfter mal über meine Frage nach,  und hab' jetzt mal dran gedacht die Frage hier zu stellen..... Fahrschule ist lange her,  ich glaube aber auch nicht, daß das seinerzeit ein Thema war....

Es gibt ja bei Auffahrunfällen den Grundsatz "wer auffährt ist schuld",   der aber im Lauf der Jahre immer mal wieder relativiert wurde (meist durch Gerichtsurteile), so das man heute weiß,  wenn man willkürlich ohne Grund bremst kann durchaus auch mal der Vordermannn anteilig oder auch zu 100% schuld an einem Auffahrunfall sein.  Für mich dann erschreckend und nicht nachvollziehbar, wenn ein Gericht urteilt, daß das Bremsen wegen eines "Kleintiers" nicht angemessen war......

Aber o.k., nicht meine Frage im Moment.  Mir geht es um diese Situation:  ein nicht durch Zebrastreifen oder Beschilderung gekennzeichneter,  aber oft genutzter Fußgängerweg;  da steht jemand, will über die Strasse und ich möchte ihn gehen lassen, sprich, ich zeige ihm durch Lichthupe oder Geste, das ich warte;   und dann knallt mir einer hinten rein weil er nicht damit rechnet das ich an dieser Stelle anhalte.   Das lässt sich auch auf eine Situation übertragen, die ich täglich habe..... eine Engstelle (innerorts) an einer sehr steilen Steigung / Gefälle; vorfartsberechtigt (durch Ausschilderung wie auch durch den Grundsatz das derjenige wartepflichtig ist, dessen Fahrbahn sich verengt)   ist derjenige, der von oben kommt und keinerlei Mühe hat mal abzubremsen und zu warten, warten muss eigentlich der,  der von unten kommt; die Steigung ist aber heftig, und es macht wenig Sinn nochmal zu halten und dann wieder zu beschleunigen...... also gebe ich oft, wenn ich von oben komme und eigentlich vorfahrtsberechtigt wäre durch Lichthupe zu versteh'n - ich warte, kannst durch.

Was aber, wenn mir nu einer auffährt ?

Was meint,  oder besser noch wisst Ihr ?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Art Anscheinsbeweis (i.d.R. fehlender Sicherheitsabstand und Aufmerksamkeit des Auffahrenden), ist ja üblicherweise schwer zu entkräften. Hat aber die Gegenpartei einen Zeugen, der aussagt, dass Du grundlos eine Vollbremsung hingelegt hast, sieht es schlecht für Dich aus. Wenn Du aber bei guter Sicht, einsehbarem Straßenverlauf (nicht direkt hinter einer Kurve) bereits stehst, Zeit genug hast, Lichthupe zu geben und es knallt Dir einer ins Heck, hat der Pech gehabt, weil er nicht aufgepasst hat. Bei stark befahrenen Straßen würde ich von derlei Freundlichkeits-Halten aber dennoch absehen.

PS: Das ist meine Meinung, ich bin kein Rechtsanwalt und das ist keine Rechtsberatung. Gerichte entscheiden i.Ü. nicht immer nachvollziehbar und sind imo in der Urteilsfindung auch nicht an vorangegangene Entscheidungen anderer gebunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube, das kann dir hier niemand so beantworten. Es kommt da immer auf die Situation an.  Was mir so richtig auf den Keks geht, ist der Restwert eines Autos, bzw. Totalschaden. Wenn auf unsere Alten Autos einer reinfährt, artet es oft so aus, dass es ein Totalschaden ist, und man wird mit ein paar hundert Euro abgespeist. Oftmals ist es aber so: Mein alter XM/CX/BX.... werden nicht mehr gebaut, der Rostfreie Zustand, und die wenigen km, die auf dem Tacho stehen. Und ich bekomme für dieses Fahrzeug noch 500 Euro? Die Reparatur würde aber 3000 Euro kosten. Und oftmals sind auch Erinnerungen an so einem Fahrzeug verknüpft. Ich erwarte, dass, wenn mir einer in meinen XM reinfährt, und das Auto ein Totalschaden laut Schwacke ist, ich entweder einen XM mit gleichen Voraussetzungen wie mein Unfallauto ist, oder ich die Reparatur komplett bezahlt bekomme...

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich praktiziere generell einen Grundsatz aus den 1960ern. Fußgänger aus dem Verkehr herauswinken, nicht hineinwinken.

Wenn also eine Person auf der Straße herumläuft und es kommen da richtig Autos aus der Gegenrichtung oder hinter mir her, dann verlangsame ich und gebe Zeichen, damit die Person von der Straße herunterkommt. Wenn mir da einer drauffährt, ist der fällig.

Oft ergibt sich auch bei der Anfahrt an eine rote Ampel oder an eine Warteschlange die Möglichkeit, ein wenig zu verzögern und Personen das Überqueren der Straße zu ermöglichen.

Das Halten mitten auf der Straße ist ansonsten sehr kritisch zu sehen. Da könnten z.B. diese Halteverbotsschilder stehen und da dann und mitten auf der Straße zu stoppen ist ganz blöd.

Auf der anderen Seite rate ich jedem, mit stehenden Fahrzeugen auch an unübersichtlichen Stellen zu rechnen. Spielende Kinder, die Müllabfuhr, ein Unfall, Einsatzfahrzeuge usw. können überall auftauchen und man fährt deswegen nicht dauern am Limit.

Gernot

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab in der Fahrschule gelernt niemals Fußgänger ohne Grund über die Straße laufen zu lassen.

Gründe:

1.:da der Hintermann nicht mit rechnen muß, daß du einer Person ohne Grund den Vorrang gewährst und er knallt dir hinten drauf, ist das gefährlicher Eingriff in den Verkehr.

2.:gewährst du einem Fußgänger den Vorrang und plötzlich taucht Gegenverkehr auf und plättet die Person, hast du ein Problem.

3.gleiches gilt, wenn du hinter einem Bus stehst und gewährst den Fußgängern zwischen dir und dem Bus die Überquerung der Straße und es taucht Gegenverkehr auf...siehe 2.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sagen wir mal so : Es ist der schuld, der vom Richter verdonnert wird. Recht haben - und Recht bekommen, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge ! Hast Du einen guten Anwalt und der Richter einen fragwürdigen Tag, dann kannst Du einem mit Vorsatz hinten reingedonnert sein und trotzdem wird dein Anwalt das eigentliche Opfer so hinstellen, als sei der der unfähigste Autofahrer aller Zeiten.

Ist jetzt ein bisschen überspitzt, aber.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe das zwar Auch so dass man keinen Fussgänger über die Strasse lässt wenn es keinen driftigen Grund (Zebrastreifen oder Auch Gefahr) gibt, das gleiche gilt bei verengtr Fahrbahn. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus dass du da nicht mit 80 innerorts hindonnerst und dann voll in die Eisen gehst.

Der Richter wird dann entscheiden wenn die Situation eine aussergerichtliche Einigung nicht nahelegt (für beide Seiten)

Ich kenne einen der wollte unbedingt ein neues Auto. Der hat sich angewöhnt immer sehr, sehr zügig an Zebrastreifen heranzufahren und dann extrem zu bremsen. Das hat er dann sehr lange pratiziert und nie ist im jemand draufgefahren. Irgendwann kam die alte Kiste aber ans TÜV-Limit und er musste sich ein neues Auto kaufen. Wie gewohnt fuhr er auf der allerersten Fahrt vom Handler nach Hause an einem Zebrastreifen vorbei und bremste extrem wie gewohnt. Leider hat der, der hinter ihm fuhr nicht schnell genug reagiert und das nagelneue Auto um einige Zentimeter verkürzt. Er hatte Gluck und der Auffahrer hat bezahlt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn da eine Verengung in der Straße ist, könnte man ja mit Gefahrenpunkt argumentieren und langsam heranfahren. Wen jemand schon vorher defensiv fährt, wird die Gefahr eines Auffahrunfalls relativ gering sein, denke ich. 

In unserer Straße stehen immer viele Autos, Tempolimit sind 30 km/h. Man sieht aber gut, wer einem entgegenkommt. Oft bleiben entweder ich oder die anderen jeweils an ihrer Seite des Hindernisparcours stehen und lassen den jeweils anderen zuerst fahren. Klar, man kann auch einfach reinfahren und hinterher mit 5 cm Abstand aneinander vorbei manövrieren. Macht aber kaum einer, die Leute schauen da freundlicherweise nicht nur 2 Meter vorm Auto, sondern fahren vorausschauend.

Viele Grüße

Fred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 19.11.2017 at 20:46 , CX Fahrer sagte:

Ich kenne einen der wollte unbedingt ein neues Auto. Der hat sich angewöhnt immer sehr, sehr zügig an Zebrastreifen heranzufahren und dann extrem zu bremsen. Das hat er dann sehr lange pratiziert und nie ist im jemand draufgefahren. Irgendwann kam die alte Kiste aber ans TÜV-Limit und er musste sich ein neues Auto kaufen. Wie gewohnt fuhr er auf der allerersten Fahrt vom Handler nach Hause an einem Zebrastreifen vorbei und bremste extrem wie gewohnt. Leider hat der, der hinter ihm fuhr nicht schnell genug reagiert und das nagelneue Auto um einige Zentimeter verkürzt. Er hatte Gluck und der Auffahrer hat bezahlt.

Das mit dem Auffahrunfall erleiden hat tatsächlich was mit dem Fahrstil zu tun. Allerdings gibt es da etwas, was erklären könnte, warum die olle Karre eben keiner versilbert hat.

Wenn ich von mir ausgehe ist das so: Wenn ich einmal etwas brüsker bremsen musste, weil der oder die vorne das auch tat, dann richte ich mich danach und vergrössere den Sicherheitsabstand, in solchen Fällen dann auch mal über die 2s hinaus, weil ich eben gelernt habe, dass der Vordermann unberechenbar fährt. Desgleichen, wenn mir auffällt, dass jemand sehr zögerlich oder unsicher fährt. Da muss ich einfach mit jeder Überraschung rechnen. Die Gründe dafür interessieren mich dann nicht, ich erkenne die Situation und richte mich danach.

Andere tun das nicht, und sind dann halt im Zweifel Schuld. Mit Glück dass der Hintermann bezahlt, hat das dann gar nichts zu tun.

Ich hab auch schon den einen oder anderen Heckaufprall erlebt. Einmal im Stadtverkehr bei Schnee und Eis, wo die Dame in dem Familienkombi an der Einfahrt zum Kreisverkehr einfach nicht aufm Radar hatte, dass ihr anderthalb-Tonner bei Eis eben wesentlich weiter rutscht, bis er steht, als ich mit dem 800kg, Kleinwagen, der halt einfach eine kleinere Massenträgheit hat. Dank Kunststoffheck ist mir aber nichts weiter passiert, als dass ich nen halben Meter oder so vorgeschoben wurde, was mein Abstand zum Vordermann locker hergab. Ich hab der Dame geraten, bei Schnee nicht mehr mit dem gleichen Abstand zu kalkulieren wie auf trockener Strasse und bin weitergefahren. An meinem Auto war nichts, und ihrs interessierte mich nicht die Bohne.

Und einmal bei Regen an einer orange blinkenden Ampel in der Berner Innenstadt. Wer da abgelenkt ist, oder zu wenig Abstand hält, der tut mir dann auch nicht leid, wenn er zahlen muss. Ich hab halt einen Mann mit Aktenkoffer und Handy vom Bürgersteig richtung Strasse eilen sehen, ohne Anstalten zu machen, sich nach links oder rechts umzusehen. Da hab ich halt gebremst, was ich konnte. Konnte ja nicht wissen, dass der Mann am Ende der Busspur, schon auf dem Fussgängerstreifen, doch noch innehalten solte, um nach dem Verkehr zu sehen, und der lahmen automatisierten Kupplung sei dank reichte es auch nicht, wieder anfahren zu können, als ich sah, dass der hinter mir viel zu spät bremste... War mir so aber noch lieber, als einen im Zweifel Vortrittsberechtigten Fussgänger zu plätten. (Eigentlich hatte der in der Situation keinen Vortritt, denn der setzt voraus, dass ankommende Fahrzeuge überhaupt die Chance zum gefahrlosen anhalten haben.)

Beim neuen Auto kam dann wohl zum Tragen, dass es dennoch manchmal einfach schief gehen kann. Deswegen gibts ja den Sicherheitsabstand, man muss eben auch mal davon ausgehen, dass die Bremsen vorausfahrender Fahrzeuge etwas besser zupacken als die eigenen, oder dass der Vordermann aus irgend einem Grund den Fuss schneller auf die Bremse bekommt, als man selber in dem Moment.

Am 20.11.2017 at 09:08 , Kugelblitz sagte:

Wenn da eine Verengung in der Straße ist, könnte man ja mit Gefahrenpunkt argumentieren und langsam heranfahren. Wen jemand schon vorher defensiv fährt, wird die Gefahr eines Auffahrunfalls relativ gering sein, denke ich.

Kann sein, und wenn da ein Gefahrenpunkt ist, ist es sicher so. Auffahrunfälle passieren aber wegen zu geringem Abstand, und dieser kann auch zu stande kommen, wenn man unmotiviert zu langsam fährt. Deshalb habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, dem Hintermann nicht ohne Not im Weg herumzustehen. Heisst, beim Einfädeln im Zweifel ein paar Sekunden länger auf eine Lücke warten, die auch wirklich gross genug ist, und dann zügig beschleunigen, und etwa beim Abbiegen grundsätzlich erst dann anbremsen, wenn der Blinker davor schon an ist, und auch nicht langsamer werden, als es die Umstände erfordern. Je weniger man andere in ihrem flüssigen Fahrstil behindert, umso eher hat man von hinten genug Abstand und umso weniger besteht Gefahr des Auffahrens. Auch auf der Autobahn: Statt schon einen halben km vor dem Stauende auf gefühlte Schrittgeschwindigkeit zu verzögern, damit man auch ja nicht anfahren muss und genug Platz hätte, um nach vorn auszuweichen, wenn der hinten nicht bremst, lieber die Warnblinkanlage an und erstmal nur ausrollen lassen, und erst dann bremsen, wenns sein muss. So muss der Hintermann weniger schleichen, und er muss auch nur einmal, mit Vorwarnsignal, merken, dass ich bremse. Bremse ich drei oder viermal, nur damit ich vielleicht dann nicht anzuhalten brauche, gibt es jedesmal aufs neue eine Gelegenheit, mir hinten draufzufahren, und gerade wenn der Stau länger dauert, wirds dann auch mühsam. Zudem fühlt sich der nachfolgende Verkehr in der flüssigen Fahrweise gestört und hält dann in der Tendenz weniger Abstand.

Zur Ausgangsfrage: Wer an einer Fahrbahnverengung nicht rechtzeitig reagieren kann, war wohl zu schnell, wird also zu Recht zahlen müssen, wenn er einem drauffährt.

Auf Bergstrassen, wo das Kreuzen schwierig ist, hat zudem (nach CH-Recht!) Immer das von unten kommende Fahrzeug Vorfahrt, es sei denn, man begegnet LKW, Bussen oder Anhängerzügen. Gegenüber PKW haben die dann Vorfahrt, schlicht und einfach, weils im Bedarfsfall viel einfacher ist, mit einem PKW rückwärts zu fahren, bis man aneinander vorbeikommt, als wenn der LKW, Bus oder der Anhängerzug rückwärts müsste.

Von unten Vorfahrt deshalb, weil die Bremsen immer zum Anhalten auf halbe Sichtdistanz reichen müssen, wo man nicht kreuzen kann, das Anfahren bergauf, möglicherweise einer ganzen Kolonne, jedoch nicht immer ganz einfach ist, gerade auch dann nicht, wenn die Strassenverhältnisse, und seis auch nur Stellenweise, schwierig sind. Bergab anzufahren ist dagegen nie ein Problem.

Dass man da aber, abseits der recht eindeutigen Rechtslage immer aufeinander achten und nicht immer auf der Vorfahrt beharren sollte, versteht sich dennoch von selbst, nicht zuletzt, weil auch das Rücksichtnahmegebot als Grundregel im Strassenverkehr Gesetzeskraft hat.

Wenn die beschriebene Situation innerorts ist, würde ich zudem sagen, dass man eigentlich sowieso immer mit einer Bremsung rechnen muss, weil hinter der nächsten Hecke oder Mauer immer mal ein Fussgänger oder ein Fussball auf die Strasse geraten kann, und dem dann ein Kind hinterher.

Dass man hingegen für Kleintiere gar nicht immer bremsen darf, ist grundsätzlich sinnvoll, hat aber da seine Grenzen, wo Schaden am eigenen Fahrzeug zu befürchten ist.

Heisst: Für ein Eichhörnchen oder einen Igel würd ich auch mit nem C1 nicht bremsen. Kann ich ja dann immer noch zwischen die Räder nehmen, oder, wenn kein Gegenverkehr ist, ausweichen. Der Schaden bei einem Heckaufprall wäre in jedem Fall um Grössenordnungen über dem, was das Recht solch einem Kleintier an Wert zugesteht. Ists ein Hund, würde ich je nach Grösse sicher bremsen, denn die Chance, dass der mir mein eigenes Auto zerdeppert, ist nicht gar so klein. Ich muss nun aber nicht mein eigenes Fahrzeug kaputtfahren, nur weil der hinten zu dicht auffährt oder die Situation nicht erkennt, nur damit der mit dem Schrecken davinkommen kann, unverdienterweise. Das sieht möglicherweise anders aus, wenn man in nem Transporter oder SUV sitzt. Die halten mitunter auch vorn etwas mehr aus, ohne Schaden zu nehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten, bluedog sagte:

Dass man hingegen für Kleintiere gar nicht immer bremsen darf, ist grundsätzlich sinnvoll, hat aber da seine Grenzen, wo Schaden am eigenen Fahrzeug zu befürchten ist.

Schaden kann auch ein Christbaum anrichten, wenn man nicht mehr bremsen kann

http://www.main-echo.de/regional/blaulicht/art3916,5248263

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder dann sowas

Esslingen (ES): Aufgefahren oder rückwärts gefahren? (Zeugenaufruf) 

Noch unklar ist die Ursache eines Verkehrsunfalls, der sich am Mittwochmorgen auf der Maienwalterstraße ereignet hat. Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge war ein 39-jähriger Esslinger gegen neun Uhr mit seinem VW Caddy auf der Maienwalterstraße bergaufwärts unterwegs. Weil er wenden wollte, hielt er auf Höhe der Hausnummer 21 an, um rückwärts in eine Garageneinfahrt einzubiegen. Hierbei übersah er einen von hinten heranfahrenden 31-Jährigen, der die Verkehrssituation zu spät erkannte und mit seinem Ford Fiesta ins Heck des VW krachte. Der entstandene Sachschaden an beiden Autos wird auf etwa 8.000 Euro beziffert. Da beide Fahrzeuglenker den Unfallhergang unterschiedlich darstellen, sucht das Polizeirevier Esslingen unter der Telefonnummer 0711/3990-330 nach Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. (cw)

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/3796064

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meinem Schwiegervater ist genau das an einer Ampel passiert. Vordermann legt Rückwärtsgang ein und brettert voll in ihn rein. Dann steigt der Vordermann aus und fragt ihn warum er ihnen reinfuhr. Also Vorsatz. Mein Schwiegervater war alleine und der Gegner zu zweit - keine Chance. Genau für sowas habe ich die Dashcam laufen...

Gruß Higgins 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist mir auch schon passiert. Der Darmstädter verliert in Augsburg an der endlos roten Ampel die Nerven und bekommt Zweifel, ob er richtig abbiegt (hätte er). Sein Sprinter ist viel breiter als mein Xsara Picasso und er sieht mich nicht in beiden Außenspiegeln. Ich hatte aber eine Beifahrerin und der Fahrer des Sprinters war einer der wenigen ehrlichen Deutschen.

Rückfahrkameras und Navigationsgeräte sollten zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundausstattung gehören.

Gernot

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden, Higgins* sagte:

Meinem Schwiegervater ist genau das an einer Ampel passiert. Vordermann legt Rückwärtsgang ein und brettert voll in ihn rein. Dann steigt der Vordermann aus und fragt ihn warum er ihnen reinfuhr. Also Vorsatz. Mein Schwiegervater war alleine und der Gegner zu zweit - keine Chance. Genau für sowas habe ich die Dashcam laufen...

Gruß Higgins 

Lässt sich sowas nicht gutachterlich bewerten? Wenn der Vordermann auf kurze Distanz schnell rückwärts fährt, dann hebt sich das Heck und die Anprallmarkierung ist entsprechend höher. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten, Auto nom sagte:

enn der Vordermann auf kurze Distanz schnell rückwärts fährt, dann hebt sich das Heck und die Anprallmarkierung ist entsprechend höher. 

Wie bei einem Auffahrunfall wenn beide bremsen. Kaum zu beweisen. Ich führe gerade eine ähnliche Diskussion mit der gegnerischen Versicherung. Sieht schlecht aus....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten, Auto nom sagte:

Genau für sowas habe ich die Dashcam laufen...

Aber die sind meines WIssens zumindest bei uns als Beweismittel nicht zulässig. Riskiert man sogar noch eine Anzeige wegen Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder so ähnlich. Sonst hätte ich längst eine montiert. Mich hat Osterstonntag an der Ampel stehen einer gerammt weil er an mir vorbei noch über die Ampel wollte. Wenn Videobeweis zulässig wäre hätten sie ihm vermutlich an Ort und Stelle den Führerschein abgenommen. Jetzt kommt der Dreckskerl mit irgendwelchen Lügenmärchen, die Versicherungsgutachter interessierts nicht und wegen einem Xantia den die Versicherung mit 890,- bewertet eine Privatgutachter beauftragen?! Ich streite noch immer...

