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Schweiz-Import auf eigener Achse?


pelikan

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Hallo zusammen,

ohne jetzt ein konkretes Auto im Blick zu haben, frage ich mich, wie eigentlich nach Änderung der Ausgabe-Praxis für Kurzzeitkennzeichen in Deutschland vor knapp einem Jahr Autos ohne gültige TÜV-Bescheinigung legal auf eigener Achse überführt werden dürfen.

Gibt es in der Schweiz Ausfuhrkennzeichen? Wenn ja, wie, wo und zu welchem Preis bekommt man die? Und wenn man sie hat, darf man sie dann auch in Deutschland benutzen. Kürzlich war hier die Rede von der Unmöglichkeit als Deutscher ein in der Schweiz zugelassenes Auto in Deutschland legal zu fahren.

Wer kennt sich aus?

Gruß, Frank

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Hallo Frank

Soviel ich weiss sind die gesetzlichen Bestimmungen in der ganzen CH die selben. Die Gebühren aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

 

www.strassenverkehrsaemter.ch

 

dort findest du den Link zu jedem Kanton, dann auf die Rubrik Export Import

Grasse aus CH

Thomas

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Danke für den link.

Habe mir die pdf mit den Bedingungen mal angeschaut, werde aber nicht so richtig schlau, ob das jetzt für mich als Bürger der BRD gilt, oder nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz? Zitat:

" ...
An ausländische Bürger/innen mit Ausländerausweisen F, N oder S können keine Exportschilder abgegeben werden.
..."

Gebühren sind auch nicht schlecht:

"...
Für ein Fahrzeug mit 2000 ccm Hubraum muss, für die maximale Dauer von 35 Tagen, insgesamt mit einem Betrag von etwa 350 Franken für Einlösung, Fahrzeugausweis, Schilder, Verkehrsabgaben und Versicherung gerechnet werden.
..."

Gruß Stefan

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Vielen Dank für die Antworten.

Da wünsche ich mir doch die alte Ausgabepraxis für Kurzzeitkennzeichen in D zurück, - seufz!

Alternativ fällt mir dazu nur der Transport auf einem Anhänger ein. Da gab es nach meiner Erinnerung in der Schweiz die Vorschrift, dass der Hänger nicht breiter sein darf als das Zugfahrzeug. Gilt das noch?

Gruß, Frank

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Hallo Frank,

habe vor einigen Jahren ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland geholt,es war ein Expeditionsmobil.

Habe rote Nummernschilder mitgenommen,angeschraubt und zurück nach Deutschland.Die schweizer Zöllner haben kurz ins Fahrzeug geschaut und gute Fahrt gewünscht.

In Deutschland dann mit dem T2 Europapier angemeldet und verzollt.

Da ist es nicht schlecht wenn man eine Rechnung mit kleinen Zahlen hat.

Wie es heute läuft ist mir leider nicht bekannt.Ich persönlich wäre wieder mit roter Nummer unterwegs.

Gruß

Peter

Bearbeitet von soleil
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Am 18.2.2016 at 09:14 , pelikan sagte:

Alternativ fällt mir dazu nur der Transport auf einem Anhänger ein. Da gab es nach meiner Erinnerung in der Schweiz die Vorschrift, dass der Hänger nicht breiter sein darf als das Zugfahrzeug. Gilt das noch?

Das ist falsch, und war es immer.

Richtig ist, dass Du im Aussenspiegel die gesamte Länge der Fahrzeugkomposition und 100m dahinter überblicken können musst. Ist das Fahrzeug schmaler als der Hänger, musst Du halt entsprechend ausladende Spiegel montieren. Je nach dem müssen dann auch noch Fähnchen ans Auto, vorne, damit man schon von weitem damit rechnet, dass eben der Hänger breiter ist.

Die dritte Frage wär die, ob Du den (Zusatz-)Spiegel nur einseitig oder beidseitig brauchst. Zwei (selbstverständlich taugliche, also den obigen Anforderungen genügende) Aussenspiegel brauchst Du immer dann, wenn die Sicht nach hinten im Innenspiegel nicht gewährleistet ist, also etwa durch einen Aufbau, die Ladung oder einen entsprechend hohen Anhänger verstellt ist.

Ob im Anhängerbetrieb grundsätzlich zwei Aussenspiegel verlangt werden, weiss ich gerade nicht auswendig.

Kannst Du selber nachsehen, oder Du lässt mich wissen, ob ich das für Dich rausfinden soll. Den Aufwand treib ich aber nicht, wenn Du eh nicht mehr per Anhänger unterwegs sein willst, oder der Transport schon geschehen ist.

Grundsätzlich findest Du die benötigten Vorschriften in der schweizerischen VZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung).

Allerdings kann es auch sein, dass sich aus dem Völkerrecht (Ich glaub, das nannte sich Wiener Abkommen, bin mir aber nicht mehr hunderprozentig sicher) ergibt, dass Du durchaus mit einem den Deutschen Vorschriften genügenden Fahrzeug straffrei durch die Schweiz fahren darfst, auch wenn dies so für ein in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug illegal wäre.

Wer aus Deutschland in die Schweiz fährt mit einem Anhängergespann gleich welcher Grössenordnung oder Bauart, sollte jedoch wissen, dass in CH alles was einen Anhänger dran hat, niemals legal schneller als 80km/h fahren darf. Da sind den Schweizer Behörden ausländische Regelungen wurscht, namentlich auch die sog. 100km/h Zulassung eines Gespanns nach deutschem Recht. Und Bussen sind, selbst auf der diesbezüglich noch humanen Autobahn, happig. Ausserdem brauchst für Zugfahrzeug und Anhänger je eine Autobahnwignette, solange das Gespann nicht mehr als 3500kg zulässiges Gesamtgewicht hat. Oberhalb dieser Grenze würde für den Anhänger LSVA fällig. Dann braucht der keine Vignette.

Zur Anhängelast noch dies: Die LSVA richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Die Frage, welcher Anhänger mit welchem Zugfahrzeug gezogen werden darf, richtet sich nach der tatsächlichen Anhängelast. Im Extremfall darfst mit einem Geländewagen oder Pickup einen ausgewachsenen LKW-Anhänger ziehen, wenn der nicht zu schwer ist. Hat den Hintergrund, dass ein Zugfahrzeug unterhalb 3500kg zulässigem Gesamtgewicht keine LSVA kostet. Die wird dann nur für den Anhänger fällig. Die Autobahnvignette ist nämlich um Zehnerpotenzen billiger, als selbst die günstigste Variante der LSVA, die Pauschale, wie sie für Reisecars, schwere PKW oder Wohnmobile oder eben auch schwere Anhängergespanne mit leichtem (PKW) Zugfahrzeug.

Zur Ausgangsfrage:

Wenn das Fahrzeug noch gültige MFK (die Schweizer Entsprechung zum TÜV) hat, kannst Du auf dem Strassenverkehrsamt eine sogenannte Tagesnummer (Kurzzeitkennzeichen) holen. Kostet was, ist aber ein Bruchteil dessen, was eine Fahrt mit Anhänger und entsprechend schwerem und durstigem Zugfahrzeug kostet. Die Kurzzeitkennzeichen gibts ab 24h Gültigkeitsdauer, bis zu 5 oder 7 Tagen.

Ob es da auch eine Ausfuhrvariante gibt, weiss ich nicht. Es lässt sich das aber telefonisch erfragen. Öffnungszeiten der Strassenverkehrsämer beachten! Zudem: Als Ausländer wirst Du für ein Kurzzeitkennzeichen einige hundert Franken Depot hinterlegen müssen, also mit genügend Geld oder einer gut gefütterten Kreditkarte beim Amt auflaufen. Bekommst das Depot wieder, wenn die Schilder wieder zurück sind und keine Bussen oder anderes hängig, kann eine Weile dauern, aber es ist nicht so, dass das Geld verloren ist.

Jedenfalls kommst so legal zur Grenze, und ab da gehts dann halt mit einer deutschen Lösung weiter. Die dürftest Du besser als ich kennen.

