6. März 201610 J. Hallo zusammen, habe einen CX Prestige von 07/1979 im Jahr 1989 verkauft. Habe seinerzeit eine Anzahlung von 1000,- DM erhalten. Restbetrag (4600,-DM) sollte am Folgetag bezahlt werden. Das ist leider nie passiert. Der Brief laeuft weiterhin auf meinen Namen und ist in meinem Besitz. Das Fahrzeug habe ich am 10.10.1990 zwangstilllegen lassen. Der "Dieb" wurde angezeigt, verurteilt (Titel per Gerichtsentscheid). Das Fahrzeug ist bis heute verschwunden. Legale Papiere kann es nicht haben, da ich den Brief habe. Letztes Nummernschild war: H-SJ 646 Hatte nur einen Vorbesitzer, Wer kann helfen / hat Lust zu suchen oder oder........ Gruss Rainer
6. März 201610 J. Sehr Zeitnah Vielleicht solltest du mal die Fahrgestellnummer durchgeben. Die könnte möglicherweise ja noch am Auto sein, falls es nicht in Teilen verkauft wurde.
6. März 201610 J. Das ist ja nur knapp 27 Jahre her! Die Warscheinlichkeit das er in all den Jahren jede Schrottpresse umschifft hat, halte ich fuer aeusserst gering.
6. März 201610 J. Ersteller Das waere fast schon Schaendung. Der Wagen stand sehr gut da. Hoffendlich war der Typ kein "Banause".
6. März 201610 J. Ersteller Auf der Suche war ich zwischendurch immer mal, hatte nur keine Ideen mehr,
6. März 201610 J. Nun, das ein Fahrzeug zweifelhafter Herkunft, der zum Zeitpunkt seines Diebstahls auch fuer die Meisten auch kein besonders erhaltenswertes Kulturgut darstellte, in liebevolle Haende geraten ist, ist auch recht unwahrscheinlich. Nach 25 Jahren lassen eine Menge Menschen ihre verschwundenen Verwanten fuer tot errklaeren und loesen sich emotional damit endgueltig von Ihnen. Vielleicht solltest Du das bei deinem Schatz, den Du so herzlos gegen schnoeden Mammon verstossen hast, auch mal in Erwaegung ziehen .
6. März 201610 J. Ich kenne mindestens einen CX der mit den Papieren einer Berline fährt (auch Heute noch) also ganz ausgeschlossen ist ein Überleben nicht. ABER wie sollen wir hier helfen es ist nicht über das Fahrzeug bekannt, weder Farbe noch zubehör noch in welche Gegend er ging. Die Chance das das Auto gefunden wird sind so gering dass du sicher gut daran tätest ihn einfach in guter Erinnerung zu behalten und die Dummheit ein Auto ohne vollkommene Bezahlung rauszugeben unter Lehrgeld einsortierst.
7. März 201610 J. Wenn der Wagen inzwischen weiterverkauft wurde (und noch lebt) dürfte ohnehin kein Anspruch auf Herausgabe gegen die / den jetzigen EigentümerIn bestehen, wegen gutgläubigem Erwerb...? Bearbeitet (7. März 201610 J. von FrankB) Schreibfehler
7. März 201610 J. Ersteller Die Frage ist dann, wo ist der Brief her? Der kann ja nur eine Faelschung sein oder "neu, weil verloren".
7. März 201610 J. In dem Zeitraum habe ich zumindest einen Prestige gekauft......die erste Spur ! Da bin ich raus, puh !! Meiner war Stahlgrau mit Velours ! Bearbeitet (7. März 201610 J. von Hartmut51)
12. März 201610 J. Nein Frank, das stimmt nicht, da nutzt einem der gute Glaube gar nichts. Wenn man etwas Geklautes kauft und der rechtmäßige Besitzer es zurückfordert, hat man Ansprüche gegen der Verkäufer, der rechtmäßige Besitzer bekommt sein Gut aber in jedem Fall zurück. Wer auch immer es in gutem Glauben gekauft hat, guckt in die Röhre.