Hier bin ich ausnahmsweise mal der Meinung, dass der Sicherheitsgewinn und die rasant aufsteigende Aufklärungsquote ganz klar darüber stehen sollte. Die Zahl der echten Verkehrsrowdies würde sich drastisch reduzieren da die ganz schnell ohne Versicherung und Führerschein dastehen würden. Würde meiner Meinung nach dazu führen, dass sich alle mehr zusammenreißen und vor allem Versicherungsbetrügern würde ganz schnell der Gar ausgemacht werden wenn auch das Strafrecht angewandt würde.

Positiver Nebeneffekt, die Versicherungskosten würden auch fallen....

Bearbeitet von Cerberus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten, Cerberus sagte:

Aber die sind meines WIssens zumindest bei uns als Beweismittel nicht zulässig. Riskiert man sogar noch eine Anzeige wegen Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder so ähnlich. Sonst hätte ich längst eine montiert.

Das gilt für Deutschland, und auch nur für den Fall, dass man mit den Aufnahmen danach zur Polizei rennt um Delikte anzuzeigen, die mit einem (und schon gar nicht dem eignen) Unfall nichts zu tun haben.

Wenn ich das richtig Verstanden habe, ist sowas sehr wohl gerichtsverwertbar, wenn man selber in den Unfall verwickelt war und es darum geht, sich zu entlasten.

Es soll lediglich verhindert werden, dass Dashcams zu dem führen, was stationäre Verkehrsüberwachungskameras auch nicht dürfen: Lückenloser Überwachung. Verkehrsbeobachtungskameras müssen deshalb in der Regel etwas unscharf gestellt werden. Wenn es darum geht, Unfälle zu erkennen, oder Staus, dann darf aus Datenschutzgründen das Nummernschild nicht ohne Weiteres entzifferbar sein. Als Schutz des Bürgers vor dem Staat ist das auch in Ordnung, finde ich, und es ist ebenfalls in Ordnung, wenn die totale Überwachung dann nicht über den Umweg privater Dashcams erreicht werden können soll.

Seinerzeit hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht einiges zu reden und zu schreiben gegeben, weil verkürzt wurde, Dashcams seien als Beweismittel unzulässig.

Irrtum vorbehalten.

Was, relativ unabhängig davon, in welchem Staat man die Lage betrachtet, gelten dürfte, ist, dass der Richter entscheidet, was er als Beweis wofür zulässt.

Dass jedenfalls mit der Speicherkarte der Dashcam nicht jeder selbsternannte Hilfssherrif wenn er will täglich zur Polizei rennen und jedes Delikt beanzeigen kann, das seine Dashcam gefilmt hat, finde ich jedenfalls sehr begrüssenswert, aus verschiedenen Überlegungen heraus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten, Cerberus sagte:

Aber die sind meines WIssens zumindest bei uns als Beweismittel nicht zulässig.

da ist Dein Wissensstand etwas veraltet ;) - es hat sich zwar noch nicht durchgesetzt, aber es gibt inzwischen etliche Urteile bei denen die Aufnahmen einer dashcam zugelassen wurden.   Ohne jetzt die Muße zu haben konkrete Beispiele zu googeln und ohne juristischen Fachwissen...... aber ich hab im Lauf der letzten Monate öfter mal sowas gelesen.  Die Gerichte wägen da von Fall zu Fall ab welches Interesse schwerer wiegt,  und mir kam da der Eindruck das sie sich zunehmend öfter der Logik beugen das ein Unrecht nicht dadurch richtig werden kann das der Beweis aus einer fragwürdigen Quelle stammt.   oder so....irgendwie

vor 28 Minuten, Cerberus sagte:

Positiver Nebeneffekt, die Versicherungskosten würden auch fallen....

glaubst Du auch noch an den Weihnachtsmann ? :P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten, chrissodha sagte:

mir kam da der Eindruck das sie sich zunehmend öfter der Logik beugen das ein Unrecht nicht dadurch richtig werden kann das der Beweis aus einer fragwürdigen Quelle stammt.

Na das würde ich begrüßen wenn sich da die Sichtweise geändert hat. Mach mich gleich mal schlau. So eine Dashcam könnte sich schnell mal rechnen. Wir hatten in der Familie schon drei Fälle mit Rowdies die wild gelogen haben und wo wir die Unschuld nicht beweisen konnten...

vor 26 Minuten, chrissodha sagte:

glaubst Du auch noch an den Weihnachtsmann ? :P

So kurz vor Weichnachten wird das doch noch erlaubt sein? :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...