15. November 201510 J. Hallo, ich möchte aus optischen Gründen ein Einspeichenlenkrad aus dem Y3 montieren, was sagt der TÜV zum fehlenden Airbag? Merkt er das überhaupt? Ist ein früher Y4 mit dem alten Airbag-Lenkrad. Gruß Rainer
15. November 201510 J. Du darfst halt keinen Citroen-kundigen Prüfer erwischen Nächstes Thema, das zu berücksichtigen wäre: Die Gurtstraffer. Die vorhandenen werden ohne angeschlossenen Airbag nicht mehr funktionieren (1 Steuergerät für beide Funktionen!). Da wirst du dann auch Y3-Teile brauchen. Wie die funktionieren bzw. wie einfach sie in den Y4 integriert werden können, entzieht sich meiner Kenntnis. Davon unabhängig: Sehen würde ich ein Y4-Cockpit mit Einspeichenlenkrad schon mal gerne Gruß Marcel
15. November 201510 J. Passend fände ich die Kombi ja nicht... Und vermutlich wird die Airbag-Kontrollleuchte fröhlich leuchten. Auf das Verlöschen dieser Lampe werden die meisten Prüfer schon achten!
15. November 201510 J. Ersteller Die Airbag-Leuchte ist im Lenkrad, und somit nicht mehr vorhanden :-)
15. November 201510 J. Ah okay, hab ich nicht bedacht. Bei späteren Y4 ist die dann auch ins Kombiinstrument gewandert. Bearbeitet (15. November 201510 J. von Juergen_)
15. November 201510 J. Die 1-Airbag-Version mit Steuergerät im Lenkrad hat höchstwahrscheinlich gar keine Gurtstraffer. Im Y3 sind ja statt der pyrotechnischen Gurtstraffer mechanische, die mit Federspannung arbeiten verbaut. Allerdings nur in der Ausstattung N4.
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