17. Oktober 201510 J. Moin Interessanter Artikel auf Spon zeigt bizarre Rechtslage. Die Tat (der Diebstahl) verjährt nach 10 Jahren und die Polizei mag deshalb nicht mehr ermitteln. KBA Daten sind dann auch gelöscht, das Diebesgut lässt sich somit legal wieder in Verkehr bringen und der ursprüngliche rechtmäßige Besitzer hat erhebliche Mühe nachzuweisen, daß es überhaupt sein Eigentum ist. Lest selbst: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/oldtimer-diebstaehle-detektei-spuert-jaguar-e-type-auf-a-1055518.html Bearbeitet (17. Oktober 201510 J. von Oldieopa)
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