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Suche Dashcam mit Bewegungssensor und automatischer Aufzeichnung

Hervorgehobene Antworten

Morgen darf ich meinen CX S1 Turbo endlich entbeult abholen, nachdem mir irgendein rueckgratloses Individuum eine heftige Delle in den linken Kotfluegel gefahren hat (Schaden ca. 1500 Euro). Natuerlich konnte die Polizei den Verursacher nicht ermitteln, wie auch.

Das ist nun schon das dritte Mal in den letzten 5 Jahren, dass mir jemand meine Autos beschaedigt und sich einfach aus dem Staub macht.

Ich weiss, dass Dashcams in D rechtlich umstritten sind, aber ich denke, wenn die Polizei einen Hinweis bekaeme (z.B. ein Kennzeichen...), koennte sie den Verursacher bitten, doch mal sein Auto zu zeigen. Den Rest kann man dann ganz ohne Video beweisen.

Ich suche deshalb eine Dashcam, die bei Bewegung (Parkremplern) fuer eine gewisse Zeit aufzeichnet.

Sie sollte im Standby einen geringen Stromverbrauch haben, weil meine Autos durchaus mal ein paar Wochen unbewegt rumstehen.

Gerne auch mit Sidewinder und automatischer Zielverfolgung... icon8.png

Kennt sich jemand damit aus?

Danke vorab!

Gruss

Harald

Das ist bei vielen cams Standard. Kuck mal bei der Firma iTracker. Ich nutze aktuell deren StralthCam.

Hallo Harald,

mach das, mit der Cam.

Es gab vor kurzem ein Urteil, da wurden die Daten verwendet.

So lange die nicht ständig läuft und die aufgezeichneten Daten nicht lange gespeichert werden,

hat man anscheinend in bestimmten Fällen die Chance, damit etwas zu erreichen.

Gruß Herbert

So lange die nicht ständig läuft und die aufgezeichneten Daten nicht lange gespeichert werden,

Wenn ich die Urteile nicht voellig falsch verstanden habe, sind sie eigentlich ganz vernuenftig.

Es ist nicht erlaubt das Material der Dashcams zu veroeffentlichen ( youtube).

Es ist ebenso nicht erlaubt das Material zu Strafanzeigen zu verwenden (Blockwart)

Das war das letzte Urteil, was einige als "Verbot der Dashcams" interpretiert haben.

Es gibt ein Urteil, dass erlaubt das Material als Beweismittel in einem Prozess zu verwenden, in dem man selbst beteiligt ist.

Meines Wissens nach, obliegt es aber dem Richter ob er die Aufnamen als Beweismittel zulaesst.

Das Ueberwachen des Oeffentlichen Raumes ist nur in sehr engen Grenzen gestattet. Beim fliessenden Verkehr haelt man das in der Regel nur sehr kurze Filmen wohl nicht fuer ausdruecklich verboten. Beim ruhenden Fahrzeug halte ich es nicht fuer unwahrscheinlich, dass das anders ist. Aber der Unterschied ist ja nicht zu sehen ;). Als Beweismittel koennte das Viedeo aber ausfallen.

Ich habe selbst in meinen Fahrzeugen Dashcams seit ich unberechtigterweise der Fahrerflucht angezeigt wurde und das Gegenteil nur durch eine Zufall beweisen konnte.

Meine eine Cam kann auch bewegungsgesteuerte Aufnahmen, was ich aber nicht nutze.

In Oestereich (und in der Schweiz?) sind die Dashcams streng verboten, man sollte also mindestens die Spannungsversorgung abziehen, bevor man einreist.

Bearbeitet ( von MatthiasM)

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