6. März 201610 J. Hallo zusammen, nach einem unverschuldeten Bagatellschaden habe ich als Geschädigter bei der Dekra ein Gutachten zur Schadensfeststellung beauftragt und dieses nach Erhalt an die gegnerische Versicherung mit der Bitte um Erstattung des Betrags (netto) gesendet. Nun habe ich die Mitteilung erhalten, daß man das Gutachten durch die Firma ControlExpert habe prüfen lassen und mir die Schadenssumme abzüglich ~290.-€ überwiesen hätte. Begründet wurde dies damit, daß die Fa. ContolExpert bei der Prüfung Abzüge beim Arbeitslohn und den Lackierarbeiten gemacht habe. Die Kalkulation von ControlExpert liegt mir vor. Ich habe daraufhin die gegnerische Versicherung mit dem Hinweis, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen zu beauftragen, mit Fristsetzung aufgefordert, den Restbetrag zu überweisen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Für die Versicherungen ist das wohl ein lukratives Geschäft, hier und da mal zusammenzustreichen. Vermutlich wehren sich so wenige dagegen, daß es sich am Ende für die lohnt. Ich habe ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen immer als verbindlich für beide Seiten gehalten und nicht als unverbindliche Grundlage für eine Basarmentalität. Gruß balu1
6. März 201610 J. Hallo Balu, das halte ich für eine Frechheit. Bist Du ADAC-Plus Mitglied? Wenn ja, gehe zu einem ADAC-Vertragsanwalt, da ist die Erstberatung kostenlos. Ich hatte letztes Jahr einen Fall, dass die gegenerische Versicherung einen Bagatellschaden, der auf einem öffentlichen Parkplatz eingetreten ist, nur 50% der Summe des Gutachtens zahlen wollte. Da hab ich mir gleich über das Internet einen ADAC-Vertragsanwalt in meiner Gegend gesucht, der der Versicherung seinen rechtlichen Standpunkt dargelegt hat. Innerhalb von 10 Tagen hatte ich dann 75% der Schadenssumme auf meinem Konto. Bezahlen musste den Anwalt die gegnerische Versicherung. Bei mir waren es nur 75%, weil auf einem öffentlichen Parkplatz der geschädigte immer zu 25% wegen der erhöhten Aufmerksamkeitspflicht mithaftet. Bei Dir ist die Sache ja anders gelagert, aber das kann der Anwalt Dir genau sagen. Wie gesagt, als ADAC-Plus Mitglied ist die Erstberatung beim Anwalt kostenlos, egal ob er Du im Recht bist oder nicht. Wie es bei der einfachen ADAC-Mitgliedschaft aussieht, weiß ich leider nicht, bin auch zu faul zum Googeln. Grüße Karl-Heinz Bearbeitet (6. März 201610 J. von munich_carlo)
6. März 201610 J. Das ist das gängige Vorgehen in der Versicherungsbranche... Wer dann den Weg des geringsten Widerstands geht (und das dürften viele sein), wird dann über's Ohr gehauen. Die Versicherungen versuchens halt... Hinterher bezahlen sie dann auch noch deinen Anwalt. Aber in der Summe wird es sich rechnen, da viele den Rechtsweg scheuen und keine "Unannehmlichkeiten" wollen.
6. März 201610 J. http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html http://www.kfz-versicherungen.com/rechtliches-rund-um-den-vertrag/ombudsmann-der-versicherer/ http://www.bafin.de/DE/Service/TopNavigation/Gebaerdensprache/Ansprechpartner/ansprechpartner_artikel.html
6. März 201610 J. Wozu braucht man da den ADAC? Diesen Verein habe ich immer schon gemieden wie der Teufel das Weihwasser. Der geschädigte Unfallgegener hat in D recht auf einen Rechtsanwalt den der Schädiger bezahlt. Dass balu offensichtlich der Geschädigte ist ergibt sich daraus dass die Versicherung beits bezahlt hat. Jetzt musst du nur noch dein volles Recht einklagen und schon geht das. Ein guter Anwalt holt da dann meist noch mehr raus wie nur den Gutachtenwert da du noch Anspruch auf dieverse Auslagen hast. Bei diesen dreisten Versicherungen muss man bis auf den letzten Cent alles holen, im normalen Leben sehe ich das anders.
6. März 201610 J. vor 2 Stunden, CX Fahrer sagte: Wozu braucht man da den ADAC? Diesen Verein habe ich immer schon gemieden wie der Teufel das Weihwasser. Das würde ich so nicht pauschalisieren wollen. Ich hab seit 2014 ein eigenes Auto und bin direkt noch vor der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt zum ADAC gelaufen und Mitglied geworden. Und für mich hat es sich seitdem schon mehr als gelohnt. 2014 als ich den Schrott - Ka abschleppen lassen musste (der Mitgliedbeitrag ist für das Portemonaie dann eindeutig verträglicher als Abschleppkosten) und 2015 musste ich an zwei Tagen hintereinander den ADAC für Starthilfe rufen, weil die Werkstatt beim C2 die Kraftstoffleitung nach Erneuerung der Einspritzdüsen nicht richtig entlüftet hatte. Wenn ich das alles hätte bezahlen müssen, hätte ich ein Problem gehabt. Davon mal ab solltest du dir da tatsächlich anwaltlichen Rat suchen (egal ob ADAC - Mitglied oder nicht). Was die Versicherung da veranstaltet, ist eine Sauerei und so absolut nicht legitim. Wenn sie der Meinung sind, einen externen Gutachter mit der Begutachtung des Schadens beauftragen zu müssen, dann ist das ganz allein deren Sache und sie müssen selbst für die Kosten dafür aufkommen. Da hast du als Geschädigter absolut nichts mit zu tun. Im Gegenteil, eigentlich können und müssten sie den Verursacher für die Gutachter - Kosten in Regress nehmen.
7. März 201610 J. Ich hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen ,aber alles was der Verein zusammenstreichen wollte , ist von meinem Anwalt nachgeholt worden.
7. März 201610 J. Ich wuerde auch einen Anwalt empfehlen! Bedauerlicherweise ist eine Schadensregulierung ohne einen solchen, mit einer Versicherung nicht mehr moeglich ohne erhebliche Abschlaege in kauf zu nehmen. Die Versicherungen werden auch immer dreister. Bei meinem letzten Schaden rief mich so ein weibliches Ueberfallkomando an und ohne zu fragen ob man ueberhaupt Zeit habe, fing sie an "den Schaden aufzunehmen" um mir natuerlich auch einen ihrer Gutachter vorbei zu schicken. Als ich ihr mitteilte, dass mein Anwalt dasfuer mich macht, wollte sie mich davon abbringen. Durch eine verzoegerte Reparaurfreigabe war mein Nutzungsausfall laenger als ueblich. Mein Anwalt musst das der Versicherung erst "erklaeren" um diesen auch erstattet zu bekommen. Die Abwicklung des Unfalls ist Teil des Schadens und der Anwalt wird von der Versicherung uebernommen wenn es sich nicht um einen Bagatellunfall handelt. http://www.kanzlei-pb.de/Anwaltskosten_nach_VU.pdf
10. März 201610 J. Ersteller Hallo zusammen, erstmal herzlichen Dank für die bisherigen Antworten! Zwischenbericht: Die gegnerische Versicherung würde den Differenzbetrag erst bei Vorlage einer Reparaturrechnung erstatten, was bei einer Abrechnung nach Gutachten natürlich nicht möglich ist. Eine Einigung auf für beide Seiten günstigem Wege ist also nicht möglich und daher werde ich nun, wie von meinem Rechtsanwalt empfohlen, Klage einreichen. Gruß balu1
10. März 201610 J. Ja es gibt eindeutige Urteile mit den Verweisungen in freie Werkstätten bzw dem ortsüblichen zu erstattenden Arbeitslohn. Oft knicken Versicherungen bei Klagedrohung ein
10. März 201610 J. Da Deine Darstellung ja sachlich und sicherlich auch korrekt ist, spricht doch nichts dagegen den Namen des widerspenstigen Unternehmes zu nennen, oder? Da weiss man wenigstens auf was man sich vorbereiten kann. Ich wollte auch nicht das meine Versicherung rechtmaessige Ansprueche reduziert, ich wuerde mich ja auch darueber aergern und ganz doof waere das ja wenn es ein Nachbar oder wie bei uns, sogar ein Verwanter ist der einem das Auto beschaedigt. Aber dein Fall bekraefteigt mich in meiner Ansicht, immer und sofort einen Anwalt. Damit sie gleich wissen, den Anspruch legen sie besser nicht auf den Stapel fuer naive Anspruchsteller. Schade das es so ist! Ich denke ja, dass mit der DEKRA als Gutachter, deine Chancen ganz gut sind. Waere schon peinlich wenn deren Gutachten zerpflueckt wird.
10. März 201610 J. Was viele nicht wissen, der Geschädigte darf einen Anwalt seiner Wahl einschalten, die Kosten MUSS die gegnerische Versicherung zahlen! Bei Teilschuld ggf. mit Abschlag, aber auch das kann sich rechnen, weil ein guter Jurist mehr rausholt, als ein Laie. Also, wer sich sicher ist, keine oder höchstens geringe Mitschuld zu tragen, SOFORT zum Anwalt. Bearbeitet (10. März 201610 J. von Oldieopa)
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