13. März 201610 J. Ich bin ja nicht der Rechtsexperte, aber "geklaut" ist das Fahrzeug ja wohl nicht, oder? Nur weil der erste Kauf nicht vollständig bezahlt wurde, hat er trotzdem stattgefunden. Damit müssten auch alle weiteren Eigentumsübergänge legal sein. Ich lass mich da aber gerne von einem Fachmann belehren... Gruß Bernhard
13. März 201610 J. vor 37 Minuten, ACCM Bernhard Koglin sagte: Ich bin ja nicht der Rechtsexperte, aber "geklaut" ist das Fahrzeug ja wohl nicht, oder? Nur weil der erste Kauf nicht vollständig bezahlt wurde, hat er trotzdem stattgefunden. Damit müssten auch alle weiteren Eigentumsübergänge legal sein. Ich lass mich da aber gerne von einem Fachmann belehren... Gruß Bernhard Ich bin auch kein Rechtsexperte, aber bei Fahrzeugen findet der Eigentumsuebertrag mit dem Wechsel des Briefes statt. Da der nicht erfolgt ist wuerde ich von einem Diebstahl ausgehen. Der Geschaedigte hat jetzt aber einen "Titel", auf beides kann er aber keinen Anspruch haben. Ist sowieso alles nur graue Theorie. Mit fast absoluter Sicherheit existiert das Fahhrzeug nicht mehr. So ganz kann ich die Motivation auch nicht verstehen nach so langer Zeit nach einem Fahrzeug zu forschen das man veraeussern wollte. Aber ich nehme an auf diese Frage werden wir fruehstens in einigen Jahren eine Antwort bekommen.
13. März 201610 J. Am 12.3.2016 at 14:42 , seb.bremer sagte: Nein Frank, das stimmt nicht, da nutzt einem der gute Glaube gar nichts. Wenn man etwas Geklautes kauft und der rechtmäßige Besitzer es zurückfordert, hat man Ansprüche gegen der Verkäufer, der rechtmäßige Besitzer bekommt sein Gut aber in jedem Fall zurück. Wer auch immer es in gutem Glauben gekauft hat, guckt in die Röhre. Leider nach meinen Recherchen falsch, dazu gibt´s zahlreiches im Internet (gutgläubiger erwerb kfz). Gerade bei Kfz für die der Brief wie eine Besitzurkunde ist gilt der gutgläubige Erwerb - wenn das Kfz zwischenzeitlich von jemandem mit einem dazugehörigen Brief erworben wurde. Ich erinnere mich auch an eine Geschichte, die in einer namhaften Autozeitschrift (ams?), vor einigen Jahren stand. Da hatte jemand seinen einige Zeit zuvor gestohlenen Alfa wiedererkannt, weil sogar von ihm angebrachte Aufkleber noch an der gleichen Stelle klebten. Er konnte den Wagen nachweislich als seinen gestohlenen identifizieren und konnte ihn trotzdem nicht zurückerlangen, weil der aktuelle Besitzer einen passenden Kfz-Brief vorlegen und den berühmten gutgläubigen Erwerb nachweisen konnte! Die Frage hier ist ja nur, OB der Dieb einen neuen Brief beschaffen konnte... Möglicherweise ist der Wagen ja aber auch im Ausland, wo ein Brief eine untergeordnete oder eben keine Rolle spielt. Bearbeitet (13. März 201610 J. von FrankB)
13. März 201610 J. So weit ich weiß, ist das in diesem Fall Unterschlagung, das macht aber im Bezug auf den Eigentumsübergang keinen Unterschied. An dem Auto kann kein Eigentum erworben werden. Nach all der Zeit dürfte diese Frage allerdings akademisch sein. Im klassischen Sinn.
14. März 201610 J. vor 16 Stunden, ACCM Bernhard Koglin sagte: Ich bin ja nicht der Rechtsexperte, aber "geklaut" ist das Fahrzeug ja wohl nicht, oder? Nur weil der erste Kauf nicht vollständig bezahlt wurde, hat er trotzdem stattgefunden. Damit müssten auch alle weiteren Eigentumsübergänge legal sein. Ich lass mich da aber gerne von einem Fachmann belehren... Gruß Bernhard Eigentumsvorbehalt? Aber wie auch immer, das gabs doch mal eine Geschichte, dass Fahrzeuge gestohlen und dann solange aufbewahrt werden, dass die Identnummer aus allen Akten raus ist (meines Wissens 10 Jahre) und danach ein neuer Brief beantragt wird und der Wagen wieder läuft. Zur Suche aus Beitrag Nummer 1: Die Faktenlage ist ja etwas dürftig und das Ganze ist schon recht lange her... Viele Grüße Fred Bearbeitet (14. März 201610 J. von Kugelblitz)
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