13. Oktober 201510 J. Absolut traurig was man hier teilweise lesen muss, polemisches Stammtischgeblubber ohne Sinn und Verstand... keine Erfahrung mit den Systemen, aber Hauptsache drüber meckern...Bitte Quellen die belegen, dass den TÜV in Zukunft ein funktionstüchtiges RDKS interessiert! Bislang hat den das herzlich wenig interessiert, wüsste auch nicht wie er das Prüfen soll. hier noch eine Info zu meinem "Geblubber " - aber es kann auch jeder mal selber beim TÜV anrufen. Und wer keine Ahnung hat, wie der TÜV das prüft, dem hilft die Ahnungslosigkeit dann auch nicht wirklich weiter. Und auf Gesabbel ohne Sinn & Verstand gehe ich nicht ein - dazu ist das Forum nicht gedacht & mir meine Zeit zu schade. http://www.bussgeldkatalog.biz/news/2327.html
13. Oktober 201510 J. Ersteller Alles gut und recht, aber die Betonung liegt hier wohl auf Neuwagen. Gruß Otto
13. Oktober 201510 J. Zitat Activator "Also meiner Meinung nach sind 1,9 Bar Luftdruck bei einem 2T Fahrzeug schon bedenklich wenig. Da ist die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Das System im C5 meckert aber erst bei 1,8 Bar oder sogar noch weniger... bin ich nicht sicher." Zitat Ende Im C5-Forum hat einer mit Traglastangaben an den Achsen und entsprechenden Achsen deutlich tiefere Drücke als die werksseitig angegebenen ermittelt. Die Erklärungen sind für mich plausibel. Ich habe mal mit tieferen Drücken rumgespielt und bin bei meinem C5 II Limo V6 mit Standardrädern vorne bei 2.5 und hinten bei 1.8 (kalt gemessen) hängengeblieben. Komfortmässig ein kleiner Gewinn ohne Beeinträchtigung der Fahrsicherheit. Als ich nach Deutschland musste, hab ich hinten 0.4 bar nachgepumpt. Kein Probem auch bei Geschwindigkeiten um 200. Weiss nicht, ob da die RDK nicht meckern würde.
13. Oktober 201510 J. Zum Thema TÜV: Grundsätzlich muss alles funktionieren, was im Fahrzeug installiert ist. Wenn der TÜVer sich ins Auto setzt und ihm eine Fehlermeldung eines RDKS entgegenblinkt, wird er (muss er) das bemängeln. Dabei ist es egal ob es vorgeschrieben ist (ab EZ 11/2014) oder in einem älteren Fahrzeug nachgerüstet wurde. Wenn es deaktiviert wurde, kommt keine Fehlermeldung, und der TÜVer hat nichts zu bemängeln. Ob und wie es bei neueren Fahrzeugen geprüft wird, weiss ich nicht. Denkbar ist aber, dass auch hier einfach nur der Fehlerspeicher ausgelesen wird - keine hinterlegten Fehler gleich keine Mängel!
7. November 201510 J. Hier steht genau der 1.11.2014 https://www.adac.de/infotestrat/reifen/luftdruck/reifen_kontroll_system/default.aspx?ComponentId=214086&SourcePageId=49453 aber Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig. Bei meinem steht unter Ziffer 6 - 24.01.2014 - habe jedoch nichts von RDKS bemerkt. Bearbeitet (7. November 201510 J. von juezae)
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