18. März 201610 J. Ersteller Gehe ich recht in der Annahme (Guido Baumann), dass die Stützlast nicht für Fahrradständer in die Welt gerufen wurde, sondern für Wohnwagen und Anhänger, die das Auto hinten aufschaukeln könnten? Bitte 5 Mark ins Schweinderl werfen. Das wäre beruhigend. zurigo
18. März 201610 J. Die zubehör anhängerkupplungen sind ja dieselben für die verschiedenen C5 versionen und die sind für 75kg stützlast zugelassen. Also braucht man von der seite der haltbarkeit keine bedenken zu haben. Die einschränkung der stützlast kommt von cit. ist aber gültig. Ich persönlich hätte da keine bedenken 2 pedelcs draufzuschnallen wenn das auch der fahrradständer verträgt, aber erlaubt ist es nicht.
18. März 201610 J. Ersteller Am Ende müsste ich aufs Dach ausweichen. Aber das will ich nicht. Das ist ein Kraftakt für Mann und Frau. Ich kann nicht verhehlen, dass ich mich leicht ärgere, das falsche Auto gekauft zu haben. Da muss ich erst mal drüber weg. zurigo Bearbeitet (18. März 201610 J. von zurigo)
18. März 201610 J. Nach meinem Verständnis hat doch die Stützkraft was mit dem Aufbau der Karosse was zu tun, Also wie der Rahmen beschaffen ist wie stabil er ist. Ein Zusammenhang mit dem Getriebe ist mir daher Schleierhaft. Ich hatte zwei BX und an beiden war eine AHK dran, beide mit 70 Kg Stützlast angegeben, der eine BX war die Wanderdüne 19 D mit 65PS , und der andere ein 19 TZI mit 109 PS.... Ich hätte da jetzt gerne eine Stellungsnahme von seitens Cit gehört, die aber kümmern sich eine Pest um uns Fans. So eine Anfrage landet bei denen fast ungelesen in den Papierkorb.
18. März 201610 J. vor 4 Stunden, Higgins* sagte: Die 51 kg sind ein rein rechnerischer Wert, der sich direkt aus der Anhängelast ableitet. Diese wiederum wird bestimmt vom EAT6... In der Tat, ein paar Stichproben zeigen, dass die Stützlast bei ca. 4% der max. Anhängelast liegt. Eine äußerst eigentümliche Herangehensweise. Viele Grüße Juwe
18. März 201610 J. vielleicht gibt es ja eine ausnahmegenehmigung, bei citroen mal nachfragen, ich würde mich mal nicht drum sorgen, aber jeder nach seiner art und weise, gruß der bachmayer
18. März 201610 J. vor 3 Stunden, zurigo sagte: Gehe ich recht in der Annahme (Guido Baumann), dass die Stützlast nicht für Fahrradständer in die Welt gerufen wurde, sondern für Wohnwagen und Anhänger, die das Auto hinten aufschaukeln könnten? Bitte 5 Mark ins Schweinderl werfen. Das wäre beruhigend. zurigo Nö! : Zitat Vorschriften und Regelungen für das Mitführen von einem Kupplungsträger: Höchstzulässige Höhe, Länge und Breite sowie Belastungsgrenze darf nicht überschritten werden. Beleuchtungs- und Kennzeicheneinrichtungen müssen sichtbar angebracht werden. Fahrräder müssen so gesichert sein, dass für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr besteht. Einhaltung der maximalen Stützlast der Anhängerkupplung. Bei der Beeinträchtigung der Rücksicht muss auf der rechten Seite ein zweiter Außenspiegel angebracht werden. http://www.fahrradträgeranhängerkupplung.de/magazin/reisen-mit-dem-rad-kupplungstraeger-und-die-betriebserlaubnis ABER: lt. aktuellem Bußgeldkatalog (Nr 217) wir erst die Überschreitung der zulässigen Stützlast über 50% bestraft! D.h. in deinem Fall (53kg) wird eine Stützlast bis 79,5kg toleriert. Mußt also deinen C5 behalten.
18. März 201610 J. Da steht also schwarz auf weiß, "Einhaltung der maximalen Stützlast der AHK" !!!! Dann ist doch alles klar. Es gilt also die zuläßige Stützlast der AHK und nicht die des Fahrzeugs. Feuer frei,......
18. März 201610 J. Hallo So, Citroen , was nun? Doch Passat kaufen? Oder einen Opel Insignia? Oder lieber kegeln gehen. Junge, Junge. zurigo Die günstigere Variante wäre ein kleiner HP 400. Gebraucht und mit TÜV für um die 100-150€ bei EBay Kleinanzeigen. Versi. und Steuer dürften sich im Jahr bei etwa 80-100€ belaufen. Gruß Haiko Gesendet von iPhone mit Tapatalk
18. März 201610 J. Da steht also schwarz auf weiß, "Einhaltung der maximalen Stützlast der AHK" !!!! Dann ist doch alles klar. [emoji4] Es gilt also die zuläßige Stützlast der AHK und nicht die des Fahrzeugs. Feuer frei,...... Es gibt eine zulässige Stützlast des Anhängers, eine zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs und zu allem Überfluss auch noch eine zulässige Stützlast der Anhängerkupplung. Ich fürchte, dass der kleinste Wert maßgebend ist. Gesendet von unterwegs...
18. März 201610 J. Aber stützlast ist eine dynamische last im hängerbetrieb. Beim bremsen können das mehrer hunder kilo sein, beim beschleunigen wird negativ. Der anhänger stützt sich am zugfz. ab. Ein fahrradständer ist jedoch eine statische last, die sich im fahrbetrieb wenig ändert, ähnlich der dinge die im kofferraum rumliegen. Aber diese frge kann man ja mal bei gelegenheit mit einem tüvler diskutieren.
18. März 201610 J. Solange das Auto steht, ist die Stützlast, die auf das Zugfahrzeug wirkt, statisch. Sobald das Auto fährt, handelt es sich um eine dynamische Last. Durch Bodenunebenheiten kann der Träger stark vertikal bescheunigt werden. Hierdurch kann die Last multipliziert werden. Gesendet von unterwegs...
19. März 201610 J. ... und man kann sich das Leben mit Kleinigkeiten richtig schwer machen ! Oder kontrolliert ihr auch vor j e d e r Fahrt den Reifendruck, damit der ja nicht um 0,1 bar abweicht ???
19. März 201610 J. Ja, natürluch und noch mehr: Meine Autos kontrollieren den Reifendruck sogar auch noch während der Fahrt. Gesendet von unterwegs...
19. März 201610 J. Am 17. März 2016 at 18:18 , zurigo sagte: Ich habe unsere Räder mal schnell gewogen: sie wiegen jeweils 26,5 Kilogramm ohne Akku (den könnte man ja ins Auto legen). Das macht dann alleine rund 53 Kilogramm zuzüglich Fahradständer. Nehmen wir den leichtesten mit ca. 14 Kilo, dann ist man auf knapp 70 Kilo. Das würde, so der Herr, bei einem Unfall zum Erlischen der Bertriebserlaubnis führen. Versicherung zahlt dann nicht, meinte er. zurigo Dieser Fahrradträger wiegt 12 Kilogramm. Die Räder dürfen laut dem Hersteller des Trägers jeweils 19 Kilogramm wiegen. Gewicht lässt sich durch Abnahme von Sattel, Schlössern, Taschen, ect. verringern. Fahrräder 53 + Träger 12 = 65 Kilogramm = 23% Überschreitung der von Citroën erlaubten Stützlast. http://www.uebler.com/portfolio-item/f22-f32-f32xl-f42/ Vorderräder mit Schnellspannern ausrüsten und Fahrräder statt Schwiegermutter im Innenraum transportieren: http://www.radfazz.de/fahrradtraeger-citroen-c5-tourer Mögliches Bußgeld: Zitat Ist die zulässige Stützlast um bis zu 50 Prozent überschritten, droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/44-stvzo/ Bearbeitet (19. März 201610 J. von Auto nom)
19. März 201610 J. Ja, das wäre natürlich die logische Weiterentwicklung eines Systems, dessen Aufgabe es ist für ausreichenden Reifendruck zu sorgen: Die "Luftkammerfelge" Anstelle sportiv wirkender Aluspeichen gibt es einen Metallring unterhalb des Reifens - einen Hohlkammertorus, um es präziser zu sagen - konzentrisch um die Radachse angeordnet, der ein Druckluftreservat beinhaltet, vom dem aus der Reifen mit Luft versorgt wird, sobald nötig. Der Druckluftvorrat ist dabei so groß bemessen, dass der Druckluftbehälter nur noch zur Inspektion in der Werkstatt kontrolliert und nachgefüllt werden muss. ...ich glaube, ich muss das sofort aufzeichnen, beschreiben und patentieren lassen. Gruß, Albert Gesendet von unterwegs...
19. März 201610 J. Welche Alternativen gibt es denn? Entweder die Stützlast ignorieren, die Radtour ohne Anfahrt beginnen oder 2 leichte Tourenräder kaufen und durch die Anfahrt die Radstrecke reduzieren. Ronald
19. März 201610 J. vor 4 Stunden, Auto nom sagte: Gewicht lässt sich durch Abnahme von Sattel, Schlössern, Taschen, ect. verringern. ... und wenn selbst das alles nicht reicht, kann man noch die Luft ablassen. Viele Grüße Juwe
19. März 201610 J. Stützlast ignorieren, Bußgeld (die Chancen dafür überhaupt jemals eines zu bekommen sind jedenfalls astronomisch klein) in Kauf nehmen. Gruß Higgins
19. März 201610 J. vor 4 Stunden, Auto nom sagte: Gewicht lässt sich durch Abnahme von Sattel, Schlössern, Taschen, ect. verringern. ... und wenn selbst das alles nicht reicht, kann man noch die Luft ablassen. Viele Grüße Juwe ...und dann die Reifen mit Helium befüllen. Gesendet von unterwegs...
19. März 201610 J. vor 7 Stunden, -albert- sagte: Ja, das wäre natürlich die logische Weiterentwicklung eines Systems, dessen Aufgabe es ist für ausreichenden Reifendruck zu sorgen: Die "Luftkammerfelge" Anstelle sportiv wirkender Aluspeichen gibt es einen Metallring unterhalb des Reifens - einen Hohlkammertorus, um es präziser zu sagen - konzentrisch um die Radachse angeordnet, der ein Druckluftreservat beinhaltet, vom dem aus der Reifen mit Luft versorgt wird, sobald nötig. Der Druckluftvorrat ist dabei so groß bemessen, dass der Druckluftbehälter nur noch zur Inspektion in der Werkstatt kontrolliert und nachgefüllt werden muss. ...ich glaube, ich muss das sofort aufzeichnen, beschreiben und patentieren lassen. Gruß, Albert Gesendet von unterwegs... ...und wenn wir den mit Helium füllen, kriegt das Wort "Schweber" noch mehr Bedeutung........und die Karre hat noch weniger Gewicht zu schleppen..... Wie ich im C5-Forum schon bemerkte, ist die Anhängezulastbegrenzung beim 165HDI Automatik eines der ungelösten Rätsel der Menschheit. Gab schon viele Spekulatius deshalb. Einzig, wa sich mir vorstellen könnte, wäre (unter der Vorraussetzung, das Aisin ist das selbe wie im 200HDI, was ich vermute, ausser das die Untersetzung anders ist ), das der Wärmehaushalt von Motor und Getriebe bei 40° und Bergen und Klima wohl grenzwertig ist, wenn 1800kg dran hängen. Bis 10% darf er 1500kg ziehen, wie auch der 135HDI. Ich gaube nicht dass schwächere Antriebswellen, oder das Aisin deutlich schwächer ausgelegt ist wie im 200er, bezw. wie im Handschalter. Citroen hüllt sich da in geheimnisvolles Schweigen. Vielleicht wärs ein Fall für die X-Akten.... Auch die schwenkbare AHK ist beim Handschater und Automatic gleich, also wird die nicht abbrechen. Mach die Räder drauf, AKku und Sattel ab, und gut. WENN es einer nachwiegen tut, und es bemänget, dann bau das Vorderrad aus, und schmeiss eins ins Auto, das passt bei umgelegter Sitzbank prima. Und nun hör auf Dir Gadanken zu machen, trinkn Rotwein und such Dir einen schönen Träger per Amazon aus...... Bearbeitet (19. März 201610 J. von Biker64)
