20. März 201610 J. In der bußgeldtabelle kommt nur die stützlast vor. 2 achs anhänger haben keine stütz-/aufliegelast. Die stütz-/aufliegelast wird dem zugfahrzeug zugerechnet. Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt. Quelle: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
20. März 201610 J. Ersteller Kaum schaue ich ein paar Stunden nicht in diesen Faden rein, schon überschlagen sich die Nachrichten. Allen Beteiligten, auch den witzigen, Dank für die Vorschläge und Fakten und Links zum Thema Stützlast. Bei mir schält sich so langsam aus dem Wust an Infos eines heraus: sollte ich wegen 12 Kilogramm ((2 x 26 kg) + 13 kg) über den vorgeschriebenen 53 kg Stützlast zu einem Bußgeld verdonnert werden, werde ich dieses bereitwillig zahlen und danach mit für 4000 Euro leichtere E-Räder zulegen, falls ich beide Fälle noch erlebe - bei vollem Bewusstsein und geistiger Entscheidungsfähigkeit. Habe meinen CIT-Verkäufer gestern auf dem Anrufbeantworter gebeten, mir die Sache noch mal zu erläutern. Ob der Rückruf vor meinem Ableben noch kommen wird? Denn eines fördert dieser Faden zutage: Citroen baut eine riesige Familien-Reise-Kutsche, die bei näherer Betrachtung mit erheblichen Einschränkungen für Radfahrer daher kommt. Gut dass sich das nicht bei deutschen Autokäufern in der Nähe der französischen Grenze rumspricht. Schönen Sonntag derweil - zurigo
20. März 201610 J. Ich benutze diesen, platzsparend faltbaren, klappbaren (damit die Heckklappe noch aufgeht) und 13,5 Kilogramm leichten Fahrradträger: http://fahrradtraeger-test.org/uebler-x21-nano-heckträger-fahrradträger-test/ Bearbeitet (20. März 201610 J. von Auto nom)
20. März 201610 J. Ist die Stützlast beim C5 ohne HP höher? Die stärkeren Motoren gab es nur mit HP. Ronald
20. März 201610 J. vor 1 Stunde, Ronald sagte: Ist die Stützlast beim C5 ohne HP höher? Die stärkeren Motoren gab es nur mit HP. Ronald Nö
20. März 201610 J. Bei dem Vergleich zwischen Anhänger und Fahrradträger sollte man auch den Lasteintragspunkt beachten: Die Anhängerstützlast ist gelenkig angebunden, die Stützlast wirkt senkrecht auf die Kugel. Ein Fahrradträger ist starr angebunden und der Mittelpunkt der Last ist so ungefähr in der Mitte zwischen den Fahrrädern und wirkt somit über einen deutlich längeren Hebel auf die Montagepunkte der AHK. Dafür entfällt hier die waagerechte (Zug- oder Druck-) Kraft. Grüße Andreas Bearbeitet (20. März 201610 J. von Asterix04)
20. März 201610 J. hab mir gestern den neuen Fiat Tipo angesehen und auch zufällig die Anhängelast angeschaut. Bei allen Versionen und Motoren immer 60kg. Da muß Citroen in dem Bereich eine Pappnase aufsetzen und schreiben, die version soviel und die andere so wenig. ciao
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren