16. Juni 201511 J. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer Schwieriges Thema, finde ich. Einerseits ist es sicher nicht verkehrt, wenn hemmungslosen Pöbeleien im Schutz der Anonymität ein Riegel vorgeschoben wird. Andererseits kann das zu erheblichen Einschränkungen führen, wenn Forenbetreiber nur noch darauf achten können / müssen, ob sie eventuell auf Schadenersatz verklagt werden könnten. Auf die Konsequenzen dieses Urteils bin ich jedenfalls sehr gespannt.
16. Juni 201511 J. Hallo Tim, Das habe ich auch gelesen. Und das kann schon schwierig sein, da hast du recht. Wie schnell wäre hier eine Beleidigung entfernt und ist dieser Zeitraum angemessen? Wer will bei einem privat betriebenen Forum alle Beiträge Korrektur lesen oder freigeben? Bei Spiegel.de wird jeder Beitrag erst durch einen Moderator geprüft, und ist erst danach für andere zu lesen. Das wäre hier fast unmöglich. Außerdem wandern die Nörgler ab - die können z.B. bei Spiegel.de nicht mehr pöbeln, also geht man auf die betreffenden Seiten bei Facebook und zieht da unzensiert vom Leder. Was man bei Facebook teilweise an Beleidigungen liest ist heftig, da denken viele nicht nach. Man sollte gerade bei Facebook ein dickes Fell haben und auch sonst nicht auf jede Beleidigung anspringen, denke ich. Dann wird dem Troll langweilig. Viele Grüße Fred
16. Juni 201511 J. Ersteller Die Frage ist ja nicht nur, wie dick das eigene Fell ist. Ich sehe wirklich das Problem für die Betreiber denn Du hast recht, es ist je nach Zahl der Postings sicher nicht leicht alles zu lesen und zu bewerten. Zudem kenne ich extrem nervöse Admins (nicht hier), die wirklich sehr restriktiv vorgehen und heute schon wahre Löschorgien veranstalten, um bloß nicht für irgendwas zu haften. Wobei ich mal davon ausgehe, dass Schadenersatz auch nur dann gewährt wird, wenn wie im vorliegenden Fall, eine Firma (kann ja auch eine Einzelperson sein) tatsächlich verunglimpft wird oder Rufschädigung stattfindet. Das ist allerdings auch schon länger justiziabel. Ich sehe aber auch schon Anwaltskanzleien, die sich auf so etwas spezialisieren und den Beleidigten oder Gekränkten Schadenersatz einklagen.
16. Juni 201511 J. Klasse Urteil, ich sehe darin eine weitere Einschränkung des offenen Meinungsaustauschs; Nicht, das ich Beleidigungen als Meinungsaustausch betrachte - nicht mißverstehen - aber die fast zwangsläufigen hinsichtlich "Reinhaltung" des Forenbetriebs....bedenklich. Aber mal ne andere Frage: wenn mich hier auf der Strasse einer beleidigt - bekomme ich dann künftig Schadenersatz von der Gemeinde ? :-)
16. Juni 201511 J. Ersteller Klasse Urteil, ich sehe darin eine weitere Einschränkung des offenen Meinungsaustauschs; Freier Meinungsaustausch soll sicher nicht sanktioniert werden. Es geht um Beleidigungen. Ich weiß nicht, ob es grundsätzlich nicht sogar gut ist, Trolls und völlig unbeherrschten oder aus Spaß provozierenden Schreibern einen vor den Bug zu geben. Ich kann auf Pöbeleien gut verzichten. Die Frage ist aber letztlich immer im Einzelfall zu entscheiden, wann und wie Grenzen überschritten werden. Ob Admins das leisten können? Ich weiß es nicht.
16. Juni 201511 J. Ich zitiere mal aus dem artikel "Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform"."
16. Juni 201511 J. Aber soweit ich das lese, ist dieses Urteil speziell zu gewerblichen Nachrichtenseiten ergangen. In Deutschland ist es jedenfalls ständige Rspr. des BGH, dass der Forenbetreiber erst haftet, wenn er nach Kenntnis des Verstoßes durch den Dritten nicht reagiert u. im Zweifel entfernt. Grüße Thorsten
16. Juni 201511 J. Aber mal ne andere Frage: wenn mich hier auf der Strasse einer beleidigt - bekomme ich dann künftig Schadenersatz von der Gemeinde ? :-) Von der Gemeinde bekommt man sowieso nichts. Bestes Beispiel: Ertrinkt ein Kind in einem öffentlichen See, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ertrinkt ein Kind in deinem ungesicherten Gartenteich im Eingezäunten Grundstück, bist du schuld. Fällt ein öffentlicher Baum auf dein Auto muss deine Versicherung zahlen. Fällt ein Baum von meinem Grundstück auf dein Auto, muss meine Versicherung zahlen.
16. Juni 201511 J. wenn menschen die netiquette lesen, verstehen und akzeptieren würden, wäre das alles egal ;-) gruss z.
20. Juni 201511 J. wenn menschen die netiquette lesen, verstehen und akzeptieren würden,wäre das alles egal ;-) gruss z. Leider wird das in der wirklichen Welt niemals passieren. Ich halte mich daran fest, dass es immerhin die Mehrheit ist, die es tut.
20. Juni 201511 J. ... Ertrinkt ein Kind in einem öffentlichen See ... Ertrinkt ein Kind in deinem ungesicherten Gartenteich ... Fällt ein öffentlicher Baum auf dein Auto ... Fällt ein Baum von meinem Grundstück auf dein Auto ... Und wo hat man die besten Überlebenschancen??
21. Juni 201511 J. In deinem oder seinem Haus Echt? Das wär mir aber zu gefährlich. Ich hab nämlich gehört, dass die meisten Leute im eigenen Bett sterben. Für Rechtschreibfehler sind Android und mein Handy verantwortlich
22. Juni 201511 J. Dann stellst Du Dich am besten hinter die Kellertür. Statistisch gesehen stirbt dort nie jemand. Muß also ein "tod"sicherer Tip sein!
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