19. März 201610 J. Ist ja cool, im bußgeldkatalog steht das wort stützlast auchschließlich im zusammenhang mit einem anhänger. Da steht nichts von radständer oder sonstigen anbauteilen an der AHK - es gibt ja auch diese tranportmulden, die von jägern und bauern gerne benutzt werden. Da es sich bei einem solchen teil ganz sicher NICHT um einen anhänger o.ä. handelt, ist hier auch nicht von einer stützlast zu sprechen sonder von einer ganz normalen Fz beladung. Hier gilt es die achslasten zu beachten wie auch die angaben des tranportständer herstellers. Gibts hier keinen juristen, der sich da auskennt? http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/44-stvzo/
19. März 201610 J. ich komm mir vor wie eine Gebetsmühle,....oder in einem Amerikanischen Forum....... Fakt ist, die AHK verarbeitet auch größere Lasten. Selbst wenn der Wagen "nur" Automatic hat. Da es bei gesetzlich geregelten Stützlast aber immer um einen Wert in Verbindung mit einer Anhängelast geht und diese vom Fahrzeughersteller natürlich immer zu seinen Gunsten ausgelegt wird, dürfte doch klar sein, es geht nicht um so einen "poppeligen" Fahrradträger.Wenn die selbe AHK an demselben Fahrzeug plötzlich (oh Wunder) 10,15 oder 20 kg mehr zulässt, zu welchem Schluß kommt man dann ? Na also. Man nehme einen für (in diesem Fall) Elektroräder , bis 2 x 30 kg freigegebenen Heckträger, halte sich an die ungeschriebenen Vorgaben (max.130 km/h, obwohl z,B ein Hersteller den ich nicht nenne bis 250 km/h prüft) und lasse den lieben Gott.............
19. März 201610 J. vor 2 Stunden, 63mart sagte: Ist ja cool, im bußgeldkatalog steht das wort stützlast auchschließlich im zusammenhang mit einem anhänger. Und das auch nur mit einachsigen Anhängern. Da kann ich mit meinem 2t-Zweiachser ja tun, was ich will... Übrigens ist auf der von dir verlinkten Seite gaaaanz unten eine blaue Box, in der zu lesen ist: Zitat Benötigen Sie die Stützlast auch für Fahrradträger? Ja. Auch Träger, die am Heck des Fahrzeuges angebracht sind, haben ein Gewicht, das vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt. Ich würde mir da jetzt aber auch keinen Kopf drum machen und die Räder einfach auf einen möglichst leichten (aber stabilen) Träger packen. Am Typenschild der AHK wird ja sicherlich eine höhere Stützlast als diese lächerlichen 53kg stehen, im Zweifelsfall hat man halt nur auf das Typenschild der AHK geschaut. Schützt natürlich nicht vor Strafe, macht aber die entstehende Diskussion vielleicht einfacher. Edit: Wenn man von den Strafen für Anhängerbetrieb ausgeht, sollte man unter 50% Überschreitung der Stützlast - also unter 79kg - bleiben. Kostet dann halt im Zweifelsfall 25 Euro. Bearbeitet (19. März 201610 J. von CCandy)
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