19. Januar 201511 J. Hallo, ich habe das Auto im 2010 in 5-sitzer Konfiguration gekauft. Im Fahrzeugschein stehen die folgende relevante Angaben: zu (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: "Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl." "Mehzweckfahrzeug" zu (S1) Sitzplätze: "008" zu (22) Bemerkungen und Ausnahmen: "S.1: MAX. S-PL." Nun war die maximale Anzahl der beförderbare Personen nie richtig interessant. Nachdem ab 01.01.2015 hat die "nette" ungarische Regierung die Kategorien der Autobahnvignetten verändert, bekam die Frage schon ihre Aufmerksamkeit. bis 01.01.2015: Mautkategorie D1: Fahrzeuge <= 3,5T Gewicht / D2: 3,5T< Fahrzeug(+Anhänger)<=7,5T ab 01.01.2015: zusätzlich zu den Gewichtsangaben kommt noch die maximale Anzahl der bef. Pers: D1: Fahrzeuge <= 3,5T UND bis zu 7 Pers. / D2: Fahrzeuge <=3,5T UND über 7 Pers. Das ganze hat ein Beigeschmack, weil ein Preisunterschied von 100% zwischen D1 und D2 gibt. Gibt es eine unbürokratische Möglichkeit mein C8 auf 7 befördebare Personen umschreiben zu lassen? Danke für eure Antworten im voraus!
19. Januar 201511 J. 8 hat er ja nur mit durchgehender Sitzbank hinten - oder ? Ob das aber per Eintrag in die Papiere definiert werden kann , das er mit Einzelsitzen nur 7 hat..... ist denk ich nicht in jedem Land gleich..
19. Januar 201511 J. Hallo, hat euer Obermotz noch eine Geldquelle entdeckt... Ich könnte mir gut vorstellen, das da schon alle Möglichkeiten vorher ausgelotet worden sind. Heißt also die gehen nach Eintragung in den Papieren vor. Betrifft es auch mich als quasi "Urlauber" oder "nur" in Ungarn zugelassene Fahrzeuge ?( Ich komme nämlich mit einem 8Sitzer) Gilt dieses nur auf euren nagelneuen Autobahnen oder auch anderswo ? Weiterdenk..... ist dein Hauptwohnsitz in Ungarn ? Deine Frage würde ich jemand vom Tüv oder der Zulassungsstelle stellen. Parallel such ich mal nach Antworten, wenn ich mehr von deiner Istsituation weiß. Gruß Herbert Bearbeitet (19. Januar 201511 J. von ACCM HP924)
20. Januar 201511 J. Ersteller Genau das isst es: die Regelung trifft alle, die auf den Straßen (also AB) verkehren. Egal, ob Einheimische oder 'nur' Urlauber. Ansonsten fand ich das ungarisches Mautsystem bisher sehr clever. Seit etlichen Jahren kann man die Vignette per Internet (auch persönlich, oder per SMS, usw.) aus aller Welt kaufen und muss man nicht an der Scheibe geklebt werden. Sehr fortschrittlich. Die neue Regierung (unter vielen anderen Zentralisierungen und Verstaatlichungen) hat nun die Lizenzen für den Mautverkauf zurückgezogen und für eine einzige "befreundete" Firma geben hat... Soweit so gut, hat mich diesmal weniger gejuckt, weil die Kaufmöglichkeit per Internet nach wie vor ging. So habe ich meine Vignette kurz vor Weihnachtn auch gekauft. Lustig, zugleich traurig nur, dass die neue Regelung erst Mitte(!) Dezember angeküdigt wurde und trat schon im 01.01.2015 in Kraft! Seit der Orban-Regime geht alles sehr flott in Ungarn, wenn es ums Geld geht... @kroack: Sehr wohl kann man die Anzahl der Sitzplätze per Eintrag in die Papiere definieren. Dafür sind die entsprechende Rubrik da. Das ist der Sinn und Zweck dieser Rubrik (S1 im Fahrzeugschein). Ich will, am besten schmerzfrei, diesen Eintrag auf 7 reduzieren lassen, wenn es geht. Darauf richtet sich meine Frage.
20. Januar 201511 J. Wenn es sich um ein in D zugelassenes Fahrzeug handelt (davon gehe ich mal aus), dann würde ich damit zum TÜV fahren und fragen pob eine entsprechende Eintragung bei Deinem Fahrzeug möglich ist, ggf. mit entsprechenden Änderungen am Fahrzeug. Falls in der 3. Reihe Gurte bzw. Montagepunkte dafür vorhanden sein sollten müssen die vermutlich dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
20. Januar 201511 J. Im Fahrzeugschein steht: zu (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: "Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl." "Mehrzweckfahrzeug", im Langtext " Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze " und das "bis" ist das entscheidende Wort. Also maximal 8 Sitze sind möglich und typgeprüft. Wenn nur 5 Sitze drin sind ist es auch nur ein 5-Sitzer. Ist dann die Frage, was die Mautverordnung formuliert. Steht da drin "maximale Anzahl der beförderbaren Personen hat man schlechte Karten, mit "maximale Anzahl der beförderten Personen" sollte es keine Probleme geben. (Es sei denn man trifft auf einen Kontrolleur mit unterentwickelter Intelligenz). Edit: Oder auch nicht, denn wenn nur 5 Sitze vorhanden sind, können auch nur 5 Personen befördert werden. Bearbeitet (20. Januar 201511 J. von Eva-Opa)
20. Januar 201511 J. Ersteller Danke für die Erklärung! Die ungarischen Behörden sind bekannt dafür, dass sie immer die bürgerfeindlichere Interpretierung der Regulierungen bzw. Regeln anwenden. Das ist einmal Fakt... Hier kann jeder nachlesen (die Webseite des staatlichen Vignettenbetreibers): https://de-ematrica.autopalya.hu/ Entscheidend ist jedoch, dass in der Rubrik "S1" die Nummer "008" steht. Dem (ungarischen) Polizisten ist es sch...s egal, dass ich nur 5 Sitze im Auto habe und im Kofferraum sind lediglich für die potenzielle 6-te und 7-te Sitz die Gurte vorhanden. Im Fahrzeugschein steht 8, dann ist es 8 der Realität zumtrotz Sogesehen hast Du aber Recht, dass in der Ergänzung (Rubrik 22) auch der Hinweis zur maximaler Konfiguration steht: "S.1: MAX. S-PL." Ich möchte mich gegen Falschinterpretierung jedoch absichern, soweit es geht. Ich sollte vielleicht eine Stellungnahme vor der ung. Seite zur Sache erzwingen ?
20. Januar 201511 J. Stimmt, nach den Angaben auf der Website wäre ich auch nicht sicher, welche Kategorie zutreffend ist. Müsste ich das Problem lösen, würde ich zur Prüforganisation (TÜV o.ä.) fahren und die Änderung der Eintragung auf 5 oder 7 Plätze vornehmen lassen und dann die Papiere bei der Zulassungsstelle entsprechend berichtigen lassen. Ob das möglich ist, weiss ich aber nicht, vielleicht liest ja jemand von den Prüfern mit und könnte sich dazu äussern. Und nicht nur bei den ungarischen Behörden, auch bei uns gibt es (zuviele) Amtsträger, denen es grosse Freude macht, anderen Menschen Schwierigkeiten zu machen.
20. Januar 201511 J. Ich habe mal in einem spanischen Lift auf Mallorca ein Schild gesehen mit der spanischen Aufschrift: "Tragfähigkeit 8 Personen - oder 5 Deutsche" Unkiklunki
22. Januar 201511 J. Ersteller Hallo Herbert, hast Du eine direkte Anfrage gestellt (ggü Vignettenbetreiber?) ? Alles Gute, Tamas
22. Januar 201511 J. Hallo Tamas, ich versuch es bei den Behörden , geht aber über 3 Ecken. Deswegen kanns etwas dauern. Gruß Herbert
22. Januar 201511 J. Ersteller Wow, Respekt! Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Wie bei dieser Regierung sonst üblich, wurde die nagelneue Mautanordnung bereits überarbeitet. Echt, ein Kindergarten ist sog. politische "Elite" in HU. Zum Glück mussi ich nicht dort leben... Also, für die PKW's die wegen >7 Sitzplätze nun doppelt so teuere Vignatten kaufen müssen, kann man den Differenzbetrag zur günstigeren Kategorie (D1) zurückerstatte bekommen, wenn es sich um eine "Großfamile" mit mind. 4 Kindern oder um Behinderten handelt. Wie es dann auf ausländischen Autofahrer übertragen lässt, frag mich nicht Ich habe nun die Betreiberfirma "angemailt" und ganz konkret für mein 5-sitzer C8 um Stellungnahme gebeten. Sobald sich was tut, melde ich mich wieder. Alles Gute, Tamas
26. Januar 201511 J. Ersteller Hallo, ich bin's wieder mit der Antwort vom Vignettenbetreiber. Wer hätte es anders gedacht: das zählt, was im Fahrzeugschein in der Rubrik 'S1' eingetragen ist. Also für EV2 ist es dann 8 Personen, somit die doppeltsoteure Vignette (Kategorie D2). Typisch bürokratisch: die Tatsachen und Sinn egal, zählt, was auf dem Papier steht...
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