Für den Fall, dass das Fahrzeug keine gültige MFK mehr hat (erste Prüfung fällig 4 Jahre nach EZ, zweite Prüfung nach weiteren drei Jahren, und dann alle 2 Jahre, jedenfalls für PKW. LKW jährlich, landwirtschaftliche Fahrzeuge glaub ich alle 5 oder 6 Jahre, Oldtimer mit Veteraneneintrag im Fahrzeugausweis alle 6 Jahre), brauchst Du die Bestätigung eines Fachmanns, dass das Fahrzeug betriebssicher sei. Kann im Grunde jeder Garagist der eine entsprechende Ausbildung hat, ausstellen. Seriöse werden dazu das Fahrzeug sehen wollen. Was das dann kostet, musst Du selber aushandeln. Mit dem Zettel und dem Fahrzeugausweis und deinem Führerausweis bekommst auf dem Strassenverkehrsamt das Kurzzeitkennzeichen. Dieses ist sicher innerhalb der Schweiz gültig, ich weiss nicht, ob damit auch Auslandfahrten möglich sind.

Die Nummernschilder sind Eigentum des ausgebenden Kantones und diesem nach ablauf der Zulassung gereinigt zurückzusenden. In meinem Wohnkanton geben sie einem dazu einen passenden und bereits korrekt adressierten Kartonverschlag mit, den man dann nur noch ausreichend frankiert der Post zu übergeben hat, nachdem man die Schilder eingepackt hat. Was die Ausgabe der Schilder kostet, ist kantonal unterschiedlich, da wo ich wohne kosts einen fünfziger...

Was das ganze kostet, kannst per Telefon erfragen, wenn Du weisst, in welchem Kanton es losgehen soll. Nummern, Standorte der Strassenverkehrsämter und Öffnungszeiten ergeben sich aus der Website. Einfach googeln.

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Am 17.2.2016 at 08:17 , spätActiva sagte:

werde aber nicht so richtig schlau, ob das jetzt für mich als Bürger der BRD gilt, oder nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz? Zitat:

" ...
An ausländische Bürger/innen mit Ausländerausweisen F, N oder S können keine Exportschilder abgegeben werden.
..."

Gebühren sind auch nicht schlecht:

"...
Für ein Fahrzeug mit 2000 ccm Hubraum muss, für die maximale Dauer von 35 Tagen, insgesamt mit einem Betrag von etwa 350 Franken für Einlösung, Fahrzeugausweis, Schilder, Verkehrsabgaben und Versicherung gerechnet werden.
..."

Zu den Kosten kann ich Dir nichts sagen, aber Ausländerausweise haben nur in der Schweiz legal wohnhafte Ausländer, und die betreffenden Buchstaben (Ich habs nicht extra nachgeschlagen) dürften auf eher provisorischen Aufenthaltsstatus hinweisen, etwa Flüchtlinge, Leute mit Aufenthalt zwecks medizinischer Behandlung oder ähnliches.

Asl Ausländer wird, falls Exportkennzeichen möglich, eine Kaution in höhe eines höheren dreistelligen oder tiefen vierstelligen Betrags der Landeswährung fällig.

Wenn Du einen Schweizer kennst, der seine Rechnungen beim Strassenverkehrsamt bezahlt hat und der Dir soweit vertraut, dass er für Dich die Schilder auf seinen Namen organisiert (Man muss einen gültigen Führerausweis vorlegen, für Kurzzeitkennzeichen jeder Art), dann gehts ohne Kaution, aber auch das kann in jedem Kanton anders sein. Hat der schweizer Freund Rechnungen beim StVA offen, wird er die Schilder nur gegen Bares bekommen und damit auch ein Depot leisten müssen, möglicherweise aber deutlich weniger, als wenn Ausländer.

Grundsätzlich empfehle ich eine Anfrage beim Strassenverkehrsamt des betreffenden Kantons, kann man per Mail oder telefonisch machen. Man sollte der (oder einer der, je nach Kanton) Amtssprache mächtig sein. Die haben alle eine Website mit Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Standorten...

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