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Stellantis ruft Opel Frontera und Citroën C3 zurück: Softwarefehler beim Kameramodul

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Fehlerhafte Ferncodierung im Frontkameramodul unterdrückt ISA-Warnmeldungen - KBA überwacht Maßnahmen © Foto: Michael Blumenstein


Opel und Citroën rufen mehrere Modelle wegen eines Softwarefehlers im intelligenten Geschwindigkeitsassistenz-System (ISA) zurück. Eine fehlerhafte Ferncodierung der Frontkamera verhindert, dass Warnmeldungen im Fall einer Servertrennung angezeigt werden.


Von dem Softwarefehler sind in Deutschland insgesamt 4.985 Fahrzeuge betroffen. Die meisten davon entfallen mit 2.666 Einheiten auf den Opel Frontera. Die Citroën-Baureihen C3 und C3 Aircross betreffen Produktionszeiträume zwischen April 2024 und Juni 2025. Weltweit summieren sich alle drei Rückrufe auf rund 38.000 Fahrzeuge. Der Hersteller Stellantis hat bisher keine Angaben zu möglichen Fahrgestellnummer-Eingrenzungen gemacht. Bekannte Sach- oder Personenschäden liegen dem KBA nach aktuellem Stand nicht vor.

Eckdaten zum Rückruf

  • Hersteller: Opel / Citroën

  • Modelle: Opel Frontera; Citroën C3; Citroën C3 Aircross

  • Produktionszeiträume:

  • Frontera: 07.01.2025 - 23.10.2025

  • C3: 02.04.2024 - 07.05.2025

  • C3 Aircross: 07.01.2025 - 28.06.2025

  • Rückrufgrund: Fehlerhafte Ferncodierung des Frontkameramoduls

  • Risiko: Fehlende ISA-Warnmeldungen bei Servertrennung

  • Maßnahme: Software-Update der elektronischen Steuereinheiten (BCM & Frontkamera)

  • Betroffene Fahrzeuge weltweit: 10.167 (Frontera) | 17.161 (C3) | 10.727 (C3 Aircross)

  • Betroffene Fahrzeuge in Deutschland: 2.666 | 1.437 | 882

  • KBA-Referenznummern: 16270R | 16171R | 16273R

  • Herstellercodes: Opel: KVU / Citroën C3: GR3 / Citroën C3 Aircross: GU7 Status: Rückruf behördlich überwacht

Werkstattlösung: Steuergeräte erhalten neue Software

Wie das KBA mitteilt, betrifft der Fehler ausschließlich Funktionen des vorgeschriebenen ISA-Systems. Durch die falsche Ferncodierung des Frontkameramoduls können Warnhinweise im Fall einer Servertrennung vollständig ausbleiben. Damit erfüllt das Fahrzeug nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Fahrerwarnung - eine klare Vorschriftenabweichung.

In der Werkstatt wird bei allen betroffenen Modellen ein Software-Update installiert. Laut Hersteller betrifft dies insbesondere die Body Control Module (BCM), das Frontkameramodul und gegebenfalls weitere ISA-relevante Steuereinheiten je nach Modell.

Der Werkstattaufenthalt sollte erfahrungsgemäß kurz ausfallen, da es sich um reine Softwareupdates handelt. Genaue Zeiten nennen die Hersteller jedoch nicht.

Gefunden auf
www.autoservicepraxis.de

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